mimesn
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Nette Gerichtsurteile, die es so eben nicht gegeben hat.Gab's da nicht mal Gerichtsurteile respektive Gutachten, wo Radfahrer mindestens Mitschuld bekamen, weil sie die amtlich festgelegte "typische" Radfahrergeschwindigkeit von 15km/h bei einem Unfall überschritten hatten?
Wo leben eigentlich, wo fahren eigentlich unsere "Gutachter"?
Wieso soll ich extra langsam fahren, wenn ich rasch zur Arbeit will, wenn ich mit dem Auto 50 fahren darf und dabei anderen deutlich mehr weh tun kann.

Das, was du da nennst, betrifft Unfälle auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen. Da wurde dann mal versucht zu definieren, was man in etwa als fahrbar in Angemessen ansehen könnte.
Das Problem bei den Wegen: Fußgänger können immer(!) mal den Fahrweg kreuzen. Nur gibt es eben so Heinis, die meinen, egal ob 30 oder 40km/h, sie könnten immer rechtzeitig bremsen oder ausweichen.
(Im Grunde können auch schon 15km/h dafür zuviel sein. - Das wird dann aber je nach Fall u.U. auch mal je nach Situation bewertet.)
Aber: Bei ca. 15km/h und vielleicht gar mit eingeleitetem Bremsmanöver sind die Anzahl und Schwere der zu erwartenden Verletzungen wesentlich geringer, als bei Radler-Vollgas.
Wenn du auf derselben Fahrbahn fährst, darfst du auch gerne mit 50km/h unterwegs sein. - Überhaupt kein Problem. - Allerdings hat man seine Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation anzupassen. Egal, womit man unterwegs ist. Die rot umrandeten Schilder mit den Zahlen drauf, geben nur die erlaubte Höchstgeschwindigkeit an. Äußere Umstände können aber zu einer weit niedrigeren Höchstgeschwindigkeit zwingen.Wieso soll ich extra langsam fahren, wenn ich rasch zur Arbeit will, wenn ich mit dem Auto 50 fahren darf und dabei anderen deutlich mehr weh tun kann.
Wenn ich bei zähfließendem Verkehr auf mehrspuriger Straße allerdings meine, mit Höchstgeschwindigkeit Slalom fahren zu müssen, stößt das bei den "Freunden und Helfern" nur recht selten auf Verständnis. (Und das ist oft mit dem Fahren auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen vergleichbar.)