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Konfliktsituationen im Verkehr

gänzlich OT, aber für mich doch interessant:
@Coswiger - musst du eigentlich beiträge generieren, oder warum machst du sowas? 🧐
 

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  • Screenshot 2025-06-10 at 10-12-49 Konfliktsituationen im Verkehr Seite 303 Rennrad-News.de.png
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Das hat den Typen dazu veranlasst mich immer wieder zu beleidigen. Für diese Beleidigungen gab es nie Zeugen. 3x habe ich ihn wegen Beleidigung angezeigt, nach der 3 Anzeige hat man ihm nicht mehr geglaubt und er erhielt den Strafbefehl....
Nein, das glaube ich Dir so nicht.
Glauben muss ja niemand. Es kann doch aber so gewesen sein, wie Coswiger schrieb.
In meinem Fall wurde damals auch die Nötigung eingestellt er hätte mich "übersehen". Er hat aber das Vorfahrtmissachten zugegeben, das wurde an die Bussgeldstelle weitergeleitet und hat ihn 100,- € gekostet.
Eine Nötigung sehe ich hier nicht. Aber der Fall ist doch klar. Wenn jemand die Ausrede nennt, "den habe ich nicht gesehen" gibt er quasi zu, die Vorfahrt nicht gewährt zu haben.
 
Das ist auch echt ein Thread hier... gucke hier alle paar Wochen mal rein und zuletzt immer das gleiche Bild.

Auch wenn die große Mehrheit hier wohl Recht damit hat, dass Anzeigen in den wenigsten Fällen juristisch etwas bringen, hat @Coswiger mMn hier 100% Recht mit der Aussage

Nichts machen bestärkt nur die Täter in ihren handeln!

Glaubt mir, mit den (meisten) Menschen macht es etwas wenn man Post von der Polizei bekommt.
 
Das ist auch echt ein Thread hier... gucke hier alle paar Wochen mal rein und zuletzt immer das gleiche Bild.

Auch wenn die große Mehrheit hier wohl Recht damit hat, dass Anzeigen in den wenigsten Fällen juristisch etwas bringen, hat @Coswiger mMn hier 100% Recht mit der Aussage



Glaubt mir, mit den (meisten) Menschen macht es etwas wenn man Post von der Polizei bekommt.

Genau.

Es geht ja auch nicht darum unbedingt zu erreichen das die bestraft werden. Sie werden sowas idR nicht nochmal machen. Und schon damit hat die Anzeige was bewirkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Strafbefehl ist keine Gerichtsverhandlung. Wird von der Gegenseite Einspruch gegen diesen eingelegt, kommt es zu einer solchen. Steht dann Dein Wort gegen seins, ohne andere Beweise oder Zeugen, wird es nicht zu einer Verurteilung kommen. Eine freie Beweiswürdigung heißt nicht, dass Du nur oft genug eine Anzeige stellen musst und dann wird Dir halt geglaubt.

Der Strafbefehl wurde aber nicht ohne Grund erteilt. Ganz einfach, man hat ihn erstellt wer er mit seinen ganzen Lügen zum Hergang nicht mehr glaubwürdig war. Die Staatsanwältin hat schon nen Grund gehabt den Strafbefehl zu erstellen. Und da er den Einspruch zurückgezogen hat, war der Strafbefehl rechtswirksam.

Ohne das es jemals Zeugen gab wurde er damit bestraft.

Auch wenn Du es nicht glauben magst.
 
Mein Punkt war der, wenn Du ständig andere Menschen wegen z.B. Nötigung anzeigst, wird Deine Anzeige zwar aufgenommen, aber mehr auch nicht. Besonders wenn Du keine Beweise hast.

Viel Meinung, wenig Wissen.
Der Typ hat mich vorher schon mehrfach genötigt und gefährdet. Da war dann aber bei mir der Punkt erreicht wo ich ihn mal angezeigt habe. Bei dieser Anzeige habe ich auch die anderen Taten geschildert. Bei der Tat die zur Anzeige kam hat er mich dann noch bedroht und gesagt das er mich beim nächstenmal "abräumt".

Das war der Punkt der zuviel war und wo die Anzeige einfach notwendig war!
 
Der Strafbefehl wurde aber nicht ohne Grund erteilt. Ganz einfach, man hat ihn erstellt wer er mit seinen ganzen Lügen zum Hergang nicht mehr glaubwürdig war. Die Staatsanwältin hat schon nen Grund gehabt den Strafbefehl zu erstellen. Und da er den Einspruch zurückgezogen hat, war der Strafbefehl rechtswirksam.

Ohne das es jemals Zeugen gab wurde er damit bestraft.

Auch wenn Du es nicht glauben magst.
Für welches Vergehen war denn der Strafbefehl jetzt? Für die Beleidigungen oder die Nötigung oder alles?
 
Er hat also seine Schuld teilweise eingestanden und wurde für diesen Teil bestraft.

Und weil ihm die massiv geärgert hat, hat er mich danach immer wieder beleidigt. Jeweuils immer ohne Zeugen. Diese Beleidigungen habe ich 3x angezeigt, nach der dritten Anzeige erhielt er den Strafbefehl.

Das hat aber mit der ersten Anzeige nichts zutun. Er hielt den Strafbefehl ohne das er die Beleidigungen zugab. Man hat ihm einfach seine Lügenmärchen nicht mehr geglaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für welches Vergehen war denn der Strafbefehl jetzt? Für die Beleidigungen oder die Nötigung oder alles?

Habe ich doch schon vorgestern geschildert:



Für die Beleidigung in der dritten Anzeige wg Beleidigung (insgesamt wars Anzeige #4) erhielt er den Strafbefehl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Nötigung sehe ich hier nicht. Aber der Fall ist doch klar. Wenn jemand die Ausrede nennt, "den habe ich nicht gesehen" gibt er quasi zu, die Vorfahrt nicht gewährt zu haben.

Er kam es der Nebenstraße und hat mich geschnitten um noch vor mir irgendwie vorbei zukommen. Das war schon ne Nötigung und auch kein "übersehen". Bei "übersehen" fahre ich normal in die Kurve und schneide sie nicht massiv.
 
Habe ich doch schon vorgestern geschildert:



Für die Beleidigung in der dritten Anzeige erhielt er den Strafbefehl.
und ihr seid euch immer wieder über den Weg gefahren? Das sind ja Zustände....
 
Ich denke der geschilderte Fall kann so nur in der Nachbarschaft stattfinden. Im "anoymen" Straßenverkehr halte ich das doch für äußersts unwahrscheinlich.

Das war im anoymen Straßenverkehr! Bei seinen ersten "Aktionen" hatte ich woanders gewohnt.
Der Typ war hier im Wohngebiet auch schon allgemein bekannt.
 
Das war im anoymen Straßenverkehr! Bei seinen ersten "Aktionen" hatte ich woanders gewohnt.
Der Typ war hier im Wohngebiet auch schon allgemein bekannt.
Ich weiß ja nicht...

Wenn ich jmd so (er)kenne das ich regelmäßig mit ihm in Streit gerate ist das ja nicht mehr "anoymer" Straßenverkehr
 
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