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Das hat den Typen dazu veranlasst mich immer wieder zu beleidigen. Für diese Beleidigungen gab es nie Zeugen. 3x habe ich ihn wegen Beleidigung angezeigt, nach der 3 Anzeige hat man ihm nicht mehr geglaubt und er erhielt den Strafbefehl....
Glauben muss ja niemand. Es kann doch aber so gewesen sein, wie Coswiger schrieb.Nein, das glaube ich Dir so nicht.
Eine Nötigung sehe ich hier nicht. Aber der Fall ist doch klar. Wenn jemand die Ausrede nennt, "den habe ich nicht gesehen" gibt er quasi zu, die Vorfahrt nicht gewährt zu haben.In meinem Fall wurde damals auch die Nötigung eingestellt er hätte mich "übersehen". Er hat aber das Vorfahrtmissachten zugegeben, das wurde an die Bussgeldstelle weitergeleitet und hat ihn 100,- € gekostet.
Nichts machen bestärkt nur die Täter in ihren handeln!
Stimmt.Ein Diskussionsforum lebt von Beiträgen.
Das ist auch echt ein Thread hier... gucke hier alle paar Wochen mal rein und zuletzt immer das gleiche Bild.
Auch wenn die große Mehrheit hier wohl Recht damit hat, dass Anzeigen in den wenigsten Fällen juristisch etwas bringen, hat @Coswiger mMn hier 100% Recht mit der Aussage
Glaubt mir, mit den (meisten) Menschen macht es etwas wenn man Post von der Polizei bekommt.
Ein Strafbefehl ist keine Gerichtsverhandlung. Wird von der Gegenseite Einspruch gegen diesen eingelegt, kommt es zu einer solchen. Steht dann Dein Wort gegen seins, ohne andere Beweise oder Zeugen, wird es nicht zu einer Verurteilung kommen. Eine freie Beweiswürdigung heißt nicht, dass Du nur oft genug eine Anzeige stellen musst und dann wird Dir halt geglaubt.
Klasse statt Masse, war hier eher der Kontext der Ausgangsfrage würde ich mal behaupten.Ein Diskussionsforum lebt von Beiträgen.
Mein Punkt war der, wenn Du ständig andere Menschen wegen z.B. Nötigung anzeigst, wird Deine Anzeige zwar aufgenommen, aber mehr auch nicht. Besonders wenn Du keine Beweise hast.
Für welches Vergehen war denn der Strafbefehl jetzt? Für die Beleidigungen oder die Nötigung oder alles?Der Strafbefehl wurde aber nicht ohne Grund erteilt. Ganz einfach, man hat ihn erstellt wer er mit seinen ganzen Lügen zum Hergang nicht mehr glaubwürdig war. Die Staatsanwältin hat schon nen Grund gehabt den Strafbefehl zu erstellen. Und da er den Einspruch zurückgezogen hat, war der Strafbefehl rechtswirksam.
Ohne das es jemals Zeugen gab wurde er damit bestraft.
Auch wenn Du es nicht glauben magst.
Er hat also seine Schuld teilweise eingestanden und wurde für diesen Teil bestraft.
Für welches Vergehen war denn der Strafbefehl jetzt? Für die Beleidigungen oder die Nötigung oder alles?
Allerdings hat er auch gleich zu verstehen gegeben, das das ganze ohne einen Beweis der Verkehrsgefährdung an die Bussgeldstelle weitergegeben wird, und auch das nur mit ungewissem Ausgang.
Eine Nötigung sehe ich hier nicht. Aber der Fall ist doch klar. Wenn jemand die Ausrede nennt, "den habe ich nicht gesehen" gibt er quasi zu, die Vorfahrt nicht gewährt zu haben.
und ihr seid euch immer wieder über den Weg gefahren? Das sind ja Zustände....Habe ich doch schon vorgestern geschildert:
Allerdings hat er auch gleich zu verstehen gegeben, das das ganze ohne einen Beweis der Verkehrsgefährdung an die Bussgeldstelle weitergegeben wird, und auch das nur mit ungewissem Ausgang.
In meinem Fall wurde damals auch die Nötigung eingestellt er hätte mich "übersehen". Er hat aber das Vorfahrtmissachten zugegeben, das wurde an die Bussgeldstelle weitergeleitet und hat ihn 100,- € gekostet.
Das hat den Typen dazu veranlasst mich immer wieder zu beleidigen. Für diese Beleidigungen gab es nie Zeugen. 3x habe ich ihn wegen Beleidigung angezeigt, nach der 3 Anzeige hat man ihm...
Für die Beleidigung in der dritten Anzeige erhielt er den Strafbefehl.
und ihr seid euch immer wieder über den Weg gefahren? Das sind ja Zustände....
Ah ein NachbarschaftsstreitDer wohnte hier ihm Nachbarblock, jetzt lebt er nicht mehr. Sehe regelmäßig seine Frau, die schaut immer angewidert weg.
Ah ein Nachbarschaftsstreit
Ich denke der geschilderte Fall kann so nur in der Nachbarschaft stattfinden. Im "anoymen" Straßenverkehr halte ich das doch für äußersts unwahrscheinlich.Wo ist das ein Nachbarschaftsstreit wenn alle seine Taten im Straßenverkehr passierten?
Ich denke der geschilderte Fall kann so nur in der Nachbarschaft stattfinden. Im "anoymen" Straßenverkehr halte ich das doch für äußersts unwahrscheinlich.
Ich weiß ja nicht...Das war im anoymen Straßenverkehr! Bei seinen ersten "Aktionen" hatte ich woanders gewohnt.
Der Typ war hier im Wohngebiet auch schon allgemein bekannt.