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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

vorTrieB

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Ausgerechnet auf einer meiner Lieblingsrunden hat ausgerechnet mir als gerlerntem Rechthaber der Kreis Potsdam-Mittelmark zwei ziemlich lästige Radwegbenutzungspflichten in den Weg gestellt: Sowohl auf der Landstraße von Güterfelde Richtung Philipstal als auch auf der von Schenkenhorst in Richtung Nudow muss ich jetzt jeweils in beiden Richtungen so einen kombinierten Geh-/Radweg benutzen.

Ich halte das für rechtswidrig. Beide Strecken bin ich über die Jahre unzählige Male gefahren & habe mich dort nie besonders gefährdet gefühlt. Ich habe deshalb Widerspruch eingelegt & werde mich so bald wie möglich ans Verwaltungsgericht Potsdam wenden, wenn die Straßenverkehrsbehörde die Radwegbenutzujngspflicht nicht von sich aus aufhebt.

Wer will kann - auch ohne selbst Anträge zu stellen - mitmachen. Er muss nur so was in der Art losschicken:


An
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 20
Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Am Gutshof 1-7
14542 Werder
Widerspruchsverfahren gegen Radwegbenutzungspflichten
L77 Güterfelde bis Kreisverkehr L79 und
K6903 Kreisverkehr L79 bis Schenkenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, mich nach § 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Sätze 1 und 2 VwVfG an den Widerspruchsverfahren gegen die Radwegbenutzungspflichten a) L77 Güterfelde bis Kreisverkehr L79 (Aktenzeichen bei Ihnen: 2009O00097 / 220017) und b) K6903 Kreisverkehr L79 bis Schenkenhorst (2009O00298 / 220017) zu beteiligen. Die angegriffenen Regelungen betreffen mich auch. Ich fahre dort regelmäßig entlang. Wer's für richtig hält, kann gern ergänzen: Ich meine auch, dass die Radwegbenutzungspflichten rechtswidrig sind und beantrage, sie aufzuheben.
MfG usw.
Wer anderswo innerhalb des letzten Jahres erstmals auf in seinen Augen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten an anderen Stellen gestoßen ist, kann selbstverständlich auch Widerspruch einlegen & bekommt auf Wunsch gern meine Begründung als Mustertext.

Nett wäre, außerdem wenn sich noch ein paar Radfahrer finden, die dort öfters problemlos unterwegs waren & die bereit sind, ggf. als Zeugen vor dem Verwaltungsgericht auszusagen. Bitte PN mit Name & Adresse an mich. So läuft's: Im Falle einer Ladung ist die verbindlich & geht Arbeit etwa vor. Dafür gibt's auch Fahrtkostenersatz & Verdienstausfall.
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Wünsche viel Glück. Ich reib mich da nicht mehr auf, entscheide selbst, wann ich welche Wege benutze oder nicht und diskutiere im Ernstfall mit der Rennleitung die Sache aus. Normal geben die mangels Argumenten schnell bei, bezahlt habe ich bisher jedenfalls noch nix.
 
Ich kenne diese Stelle nicht, aber ich kenne nordöstlich von Berlin einen ähnlichen Radweg (auf Maps gut erkenntlich). Beide Richtungen Fuß- und Radweg und wohl ähnlich breit (bestimmt Standard-Größe) oder eher schmal. Jedoch besteht der wahrscheinlich schon seit vielen Jahren und deshalb hätte ein Widerspruch in diesem Fall kaum einen Sinn. Das Problem: Die Autofahrer reagieren dort unglaublich aggressiv auf Radfahrer auf der Straße, dass ich dort mehrfach fast in den Straßengraben gedrängt wurde. Mein persönliches Highlight war ein SUV+Anhänger, der mitten im Überholvorgang (noch nicht im Blickfeld, also leicht hinter mir) anfing, seine unglaublich laute Hupe zu betätigen; das Herz pochte schon wie irre, es wurde jedoch noch besser: Denn der, ebenfalls unerwartete, Anhänger hatte deutliche Überbreite und hatte mich fast gestriffen. Bei mind. 80 km/h...

Im Straßenverkehr gilt eben das Recht des Stärkeren, nicht das Gesetz..
 
Ich (...) entscheide selbst, wann ich welche Wege benutze oder nicht und diskutiere im Ernstfall mit der Rennleitung die Sache aus. Normal geben die mangels Argumenten schnell bei, bezahlt habe ich bisher jedenfalls noch nix.

Das: ist die pragmatische Lösung :) An fehlenden Argumenten liegt's nicht, wenn Du nichts zahlen musst. Wo ein blaues Schild steht, können die kassieren, wenn der Radweg nicht gerade durch umgestürzte Bäume, Schnee oder Dreck annähernd unpassierbar ist - auch wenn die Radwegbenutzungspflicht rechtswidrig ist. Bußgeldverfahren machen aber viel Arbeit & auch den meisten Polizisten wenig Spaß... Auch wenn das Risiko von Bußgeldern gering ist: Schon solche Diskussionen mit der Rennleitung nerven mich kollossal...

IJedoch besteht der wahrscheinlich schon seit vielen Jahren und deshalb hätte ein Widerspruch in diesem Fall kaum einen Sinn.

Ein Widerspruch ist innerhalb eines Jahres ab ersten Kontakt mit der Radwegbenutzungspflicht zulässig. Danach kannst Du Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht beantragen. Da sind die Erfolgsaussichten etwas schlechter, weil die Behörde ein Ermessen hat.

Im Straßenverkehr gilt eben das Recht des Stärkeren, nicht das Gesetz..

Aber nur: De facto. Von Rechts wegen hatte der Suv-Fahrer ziemliches Glück, dass Dir nichts passiert ist - obwohl Du nicht auf der Fahrbahn fahren durftest :)
 
Huhu,

dass ich rechtlich das Ding verbieten lassen könnte, weiß ich. Mein Problem war, weshalb ich auch diesen Fall schilderte, dass die Autofahrer sich dafür nicht interessieren würden. Würde ich also die Aufhebung der rechtswidrigen Beschilderung als benutzungspflichtiger Radweg erreichen, müsste ich mich danach mit den Autofahrern herumschlagen. Und das ist der springende Punkt, ich müsste wohl täglich mindestens 3 Anzeigen stellen, ehe die Autofahrer dort auch nur ansatzweise ihre Fahrweise dem Gesetz anpassen würden.
Der Kampf wäre lang und würde wenig Spaß bedeuten. :(
 
Ich kenne diese Stelle nicht, aber ich kenne nordöstlich von Berlin einen ähnlichen Radweg (auf Maps gut erkenntlich). Beide Richtungen Fuß- und Radweg und wohl ähnlich breit (bestimmt Standard-Größe) oder eher schmal. Jedoch besteht der wahrscheinlich schon seit vielen Jahren und deshalb hätte ein Widerspruch in diesem Fall kaum einen Sinn. Das Problem: Die Autofahrer reagieren dort unglaublich aggressiv auf Radfahrer auf der Straße, dass ich dort mehrfach fast in den Straßengraben gedrängt wurde. Mein persönliches Highlight war ein SUV+Anhänger, der mitten im Überholvorgang (noch nicht im Blickfeld, also leicht hinter mir) anfing, seine unglaublich laute Hupe zu betätigen; das Herz pochte schon wie irre, es wurde jedoch noch besser: Denn der, ebenfalls unerwartete, Anhänger hatte deutliche Überbreite und hatte mich fast gestriffen. Bei mind. 80 km/h...

Im Straßenverkehr gilt eben das Recht des Stärkeren, nicht das Gesetz..


Welchen Radweg meinst Du ? Wäre ja mal interessant, "auf Maps gut erkenntlich" , ist ein bisschen dünne.
 
der Barnim ist mein Revier

Da kommen leider auch immer noch neue hinzu. Der an der B2 zwischen Bernau und Rüdnitz hat zusätzlich noch den Nachteil: Der wird sich wohl nicht wegklagen lassen. Da ist so viel Verkehr, dass Verwaltungsrichter ihn wohl für rechtmäßig halten würden. Da hilft nur: Anderswo fahren. Oder tatsächlich auf dem Radweg, aber schön vorsichtig.
 
Hi vorTrieB,
erstmal sehr gut, dass Du das machst. Ich werde die Tage dann auch Landkreis Potsdam-Mittelmark schreiben. Ich habe heute übrigens eine erste Antwort vom Landkreis Oder Spree wegen eines Überprüfungsersuchens vom 18.1. gegen die benutzungspflichtigen Radwege Gosen - Neu Zittau - Erkner, Erkner - Hohenbinden und die Radwege an der Hauptstraße in Erkner bekommen. Mir kann nicht versprochen werden, dass die Überprüfung vor bis Mai 2013 abgeschlossen ist, wobei sich der zuständige Sachbearbeiter durchaus sehr kooperativ zeigt.
Sehr langsam geht es derzeit im Landkreis Barnim zu. Dort habe ich am 16.8.12 zwei Überprüfungsersuchen (innerörtlicher Radweg in Werneuchen (B158) und innerörtlicher Radweg in Bernau (L30 und L31) gestellt, die immer noch andauern.
Im Landkreis Dahme-Spreewald widersprach ich dem neuen Radweg von Waßmannsdorf via Selchow zum Abzweig nach Tollkrug am 17.8.12. Zwischendurch antwortete mir die Gemeinde Schönefeld u.a. mit folgendem Power-Zitat:
Die fehlende Beleuchtung der Straße durch Laternen ist für den Radfahrer, vor allem in den Abend- und Nachtstunden gefährlich, da die kleinen Reflektoren der Radfahrer durch PKW's [sic!] nur schwer zu erkennen sind- Nach §67 STVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) muss jeder Radfahrer Scheinwerfer mit sich führen, dies ist erfahrungsgemäß meist nicht der Fall. Die Nutzung der Sonderwege für Radfahrer dient ihrer Sicherheit.


Eine brauchbare Vorlage zur Überprüfung von benutzungspflichtigen Radwegen gibt es hier:
http://www.vsf.de/Radwege-Kampagne.397.0.html

Gut Paroli bietet in Berlin und Umland auch der Berliner RA Andreas Volkmann, u.a.
1. Berlin Kaiserdamm: http://www.tagesspiegel.de/berlin/f...t-kaiserdamm-fuer-radfahrer-frei/7502808.html oder
2. Neuenhagen und Hoppegarten: http://www.tagesspiegel.de/berlin/v...lt-kaempft-gegen-radweg-schilder/3978640.html

Der Brandenburger Verkehrsminister Vogelsänger hat immerhin dem Landesbetrieb Straßenwesen empfohlen, die ERA 2010 anzuwenden. Innerorts will Brandenburg sogar von selbst überprüfen:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/b...teil-wird-schrittweise-umgesetzt/6964560.html
Man muss die Straßenverkehrsbehörden also nur noch zum Jagen tragen.
 
Da kommen leider auch immer noch neue hinzu. Der an der B2 zwischen Bernau und Rüdnitz hat zusätzlich noch den Nachteil: Der wird sich wohl nicht wegklagen lassen. Da ist so viel Verkehr, dass Verwaltungsrichter ihn wohl für rechtmäßig halten würden. Da hilft nur: Anderswo fahren. Oder tatsächlich auf dem Radweg, aber schön vorsichtig.

Da fährt man ja auch nicht lang, von Bernau Richtung Biesenthal fährt man über Albertshof, Tempelfelde und Grüntal. Wenn man unbedingt nach Rüdnitz möchte kann man ja zwischen Grüntal und Biesenthal abbiegen.
 

So was übergehe ich einfach. Bei meinen Verfahren schreibe ich nach genau drei Monaten ans Verwaltungsgericht, wenn die Radwegbenutzungspflicht bis dahin nicht weg ist. Für so was gibt's ja die Untätigkeitsklage.

Ansonsten: Schön, dass da noch zumindest einer sich um den ein oder anderen Radweg kümmert! Vergnügungssteuerpflichtig ist das nicht & wird wohl außer Zeit auch etwas Geld kosten. Ich seh' zu, dass ich mit meinen beiden Brandenburger Radwegen und zwei weiteren in Berlin weiterkomme. Mehr mache ich dann nicht mehr. Außer jedem, der's gern möchte, Tipps zu geben.

...brauchbare Vorlage ...

Die ist in Ordnung, wenn's denn auf die eher nette Tour sein soll. Wer's ernst meint, sollte erheblich deutlicher werden & gleich klar machen, dass das ggf. vors Verwaltungsgericht geht & Du dich mit Unsinn gar nicht erst näher befasst. Das heißt übrigens nicht, dass ich wüst rumpöbele. So was kann ich überhaupt nicht leiden. Deutlich geht auch auf höfliche Art & Weise.
 
Gut Paroli bietet in Berlin und Umland auch der Berliner RA Andreas Volkmann, u.a.
1. Berlin Kaiserdamm: http://www.tagesspiegel.de/berlin/f...t-kaiserdamm-fuer-radfahrer-frei/7502808.html oder
2. Neuenhagen und Hoppegarten: http://www.tagesspiegel.de/berlin/v...lt-kaempft-gegen-radweg-schilder/3978640.html
http://www.tagesspiegel.de/berlin/v...lt-kaempft-gegen-radweg-schilder/3978640.html

Jawoll, finde ich gut. Wenn mir Rechtsanwalt Volkmann sympathisch ist & er noch Kapazitäten frei hat, werde ich ihn beauftragen, wenn's vors Oberverwaltungsgericht geht & ich selbst nichts mehr machen kann.

Der Brandenburger Verkehrsminister Vogelsänger hat immerhin dem Landesbetrieb Straßenwesen empfohlen, die ERA 2010 anzuwenden.

Ärgerlicherweise wird das in vielen Fällen eher schaden als nützen. Danach sollen schon ab Straßen mit 400 Autos pro Stunde Fahrräder & Autos getrennt werden - völlig unabhängig von Sichtverhältnissen, Fahrbahnbreite und allen andern Umständen im Einzelfall. Das ist ganz sicher nicht rechtmäßig.
 
Welchen Radweg meinst Du ? Wäre ja mal interessant, "auf Maps gut erkenntlich" , ist ein bisschen dünne.

Man :D

Ich meinte dass die Ähnlichkeit auf Maps gut erkennbar sei.^^
http://url9.de/w6g (Link von vorTrieB)


Und der von mir besagte Weg ist: http://url9.de/w6i (An dieser Koordinate fand auch obig beschriebener 'Zwischenfall' statt (genau dort, wo sowieso besonders viel Platz war))
 
Wenn jemand sich ein bisschen auskennt und sowas gerne macht: Hennigsdorf ist voll mit illegalen und gefährlichen Radwegbenutzungspflichten.
 
Du meinst solche Radwege? Dieser im Mühlenbecker Land, von Summt Richtung Schildow.

Viele Grüße

Twobeers
 

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Gerade heute hat sich der Landkreis PM gemeldet, so dass ich jetzt auch Aktenzeichen habe. Die sind oben bereits eingearbeitet.

Interessant ist noch einer der Tagesspiegel-Artikel, zu denen deltongo-berlino Links geschickt hatte. Danach könnte Hintergrund für viele neue Radwegbenutzungspflichten sein, dass es Fördermittel für den Bau eines Radwegs nur gibt, wenn dort eine Benutzungspflicht angeordnet ist. Dazu passt auch: Die beiden Radwegbenutzungspflichten hat der Kreis PM angeblich bereits 2009 und 2010 angeordnet. Wenn ich's recht erinnere, gab's da die Radwege noch überhaupt nicht.
 
Da fährt man ja auch nicht lang, von Bernau Richtung Biesenthal fährt man über Albertshof, Tempelfelde und Grüntal. Wenn man unbedingt nach Rüdnitz möchte kann man ja zwischen Grüntal und Biesenthal abbiegen.

Oh ja, da gibt es so einige Möglichkeiten. Aber nicht immer die schönste Straßen. Aber der Radweg an der B2 ist in den "Abendstunden" ok. Ich hatte mehrfach keine Probleme dort.
http://www.bikemap.net/route/1777679#lat=52.717864689257&lng=13.673948259277&zoom=13&maptype=terrain
 
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