izak.stern
Snelheidsmaniak
moin...
ich schlag mich jetzt schon fast einen monat mit einem herren rum, der mir ein ersteigertes rennrad nicht schicken will. hier ist die auktion: http://www.ebay.de/itm/251021026134
spätestestens am 05.04 wurde das geld bei ihm gutgeschrieben (überweisungsbeleg), seitdem erhalte ich keine nachrichten mehr von ihm. insgesamt habe ich nun 7 nachrichten geschrieben und von ihm kam nur folgende antwort:
ich hatte vorab schon das geld überwiesen, jedoch trat ein verarbeitungsfehler seitens der bank auf. daraufhin wurde die zahlung wiederholt und kann nun beleghaft nachgewiesen werden.
ebay empfiehlt in solchen fällen die eröffnung eines falles wg. eines nicht erhaltenen artikels - gesagt, getan. ebay ließ den fallzeitraum verstreichen, um ihn mit der begründung "da die zahlung nicht mit paypal vorgenommen wurde, existiert kein käuferschutz" wieder zu schließen.
mich hat dieses vorgehen maßlos aufgeregt, da ebay selbst folgende zeilen schreibt (http://pages.ebay.de/help/buy/questions/item-not-received.html):
imho verstößt allein schon die tatsache, dass der verkäufer nicht kommuniziert gegen die "mindeststandards". als ich meinen unmut ebay kommunizierte erhielt ich nur eine aus standard-antwortfloskeln aufgebaute und auf meine nachricht keinen reellen bezug nehmende antwort.
mein nächster schritt wäre einen s.g. (rechts-)beratungshilfeschein zu lösen, um eine rechtsberatung bei einem anwalt einzuholen. der tatbestand ist zwar derart offensichtlich, aber ich weiß nicht, ob man als privatperson ein gerichtliches verfahren eröffnen kann - sprich nach §433 I die eigentumsübergabe einzuklagen:
hat jmd von euch schon ähnliche situationen erlebt? wie seid ihr vorgegangen? irgendein user hatte auch mal geschrieben, dass er im .com rechtsberatungsforum tätig ist. dieser user meinte auch, dass ebay grundsätzlich viel an ihren "mindeststandards" liegt - meine erfahrung zeigt leider etwas anderes...
vllt hat der user trotzdem einen hinweis für ein weiteres vorgehen...
ich schlag mich jetzt schon fast einen monat mit einem herren rum, der mir ein ersteigertes rennrad nicht schicken will. hier ist die auktion: http://www.ebay.de/itm/251021026134
spätestestens am 05.04 wurde das geld bei ihm gutgeschrieben (überweisungsbeleg), seitdem erhalte ich keine nachrichten mehr von ihm. insgesamt habe ich nun 7 nachrichten geschrieben und von ihm kam nur folgende antwort:
guten tag ich würde es gerne versenden aber der zahlungs eingang ist noch nicht auf meinem konto erfolgt schicke mir doch mal bitte die daten des kontos wo du es hin überwiesen hast ok
ich hatte vorab schon das geld überwiesen, jedoch trat ein verarbeitungsfehler seitens der bank auf. daraufhin wurde die zahlung wiederholt und kann nun beleghaft nachgewiesen werden.
ebay empfiehlt in solchen fällen die eröffnung eines falles wg. eines nicht erhaltenen artikels - gesagt, getan. ebay ließ den fallzeitraum verstreichen, um ihn mit der begründung "da die zahlung nicht mit paypal vorgenommen wurde, existiert kein käuferschutz" wieder zu schließen.
mich hat dieses vorgehen maßlos aufgeregt, da ebay selbst folgende zeilen schreibt (http://pages.ebay.de/help/buy/questions/item-not-received.html):
Falls sich das Problem nicht im direkten Kontakt lösen lässt, können Sie den Fall an unseren Kundenservice übergeben. Lässt sich zweifelsfrei nachweisen, dass der Verkäufer gegen unseren Grundsatz zu Mindeststandards für Verkäufer verstoßen hat, kann er verwarnt oder sogar ganz vom Handel auf eBay ausgeschlossen werden.
imho verstößt allein schon die tatsache, dass der verkäufer nicht kommuniziert gegen die "mindeststandards". als ich meinen unmut ebay kommunizierte erhielt ich nur eine aus standard-antwortfloskeln aufgebaute und auf meine nachricht keinen reellen bezug nehmende antwort.
mein nächster schritt wäre einen s.g. (rechts-)beratungshilfeschein zu lösen, um eine rechtsberatung bei einem anwalt einzuholen. der tatbestand ist zwar derart offensichtlich, aber ich weiß nicht, ob man als privatperson ein gerichtliches verfahren eröffnen kann - sprich nach §433 I die eigentumsübergabe einzuklagen:
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
hat jmd von euch schon ähnliche situationen erlebt? wie seid ihr vorgegangen? irgendein user hatte auch mal geschrieben, dass er im .com rechtsberatungsforum tätig ist. dieser user meinte auch, dass ebay grundsätzlich viel an ihren "mindeststandards" liegt - meine erfahrung zeigt leider etwas anderes...
