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Und die UST wurde nur für die Felgen berechnet oder auch für den Versand?
Ich meine gehört zu haben, dass die mitversteuert wird...
zoll.de schrieb:...Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich der Zollwert (§ 11 Abs. 1 UStG).
Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer finden also grundsätzlich die jeweiligen Vorschriften über den Zollwert aus dem Zollkodex Anwendung.
Diesem Betrag sind folgende Kosten hinzuzurechnen, soweit sie nicht bereits darin enthalten sind (§ 11 Abs. 3 UStG):
+ im Ausland geschuldete Beträge an Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige Abgaben (z.B. gezahlte, drittländische Ausfuhrzölle),
+ Beträge an Zöllen und andere EG-Einfuhrabgaben sowie besondere Verbrauchsteuern, z.B. auf Mineralöle oder Tabakwaren, die auf die eingeführten Gegenstände anfallen,
+ Beförderungskosten von der EG-Grenze bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet, also dem Ort, an dem die grenzüberschreitende Beförderung endet.
Im Zweifelsfall kann der Zoll aber einen "üblichen" Preis annehmen bzw schätzen. Der bildet dann die Berechnungsgrundlage. Die Strategie lohnt sich also, wenn nicht sooo viel um ist, also statt 50€ bspw... Aber man kanns ja versuchenSchreibt vorher den Verkäufer an, er soll das ganze unter 20 Euro deklarieren. Meistens sind die nett und machen das dann auch.