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Zählt der Weg zur Arbiet mit?

406heijn

Heute hat's aber mehr Gravitation als sonst!
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Hi,

wenn Ihr mit dem Rad zur Arbeit fahrt (bei mir ca. 12 km), zählt Ihr die km dann mit in der Jahresleistung, auch wenn die Leistung eher an Regeneration erinnert?
d.H. morgens gemütlich hin, damit man nicht so verschwitzt ist, nachmittags etwas flotter zurück.

Bin einfach nur Neugierig.

Gruß
Heijn
 

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Re: Zählt der Weg zur Arbiet mit?
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Ich tue es auch... 28-32 km einfach, je nachdem welche Runde ich fahre... Ich fahr aber min. GA1...;)
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

wenn Ihr mit dem Rad zur Arbeit fahrt (bei mir ca. 12 km), zählt Ihr die km dann mit in der Jahresleistung, auch wenn die Leistung eher an Regeneration erinnert?
d.H. morgens gemütlich hin, damit man nicht so verschwitzt ist, nachmittags etwas flotter zurück.
Laut §71b, Abs. 3 der TrainKontrV ist das Mitzählen von Wegekilometern zu Orten der Erwerbstätigkeit ein generell unzulässiges Vorgehen. Der Übertritt gegen die Regelungen der Verordnung ist möglicherweise sogar doppelt, da jegliche Transferwege, die auf Reifenbreiten >= 32 mm bestritten werden, allenfalls in der gem. §14, Abs. 2 Satz 3 separat zu führenden Listung von Trainingskilometern auf "Muskelkraft-betriebenen zweirädrigen Forbewegungsmitteln mit Eignung für schwach befestigte Wege und offenes Gelände" zu führen sind.

Die Nichteinhaltung dieser Regularien wird übrigensweise mit Höchststrafen von Aberkennung von Jahreskilometer-Trainingsleistungen in Höhe von bis zu 30 Tagessätzen belegt, üblicherweise komme man aber zumindest bei Erstverstoss und einsichtiger Grundhaltung mit glimpflicheren Strafen weg.
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Laut §71b, Abs. 3 der TrainKontrV ist das Mitzählen von Wegekilometern zu Orten der Erwerbstätigkeit ein generell unzulässiges Vorgehen.

Dann sollte diese TrainKontrV mal überdacht werden. Also zumindest was das grundsätzliche Nichtbachten des Arbeitsweges betrifft.
Das könnte bei großzügiger Auslegung nämlich bedeuten, dass auch die beruflich gefahrenen km nicht zählen und damit alle Profis auf 0km pro Jahr kämen. Wo kämen wir denn da hin?

Was die Reifenbreite betrifft, da ist die TrainKontrV schon nicht ganz falsch.

Ernsthaft: Wieso sollten KB-Einheiten auf dem Weg zur Arbeit nicht zählen und KB-Einheiten in der Freizeit schon? (Und: Zählt der Weg zur Arbeit zur Freizeit?)
Ca. 75%-90% meiner Jahreskilometer werden in diesem Jahr aus dem Arbeitsweg bestehen. Und das sind mit 250-400km pro Woche (je nachdem wie oft ich fahre und welchen Weg ich wähle) nicht gerade wenig. Aber: Ich habe nicht immer einen Radlcomputer dabei, schreibe meine km nicht auf und zähle sie am Jahresende nicht zusammen. Ich habe also keine Ahnung wieviele km ich im Jahr fahre (...und muss deswegen auch keine Angst vor Strafen haben).
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Ich zähle meine 6,5 km nicht mit. Taucht ja nicht mal zum Warmfahren. Auf dem Hinweg wird der Tacho erst gar nicht angebracht. Der Rückweg zählt nur, wenn ich dann sowieso noch ne lange Runde dranhänge.
Ab 20 km würde ich die Arbeitskm auch mitzählen.
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Klar, mitzählen! Und das Ganze ist doch wie ein kleiner Urlaub vor der Arbeit. Für mich 30 km hin (GA1) und ca. 36 km "volle Pulle" zurück.
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Dann sollte diese TrainKontrV mal überdacht werden. Also zumindest was das grundsätzliche Nichtbachten des Arbeitsweges betrifft.
Das könnte bei großzügiger Auslegung nämlich bedeuten, dass auch die beruflich gefahrenen km nicht zählen und damit alle Profis auf 0km pro Jahr kämen. Wo kämen wir denn da hin?

Was die Reifenbreite betrifft, da ist die TrainKontrV schon nicht ganz falsch.

Ernsthaft: Wieso sollten KB-Einheiten auf dem Weg zur Arbeit nicht zählen und KB-Einheiten in der Freizeit schon? (Und: Zählt der Weg zur Arbeit zur Freizeit?)
Ca. 75%-90% meiner Jahreskilometer werden in diesem Jahr aus dem Arbeitsweg bestehen. Und das sind mit 250-400km pro Woche (je nachdem wie oft ich fahre und welchen Weg ich wähle) nicht gerade wenig. Aber: Ich habe nicht immer einen Radlcomputer dabei, schreibe meine km nicht auf und zähle sie am Jahresende nicht zusammen. Ich habe also keine Ahnung wieviele km ich im Jahr fahre (...und muss deswegen auch keine Angst vor Strafen haben).

glaubst du, dass es einen profis auch nur ansatzweise interessieren würde, wieviel jahres - km er "gezählt" bekommt solange er rennen gewinnt??? :rolleyes:

so ein unsinn kann nur hobbystrampler interessieren...wobei sich die frage stellt warum? fährst du rennen, zählt nur das ergebnis....fährst du keine sind doch auch die trainings - km wurscht........:o
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Ich habe also keine Ahnung wieviele km ich im Jahr fahre (...und muss deswegen auch keine Angst vor Strafen haben).

unwissenheit schützt vor strafe nicht :aetsch:

kann doch jeder halten wie er will. mtb kilometer habe ich früher nicht gezählt. jetzt mache ich es schon. tandemkilometer erfasse ich auch nicht. da ist gar kein tacho dran...
so wichtig ist die erbsenzählerei auch nicht. ;)
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Dann sollte diese TrainKontrV mal überdacht werden.
Da kannst Du überdenken was Du willst, es spielt in keinem Fall eine Rolle, denn: Verordnungen tragen - auch wenn keine Zustimmungspflichtigkeit der Volksvertretungsorgane bei deren Einrichtung besteht - dennoch Gesetzescharakter.

Auch was den Einwand der fehlenden Anerkennung professionell erworbener Trainingskilometer angeht, liegst Du leider falsch - es sei denn, der entsprechende Profi hat es versäumt, innerhalb der gem. §71a, Abs. 2 vorgegebenen Meldepflichten als Ort seiner Erwerbstätigkeit fristgerecht das "bundesdeutsche Strassennetz" anzugeben (bei MTB-Piloten erweitert auf "befahrbaren öffentlichen Grund"). Komplex ist das nur scheinbar, denn auch auf europäischer Ebene greift die Regellage analog, zumal die TrainKontrV historisch gesehen ohnehin einer in nationales Recht gewandelten europäischen Richtlinie entsprang.









Wer hier Humor findet, der darf ihn behalten.
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Also ich zähle jeden noch so unbedeutenen Kilometer am Rad mit. Und wenn's nur die 250m bis zum Bäcker sind.

Ich will Zahlenfetischismus !

Aber Trainingskilometer kommen in meinen Pocket PC in eine Extra Tabelle mit farblicher Unterscheidung was GA1/GA2 usw. ist.

Alles schön bunt und viele Zahlen, da freu ich mich dann immer dran wenn ich minimale Fortschritte erzielt habe ;-)

Naja, aber dass ich alle Meter am Rad per Tacho mitzähle hat für mich nen anderen Grund. Ich führe auch ne Liste meiner Verschleißteile und möchte sehen, wieviel Kilometer zum Beispiel bei mir bestimmte Teile halten. Wie oft was kaputt geht, ungefähr ausrechnen können was mich das Rad über die Jahre kostet.....Zahlenfetischismus halt. Nice to know, nicht lebenswichtig aber für trotzdem interessant.

Meine 5 Cent.....

Und ja,....6.5 x 2 km x 5 pro Woche zähle ich auch als Arbeitsweg dazu......da kommt übers Jahr schon was zusammen, auch wenn es nicht wirklich Trainingseffekt hat.
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Laut §71b, Abs. 3 der TrainKontrV ist das Mitzählen von Wegekilometern zu Orten der Erwerbstätigkeit ein generell unzulässiges Vorgehen. Der Übertritt gegen die Regelungen der Verordnung ist möglicherweise sogar doppelt, da jegliche Transferwege, die auf Reifenbreiten >= 32 mm bestritten werden, allenfalls in der gem. §14, Abs. 2 Satz 3 separat zu führenden Listung von Trainingskilometern auf "Muskelkraft-betriebenen zweirädrigen Forbewegungsmitteln mit Eignung für schwach befestigte Wege und offenes Gelände" zu führen sind.

Die Nichteinhaltung dieser Regularien wird übrigensweise mit Höchststrafen von Aberkennung von Jahreskilometer-Trainingsleistungen in Höhe von bis zu 30 Tagessätzen belegt, üblicherweise komme man aber zumindest bei Erstverstoss und einsichtiger Grundhaltung mit glimpflicheren Strafen weg.
Läßt denn die TrainKontrV eine weitere Verifizierung zu? Denn es soll Menschen geben, die trainieren nicht, sondern fahren einfach nur. Oder gibt es Unterparagraphen der TrainKontrV, so in Richtung GenGefGesKM (generelle gefahrene gesammelte Kilometer), ohne Bezug auf Geh-Ah Einz/Zwei/halbtot/ganz um. Und dürfen diese GenGefGesKM auch ohne Zuhilfenahme von Entfernungsmessgeräten erfasst sein?
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Danke für diese Zeilen, welchen ich so zustimme:

Also ich zähle jeden noch so unbedeutenen Kilometer am Rad mit. Und wenn's nur die 250m bis zum Bäcker sind.

Ich will Zahlenfetischismus !

Aber Trainingskilometer kommen in meinen Pocket PC in eine Extra Tabelle mit farblicher Unterscheidung was GA1/GA2 usw. ist.

Alles schön bunt und viele Zahlen, da freu ich mich dann immer dran wenn ich minimale Fortschritte erzielt habe ;-)

Naja, aber dass ich alle Meter am Rad per Tacho mitzähle hat für mich nen anderen Grund. Ich führe auch ne Liste meiner Verschleißteile und möchte sehen, wieviel Kilometer zum Beispiel bei mir bestimmte Teile halten. Wie oft was kaputt geht, ungefähr ausrechnen können was mich das Rad über die Jahre kostet.....Zahlenfetischismus halt. Nice to know, nicht lebenswichtig aber für trotzdem interessant.

Meine 5 Cent.....

Und ja,....6.5 x 2 km x 5 pro Woche zähle ich auch als Arbeitsweg dazu......da kommt übers Jahr schon was zusammen, auch wenn es nicht wirklich Trainingseffekt hat.
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

glaubst du, dass es einen profis auch nur ansatzweise interessieren würde, wieviel jahres - km er "gezählt" bekommt solange er rennen gewinnt??? :rolleyes:

so ein unsinn kann nur hobbystrampler interessieren...wobei sich die frage stellt warum? fährst du rennen, zählt nur das ergebnis....fährst du keine sind doch auch die trainings - km wurscht........:o

Den Profi interessiert das nur am Rande. Aber immerhin können viele eine Zahl nennen, wenn sie nach Jahreskilometern gefragt werden. Das kann ich nicht ohne überschlägiges Nachrechnen.
Die Hobbyfahrer interessieren sich für Jahreskilometer und wenn ein dahergelaufener Biergartenradler mit 1000 km pro Jahr behaupten kann er hätte mehr Jahreskilometer als zum Beispiel Lance dann darf das nicht sein, weil für Hobbyradler die Profis Idole und damit unantastbar sind.

unwissenheit schützt vor strafe nicht :aetsch:

In diesem Falle schon, weil hier ja das Mitrechnen des Arbeitsweges zu den Jahreskilometern unter Strafe steht und ich durch Unwissenheit der Gesamtkilometer beweisen kann dass ich gar nichts ausrechne.
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Und ja,....6.5 x 2 km x 5 pro Woche zähle ich auch als Arbeitsweg dazu......da kommt übers Jahr schon was zusammen, auch wenn es nicht wirklich Trainingseffekt hat.


Auch wenn das nicht der reinen Trainingslehre entspricht, es bringt einen nicht zu unterschätzenden Trainingseffekt!!
Ich habe 8 km. Also 16 pro Tag an ca. 220 Tagen im Jahr = 3520 km.
Das ist eine Basis, auf der weitere Trainingseinheiten aufbauen.
Immerhin sind das mehr als 25% meiner Gesamt-km.

Obwohl ich eigentlich auch nicht trainiere, sondern einfach nur fahre, aus Spaß an der Freude.
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

In diesem Falle schon, weil hier ja das Mitrechnen des Arbeitsweges zu den Jahreskilometern unter Strafe steht und ich durch Unwissenheit der Gesamtkilometer beweisen kann dass ich gar nichts ausrechne.

der beweisführung sehe ich sehr skeptisch entgegen. da müssen wir Mi67 fragen was die TrainKontrV zu diesem punkt sagt. aber ich befürchte im schlimmsten fall die aberkennung all deiner trainingskilometer....
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Laut §71b, Abs. 3 der TrainKontrV ist das Mitzählen von Wegekilometern zu Orten der Erwerbstätigkeit ein generell unzulässiges Vorgehen. Der Übertritt gegen die Regelungen der Verordnung ist möglicherweise sogar doppelt, da jegliche Transferwege, die auf Reifenbreiten >= 32 mm bestritten werden, allenfalls in der gem. §14, Abs. 2 Satz 3 separat zu führenden Listung von Trainingskilometern auf "Muskelkraft-betriebenen zweirädrigen Forbewegungsmitteln mit Eignung für schwach befestigte Wege und offenes Gelände" zu führen sind.

Die Nichteinhaltung dieser Regularien wird übrigensweise mit Höchststrafen von Aberkennung von Jahreskilometer-Trainingsleistungen in Höhe von bis zu 30 Tagessätzen belegt, üblicherweise komme man aber zumindest bei Erstverstoss und einsichtiger Grundhaltung mit glimpflicheren Strafen weg.

Schickst du mir bitte mal deren Text zu oder postest hier einen Link? Vielleicht finde ich ja doch noch irgendwelche Gesetzeslücken, die ich ausnutzen kann. :dope:
 
AW: Zählt der Weg zur Arbiet mit?

Fahr zwei mal am Tag 4km in die Kinderkrippe mit einem Chariot hinten dran. Kratfausdauer hin und volle Pulle ohne Anhänger wieder zurück.
Nachmittags andersrum.
 
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