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Wohin mit all den Fahrrädern. Auf die Straße?

Na ja, muss halt nur noch Platz für 'nen Smart sein, den Rest der Garage darf man dann getrost mit Rädern zustellen.
 
BRD - Bürokraten regieren Deutschland...

Man müsste sich mal in die Gerichte Deutschlands schleichen und 90% der Akten mit einem Stempel "Kein öffentliches Interesse" versehen.
Das würden wahrscheinlich alle abnicken und sagen: " Die haben Recht - gibt nichts her das Thema."
 
aber andererseits wäre das Parkplatzproblem in deutschen Innenstädten noch größer, wenn keiner eine Garage nutzt... dann können wir uns von befahrbaren Fahrradwegen endgültig verabschieden.
 
Ich wohne in einem Einfamilienhaus-Neubaugebiet. Hier haben zwar alle ne Garage, aber meistens steht das Auto in der Auffahrt statt der Garage. Wie auch meist bei mir. Aber ich krieg auch das Auto und alle neun Räder rein plus Werkstattbereich.
Dafür keine Gartenmöbel :cool:
 
Es geht ja in dem Urteil darum, dass die Garge zweckgebunden errichtet und mit der Wohnung, als Ersatz für anderen Parkraum, vermietet wurde. In diesem Fall also ärgerlich, aber Ok. Zudem dürften dem Mieter die Fahrräder weniger Probleme bereiten (Wand-/Deckenhalterung) als die Möbel.

In meiner Garage steht auch kein Auto, für Möbel wäre da aber auch kein Platz :D
 
In unserer Siedlung gibt es nur Einfamilienhäuser. Die meisten haben eine Garage und einen Stellplatz.
Wir sind hier krasse Außenseiter, weil wir tatsächlich...

...ein Auto in der Garage abstellen! Über 80% der Nachbarn haben alles Mögliche in Ihren Garagen, nur kein Auto.
Und bei uns sind außerdem noch 5 Fahrräder drin!
 
Häuser müssen einen Abstand von 3m zur Grenze habe.
Für Garage gilt ein Abstandsprivileg. Sie dürfen auf der Grenze stehen, wenn sie eine gewisse Höhe (meistens 3m) und eine gewisse Länge nicht überschreiten. Eine Garage dient dazu ein Auto abzustellen. Eine andere Nutzung ist nicht erlaubt (bis auf Solarzellen und Satellitenschüssel).
Ich bin einer der wenigen, der sein Auto in der Garage hat. Die anderen haben die Garagen voll mit Kinderspielzeug, Werkzeug und ähnlichem. Dafür stehen die Karren dann so auf der Straße, daß man spielende Kinder schlecht sehen kann. Das ganze interessiert aben niemanden. Aber wehe, man parkt mal falsch..
 
Toll, oder, mit was sich Gerichte so beschäftigen dürfen? Mein Vater war Zivilrichter und hatte einige kuriose Fälle zu verhandeln. Aber das... :rolleyes: Frage ist, ob ein Bobbycar als Auto gilt ;)

Norta82: Es steht in dem Artikel nichts davon, dass der Mann sein Auto dann behindernd auf der Straße parkt. Unter so einem Aspekt kann man das Urteil natürlich sogar als "sinnvoll" erachten. Ansonsten frage ich mich v.a., wie die Stadt zu der Klage kommt. Es interessiert normalerweise niemanden, was man in der Garage lagert.

In unserer Wohnung finden jedenfalls 7 Fahrräder und ein Kind und bald sicher auch einige Lauf- bzw. Kinderfahrräder Platz :p wir haben aber auch weder Auto noch Garage :D
 
moin,
nun, so eine zweckentfremdete Garage interessiert ganz bestimmt denjenigen der selbst gern sein Auto dort abstellen würde.
 
nun, so eine zweckentfremdete Garage interessiert ganz bestimmt denjenigen der selbst gern sein Auto dort abstellen würde.

Kläger war aber die Stadt, die sicher einen eigenen Betriebshof für ihren Fuhrpark hat. Oder meinst du, die klagen für einen potentiellen weiteren Mieter dieser Garage?

Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass sich die Richter mit sinnvolleren Fragen beschäftigen könnten...
 
Zweckentfremdung reicht schon. Wenn man z.B. in seiner Wohnung ein Cafe einrichtet, dürfte auch einigen Ärger wegen Zweckentfremdung bekommen. Auch wenn es sonst niemanden stört.
 
Zweckentfremdung reicht schon. Wenn man z.B. in seiner Wohnung ein Cafe einrichtet, dürfte auch einigen Ärger wegen Zweckentfremdung bekommen. Auch wenn es sonst niemanden stört.

Das Beispiel leuchtet aber eher ein. Es handelt sich dann um die Errichtung eines Gewerbes. Aber du hast natürlich grundsätzlich Recht. Es gibt eine Zweckbindung.
 
Kläger war aber die Stadt, [....]

Nein, Kläger war der Mieter selbst. Er wird aber wohl nicht gegen die Verfügung zur Entrümpelung klagen sondern eher gegen die Aufforderung zur ordentlichen Nutzung.
Aber wie so oft im wahren Leben, irgendwer dürfte ihn wohl ange.... verpetzt haben.

Und es gibt ganz bestimmt auch noch so'n büschen Drumrumgeschichte.
 
Aber wie so oft im wahren Leben, irgendwer dürfte ihn wohl ange.... verpetzt haben.

Und es gibt ganz bestimmt auch noch so'n büschen Drumrumgeschichte.

Ja, es war ein Nachbar der sich aufregte, daß der Mieter der Garage seine zwei Autos an der Straße parkte.
 
Ich hatte zwei mal eine Garage nur mit Kisten und Kram bis oben hin vollgestopft und besitze kein Auto. Das lag daran, dass ich 7 Jahre im Ausland war und da meinen Kram bebunkert hatte, wie Bücher, Rad usw.
Ich höre zum ersten mal, dass das nicht erlaubt ist.
 
moin,
es ist ja auch nicht generell "nicht erlaubt" sondern nur abhängig von dem was in der Baugenehmigung steht, den Auflagen. Das ist ja auch sinnvoll.

Beispiel: Eine Stadt möchte gern junge Familien "ködern" Billiges Bauland, eine Siedlung ohne Durchgangsverkehr und eine Strasse als "Spielstrasse". Dann ist es blöd wenn alles mit Fahrzeugen vollgestellt ist. Wie sollste da als Kind vernünftig Ball spielen wenn ständig jemand Angst um sein "bestes Stück" hat? Deshalb die Auflage für die Baugenehmigung.der Garage. Und wenn man kein Auto in der Strasse abstellt stört es auch niemanden wenn die Garage als Lager genutzt wird.

Als Mieter bekommt man die Auflagen der Baugenehmigung eh nicht zu sehen. Dem Vermieter ist das doch auch wurscht was man da macht solange er sein Geld bekommt und seine Ruhe hat. Es ist deshalb dem Vermieter auch kein Leerstand zumutbar. Deshalb kann eine Zweckentfremdung auch geduldet werden.

Einer meiner Garagennachbarn hat alles voll mit alten Nähmaschinen, schön sauber in Regalen sortiert. Er repariert sowas, ich sag mal pseudogewerblich. Die Garagen sind aber nicht zweckgebunden.

Zu dem Fall: wenn die Stadt sich schon bemüht und eine Entrümpelung vorschlägt dann wird das schon einen Grund haben. :idee: Also nicht warten bis das Fernsehen mit dem Trödeltrupp aufschlägt.
 
Beispiel: Eine Stadt möchte gern junge Familien "ködern" Billiges Bauland, eine Siedlung ohne Durchgangsverkehr und eine Strasse als "Spielstrasse". Dann ist es blöd wenn alles mit Fahrzeugen vollgestellt ist. Wie sollste da als Kind vernünftig Ball spielen wenn ständig jemand Angst um sein "bestes Stück" hat? Deshalb die Auflage für die Baugenehmigung.der Garage. Und wenn man kein Auto in der Strasse abstellt stört es auch niemanden wenn die Garage als Lager genutzt wird.

In Spielstraßen gilt ein generelles Parkverbot außer auf ausgewiesenen Parkflächen. Ist doch eigentlich alles rechtlich außreichend definiert. Sollte den Staat schlicht nichts angehen, was man mit seiner Garage macht. In den meisten Städten gibt es solche Vorschriften bei Neubauprojekten, dass ausreichend Parkraum geschaffen werden muss. Bei Mehrfamilienhäusern werden dann gern so Parksysteme im Keller installiert, in denen das Auto nach der Einfahrt mit einer Art Fahrstuhl an seinen Lagerplatz gefahren wird. Ich kenne da ein Beispiel, in dem der Anbieter schon das Parken eines VW Golfs verbietet, weil dieser zu groß ist. Als Mieter muss man den Quatsch aber mitmieten, auch wenn das eigene Auto zu groß, bzw. nicht vorhanden ist. Wenn man aber den Platz schon mieten muss, sollte man ihn doch wenigstens vollstellen dürfen.
 
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