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Wo darf man Straße fahren?

LEJ

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Ich bin mir immer unsicher, wo man eigentlich auf der Straße fahren kann. Es gibt gewisse Schnellstraßen wo ich nicht weiß, ob ich da jetzt fahren kann oder nicht.
Gestern habe ich eine längere Tour gemacht. Während ich bei einer Schnellstraße brav auf die Ampel wartete um auf den gegenüberliegenden Radweg zu fahren, fuhr einer auf'm RR an mir vorbei. Hmpfr.
Als ich dann später eine sehr kurze Strecke in Köln auf der Inneren Kanalstrasse auf der Straße fuhr, wurde ich direkt von einem PKW-Fahrer wild angehupt.
Ich sah auch neulich einen RR-Fahrer in Köln auf der Rheinuferstraße was ich als absolutes No-Go hielt.
Gibt es da feste Regeln?
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Überall dort wo kein Radweg ist;)
Sind "Radwege" nicht an jeder Kreuzung mit dem blauen Gebotsscild gekennzeichnet, dann auch. Sind Radwege nicht zumutbar befahrbar(Asphaltschäden, mangelnde Breite etc.), dann auch, obwohl das immer im Auge des Betrachters liegt.
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Überall dort wo kein Radweg ist;)
Sind "Radwege" nicht an jeder Kreuzung mit dem blauen Gebotsscild gekennzeichnet, dann auch. Sind Radwege nicht zumutbar befahrbar(Asphaltschäden, mangelnde Breite etc.), dann auch, obwohl das immer im Auge des Betrachters liegt.

Deshalb frage ich nach, da die beiden Schnellstraßen wo jeweils RR-Fahrer an mir vorbei sausten, jeweils Radwege haben, die so breit sind, daß man da mit einem LKW drauf fahren könnte.

P.S. habe gerade ein wenig gegoogelt und bin zu dem Thema gerade mehrfach auf dieses Forum gestossen. Ich schätze das Thema gab's mehrfach:o
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Das ist die letzte sehr ausführliche Info, die ich habe:

Rennrad und Radwegebenutzungspflicht
Immer wieder einmal wird der ADFC gefragt, ob es eine spezielle Regelung gibt, die es Benutzern von Rennrädern (oder allgemein besonders schnellen Radfahrern) erlaubt, trotz vorhandenem, benutzungspflichtigem Radweg die Fahrbahn zu benutzen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt jedoch keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die unmittelbar an bestimmte Fahrradtypen (wie z.B. Rennräder) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit geknüpft ist. Insofern handelt es sich bei der Vermutung, dass Rennradbenutzer oder Mitglieder von Radsportvereinen pauschal von der Radwegbenutzungspflicht befreit sind, lediglich um eine (allerdings scheinbar weit verbreitete) Großstadtlegende, die aber nicht von der StVO gedeckt ist.

Es gibt aber Ausnahmen von der Radwegbenutzungspflicht:

1) Die Benutzungspflicht ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1998 nur noch dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Wo dies fehlt, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden (sogenannte "andere Radwege" mit freiwilliger Benutzung gem. § 2, Abs. 4, Satz 3 StVO).

Hintergrund dieser Regelung ist die Erkenntnis, dass baulich abgesetzte Radwege in vielen Fällen ein höheres Unfallrisiko für Radfahrer bedeuten als die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Auf baulich abgesetzten Radwegen kommt es vermehrt zu Konflikten mit Fußgängern. Insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen besteht überdies ein hohes Konfliktpotenzial mit einfahrenden und abbiegenden Kraftfahrern, da diese durch die oft fehlende Sichtbeziehung nicht mit kreuzenden Radfahrern rechnen, und da sich auch Radfahrer wegen des subjektiven Sicherheitsgefühls, das ihnen der Radweg vermittelt, oft zu sorglos verhalten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Benutzungspflicht für Radwege seit der StVO-Novelle an bestimmte Mindestandards geknüpft. Nähere Informationen sind unter http://www.adfc.de/526_1 zu finden.

2) Geschlossene Verbände ab 16 Radfahrern dürfen die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist (geschlossener Verband gem. § 27 StVO). Dies gilt ebenfalls unabhängig vom benutzten Fahrradtyp; eine besondere Verbandsregel für Radrennfahrer gibt es nicht.

3) Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist, muss man ihn nicht befahren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist. Auch wenn der Radweg nicht erreichbar ist (Beispiel: Liegedreirad oder Fahrradanhänger passt nicht durch eine vor dem Radweg angebrachte Umlaufsperre hindurch) muss er nicht benutzt werden. In solchen Fällen darf man auf die Fahrbahn (nicht aber auf den Fußweg!) ausweichen. Das Kriterium der Unbenutzbarkeit wird zwar im Einzelfall unterschiedlich eng zu fassen sein (bei einem MTB beispielsweise anders als bei einem Rennrad); allein die Tatsache aber, dass man sein Rennrad nicht voll ausfahren kann, wird in der Regel nicht als Grund zum Ausweichen auf die Fahrbahn anerkannt. Man ist aber auch nicht verpflichtet, sofort nach einem Hindernis wieder auf den Radweg zu wechseln, sondern man darf auf der Fahrbahn weiterfahren, bis ein gefahrloses Wechseln auf den Radweg (Bordsteinabsenkung, Einmündung) möglich ist.

4) Theoretisch sieht § 46, Abs. 1, Satz 1 StVO die Möglichkeit vor, dass die Strassenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften über die Strassenbenutzung genehmigen können. Interessierte Radsportler sollten sich wegen dieser Frage mit dem Bund deutscher Radfahrer (BDR) als dem für den Radsport zuständigen Sportverband oder einem lokalen Radsportverein in Verbindung setzen. Adressen sind auf den Internetseiten des BDR unter http://www.rad-net.de zu finden.

Mit dem Gewicht des Fahrrades hat die Frage der Radwegebenutzungspflicht übrigens nichts zu tun: Die manchmal in diesem Zusammenhang erwähnte 11 kg-Grenze hat keine Relevanz für die Radwegbenutzung, sondern für die Ausstattungsvorschriften zur Beleuchtung: Für Rennräder bis 11 kg gibt es die Sonderregelung, dass anstelle des sonst vorgeschriebenen Dynamos auch batterie- bzw. akkubetriebene Leuchten verwendet werden dürfen (§ 67, Abs. 11 StVZO). Diese müssen nicht fest am Rad angebracht sein, sind aber ständig mitzuführen.
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Mich würde aber auch interessieren, wo viele von Euch fahren, unabhängig davon, ob man es "darf":D
Ich merke langsam, wenn ich meine Strecken mehr ausbauen will, komme ich kaum drumherum viel Straße zu fahren.
Gleichzeitig würden mich gute Strecken im Raum Köln und Umgebung interessieren.
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Überall dort wo kein Radweg ist
Es gibt gewisse Schnellstraßen...
Radfahren ist verboten auf Autobahnen
100px-Zeichen_330.svg.png
und Schnellstrassen
180px-Zeichen_331.svg.png
und in Fußgängerzonen
120px-Zeichen_242.svg.png
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

da ich richtig stress hatte mit nem pkw fahrer (er hat jetzt für länger keinen führerschein mehr), weiß ich von der polizei, dass für uns rennradfahrer so gut wie kein radweg zumutbar ist, wegen schlaglöchern, verschmutzung oder rentnern ;).
überland sind bei uns hier im norden die meisten geteert und auch für uns nutzbar. denn noch fahren wir eigentlich nur strasse. natürlich keine schnellstrassen also 70km/h+ strassen, die meiden wir schon bei der streckenauswahl.
es kommt immer drauf an wie du dich bei den gesetzteshütern verhälst. benimmst du dich ordentlich, geben sie dir meißt unbesehen recht, wenn du auf der strasse fährst.
ein anderer, ob nun erlaubt oder nicht, darf dich auf der strasse nicht gefährden. das ist sofort nötigung und wird auch hart bestraft, wenn du anzeige erstattest. ich habe allerdings kein bock jeden 5ten autofahrer anzuzeigen, weil er zu dicht an mir vorbeifährt, da mach mit der sport dann einfach keinen spass mehr.
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Ich fahre eigentlich immer so wie es mir grade passt (;
Also schlechte Radwege fahre ich eigentlich fast nie und die guten werden nur alleine befahren, in der Gruppe mit 4 oder mehr Personen ist es eigentlich nur gefährlich Radwege zu nutzen. Die guten Radwege fahr ich sogar recht gerne, nur an tagen wo ich erwarte das diese sehr voll sind fahr ich dann auch da auf der Straße. Die schlechten Radwege fahre ich eigentlich nur wenn ich gemütlich nach Hause rollen will und somit nur ungefähr 20-25km/h drauf hab.
Hatte aber auch noch nie Probleme mit der Polizei deswegen obwohl ich auch als ich auf der Straße fuhr schon desöfteren von denen überholt wurde. Mit hupenden Autofahrern hab ich eigentlich nur Probleme wenn ich in ner Gruppe fahren und da hört man sie sowieso nach einiger Zeit nicht mehr.
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Ich fahre generell auch immer recht viel Strasse, wegen den unter 1) angeführten Gründen. Oft muss man um auf den Radweg zu wechseln fast auf Null runter bremsen und das nervt gerade in dicht besiedelten Regionen wo man dann im Ort wieder auf die Strasse geleitet wird.

Ich finde man merkt schon recht schnell, ob man auf der Strasse gut oder schlecht aufgehoben ist. Strassenbreite, Verkehrsdichte, Tempo...
Hupende Autofahrer sind dabei allerdings kein Kriterium. :D

Letzte Woche hatte ich dazu ein Gespräch mit einer Polizeibeamtin. An der Ampel fuhren die plötzlich neben mich und fragten, wie es wäre, wenn ich auf dem Radweg fahren würde. Habe ich gesagt nicht so gut (ich war aber sehr freundlich). Ich habe ihr dann meine Gründe dafür genannt (s.o.). Sie hat das dann toleriert. Denke, dass hier vor allem der Ton entscheidend war. Wäre ich unfreundlich rüber gekommen, wäre sie sicher hartnäckiger geblieben.
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Eins ist ganz klar:

Wild hupende Autofahrer sind definitiv kein Zeichen dafür, daß man irgendwo nicht fahren darf. Nur dafür, daß es entweder sehr heiß, die Strasse eng ist oder der Autofahrer schlich und einfach ein Wixxer ist!
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Eins ist ganz klar:

Wild hupende Autofahrer sind definitiv kein Zeichen dafür, daß man irgendwo nicht fahren darf. Nur dafür, daß es entweder sehr heiß, die Strasse eng ist oder der Autofahrer schlich und einfach ein Wixxer ist!


Manchmal aber auch, dass es sich wie bei der Inneren Kanalstraße um eine ´Straße handelt, wo das Radfahren meist explizit verboten ist. Das runde Schild mit dem schwarzen Rad und dem roten Rand sollte auch jedem hier ein Begriff sein.
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Ich meide Radwege wo es geht, versuche anderseits aber auch Kraftfahrzeuge so wenig wie möglich zu behindern. Bis auf ein paar "unverbesserliche" klappt das ganz gut.

Aber wenn ich Beiträge wie diesen lese - Zitat aus einem anderen Thread Wenn ich GA fahre interessiert es mich nicht die Bohne ob oder wer mich überholt.Da kann auch ne Oma mit nem Hollandrad an mir vorbeiziehen.
Dann hoffe ich schon dass solche Typen dann auch den Radweg benutzen.
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Manchmal aber auch, dass es sich wie bei der Inneren Kanalstraße um eine ´Straße handelt, wo das Radfahren meist explizit verboten ist. Das runde Schild mit dem schwarzen Rad und dem roten Rand sollte auch jedem hier ein Begriff sein.

Ja, ich hatte auch im Gefühl, daß es nicht gerade erlaubt ist. Ich hatte nur die 20m Innere Kanalstr/Ecke Aachener(Richtung Funkturm) den großen Stoß Radfahrer schnell überholen wollen und es kamen keine Autos von hinten. Der hupende kam plötzlich angeschossen und da war ich auch rechts wieder auf dem Radweg.

Allerdings kann man bestimmt auch nicht auf der Rheinuferstraße mit dem Rad fahren, oder auch auf der Industriestraße(bei Rodenkirchen), die am Forstbotanischengarten vorbei fährt, Richtung Köln/Bonner Verteilerkreis, wo jeweils RR-Fahrer unterwegs waren.
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Ich führe sicherheitshalber immer eine Bescheinigung des Pfarramts mit mir, daß ich regelmäßig das Gemeindeblatt ausfahre. Damit darf ich sogar mit Satteltaschen ohne Inhalt und neuentwickelten Prototypen überall mit maximal vertretbarer Geschwindigkeit fahren, um die Optimierung der Verteilungsgeschwindigkeit realitätsnah zu testen :)
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

also alles was bis zur mitte niedersachsens liegt, ist für mich norden....
wer ist connor ;) ???
 
AW: Wo darf man Straße fahren?

Alles nördlich vom Main ist schon Norden :P

und on topic. Solang du nicht auf den Straßen mit den blauen Schildern oben, oder Straßen mit
Verkehrsschild_Verbot_fuer_Radfahrer_11_5655_g.jpg
fährst, und den Radweg als unzumutbar hälst, passt alles.

Wobei die Fahrradverbotsschilder oft eh gesetzeswidrig stehen. Gibt manche Ortsbereiche hier, da stehen die an fast jeder normalen Landstraße, an denen es nichtmal einen Radweg gibt.

Und zur Fußgänzerzone: Bei uns darf man mittlerweile mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone fahren, sogar im Schlossgarten. Angemessen versteht sich natürlich. Früher hat das immer gekostet, wenn man erwischt wurde.
 
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