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Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen

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Re: Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen
Die Diskussion ist doch wirklich zu Ende.
Wir wissen alle, dass das Blödsinn ist und so eigentlich nicht geht und auch nicht sinnvoll ist. Alles andere ist doch müßig zu diskutieren.

Schreibt der Kommune da ne Mail, fragt was das soll und dann können wir weiter diskutieren.
 
Ich hab da mal eine andere Frage dazu.
Auf dem Bild sieht man einen kombinierten Rad-Fußweg. Vorfahrtachtenschilder müssen nur Fahrzeuge beachten. Was ist mit den Fußgängern?
Und was ist mit einen Radfahrer, der beim Vorfahrtachtenschild anhält und dann weiter schiebt? Dann ist er ja auch Fußgänger.
 
Fußgänger haben IMO da keinen Vorrang, d.h. sie müssen gucken und warten bis frei ist, bevor sie über die Kreuzung gehen.

IMO ist das immer so, es sei denn ein Zebrastreifen ist aufgemalt.
 
Ich hab da mal eine andere Frage dazu.
Auf dem Bild sieht man einen kombinierten Rad-Fußweg. Vorfahrtachtenschilder müssen nur Fahrzeuge beachten. Was ist mit den Fußgängern?
Und was ist mit einen Radfahrer, der beim Vorfahrtachtenschild anhält und dann weiter schiebt? Dann ist er ja auch Fußgänger.
Eigentlich ganz einfach - eigentlich???
Fahrzeuge, die von der parallel verlaufenden Fahrbahn abbiegen, müssen Fussgänger vorlassen. Gegenüber Fahrzeugen aus der Querstrasse hat der Fussgänger keinen Vorrang.
Wer ein Fahrrad schiebt ist ein Fussgänger.

ABER.
Hier wird ja nun teiweise die These vertreten, dass durch das kleine Vorfahrtachtenschild der Radweg nun nicht mehr zur Strasse gehört. Weil es ja angeblich eine unterschiedliche Vorfahrtregelung gibt.
Ja, was ist denn dann mit dem Fussweg? Der gehört ja dann eigentlich auch nicht mehr zur Strasse. Die Fahrbahn nebenan ist dann angeblich eine andere Strasse.
Die Erklärung sollen andere Liefern, da ich die These, mit der unterschiedlichen Vorfahrtregelung für eine Strasse, für Unsinn halte.
 
Die Erklärung kann nur ein Gericht beantworten, wenn es zum Unfall kommt.
Ich raffe jetzt immernoch nicht worauf du eigentlich hinaus willst???

Darf ich mal fragen, wie du das nun siehst? Jeder, der hier seine durchaus plausiblen Erklärungen darbietet, wird von dir runtergmacht.

ich fasse das mal zusammen:
-Vorfahrtszeichen gibt es laut STVO nicht -> also ignorieren
-wegen dem Vorfahrtszeichen ist die RWBP unwirksam -> also Straße
-Abbieger müssen eh auf Durchgangsverkehr achten -> Schilder also wieder unwirksam?
-unterschiedliche Straßen etc. pp.

Irgendwie wird mir nicht klar, welche Position du jetzt vertrittst? Deshalb kann ich den Einwand von @BW-72 schon verstehen (mit dem rumtrollen).

Fazit für mich jedenfalls:
käme ich da mit dem Rad: Blickkontakt mit den Autofahrenden und erstmal offensiv fahren
käme ich mit dem Auto: Radfahrer hätten für mich Vorrang, egal ob ich da Abbiege oder aus der Seitenstraße komme
 
Zuletzt bearbeitet:
ich fasse das mal zusammen:
-Vorfahrtszeichen gibt es laut STVO nicht -> also ignorieren
Wer behauptet das? Ich jedenfalls nicht.

-wegen dem Vorfahrtszeichen ist die RWBP unwirksam -> also Straße
Genau das halte ich für Unsinn.

-Abbieger müssen eh auf Durchgangsverkehr achten -> Schilder also wieder unwirksam?
-unterschiedliche Straßen etc. pp.
Die These von den unterschiedlichen Strassen stammt nicht von mir, ich halte sie für Unsinn.
Was das Abbiegen betrifft solltest Du mal in die StVO schauen.
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
quad.gif
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Irgendwie wird mir nicht klar, welche Position du jetzt vertrittst? Deshalb kann ich den Einwand von @BW-72 schon verstehen (mit dem rumtrollen).
Dann solltest Du mal genauer lesen.

Fazit für mich jedenfalls:
käme ich da mit dem Rad: Blickkontakt mit den Autofahrenden und erstmal offensiv fahren
käme ich mit dem Auto: Radfahrer hätten für mich Vorrang, egal ob ich da Abbiege oder aus der Seitenstraße komme
Ist doch schön wenn Du das machst.
Hilft allerdings wenig diese ganzen Unklarheiten zu klären.
 
medium_Schilderwald.JPG


In Deutschland ist so ein Schild völlig sinnfrei da ein Radweg, und somit auch die Benutzungspflicht, sowieso hinter jeder Kreuzung endet.
Was dann kommt muss entweder neu beschildert, oder ersichtlich sein.
An der Kreuzung selber gelten die Vorfahrtsregelen und/oder die Vorranregeln nach §9 StVO.
Wenn ohne Schild die Benutzungspflicht nach der Kreuzung endet, machen die Schilder doch Sinn. Damit endet die Benutzungspflicht doch vor der Kreuzung?
Aber wie gehts weiter? Muss man absteigen und schieben, oder auf die Straße wechseln?
 
Wenn ohne Schild die Benutzungspflicht nach der Kreuzung endet, machen die Schilder doch Sinn. Damit endet die Benutzungspflicht doch vor der Kreuzung?
Aber wie gehts weiter? Muss man absteigen und schieben, oder auf die Straße wechseln?
Du musst auf die sowieso auf die wechseln, auch wenn es nur die Querstraße ist, aber halt ohne Vorfahrt. Die Österreicher sind (nicht nur da) halt etwas anders. :) Deswegen haben sie sogar ein eigenes Schild für nicht benützungspflichtige Radwege (Quadratisch statt rund) und bei Trainingsfahrten mit Rennrädern darfst du sowieso auf die Straße.
 
Wer behauptet das? Ich jedenfalls nicht.
siehe hier:
Trotzdem sollte man nicht immer wieder diese Regeln dort hineininterpretieren, die die StVO einfach nicht hergibt. Wie z.B. die Sache mit der unterschiedlichen Vorfahrtregelung für eine Strasse.
Das gibt die StVO nicht her also muss man auch nicht davon ausgehen.
zum Verständnis: Ich meinte die kleineren "Vorfahrt gewähren" Schildchen für Radfahrer ;)
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Was das Abbiegen betrifft solltest Du mal in die StVO schauen.
Nicht anderes habe ich geschrieben. Zumindest habe ich das mit "Durchgangsverkehr" gemeint.
Hilft allerdings wenig diese ganzen Unklarheiten zu klären.
Ach wirklich? Wäre ich gar nicht drauf gekommen :D
Dann solltest Du mal genauer lesen.
Vielleicht solltest du deinen eigenen Scheiss mal genauer lesen. Man könnte auch einfach die Frage beantworten!

Ich bin raus. Danke fürs trollen ;)
 
zum Verständnis: Ich meinte die kleineren "Vorfahrt gewähren" Schildchen für Radfahrer ;)
Zum Verständnis, das hatte ich dazu geschrieben.
Auch gibt es keine Zeichen 205 (Vorfahrt achten) die nur für Radfahrer gelten nur weil sie so klein sind - NEIN die gibt es nicht.
Egal wie gross sie sind. Dort wo sie stehen gelten sie für die ganze Strasse und zwar für alle Fahrzeugführer - nichts anderes gibt die StVO her.
Vielleicht solltest du deinen eigenen Scheiss mal genauer lesen. Man könnte auch einfach die Frage beantworten!
Eventuell solltest Du meinen Sch.. genauer lesen. Deine Fragen habe ich vorher alle beantwortet.

Ich bin raus. Danke fürs trollen ;)
Machs gut und viel Erfolg beim Blickkontakt jetzt in der dunklen Jahreszeit.
 
Passt nicht ganz zum Thema, aber ich halte das für ebenso relevant:
"Rechts vor links auf Fahrradwegen?"
http://nordbahntrasse.de/rechts-vor-links-auf-fahrradwegen/
"Da die Vorfahrt im Bereich der sich kreuzenden Radwege nicht durch Zeichen geregelt war, habe der Kläger folglich das Vorfahrtsrecht des Beklagten missachtet. Er sei daher allein für den Unfall verantwortlich."

Sprich: auf jedem Radweg gilt "rechts vor links", ganz egal, was für ein Weg da von rechts kreuzt. Besonders auf gut ausgebauten Radwegen, Flußradwegen, den Trassen wie in Wuppertal usw. usf. halte ich das für sehr problematisch. Ich käme da bei sehr vielen "Kreuzungen" im Leben nicht auf die Idee, das dort "rechts vor links" gilt. Ob die Kommunen jetzt überall Vorfahrtsschilder aufstellen?
 
auf jedem Radweg gilt "rechts vor links", ganz egal, was für ein Weg da von rechts kreuzt
Das glaube ich nicht.
In dem Fall waren es zwei Radwege, also zwei gleichrangige Wege.
IMHO wird das die gleiche Regelung gelten, wie für normale Straßen. Da stehen auch nicht bei jedem Feldweg, der in eine Straße mündet, Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln.
 
Das glaube ich nicht.
In dem Fall waren es zwei Radwege, also zwei gleichrangige Wege.
IMHO wird das die gleiche Regelung gelten, wie für normale Straßen. Da stehen auch nicht bei jedem Feldweg, der in eine Straße mündet, Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln.


Das Problem dabei: auf einem schmalen Radweg ist man viel näher am rechten Rand als das ein Autofahrer auf einer Straße jemals sein wird und auf freie Sichtachsen an der Einmündung/Kreuzung wird auch nie gedacht. Wenn Pflanzen oder gar Bauwerke direkt am Eck den Blick versperren kommt rechts-vor-links einem Vier-Wege-Stoppschild gleich. Eine "asymmetrische" Vorrangregelung wird hier also eigentlich viel dringender benötigt als auf Straßen im KFZ-Format.
 
In dem Fall waren es zwei Radwege, also zwei gleichrangige Wege.

Das eine war wohl die Nordbahntrasse, ein wirklich gut ausgebauter und viel befahrener Radweg, der andere "sei nicht nur deutlich schlechter ausgebaut als der »Panorama-Radweg«. Um die Nutzer dieses Weges zu veranlassen, im Kreuzungsbereich langsam und vorsichtig zu fahren, seien unmittelbar vor der Kreuzung Pfosten aufgestellt worden."

Wie soll man denn "gleichrangig" bzw. "nicht gleichrangig" erkennen können? Bzw. wenn sogar das im Sinne der Vorfahrt gleichrangig ist (gut ausgebauter Radweg vs. "deutlich schlechter ausgebauter Weg plus Poller"), wo denn dann nicht?
 
Gibt es hier in der Ecke auch derartige Stellen. Nur das es hier meistens Radwege sind, die rechts neben einer Fahrbahn verlaufen. Für die Fahrbahn stehen Schilder, dass es sich um eine Vorfahrtstraße handelt. Nun wäre es mal interessant wie es dort geregelt ist. Ein Radweg ist ja entweder straßenbegleitend und damit Teil der Vorfahrtstraße, oder er ist es nicht und damit nicht benutzugspflichtig.

Diese Durchwege zur Vorfahrtstraße sind aber so oder so nicht korrekt beschildert. Fährt man durch diese, fährt man aus in in eine Tempo 30 Zone ohne das einem dies per Schild angezeigt würde.
 
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