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wie nehmt ihr das mit der StVO Beleuchtung?

Wer durch Blinken mehr Aufmerksamkeit auf sich lenkt, dadurch aber weniger Aufmerksamkeit den dauerleuchtenden Radlern entgegengebracht wird, gefährdet indirekt, wiederum im Hinblick auf KFZ, die Anderen. Eben die Dauerlichtfahrenden.

Genau! Miniröcke im Straßenverkehr gefährden auch die Langehosenträgerinnen! :)
 
Ich würde auch @mimesn bzgl.

zum Teil widersprechen. "Ich weiß ja was ich tue", "Ich hab das unter Kontrolle" und "Ich gefährde ja keine anderen, bestenfalls mich selbst" sind die beliebtesten Ausreden, sich ignorant zu verhalten.
Ich schrieb das ja auch einschränkend. ;) Mit "vor Allem" umschrieben.

Natürlich gefährden Geisterradler (dumm, wenn Geisterradler auch noch unbeleuchtet unterwegs sind) auch andere Verkehrsteilnehmer. Egal, ob Fußgänger oder Radfahrer. Allerdings dürfte der Schaden bei Auftreffen auf KFZ deutlich einseitiger und in der Regekl auch heftiger ausfallen.

Dass auch der KFZ-Lenker u.U. einen dauerhaften seelischen Schaden davonträgt, bestreite ich ebenfalls nicht. ;)
 
Ich denke, du weißt genau, dass dein "Argument" quatsch ist.
Aber ganz sicher nicht! Vielleicht habe ich deine Aussage damit etwas auf die Spitze getrieben aber mehr auch nicht.
Wer mehr Aufmerksamkeit erregt gefährdet die anderen, oder doch nicht?

Was kommt als nächstes? Große Rückleuchten sind asozialer als kleine?
Was ist mit Warnwesten? Gefahr für Nichtträger?

Man kann es auch übertreiben!
 
Kinder, seid lieb zueinander.

OT: Hab mal die neue Modfunktion belichtet und angehängt...
 

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Dass auch der KFZ-Lenker u.U. einen dauerhaften seelischen Schaden davonträgt, bestreite ich ebenfalls nicht. ;)
Mir kam da eher in den Sinn, daß ein derart überraschter KFZ-Lenker beim Versuch auszuweichen dann vielleicht noch Unbeteiligte abräumt.
Was die Miniröcke angeht...kann man einerseits der Auffassung sein, daß der gemeine deutsche Verkehrsteilnehmer halt erstmal mit dem Hirn lenkt, nicht mit der Hose,
andererseits kann man dieses Argument durchaus ernst nehmen, dann müssten wir aber alle in Burka fahren (wg. der Gleichberechtigung auch die Männer, wer weiß, wie sehr ein knackiger Herrenradler in Bibs die Frauen beim Verkehr ablenkt), Gottseidank haben wir aber eine finanzstarke Lobby in diesem Lande, die das verhinder wird.
Sonst dürfte man ja keine erotisierte Werbung mehr am Strassenrand plakatieren:D:D:D
 
Beleuchtung ist Modesache. Man schaue nur die Hirbel mit Standlicht und Nebelscheinwerfer an. Wenig Sicht, viel Blendung. Hinten schwarze Rückleuchten mit schlechten Funzeln, Reflektoren "vergessen" anzubringen. Dafür leuchtet einem das Nummernschild in grellem unleserlichen Blau entgegen, dass man meint, da kommt Gegenverkehr...

Es ist eine generelle "Leck mich am Arsch" Haltung zu beobachten. Auch ohne Licht passiert halt noch relativ wenig. Wenn doch - dann halt Pech, wird schon nicht so schlimm sein. Andere nerven oder gefährden? Wen kümmert's!
 
Natürlich gefährden Geisterradler

Im meiner frühen Jugend hat mich ein erwachsener schneller Geisterradler an hellichtem Tage auf dem Radweg frontal (bzw. die Lenkerenden) gecrasht... schöner Abgang, Finger an der Fahrradklingel bis zum Knochen aufgerissen. Narbe trag ich heute noch.

Als Kind dachte man halt nicht so recht daran, sich den Typen mal festzuhalten...
 
Man könnte jetzt aber auch diese in der Regel immer unsinniger werdenden, persönlichen Anfeindungen einfach lassen und beim Thema weiter machen.
Immer daran denken, alle hier geposteten Beiträge sind immer subjektiv ;) (komisch, dass man sowas in einem Forum immer wieder anmerken muss)
 
Hatten wir die Ohrstöpseldiskussion nicht schon?
Nur mal so als Denkansatz: Wenn es im Auto erlaubt ist, Musik zu hören, warum sollte es auf dem Rad verboten sein? Man kann ja in beiden Fällen die Musik so aufdrehen, dass man nix mehr mitbekommt. Oder auch nicht.
 
Wahrscheinlich schonmal hier geschrieben, aber: Bin ja als Alltagsradler auch mit Dauerlicht (vorn B&M Luxos Dauerlicht, ist nachts wirklich gut, hinten je nach Laune B&M Toplight oder Phillips Saferide) unterwegs. Der Commuter hat auch Pedalreflektoren und ich fahre meistens mit oranger Bikejacke oder einem einfachen signalgelben Laufshirt je nach Temperatur, im Sommer halt auch mit normalem Shirt. Unabhängig von den Klamotten kann ich wohl sagen dass jeder der mich mit dem Rad übersieht mich nicht sehen wollte.

Mit dem Rennrad eh nur bei Licht oder mit Stecklichtern, und dann mit rot/weissen Shirts die auch gut sichtbar sind. Habe noch ein paar schwarze Langarmshirts aber die sind mir zu unsichtbar und die will ich tauschen. Blinklicht halte ich für hinderlich weil damit in der Regel feste Hindernisse markiert werden - ein bewegendes Fahrrad mit Blinklicht ist halt in der Aus-Phase auch unsichtbar. Dauerlicht ist besser.
 
Da aber die Hersteller von teils sehr guten Steck-/Klemm-Akkubeleuchtungen auch den Nichtdeutschen Raum beliefer wollen, habe diese meist auch Blinkfunktionen, die nicht der StVO entsprechen und bekommen daher auch nicht den Segen der Rennleitung.
In meiner Gegend wird viel Rennrad gefahren. Die Fahrer, die auch in Dämmerung und Dunkelheit mit ihren Rennmaschinen unterwegs sind, sind mir bis jetzt ausnahmslos positiv mit ihrem Beleuchtungskonzept aufgefallen. Passive Reflektoren sinnvoll dosiert, beleuchtet vorne und hinten ausreichend dosiert und nicht weihnachtsbaummäßig blinkend oder mit Flagscheinwerfer blendend. Die meisten anderen Radler kommen da eher schlecht weg, da entweder total übertriebene Frontbeleuchtung oder defektes Beleuchtungsequipment montiert ist. Stromsparer gibt es natürlich auch noch.
Da wir eh schon den Ruf als Radfahrwegmuffel, Verkehrszeichenignoriere und was weiß ich noch alles haben, sollten wir uns doch in der dunklen Jahreszeit beleuchtungstechnisch so ausstatten, zumindest was das Ergebnis der Be- und Ausleuchung am Rad angeht, wie StVO vorsieht.
 
Ist nicht erlaubt, sondern kostet 10 Euro Bußgeld (siehe auch StVO § 23 Absatz 1).

Beeinträchtigt wird das Gehör des Fahrzeugführers immer dann, wenn eine Verschlechterung oder Minderung des Hörvermögens eintritt. Hierzu reicht bereits eine geringfügige Überschreitung der Schwelle zu einer bedeutsamen Beeinträchtigung aus. Sollte dies der Fall sein, so stellt das Tragen des Kopfhörers eine Ordnungswidrigkeit dar, durch die der Träger den Pflichten des § 1 StVO, insbesondere der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, nicht ausreichend nachkommen kann. Ein Verstoß wird daher nach §§ 49 Abs. 1 Nr. 22, 23 Abs. 1 S. 1 StVO in Verbindung mit Nr. 107.1 des Bußgeldkatalogs mit einem Bußgeld von zehn Euro sanktioniert.
Das Tragen von Kopfhörern/Musikhören ist erlaubt, solange ich die Außenwelt noch ausreichend wahrnehme. Und wer will das kontrollieren? Und überhaupt: 10 Euro? Also bitte!
 
Ist nicht erlaubt, sondern kostet 10 Euro Bußgeld (siehe auch StVO § 23 Absatz 1).
Genau so ist es......fast! In einer allg. Fahrradkontrolle habe ich meinen Stöpsel (wenn ich einen benutze, dann immer nur Einen!) im Ohr gelassen und mich mit der Rennleitung auch über dieses Thema gut unterhalten. Solange das Gehör nicht beeinträchtigt wird also kein Problem! Bei 2 Stöpseln oder gar Kopfhörer sieht die Sache schon anders aus, hier fängt der Ermessensspielraum der Rennleitung an.
 
Aber ganz sicher nicht! Vielleicht habe ich deine Aussage damit etwas auf die Spitze getrieben aber mehr auch nicht.
Wer mehr Aufmerksamkeit erregt gefährdet die anderen, oder doch nicht?
Und damit hast du nicht unrecht. Wir alle können uns nur auf recht wenig konzentrieren. Unsere Wahrnehmung ist entsprechend kalibriert.
Gelbes, blaues oder sonstiges Blinklicht nutzt allerdings aus, dass wir das besonders wahrnehmen. Um Gefahrensituationen zu "markieren", durchaus geeignet. Um im Verkehr normal mitzuschwimmen eben nicht.
Ob Minirockträgerinnen nun den Langhosenträgerinnen weniger Aufmersamkeit durch Dritte zukommen lassen, oder eben nicht, ist zumindest nicht gefährlich.
Wenn Nichtblinker aber annähernd genauso wenig beachtet werden, wie die Langhosenträger, hat das im Straßenverkehr gleich eine ganz andere Bedeutung.
 
Nur mal so als Denkansatz: Wenn es im Auto erlaubt ist, Musik zu hören, warum sollte es auf dem Rad verboten sein? Man kann ja in beiden Fällen die Musik so aufdrehen, dass man nix mehr mitbekommt. Oder auch nicht.

Zumindest die höherklassigen Benze sind auch so gebaut, daß kaum noch Aussengeräusche in den Innenraum dringen. Das muss so sein, weil die reichen Kunden nichts von der gemeinen Welt draussen mitbekommen wollen.
Eigentl. dürfte so ein Wagen deshalb gar nicht zugelassen werden. Aber da gehts ja um reiche Leute und um den Umsatz von Mercedes Benz, da ist man nicht so streng.
 
Man bekommt in einem gedämmten Benz mit leisem Radio deutlich mehr vom Verkehr mit als in einem schlechter gedämmten Auto mit lautem Radio... und stört dabei nichtmal jemanden.
 
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