Paddi
Triathlet
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Bei Rose bestell ich fast immer mit Vorkasse... es kommt halt immer auf den Laden an.
Aber ich tendiere eh dazu, nur bei grossen und bekannten Läden zu ordern. Alles andere ist mir zu kritisch.
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Das Problem ist doch nun seit mehreren Jahren auf diversen einschlägigen Portalen weit und breit bekannt. Ein bisschen Googlen hilft da wirklich weiter, aber BEVOR man irgendwo bestellt![]()
Hallo,
du hast schon recht, das man es nicht unbedingt vergleichen kann!
Fakt ist allerdings das mir ein Preis oferriert wurde der ca.50% unter Ladenpreis lag.
Für mich liegt nun die Vermutung nahe das es sich hierbei um ein Angebot handelte, das vielleicht schon von Vornherein nicht zu stande kommen sollte, sondern nur locken sollte?
Grüße Ingo
dieser Satz steht in den AGBs.Vertragsschluss: Ihre Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, erhalten Sie diese E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kaufpreis vollständig an uns gezahlt wurde.
Hallo,
dieser Satz steht in den AGBs.
Fakt ist das ich den Kaufpreis vollständig bezahlt habe und somit ist nach meinen erachtens auch der Kaufvertrag zustande gekommen.
Grüße Ingo
Hallo,
dieser Satz steht in den AGBs.
Fakt ist das ich den Kaufpreis vollständig bezahlt habe und somit ist nach meinen erachtens auch der Kaufvertrag zustande gekommen.
Grüße Ingo
Es ist schon richtig wie der Ingo das sieht. Ich verstehe deine Darstellung zwar nicht ganz, denn das was du hier beschriebst hat mit dem beschriebenen Fall mMn nichts zu tun. Fakt ist: Wenn der Händler sagt dass der Kaufvertrag mit der Zahlung des vollen Kaufpreises zustande kommt dann muss das auch so sein. Hat ein Händler keine AGB, gelten die gesetzlichen Regelungen, hat er welche, muss er sich auch dran halten. Ausnahme wäre, wenn die AGB rechtswidrig wären.Lieber Ingo, das ist leider nicht ganz richtig. Die AGB (ohne »s«) stellen eine Art genauere Beschreibung üblicher Umgänge beim Kauf bei diesem Händler dar, ersetzen aber nicht das (bereits zuvor) gültige Kaufrecht. Im privaten Bereich (also wenn Du nicht als Händler bei einem anderen Händler kaufst), ist es so, dass beide Parteien dem Kaufvertrag zustimmen müssen. Eine automatische Zustimmung vom Händler, weil Du Geld auf sein Konto eingezahlt hast, gibt es in Deutschland (meines Wissens) so nicht. Vielmehr weisen die AGB darauf hin, dass der Kaufvertrag erst dann zustande kommt, wenn Du zusätzlich auch das Geld überweist.
Hallo,
ich wollte mal berichten wie es weiter gegangen ist!!!
Als erstes informierte ich mich ob ein Kaufvertrag zustande kam. So war es dann auch!!
Dann setzte ich den Händler eine 2Wochen Frist via E-Mail, die er ohne Reaktion verstreichen ließ.
Darauf hin setzte ich Ihn eine Frist in einem Brief den ich via Einschreiben verschickte.b Darauf hin (Wunder) kontaktierte er mich und bot mir sogar das Aktuelle Modell, zum selben Preis von Trek an, weil das 2009 Modell nicht lieferbar ist.
Ich nahm diese offerte an. Dieses am Ende gezeigte Verhalten sehe ich als normal an. Warum nicht gleich so. Aber lieber Spät als gar nicht!
Fazit, immer energisch bleiben.
Grüße Suntrek