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Dein Arzt kann das sicherlich besser einschätzen. Ich würde mich vom Arzt beraten lassen. Das letzte Mal, als ich dachte, ich könnte locker wieder arbeiten gehen, hat es mich wieder um 10 Tage bei meiner Genesung zurückgeworfen....Trotzdem würde ich sagen, dass ich eigtl. wieder arbeitsfähig wäre. Wie würdet ihr das handhaben? ...
Grobes Mißverständnis. Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einem Polizeistaat.
Ich habe für mein Rennrad schon Nutzungsausfall bekommen. Der Versicherung hat dann die ganze Verzögerungstaktik nichts gebracht und letztendlich für 180 Tage Nutzungsausfall gezahlt. Alles ohne Anwalt. Mit Anwalt hätte es nämlich keinen Nutzungsausfall gegeben. Bei so kleinen Sachverhalten wie solchen Unfällen ist für die Anwälte nicht viel zu verdienen und die hängen sich da oft nicht richtig rein.Wie macht Ihr das mit dem Nutzungsausfall? Laut gängiger Rechtssprechung gibt es für ein Sportgerät keinen Nutzungsausfall. Mein Tarmac steht seit dem 30.08.2014 still, weil sich das mit dem Gericht so lange hinzieht. Im April kommt dann endlich der gerichtl. bestellte Sachverständige. Mein Anwalt hat mit schon direkt gesagt, dass das geltend machen vom Nutzungsausfall nicht möglich ist.
Zum Glück habe auch ich mehrer RR, sonst wäre ich echt sauer.
@TE: Gute Besserung.
Wenn du nicht aufs Rad steigen kannst, dann kannst du auch nicht arbeiten. Du musst ja auch irgendwie mit deinem Fuß zur Arbeit kommen und wenn du dort bist musst du rumlaufen. Du wirst also den Fuß mehr als nötig belasten und das wird die Heilung verzögern.Ich bin jetzt natürlich immernoch weit davon entfernt, dass ich sagen würde, ich steige wieder aufs Rad und schmerzen tut der Fuß auch noch etwas.
Ich habe für mein Rennrad schon Nutzungsausfall bekommen. Der Versicherung hat dann die ganze Verzögerungstaktik nichts gebracht und letztendlich für 180 Tage Nutzungsausfall gezahlt. Alles ohne Anwalt. Mit Anwalt hätte es nämlich keinen Nutzungsausfall gegeben. Bei so kleinen Sachverhalten wie solchen Unfällen ist für die Anwälte nicht viel zu verdienen und die hängen sich da oft nicht richtig rein.
Diese Darstellung ist etwas schief:
Wenn Anwälte sich bei "kleinen Sachverhalten" nicht richtig reinhängen und es etwa unterlassen,
berechtigte Ansprüche für den Mandanten geltend zu machen, kann der Anwalt seinerseits dafür
haftbar gemacht werden. Genau dafür hat er die zwingend vorgeschriebene Anwaltshaftpflicht.
Unfälle mit Sach- und Personenschäden sind selten Bagatellen. Der Gesamtschaden ist
- etwa infolge der Behandlungskosten und Arbeitsunfähigkeit - meistens hoch.
Davon ausgehend wird man den Anwälten jedenfalls deshalb keine fehlende Motivation
vorwerfen können. Wir reden hier ja nicht über den beschädigten Außenspiegel einer
Autotür.
Und wenn Du tatsächlich Nutzungsausfall für Dein beschädigtes Rennrad erhalten hast,
dann war es entweder kein "Sportgerät" im rechtlichen Sinne. Oder Du hättest unter
Hinzuziehung eines Anwalts einen wesentlich höheren Schaden geltend machen können.
Die Schadensabteilungen der Versicherungen kennen die Rechtslage sehr genau.
Freiwillig zahlt man dort nur ungern.
Daß es keinen Nutzungsausfall für unfallbeschädigte Rennräder gibt, ist jedenfalls unstreitig:
http://www.ferner-alsdorf.de/rechts...rsatz-fuer-den-ausfall-eines-rennrades/12610/
Im Schadensfall ist es eigentlich nie sonderlich schlau, auf einen professionellen Rechtsbeistand zu
verzichten. Zumal ja in den allermeisten Fällen die Gegenseite auch das Anwaltshonorar zahlen muß.
Doch es handelte sich um ein Sportgerät. Und es gibt auch positive Urteile zum Thema Nutzungsausfall bei einem Carbon-Rennrad. Man muss nur suchen. Und aus Erfahrung weiß ich, dass viele Anwälte auf dieses Thema bei einem Rennrad nicht eingehen, weil sie sich nicht die Mühe machen.Diese Darstellung ist etwas schief:
Wenn Anwälte sich bei "kleinen Sachverhalten" nicht richtig reinhängen und es etwa unterlassen,
berechtigte Ansprüche für den Mandanten geltend zu machen, kann der Anwalt seinerseits dafür
haftbar gemacht werden. Genau dafür hat er die zwingend vorgeschriebene Anwaltshaftpflicht.
Unfälle mit Sach- und Personenschäden sind selten Bagatellen. Der Gesamtschaden ist
- etwa infolge der Behandlungskosten und Arbeitsunfähigkeit - meistens hoch.
Davon ausgehend wird man den Anwälten jedenfalls deshalb keine fehlende Motivation
vorwerfen können. Wir reden hier ja nicht über den beschädigten Außenspiegel einer
Autotür.
Und wenn Du tatsächlich Nutzungsausfall für Dein beschädigtes Rennrad erhalten hast,
dann war es entweder kein "Sportgerät" im rechtlichen Sinne. Oder Du hättest unter
Hinzuziehung eines Anwalts einen wesentlich höheren Schaden geltend machen können.
Die Schadensabteilungen der Versicherungen kennen die Rechtslage sehr genau.
Freiwillig zahlt man dort nur ungern.
Daß es keinen Nutzungsausfall für unfallbeschädigte Rennräder gibt, ist jedenfalls unstreitig:
http://www.ferner-alsdorf.de/rechts...rsatz-fuer-den-ausfall-eines-rennrades/12610/
Im Schadensfall ist es eigentlich nie sonderlich schlau, auf einen professionellen Rechtsbeistand zu
verzichten. Zumal ja in den allermeisten Fällen die Gegenseite auch das Anwaltshonorar zahlen muß.
Das kann ich so nicht bestätigen. Mein Anwalt kümmert sich vorbildlich.Ich habe für mein Rennrad schon Nutzungsausfall bekommen. Der Versicherung hat dann die ganze Verzögerungstaktik nichts gebracht und letztendlich für 180 Tage Nutzungsausfall gezahlt. Alles ohne Anwalt. Mit Anwalt hätte es nämlich keinen Nutzungsausfall gegeben. Bei so kleinen Sachverhalten wie solchen Unfällen ist für die Anwälte nicht viel zu verdienen und die hängen sich da oft nicht richtig rein.
Kannst Du bitte ein Urteil nennen? Ich kenne nur den o.g. Fall: http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1496.htmDoch es handelte sich um ein Sportgerät. Und es gibt auch positive Urteile zum Thema Nutzungsausfall bei einem Carbon-Rennrad. Man muss nur suchen.
Eine einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung hat sich zu dieser Rechtsfrage noch nicht herausgebildet. Nachdem, was ich im Vorbeigehen bei Juris und Beck-Online zusammengekratzt habe, scheinen die ablehnenden Entscheidungen zu überwiegen. Lasse mich da aber nicht festnageln und bin für Korrekturen offen.Kannst Du bitte ein Urteil nennen? Ich kenne nur den o.g. Fall: http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1496.htm
Hier ein anderes Urteil zum Thema reines Sportgerät: http://www.ra-kotz.de/rennrad-nutzungsausfallentschaedigung-bei-ruecktritt-vom-kaufvertrag.htm