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weil hier auch unfallversicherung genannt wurde habe ich mir meine heute mal angeschaut, versichert sind nach AUB, ausgenommen sind Rennen/Touren und das damit verbundene Training mit dem Ziel zu Höchstgeschwindigkeiten bei MOTORFAHRZEUGEN! so da zählt ein renner ja nun bekanntlich nicht zu, also müsste meine Unfallversicherung mich doch abdecken, oder?
es kommt aber auch darauf an, ob und was im Antrag angegeben wurde. je nach Fragenkatalog. manche Versicherer fragen fast gar nichts, andere wollen die Hobbies wissen. bei Letzterem wäre es gut, RR angegeben zu haben...
ggf. auch mal nachsehen, ob der VR was an "Risikosportarten" nachgemeldet haben will.
das sollte die abdecken, zumindest wenns kein Rennen ist:
versichert ist....die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers... als Radfahrer sowie – abweichend von § 4 Ziff. I 4 AHB – (Sonderregelung, nachsehen!) die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus dem Training zu Radrennen (z. B. Straßenrundfahrten, Triathlon etc.), an denen der Versicherungsnehmer privat und nicht als Lizenzfahrer teilnimmt;
also was in dem fragenkatalog angegeben wurde weiß ich ehrlich gesagt nicht genau,da meine eltern die versicherung vor über 15 jahren für mich abgeschlossen haben wg reitsport....der wurde wohl auch benannt (habs in versicherungsunterlagen nicht gefunden, meine mutter meinte aber, dass es ja damals gezielt deshalb abgeschlossen wurde)...
aber denke mal rennradfahren zählt doch nicht als risikosportart!? hab diesbezüglich aber auch nichts gelesen gehabt,aber da ist ja sooo viel kleingedrucktes...und wenn doch die AUB gelten, sollte doch alles geregelt sein ausser motorsport?!
danke für den passus wg der haftpflicht, die unterlagen hab ich daheim da werd ich mal nachschauen dann...
angegeben hab ich wg rennrad nichts, weil ich ja erst jetzt damit anfange