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Vernichtung Ihres sichergestellten Fahrrades!

Ich würde einen Anwalt nehmen, der diesen § 40 Abs.4 ASOG Berlin mal so richtig zerrupft! Nur weil eine Zweckentfremdung durch Teilnahme am Straßenverkehr stattfand, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Gebühr belegt werden kann, darf noch lange nicht fremdes Eigentum einfach so vernichtet werden...!

Ein guter Anwalt würde den Mandanten "schütteln" und ihm raten, im Straßenverkehr zukünftig nur Fahrräder mit funktionierenden Bremsen zu benutzen.
Ohne Bremse hat der TE wiederholt das Rad im Straßenverkehr benutzt und damit eine "abstrakte Gefahr" geschaffen, die das Gesetz verhindern möchte.
Der Gesetzgeber darf das. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Und ich finde das gut so.
Man könnte jetzt schnell versuchen, das Rad zurückzuholen, indem vorgeschlagen wird, Bremsen nachzurüsten.
 

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Re: Vernichtung Ihres sichergestellten Fahrrades!
Ich überlege gerade, ob ein Bahndiamant als Oldtimer und damit gewissermaßen als "erhaltenswertes Kulturgut" angesehen werden kann. Ggf. könnte man versuchen, mit einer entsprechenden Argumentation zumindest die Vernichtung abzuwenden - um dann einen Freund zur Versteigerung zu schicken, der zumindest versucht, den Zuschlag zu bekommen. Je nach Lage und bis dorthin angefallenen Kosten geht der Erlös anschließend an den früheren Besitzer, das Rad wäre wieder da und der finanzielle Verlust nicht hoch oder nicht vorhanden. Normalerweise wird wohl auch in erster Linie von Versteigerung oder Verkauf ausgegangen, bevor eine Vernichtung angeordnet wird.

Andererseits wird man wohl ausgerechnet in Berlin niemandem etwas vormachen können bezügl. Wert und Seltenheit eines Diamant-Rades.

@Sparkassendirektor, nein, das bringt nichts und dazu gibt es bereits entsprechende Urteile.
Allerdings wird normalerweise verkauft, nicht vernichtet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schwierige Sache, da verstehe ich die Argumente beider Seiten. Grundsätzlich platzt mir bei Staatswillkür aber viel eher der Arsch, als bei Fixie-Fahrern im Stadtverkehr, obwohl ich das schon für ausgesprochen idiotisch halte, aber immerhin war es in diesem Fall ja ein echtes Bahnrad. Da finde ich es viel schlimmer, dass sich irgendjemand, der zufällig in einer besonderen Position ist, sich anmaßen darf, einem anderen Bürger sein Eigentum wegzunehmen und zu zerstören.

Der Originaltext sagt:

(http://www.berlin.de/imperia/md/con....pdf?start&ts=1252489038&file=081103_asog.pdf)
"§ 40

Verwertung, Vernichtung

(1) Die Verwertung einer sichergestellten Sache ist zulässig, wenn

1. ihr Verderb oder eine wesentliche Wertminderung droht,
2. ihre Verwahrung, Pflege oder Erhaltung mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist,
3. sie infolge ihrer Beschaffenheit nicht so verwahrt werden kann, dass weitere Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeschlossen sind,
4. sie nach einer Frist von einem Jahr nicht an einen Berechtigten herausgegeben werden kann, ohne dass die Voraussetzungen der Sicherstellung erneut eintreten würden,
5. der Berechtigte sie nicht innerhalb einer ausreichend bemessenen Frist abholt, obwohl ihm eine Mitteilung über die Frist mit dem Hinweis zugestellt worden ist, dass die Sache verwertet wird, wenn sie nicht innerhalb der Frist abgeholt wird.

(2) Die betroffene Person, der Eigentümer und andere Personen, denen ein Recht an der Sache zusteht, sollen vor der Verwertung gehört werden.
Die Anordnung sowie Zeit und Ort der Verwertung sind ihnen mitzuteilen, soweit die Umstände und der Zweck der Maßnahmen es erlauben.

(3) Die Sache wird durch öffentliche Versteigerung verwertet; § 979 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend.
Bleibt die Versteigerung erfolglos, erscheint sie von vornherein aussichtslos oder würden die Kosten der Versteigerung voraussichtlich den zu erwartenden Erlös übersteigen, so kann die Sache freihändig verkauft werden. Der Erlös tritt an die Stelle der verwerteten Sache.
Lässt sich innerhalb angemessener Frist kein Käufer finden, so kann die Sache einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.

(4) Sichergestellte Sachen können unbrauchbar gemacht oder vernichtet werden, wenn
1. im Falle einer Verwertung die Gründe, die zu ihrer Sicherstellung berechtigten, fortbestehen oder Sicherstellungsgründe erneut entstehen würden,
2. die Verwertung aus anderen Gründen nicht möglich ist.

Absatz 2 gilt entsprechend.


§ 41

Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten

(1) Sobald die Voraussetzungen für die Sicherstellung weggefallen sind, sind die Sachen an diejenige Person herauszugeben, bei der sie sichergestellt worden sind.
Ist die Herausgabe an sie nicht möglich, können sie an eine andere Person herausgegeben werden, die ihre Berechtigung glaubhaft macht.
Die Herausgabe ist ausgeschlossen, wenn dadurch erneut die Voraussetzungen für eine Sicherstellung eintreten würden.

(2) Sind die Sachen verwertet worden, ist der Erlös herauszugeben.
Ist eine berechtigte Person nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, ist der Erlös nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu hinterlegen. Der Anspruch auf Herausgabe des Erlöses erlischt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Sache verwertet worden ist.

(3) Die Kosten der Sicherstellung und Verwahrung fallen den nach den §§ 13 oder 14 Verantwortlichen zur Last.
Mehrere Verantwortliche haften als Gesamtschuldner.
Die Herausgabe der Sache kann von der Zahlung der Kosten abhängig gemacht werden.
Ist eine Sache verwertet worden, können die Kosten aus dem Erlös gedeckt werden.
Die Kosten können im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden.
Die Erhebung von Kosten nach dem Gesetz über Gebühren und Beiträge bleibt unberührt.

(4) § 983 des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt unberührt."

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Für mich bedeutet das, dass mit der Vernichtung in erster Linie Geld verdient werden soll, weil man bei der Versteigerung eines "alten Fahrrads ohne Bremsen" den Aufwand für zu hoch hält bzw. sich keinen nennenswerten Erlös davon verspricht, der ja obendrein ggf. an Dich ausbezahlt werden müsste (je nach dem).
Die Vernichtung Deines Fahrrads musst Du nämlich BEZAHLEN, und die werden sicher darauf achten, dass sie nicht zu billig ausfällt...
Falls sich die Vernichtung nicht abwenden lässt, würde ich auf jeden Fall fordern, dabei anwesend zu sein, um sicherzustellen, dass das Rad nicht trotzdem verkauft wird und die Gegenseite auf diese Weise doppelt verdient.
Versteigerung und Vernichtung sind allerdings zulässig, gerade bei Fahrrädern und Motorrädern wurde schon wiederholt vor Gericht entsprechend entschieden - mitunter sogar dann, wenn das betreffende Fahrzeug niemals nachweislich im öffentlichen Straßenverkehr benutzt wurde und sein Besitzer jegliche Absicht dazu glaubwürdig abstritt (Rennmotorrad). Im Klartext heißt das, dass unsere Gerichte den Ordnungshütern damit freie Hand für Einbruch, Diebstahl und unwiderbringliche, kostenpflichtige Vernichtung von Privateigentum geben, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, mit diesem eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu begehen.

Soll heißen: Da hat jemand ein Bahnrad in seinem Keller stehen, das er jeden Samstag im Kofferraum seines Autos zur Radrennbahn befördert, um dort damit zu fahren - oder er hat es an seiner Wohnzimmerwand hängen, weil er es einfach nur schön findet und sich gern anschauen mag. Prinzipiell dürfte sich die Polizei nun sogar Zutritt zu Keller oder Wohnung verschaffen, um das Rad zu stehlen und zu verkaufen bzw. zu zerstören, weil es ja im Straßenverkehr benutzt werden KÖNNTE. So geschehen beim Besitzer und Erbauer eines Motorrollers, der in einer entsprechenden Klasse als Sportgerät eingesetzt werden sollte, dummerweise aber in einer privaten Garage stand - Klage abgewiesen, Roller weg, jede Menge Geld weg. Das finde ich gerade so dermaßen abartig, dass an dieser Stelle eigentlich jeder Bürger über das ständige Tragen einer Waffe zur Abwehr von Staatswillkür nachdenken sollte...

Bei Fixies und Bahnrädern sind bisherige Entscheidungen vor allem in Berlin leider sehr eindeutig, das kannst Du wohl vergessen:
http://www.adfc.de/news/archiv-news-2010/berliner-urteil-polizei-durfte-fixie-aus-dem-verkehr-ziehen
http://www.adfc.de/news/archiv-news-2011/polizei-darf-fixie-ohne-bremsen-endgueltig-einziehen
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2011/20_K_1596_10urteil20110512.html
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1f92/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE100063259:juris-r02&documentnumber=41&numberofresults=57&showdoccase=1&doc.part=K&paramfromHL=true#focuspoint

Deinen Satz „Das finde ich gerade so dermaßen abartig, dass an dieser Stelle eigentlich jeder Bürger...“ würde ich an Deiner Stelle so nicht in einem öffentlichen Internetforum schreiben und rate Dir dringend, ihn zu löschen oder ihn abzuändern, da sein Inhalt in den Augen bestimmter Interessensträger den Straftatbestand der Volksverhetzung und zur Gewalt (Aufruf zur Bewaffnung der Bürger gegen staatliche Ordnungskräfte) erfüllen könnte; die bloße Nahelegung dieser Erwägung gegenüber einem direkten Aufruf zur Gewalt würde gewiß nicht zu Deinen Gunsten nachvollzogen werden. Nicht zuletzt bringst Du damit auch die Betreiber dieses Forums in Gefahr. Bitte entschließe Dich also, die rot markierte Stelle zu löschen oder sie abzuänderen; ich selbst werde mein Zitat dann sogleich ebenfalls löschen.
 
@flammberg, ich entschließe mich vorher erstmal dazu, Dich zu löschen. Denk aber bitte einfach nicht weiter drüber nach. Ich respektiere Dein enormes Fachwissen, bewundere Deinen Teilefundus und verneige mich vor so viel Akribie, Ausdauer und Leidenschaft, und das meine ich keineswegs ironisch, sondern ernst. Dennoch sehe ich in Dir schon seit längerer Zeit einen Kandidaten für meine Ignorierliste, obwohl ich mit Dir bislang noch gar nicht persönlich zu tun hatte.
 
@flammberg, extra auf Deinen Wunsch hin habe ich den Satz ein wenig entschärft. Vielen Dank für den Hinweis.
Und nachher bin ich für Dich verschwunden, und umgekehrt. Manchmal gar nicht übel, sowas.
 
Hier wegen eines Fahrrades zum bewaffneten Kampf aufzurufen, halte ich für lächerlich.
Kannst Du Dich bitte gleich mit löschen ?
 
Für mich bedeutet das, dass mit der Vernichtung in erster Linie Geld verdient werden soll, weil man bei der Versteigerung eines "alten Fahrrads ohne Bremsen" den Aufwand für zu hoch hält bzw. sich keinen nennenswerten Erlös davon verspricht, der ja obendrein ggf. an Dich ausbezahlt werden müsste (je nach dem).
Der Grund warum man so ein Rad vernichtet und nicht verwertet, ist der, daß die Polizei kein Rad verkaufen kann, daß nicht verkehrssicher ist. Wäre ja noch schöner.

Abgesehen davon steht der zu erwartenden Erlös in keinem Verhältnis zum Aufwand, den die Polizei mit dem Verkauf hätte. Jedenfalls darf es als gesichert gelten, daß der Berliner Haushalt nicht in nennenswerter Weise entlastet würde. Geldgier kann also als Grund ausfallen.
Die Vernichtung Deines Fahrrads musst Du nämlich BEZAHLEN, und die werden sicher darauf achten, dass sie nicht zu billig ausfällt...
Da werden eine Menge Leute beiteiligt werden. Allerdings wird in aller Regel die Arbeitsstunde für Polizisten nicht allzuhoch angesetzt.
Soll heißen: Da hat jemand ein Bahnrad in seinem Keller stehen, das er jeden Samstag im Kofferraum seines Autos zur Radrennbahn befördert, um dort damit zu fahren - oder er hat es an seiner Wohnzimmerwand hängen, weil er es einfach nur schön findet und sich gern anschauen mag. Prinzipiell dürfte sich die Polizei nun sogar Zutritt zu Keller oder Wohnung verschaffen, um das Rad zu stehlen und zu verkaufen bzw. zu zerstören, weil es ja im Straßenverkehr benutzt werden KÖNNTE.
Da geht etwas deine Fantasie mit dir durch. Wie soll den die Polizei in dem beschriebenen Szenario von dem Rad Kentniss erhalten, wenn er damit nicht auf der Straße rumfährt? Die Tatsache daß der TO mehrmals mit dem Rad erwischt worden war, zeigt doch wohl auch, daß man schon einigermassen frech und/oder uneinsichtig sein muss, bis der Polizei der Geduldsfaden reisst.
So geschehen beim Besitzer und Erbauer eines Motorrollers, der in einer entsprechenden Klasse als Sportgerät eingesetzt werden sollte, dummerweise aber in einer privaten Garage stand - Klage abgewiesen, Roller weg, jede Menge Geld weg.
Ich würde einiges verwetten, daß im besagten Fall schon eine entsprechende Vorgeschichte des Besitzers vorlag.
 
... erstmal sagt dieser von Knobi zitierte Paragraph doch, daß man das Rad zwangsläufig vernichten muß. Es wäre prinzipiell verwertbar, wenn es denn nur verkehrssicher wäre. Das hat also der frühere Besitzer leider vorsätzlich vergeigt ...

... deshalb merke ... verkauft keine Bahnräder oder andere seltene Radln an Kurierfahrer, Fixiejünger und sonstige Hipster oder Hohlbirnen ... dann stellt sich die Frage auch nicht.

PS.:

Schließe mich in dem Punkt übrigens gerne flammberg an: Wer zweimal mit einm Rad ohne Bremse rumgurkt, sich dabei erwischen läßt und das auch dann noch tut, wenn man in den Medien und von den Grünspechten über Sicherstellung des Radls im Wiederholungsfall informiert wurde, ist selten dämlich ... wer das dann auch hier noch zum Thema macht, outet sich als einen besonders schweren Fall von "unbelehrbar" ...

... also bleibt eigentlich nur Eines ... in den See, in den See

AsterixBeiDenSchweizern.jpg


... da das nur in der Schweiz und wirklich langfristig sicher nur mit Betonschuhen für Betonköpfe in Sizilien, wird in Berlin halt folgerichtig das Radl zersägt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@GerdO, zumindest geht die Vorgeschichte im besagten Fall des Renngeräts nicht aus Urteil und Begründung hervor. Natürlich weiß ich auch, dass dergleichen nur selten in diesem Ausmaß passiert und dann als Ausnahme gelten darf. Vergleichbare Verhaltensweisen von Ordnungshütern habe ich allerdings, wenn auch in weniger heftiger Form und nicht gegen mich persönlich gerichtet, selbst schon miterlebt, deshalb ärgere ich mich ja auch so darüber. Zumal ich es durchaus so kenne, dass Radfahrer auf ihrem morgendlichen Arbeitsweg mit überwiegend verkehrssicheren, den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Rädern von der Polizei aufgehalten und drangsaliert werden, bzw. -zig Autofahrer im städtischen Berufsverkehr an einer keineswegs eindeutig nachvollziehbar geregelten Stelle von Mitarbeitern des Ordnungsamts aufgehalten werden, bis ein stadtteilumfassender Stau entsteht, während andernorts geflissentlich weggesehen wird. Das erklärt meine Stimmung in solchen Angelegenheiten, aber gehört jetzt natürlich nicht hier her.
 
Deinen Satz „Das finde ich gerade so dermaßen abartig, dass an dieser Stelle eigentlich jeder Bürger...“ würde ich an Deiner Stelle so nicht in einem öffentlichen Internetforum schreiben und rate Dir dringend, ihn zu löschen oder ihn abzuändern, da sein Inhalt in den Augen bestimmter Interessensträger den Straftatbestand der Volksverhetzung und zur Gewalt (Aufruf zur Bewaffnung der Bürger gegen staatliche Ordnungskräfte) erfüllen könnte; die bloße Nahelegung dieser Erwägung gegenüber einem direkten Aufruf zur Gewalt würde gewiß nicht zu Deinen Gunsten nachvollzogen werden. Nicht zuletzt bringst Du damit auch die Betreiber dieses Forums in Gefahr. Bitte entschließe Dich also, die rot markierte Stelle zu löschen oder sie abzuänderen; ich selbst werde mein Zitat dann sogleich ebenfalls löschen.

:confused: ... Das meinst du jetzt nicht wirklich ernst, oder? ...
 
Nur mal die Gegenfrage: fällt denn hier jemandem eine mildere, aber gleichwohl wirkungsvolle Methode ein, den Besitzer des Rades daran zu hindern, es nochmal im Straßenverkehr zu benutzen?

Gruß, svenski.

Klar, man könnte den Rahmen gleich vor Ort in 2 Teile sägen und es dem Besitzer wieder übergeben. Dann verfügt er weiter über sein Eigentum und es geht keine Gefährdung mehr von ihm aus.
Problem gelöst :idee:
 
... vor allen Dingen könnte man dann den Beamten pro zersägtem Radl 15 Minuten vom Stundenkonto abziehen ... weil das ist ja Sport ... und noch dazu im Dienst ... :D
 
@Knobi

Es gibt viele nachvollziehbare Gründe, wieso man mit bestimmten Personen nichts zu tun haben und sie deshalb ignorieren will.
Das Ignorieren ist eine schlichte intellektuelle Leistung, für die ich z.B. keine technische Hilfestellung wie eine Ignore-Funktion benötige.
Dazu reicht ein Beschluß und basta, funktioniert bestens.
Die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses ist dafür nicht erforderlich, erfolgt sie dennoch, ist sie eine Beleidigung.
@flammberg hat schon eine spezielle, recht ungewöhnliche Art, und es ist nachvollziehbar, daß manche User Schwierigkeiten haben, damit umzugehen.
Hier hat er dir auf seine Art einen guten, wertvollen Rat gegeben, dessen Sinnhaftigkeit du durch zumindest teilweises Befolgen und Dank anerkennst, und im selben Atemzug setzt du ihn ohne Begründung, unter gleichzeitiger Aufzählung von dir anerkannter Eigenschaften,
öffentlich-pathetisch auf "ignore". Da komme ich nicht mehr mit, das ist eine unmotivierte Verhöhnung, für die mir jedes Fünkchen von Verständnis fehlt, es ist im umgangssprachlichen Sinn, nicht im psychopathologischen Sinn, schizophren.

Helmut
 
Richtig erkannt. Hat seine Zusage ja auch nicht umgesetzt, der Herr - .......
So übel wie du mit ihm umgegangen bist, ist das kein Wunder. Ich an seiner Stelle würde mir das auch überlegen ....o_O

......................................- allerdings musste ich mich erstmal ausloggen, um nachvollziehen zu können, was bzw. wen Du meinst...
Da siehst du gleich mal, wie blödsinnig die Nutzung dieser Funktion i.d.R. ist.
Edit: gemeint ist natürlich die "ignore"-Funktion.

Helmut
 
Zuletzt bearbeitet:
herrje - habt ihr alle fertiggeschraubt und nix mehr in der pipeline??? - etwas mehr toleranz bitte, auch wenn es mitunter schwer fällt.
man kann ja auch mal versuchen, manches, was einem nicht so gefällt, einfach zu überlesen.

damit meine ich nicht nur knobi, sondern auch noch einige andere hier, die unangemessen schnell "auf 180" sind
 
Also, ich kann Knobi sehr gut verstehen, wenn er die Beeinträchtigung des sonst Schutz geniessenden Privateigentums moniert.
Denn eines ist auch klar, nämlich das abzüglich der durchaus politischen Frage, wo und wer kontrolliert wird und wo/wer nicht, die Rekrutierungsmilieus für ÖD und Polizei mit Selbstbildern und normativem Hintergrund in die Verfolgung von Regelverstössen und Handhabung von Ermessensspielräumen hineinspielen. Geht man nächtens spazieren, ist man in NRW u.U. "Gefahrensucher" - vermutlich ist man politisch für Ausgangssperren zu feige und existiert eine Gefahrenlage.
Entsprechend greift man vermutlich bei den bekloppten Ramboradlern (hat das Fernsehen ja gesagt) beherzter zu als bei illegalen Umbauten an PKW, eingeschränkt funktionsfähiger Beleuchtung etc. Handwerkergurken oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen: Das teure Auto, lange für gespart usw.
Oder bei Käfern mit H-Schild nach Rost schauen - stattdessen kommt dann eher Neugier und "Nostalgie".*
Überspitzt: Eine Diktatur des Proletariats hatten wir mal, aus der Geschichte könnte vielleicht doch mal gelernt werden.

Die Frage, ob man mit einem Fixie im Straßenverkehr üblicherweise "gut aufgehoben" ist, bleibt für mich vom vorgenannten unberührt: Ein ehem. Kommilitone hat sein Fixie im Griff, das gestehe ich aber dennoch nicht allen zu und würde äußerst ungern mit sowas zusammenstossen oder beim skidden im Stadverkehr abgeschossen werden.



*Dabei gehörte der Käfer doch nie zu den Top-Teilen, Erhalt widerspricht Gepflogenheiten und verbreiteter Einstellung, wo nach eigentlich nur Dickschiffe cool sind - oder: Wer restauriert sich schon ein Billigrad? Ist aber nicht nur fahrzeugspezifisch, alte Fabriken mit interessanter Raumorgansisation verschwinden gerne wie auch urtümliche Scheunentypen.
 
Ich frage mich, was wohl passiert, wenn ich mit meinem "Baby" auf der Strasse unterwegs bin, um zur Arbeit zu kommen.
Die Bremsen funktionieren übrigens beide und zwar richtig gut.

Babyblau1.JPG
 
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