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Verkehrssicherheit?

Pisolo

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Heute hatten wir bei unserer Ausfahrt eine Begegnung der dritten Art: Ein Typ hat uns zweimal mit dem Auto überholt, beim ersten Mal mäßig freundlich gefordert, rechts ranzufahren, beim zweiten Mal ist er einem von uns ins Rad gesprungen. Wir wären über zwei rote Ampeln gefahren, es gäbe Zeugen, wir sollen uns sofort ausweisen, ausserdem würde er uns jetzt festhalten, bis die Polizei käme.
Wir haben erst versucht, ihn zu beschwichtigen, als das aber augenscheinlich nicht ging, sind wir einfach weitergefahren und haben ihn an einer Sackgasse abgehängt.

Natürlich hat er Recht: An roten Ampeln müssen wir auch halten, aber dafür so ein Streß für ihn uns uns?

Bei all dem habe ich darüber nachgedacht, was uns denn nun die Polizei tatsächlich anhaben könnte? Können die Streß machen wegen fehlendem Licht und Schutzblechen? Oder zählen wir da vielleicht irgendwie als Sportgerät? Basiert das alles auf good will oder dürfen wir legal auf den Straßen fahren?

Bin gespannt auf Eure Antworten,

Markus
 
also schutzbleche sind meines erachtens eine freiwillige "einrichtung" am rad, ähnlich den schmutzfängern hinter den rädern eines autos...
licht muss nur bei dunkelheit oder schlechten sichtverhältnissen vorhanden sein.
was passiert, wenn ihr nun wirklich über rot gefahren seit, weiß ich nicht, auf jedenfall ist es aber ein verstoß gegen die stvo
 
Ich bin selber auch nur Laie, versuche aber mal, die Dinge nach meinem Wissen zu kommentieren:
Eine rote Ampel zu überfahren ist natürlich auch Radfahrern nicht erlaubt. Da das jedoch keine Straftat sondern "nur" eine Ordnungswidrigkewit darstellt, gibt es gar keinen Grund, warum einen jemand deswegen bis zum Eintreffen der Polizei "festnehmen" können dürfte. Dies ist meines Wissens nur bei einer vermuteten Straftat möglich.
Polizisten, die euch in flagranti bei einem Rotlichtverstoß beobachten, können euch natürlich anhalten und ein Bussgeld für die Tat verhängen. Ich vermute, dass die Polizei nichts unternimmt, wenn jemand einen Rotlichtverstoß anzeigt.
Wenn ein Radfahrer in eine Verkenhrskontrolle gerät, kann das Rad hinsichtlich der StVO geprüft werden. Schutzbleche sind nicht vorgeschrieben, fehlende Klingel (auch beim Rennrad!), fehlende Reflektoren (Pedale, vorne, hinten, in den Laufrädern) (auch beim Rennrad!), fehlende aktive Beleuchtung (bei Fahrrädern über 11kg mit Dynamo, unter 11kg ist auch Batterielicht erlaubt, das aber jederzeit(!) mitgeführt werden muss) und keine zwei unabhängigen Bremsen können zu einem Bussgeld führen.
Auf der Straße darfst du mit dem Rad (und dabei ist es egal, ob du ein Stadtrad, Rennrad oder Mountainbike benutzt) jederzeit fahren, außer der straßenbegleitende Rad ist durch ein Schild als benutzungspflichtig gekennzeichnet.

Ich hoffe,dass einige Fragen damit geklärt sind.
 
Zum Licht kann ich nichts sagen aber zur Roten Ampel.

Ich bin kein Rechtsanwalt von daher ist dies natürlich keine Rechtsberatung.

Ich arbeite im Familären Transportunternehmen und da kam es schonmal vor das einige unserer Fahrer "inflagranti" von Polizisten oder Privatpersonen beim Ampelüberfahren erwischt worden sind und das ganze zur Anzeige gebracht wurde.

Das ganze läuft so ab im "Realen Leben": (das Formuliere ich so, weil ich natürlich nicht weiß ob das Gesetzlich usw so vorgesehen ist.. ob das Theoretisch anders sein müsste oder so sondern ich berichte rein aus Erfahrung ohne Fachwissen.) wenn es steht Aussage von Privatperson gegen Aussage von Privatperson wird i.d.R immer von einer Strafe abgesehen da die Ordnungswidrigkeit nicht nachweisbar ist. Und sollte doch mal eine Strafe verhängt werden ist sie nicht haltbar nach Widerspruch.

Wenn es Aussage gegen Aussage steht bei Privatperson gegen Polizist, wird dem Polizisten geglaubt und eine Ordnungsstrafe verhangen. Mir bekannt sind auch Fälle da ist dagegen schonmal Gerichtlich vorgegangen worden, allerdings wird i.d.R wenn es keine Verfahrensfehler gibt (Formfehler), dem Polizisten geglaubt.

Wenn du allerdings mit Zeugen unterwegs bist und es steht 2 Privatpersonen gegen 1 Polizisten. Und die 2 Privatpersonen bestätigen sich in ihren Aussagen dann wird auch hier i.d.R wenn es keine ungeremeintheiten gibt, nach Wiederspruch das Verfahren fallengelassen. Wenn 2 Privatpersonen behaupten du bist nicht über die Ampel bei Rot gefahren (war noch gerad so Gelb), wird davon ausgegangen das der Polizist sich irrt. (Spätestens vor Gericht)

Da du schreibst "wir haben etwas" erlebt, schätze ich einfach mal das im Zweifelsfall mehrere Leute da waren (nämlich deine Freunde/Mitfahrer) und die dann auch aussagen und bekräftigen können das es noch NICHT Rot war.

Von daher hätte euch da nicht viel passieren können. Eventuell gäb' es da sogar ne Strafe für den Autofahrer. Erstmal hat er euch mit seiner Fahrweise gefärdert (und ihr habt ja dann auch Zeugen wenn ihr mehrere seit) Außerdem darf man nicht wegen jedem Mist die Polizei rufen. Das ist auch eine Ordnungswidrigkeit!

Würde mich eine Privatperson versuchen bei soetwas an Ort und Stelle festzuhalten würde ich da auch nicht weiter draufhören. Notfalls muss man sich auch Körperlich zur Wehr setzen das grenzt nämlich schon stark an versuchte Freiheitsberaubung.

Übrigens wurde mir damals in der Fahrschule gesagt das wenn man mit dem Fahrrad betrunken fährt (Und die Polizei das feststellt.) oder auch als Fahrradfahrer über eine Rote Ampel fährt und das bewiesen wird, das man dadurch seinen Autoführerschein verlieren kann.

Promillegrenzen zum Radeln gibts meines Wissens aber nicht, da heißt es glaube ich "Subjektiv Fahruntüchtig" (Einschätzung der Polizei) obwohl die Autopromillegrenze sicher ein Anhaltspunkt ist.

Das weiß ich aber alles nicht aus erster Hand, sondern das wurde mir auf meine Nachfrage vor einigen Jahren in der Fahrschule gesagt!
 
Schade, daß Ihr weggefahren seid. Euch wäre nichts passiert, da (wie schon geschrieben), Ihr Euch gegenseitig entlastet hättet. Aber den Autofahrer hättet Ihr bei der Gelegenheit (wenn die Polizei eh schon da ist) wegen Nötigung anzeigen können. Da er Euch an der Weiterfahrt gehindert hat, erfüllt er genau diesen Tatbestand. Wäre wenigstens mal einer von diesen widerlichen Oberlehrern weniger gewesen... :cool:

Ich versuch solchem Stress meist dadurch aus dem Weg zu gehen, daß ich immer schau, daß man mich zügig überholen kann, mich an Ampeln hinten anstelle (obwohl es mein Recht wäre, rechts nach vorne an die Linie zu fahren), NICHT über rot fahre, einfach mal kurz rausnehme... Man wundert sich, wie entspannt und Hupen-los man fahren kann... :)
Die einzigen die es trotzdem nicht lassen können, sind der eine oder andere "Da-ist-doch-ein-Radweg-Huper", oder vereinzelte Geisteskranke, die es aber leider immer mal wieder gibt. Und genau so einer hätte direkt mal belehrt werden können.
 
hallo,
ne kleinigkeit kann ich dazu sagen.
also auch ein rennrad muss natürlich verkehrssicher sein und alles drann sein wie oben schon geschrieben, allerdings werden da die augen zugekniffen. mir ist zumindest keiner bekannt, der mit seinem rennrad schonmal ne auseinandersetzung mit der polizei bzgl. der verkehrssicherheit hatte.

zum thema rot über die ampel gibts folgendes zu sagen. natürlich müssen auch die radler anhalten. hier in köln wird öfter an ampeln kontroliiert und man bekommt auch einen punkt, wenn man bei rot über die ampel fährt und einen führerschein besitzt.
thema alkohol. natürlich gelten da die selben grenzen wie mit dem auto, da es sich ja um die stvo handelt und diese radfahrer beinhaltet.
 
Selaiah schrieb:
Promillegrenzen zum Radeln gibts meines Wissens aber nicht, da heißt es glaube ich "Subjektiv Fahruntüchtig" (Einschätzung der Polizei) obwohl die Autopromillegrenze sicher ein Anhaltspunkt ist.

Das weiß ich aber alles nicht aus erster Hand, sondern das wurde mir auf meine Nachfrage vor einigen Jahren in der Fahrschule gesagt!

promillegrenze für fahrradfahrer: 1,6 promille (=absolute fahruntüchtigkeit)
ab 0,3 promille kann man sich jedoch wie als autofahrer bei einem unfall strafbar machen.
die 0,5promille-grenze fällt logischer weise weg
 
Sleepy schrieb:
licht muss nur bei dunkelheit oder schlechten sichtverhältnissen vorhanden sein.

Man muss aber in der Regel schon nachweisen, dass man es dabei hat. Ich würde aber behaupten, hier drücken die Polizisten locker mal beide Augen zu. :)
 
Sleepy schrieb:
licht muss nur bei dunkelheit oder schlechten sichtverhältnissen vorhanden sein.

Man muss aber in der Regel schon nachweisen, dass man es dabei hat. Ich würde aber behaupten, hier drücken die Polizisten locker mal beide Augen zu. :)
 
Der "Typ" darf dich weder ausbremsen (Nötigung) noch festhalten (Freiheitsberaubung). Dass er dabei möglicherweise in gutem Willen handelt, ohne sich seiner Straftaten bewusst zu sein, schützt ihn weder strafrechtlich noch zivilrechtlich. Er darf dich auch nicht zur Angabe deiner Personalien zwingen.
Er hat stattdessen das Recht zu flennen.
 
Vielen Dank für die Antowrten, ist recht spannend. Also tatsächlich sind wir über mindestens 2 rote Ampeln gefahren, aber wir sind da jetzt nicht drübergebrettert und haben ne Oma und ein Kind mitgenommen, sondern wir haben abgebremst (10km/h?!?) und sind dann langsam rüber, einfach, damit man nicht aus den Klickies muss, aber wie gesagt. Ich weiss auch, daß ich halten muss, aber man macht halt nicht immer alles, was man muss, oder geht Ihr immer 100m die Straße runter zur nächsten Fußgängerampel, wenn Ihr rüber wollt?
Umso erstaunlicher für uns, wie dieser Typ ausgerastet ist. Man stelle sich vor: Wunderbares Wetter, Bergisches Land, 100 Rennradfahrer, und der hat nichts besseres zu tun, als uns nach unserem Führerschein zu fragen. Ich habe mir auch gedacht: Lass ihn die Polizei holen, dann bekommt er eine Anzeige wegen Gefährdung (ins Rad gelaufen) und Nötigung (hat uns mit 2m Abstand verfolgt, als wir weitergefahren sind), aber irgendwie wollten wir der Sache aus dem Weg gehen und sind dann eben doch in ein Wohngebiet abgebogen. Uns hat sich dann aber eben dennoch die Frage gestellt, ob die Polizei - auch wenn sie uns nichts wegen der roten Ampeln anhaben könnte (er hatte keine Zeugen, wir waren zu zweit und sind relativ glaubhaft ;-) ) - dann doch zumindest Ärger wegen der Räder machen könnte.

Weiß einer, wie hoch da die Bußgelder sind?

Alles in allem: Der Kerl war irgendwie krank, das macht man doch nicht, daß man da zwei arme Jungs vom Rad zieht und nach ihren Papieren fragt, ja wo sammer denn?
 
Pisolo schrieb:
Alles in allem: Der Kerl war irgendwie krank, das macht man doch nicht, daß man da zwei arme Jungs vom Rad zieht und nach ihren Papieren fragt, ja wo sammer denn?

Würde mich beim Fahren irgendjemand grob anfassen, weil er Hilfspolizist spielen muss, würde ich glaube ich die Beherrschung verlieren.
 
enasnI schrieb:
Würde mich beim Fahren irgendjemand grob anfassen, weil er Hilfspolizist spielen muss, würde ich glaube ich die Beherrschung verlieren.
Aber hallo!!!! Und ich glaube sogar Hilfspolizisten dürfen dich nicht festhalten :jumping:
 
Hättet ihr jetzt z.b. eine Straftat (z.b. gegen ein parkendes Auto fahren und dann abhauen---> Verkehrsunfall mit Flucht,§142StGB) begangen, dann hätte der Autofahrer euch bis zum Eintreffen der Polizei festhalten düfren, er hätte euch quasi vorläufig festgenommen nach §127, Abs1 StGB.

Ich hoffe ihr habt euch wenigstens das Kennzeichen gemerkt und zeigt den Typen wegen Nötigung und evtl. Gefährdung des Straßenverkehrs an. Mit ner guten Täterbeschreibung und der Tatsache, dass ihr zu zweit wart, habt ihr gute Chancen vor dem Kadi. Solche Selbstjustizler gehören angenehm hart bestraft!!!

Die Promillegrenze der absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrer liegt zwar grundsätzlich bei 1,6 Promille, kann im Einzelfall viel niedriger liegen, es gibt einige Gerichtsurteile, in denen Radfahrer bereits ebenfalls ab 0.3 Promille verurteilt wurden, weil sie aufgrund ihres Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage waren, ihr Rad sicher zu führen. Gibt ja Leute, die schon mit so wenig alkohol nicht mehr sicher fahren können. Ich wäre da sehr vorsichtig, besonders wenn ich nen Führerschein besitze, mich an die Grenze "heranzutrinken".

Bei Ordnungswidrigkeiten gibts den Jedermannparagraph nach §127, Abs1 StGB nicht, nur bei Straftaten.

Bußgeldkatalog für Radfahrer siehe hier:

http://www.mtb-biking.de/recht/bussgeld.htm

Gruß Johnnycalzone
 
Bezüglich der fehlenden Lichter und Reflektoren:

Diese sind auch bei Rennrädern bei jedem Wetter mitzuführen und bei Bedarf am Rad anzubringen. Ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor; das entsprechende Ordnungsgeld steht im Bußgeldkatalog der hier schon verlinkt wurde.

Bei Ordnungswidrigkeiten gilt jedoch (im Gegensatz zu Straftaten) das sogenannte Opportunitätsprinzip. Dieses Prinzip gibt den Beamten die Freiheit, im eigenen Ermessen darüber zu entscheiden, ob eine Ordnungswidigkeit geahndet wird oder nicht. Nur wenn eine erhebliche Gefährdung durch die Ordnungswidrigkeit vorliegt, verengt sich der Ermessensspielraum auf null. Das bedeutet wenn durch die Ordnungswidrigkeit der Verkehr erheblich gefährdet wird, MUSS der Polizist die Ordnungswidrigkeit ahnden.

Wer aber bei Sonnenschein ohne Licht fährt, hat in der Regel nichts zu befürchten. Da müsste die Beamtin oder der Beamte schon äußerst schlecht gelaunt sein.
 
@jonnycalzone: Mist, je mehr ich hier lese, desto mehr wünsche ich mich zurück. Werde also mit Schutzblechen, Klingel und Stablampe in den nächsten Tagen auf der gleichen Strecke 100 rote Ampeln überfahren und hoffen, dass er nochmal kommt... :-)))
 
@Hefti: Wenn ich einem Polizisten, der mir gerade ein Ticket schreibt, komme mit: "Sie wissen, Sie MÜSSEN das jetzt nicht tun !?" möchte ich 100 Reflektoren wetten, daß ich das Ticket trotzdem bekomme... *lol*

:-)))))
 
Hefti- schrieb:
Er hat stattdessen das Recht zu flennen.

Geiles Ding :D

Kümmer Dich nicht drum, sowas erlebt jeder mal irgendwann. Einfach ignorieren und auf die wichtigen Sachen im Leben konzentrien, wie z.B. auf den krönenden Saisonabschluss (wenn der noch ansteht).
 
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