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Unfall verursacht - Autofahrer fordert hohe Summe

Mir fällt dazu nur eins ein: Wer durch so einen Engpass fährt ( egal ob 15km/h oder schneller), der muss damit rechnen, das was zu Bruch geht.

Das bestreitet der TE ja auch gar nicht, er will nur nicht für Schäden zahlen, die er nicht verursacht hat. Wenn es nur um den Spiegel geht, hätte er wohl gezahlt, so lese ich das. Jetzt, wo es um eine ganz andere Summe geht, fragt er eben, was er machen kann und wie es mit der (Teil-)Mitschuld aussieht. Kann ich verstehen.
Bei 200-300 € für den Spiegel - die er ja offen zugibt - stellt sich direkt auch die Frage, wie es mit dem Gutachten ist. Als Unfallverursacher muss er das zahlen, aber es gibt hier auch eine Bagatellgrenze, und wenn er nur den Spiegel zerstört hat sind wir davon weit entfernt.


Noch ein Tipp: http://adfc-berlin.de/service/rechtsberatung.html
"Die ADFC-Mitgliedschaft können Nichtmitglieder unmittelbar vor der Beratung beim ADFC Berlin abschließen."
 

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Re: Unfall verursacht - Autofahrer fordert hohe Summe
Das bestreitet der TE ja auch gar nicht, er will nur nicht für Schäden zahlen, die er nicht verursacht hat. Wenn es nur um den Spiegel geht, hätte er wohl gezahlt, so lese ich das. Jetzt, wo es um eine ganz andere Summe geht, fragt er eben, was er machen kann und wie es mit der (Teil-)Mitschuld aussieht. Kann ich verstehen.
Bei 200-300 € für den Spiegel - die er ja offen zugibt - stellt sich direkt auch die Frage, wie es mit dem Gutachten ist. Als Unfallverursacher muss er das zahlen, aber es gibt hier auch eine Bagatellgrenze, und wenn er nur den Spiegel zerstört hat sind wir davon weit entfernt.


Noch ein Tipp: http://adfc-berlin.de/service/rechtsberatung.html
"Die ADFC-Mitgliedschaft können Nichtmitglieder unmittelbar vor der Beratung beim ADFC Berlin abschließen."

Der TE kann aber leider nicht beweisen, das er nicht auch für die Kratzer verantwortlich ist. Wir wissen zu wenig über den Hergang und auch nicht darüber, was der TE und der Autofahrer vielleicht nicht auch besprochen haben.
 
Der TE kann aber leider nicht beweisen, das er nicht auch für die Kratzer verantwortlich ist.

Ja, wissen wir nicht. So etwas klären in Deutschland i.d.R. dann ja Gerichte / mithilfe eines Gutachters. Das macht solche Threads dann tatsächlich immer etwas zäh: die Antworten sind immer die gleichen: Geh zum Anwalt - oder zahl einfach und verbuche es als Lehrgeld.

Dass er zum Anwalt gehen will, hat er ja schon geschrieben. Seine einzige Frage war ja eigentlich:
Hat jemand vielleicht Erfahrung mit Unfällen, bei denen dann hinterher Kosten ins Feld geführt werden, die gar nicht vom Unfall stammen?
Selbst wenn: sagt das wenig bis nix über seinen Fall aus. Es bleibt bei: Geh zum Anwalt oder zahl. Alles mühsam und bringt nix (außer 5 Seiten Unterhaltung ;)... )
 
Zur Ausgangsfrage:
Schon vorgekommen. Wenn man das klären will, dann auf der gleichen Ebene, wie der, auf der Du den Vorwurf erhalten hast: Anwalt.
Kommt die eine Seite mit dem Anwalt, hast du ohne Anwalt keine Chance.
Der kann dann auch klären, wie solchen Schäden umzugehen ist und wie man sie gegen sie wehrt.

Wenn du vor allem Recht haben willst, ziehst du das zusammen mit einem Anwalt voll durch. Und verkaufst deine Häuser, um ihn bezahlen zu können. Und wirf dir anschließend eine Medaille um für erfolgreiches Antiduckmäusertum.

Wenn du vor allem günstig aus der Sache rauskommen willst, schaust du dich in deinem Familien- und Bekanntenkreis nach einem netten Menschen mit anwaltlicher Berufsrerfahrung um, der dir kostenfrei eine erste Einschätzung liefern kann. Danach entscheidest du über dein weiteres Vorgehen.
Meine Vermutung: Geh zur Bank statt zum Anwalt. Gibt keine Medaille, aber Lebenserfahrung.

... und dann ab zur ... aber das hatten wir schon.

Auf die Dauer gilt aber:
Anwalt ist teuer, kein Anwalt ist teurer.
 
Jetzt bekomme ich einen Brief vom Rechtsanwalt. Kosten, dich zahlen soll sind etwas über 1000€.
In der Anlage befindet sich ein Gutachten, und angeblich sei die Tür auch beschädigt wurden...Materialkosten, Lackierungskosten und Arbeitszeit...
Da hilft dann nur, selbst einen RA zu beauftragen und ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Oder ohne eigene Rechtschutz- und/oder Haftpflichtversicherung zähneknirschend zahlen.
 
"Drauf ankommen lassen" ist halt eine weit verbreitete Haltung, verbunden mit der Hoffnung "wird schon".
Oder eben auch nicht...
 
Der TE kann aber leider nicht beweisen, das er nicht auch für die Kratzer verantwortlich ist. .

Muss er auch gar nicht.

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Da muss der Geschädigte beweisen, dass der Schaden vom Verursacher kommt und nicht anders herum.

Der TE könnte sich genauso positionieren und behaupten, nie gegen den Spiegel gefahren zu sein, der Autofahrer würde das nur behaupten. Dann wäre der Autofahrer sogar in der Bringpflicht für den Schaden am Spiegel.

Sonst gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.

Wenn dies nicht so wäre, könnte ja Jeder Jeden auf Schadensersatz verklagen i. d. H., der Gegner könne seine Unschuld nicht beweisen.

Der TE muss sich nur klar sein, dass die Kosten unendlich steigen können, wenn ihm am Ende vor Gericht, mit Gutachtern seine Schuld bewiesen wird und er zum Schaden, noch die Folgeschäden, wie gegnerischen Anwalt, Gutachter, Prozesskosten, eigenen Anwalt usw. tragen muss.
 
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Da muss der Geschädigte beweisen, dass der Schaden vom Verursacher kommt und nicht anders herum.
Hast du den Thread nicht gelesen? Der TE bestreitet nicht, dass er das abgestellte Fahrzeug touchiert hat, und dass dabei der Spiegel zu Bruch ging. Der Geschädigte hat das Fahrzeug begutachten lassen, und dabei wurden Schäden festgestellt, die die (teure) Lackierung der Tür erforderlich machen.
Solche Gutachten werden durch vereidigte Sachverständige erstellt, und man kann davon halten was man will, beizukommen ist so einem Gutachten nur durch ein Gegengutachten.

(Mich hat letztes Jahr ein Pkw-Fahrer in einem Kreisverkehr touchiert. Der Fahrer hat seine Schuld eingeräumt, sich bei mir entschuldigt, etc. Mir ist zum Glück außer Herz in der Hose und leichten Prellungen nichts passiert. Bei meinem Rad war nach Sichtkontrolle der Lenker minimal verbogen und am rechten STI war die Verchromung an einer Ecke abgeplatzt. Vorsichtshalber habe ich das Rad in einer Fachwerkstatt durchsehen und einen Kostenvoranschlag für die Versicherung erstellen lassen (Der Meister in dem Laden ist auch vereidigter Sachverständiger.). Raus gekommen ist ein Schaden von ca. 450.- Euro, der von der gegnerischen Versicherung nach Reparatur und Einreichung der Rechnung sofort beglichen worden ist:
Vorbau, Lenker und beide STIs getauscht, Gabel auf Schäden geprüft, Lenkerband, Kleinteile, Arbeitszeit.
[Wenn es mich ohne Fremdverschulden hingelegt hätte, hätte ich den Lenker im Wert von ca. 45.- Euro selbst getauscht, und den STI mit dem Lackstift geschönt.])
 
Alles richtig, was @Ma Rt In schreibt.
Nur, in diesem Fall scheint die Spiegelfrage unstrittig geklärt, der Zusammenprall von Fahrrad und Auto damit auch. Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten zum Schaden an der Türe. Passiert der Zusammenstoß mit einem rundum verbeulten "Pizzataxi", das rundum ebenso viele Kratzer und Dellen hat, wie in der Nähe des beschädigten Spiegels, wird der Halter des Pizzataxis wohl kaum die Kratzer in der Türe dem Spiegelzerstörer anlasten können. Sollte es sich bei dem Auto jedoch um ein rundum kratzerfreies Auto handeln, liegt der Verdacht nahe, dass ein Lackschaden an der Türe im Zusammenhang mit dem zerstörten Spiegel entstanden ist. Zwischen diesen eindeutigen Extremen liegen viele "Graustufen" und im Einzelfall kommt es darauf an, wie ein (teurer) Gutachter sich dazu äußert.
 
Hast du den Thread nicht gelesen? Der TE bestreitet nicht, dass er das abgestellte Fahrzeug touchiert hat, und dass dabei der Spiegel zu Bruch ging. Der Geschädigte hat das Fahrzeug begutachten lassen, und dabei wurden Schäden festgestellt, die die (teure) Lackierung der Tür erforderlich machen.
Solche Gutachten werden durch vereidigte Sachverständige erstellt, und man kann davon halten was man will, beizukommen ist so einem Gutachten nur durch ein Gegengutachten.

(Mich hat letztes Jahr ein Pkw-Fahrer in einem Kreisverkehr touchiert. Der Fahrer hat seine Schuld eingeräumt, sich bei mir entschuldigt, etc. Mir ist zum Glück außer Herz in der Hose und leichten Prellungen nichts passiert. Bei meinem Rad war nach Sichtkontrolle der Lenker minimal verbogen und am rechten STI war die Verchromung an einer Ecke abgeplatzt. Vorsichtshalber habe ich das Rad in einer Fachwerkstatt durchsehen und einen Kostenvoranschlag für die Versicherung erstellen lassen (Der Meister in dem Laden ist auch vereidigter Sachverständiger.). Raus gekommen ist ein Schaden von ca. 450.- Euro, der von der gegnerischen Versicherung nach Reparatur und Einreichung der Rechnung sofort beglichen worden ist:
Vorbau, Lenker und beide STIs getauscht, Gabel auf Schäden geprüft, Lenkerband, Kleinteile, Arbeitszeit.
[Wenn es mich ohne Fremdverschulden hingelegt hätte, hätte ich den Lenker im Wert von ca. 45.- Euro selbst getauscht, und den STI mit dem Lackstift geschönt.])

Hast Du meinen Post nicht verstanden?
 
Muss er auch gar nicht.

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Da muss der Geschädigte beweisen, dass der Schaden vom Verursacher kommt und nicht anders herum. ...
Abgesehen davon, daß der Begriff "Unschuldsvermutung" ja wohl eher in die Abteilung "Strafrecht" gehört und mit der Durchsetzung
zivilrechtlicher Ansprüche ja nun sowas von überhaupt nichts zu tun hat - gemeint ist wohl eher die "Beweislast"...
der ganze fred hier ist Realsatire vom feinsten...
 
Wenn du vor allem günstig aus der Sache rauskommen willst, schaust du dich in deinem Familien- und Bekanntenkreis nach einem netten Menschen mit anwaltlicher Berufsrerfahrung um, der dir kostenfrei eine erste Einschätzung liefern kann.

Oder der zumindest einen entsprechend professionellen Schrieb aufsetzen kann, um die Begleichung des Spiegel (und nur des Spiegels) anzubieten. Danach hätte man dann zumindest eine “wer blinzelt zuerst“-Situation. Falls der Gegner tatsächlich mit Rechtsschutzversicherung unterwegs ist würde man die natürlich verlieren, aber falls der sich nur blöfft wäre es zumindest wieder annähernd 50:50.
 
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Da muss der Geschädigte beweisen, dass der Schaden vom Verursacher kommt und nicht anders herum.

Vergiss die Unschuldsvermutung, die gilt im Strafrecht. Ersetze sie durch Beweislast - und lege sie nicht zu wörtlich aus, denn es kann auch ein Anscheinsbeweis genügen, der hier wäre: unstreitig gegen den Spiegel gefahren, unstreitig Spiegel kaputt, dabei unterhalb des Spiegels den Lack zerkratzt.

Sonst gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.

Vergiss das, denn auch das gehört ins Strafrecht. Ersetze es durch "freie Beweiswürdigung" durch den Richter/ die Richterin. Und da sieht es für den TE vermutlich ungut aus, solang er nicht sehr schlüssig erklären kann, weshalb er sicher ist, dass der Lackschaden nicht durch ihn entstanden ist.
 
ich zahle sicher nicht einfach so 1200€, wenn ich weiß, dass ich nur gegen den Spiegel beschädigt hab. Das Duckmäusertum ist ja peinlich.
Sachbeschädigung müsste man dann beweisen.

das hat mit Duckmäusertum vmtl. wenig zu tun; sondern einfach nur die Einschätzung der Erfolgsaussichten bei Nichtzahlung. die sind nämlich, wenn nicht noch ein Kaninchen aus dme Hut gezaubert wird, äußerst gering. der Moral mancher Zeitgenossen, so einen Schadne schön auszuschlachten, ist ohne Gegenbeweis oft kein Kraut gewachsen.

Genauso gut ist es dann seitens des Gegners gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr..

bei dem nur ne Ordnugswidrigkeit "Falsch Parken mit Behinderung"...glaube 25 Euro...

Ich geh zum RA und gut ist. Die Spekulationen hier sind ja hanebüchen.

berichte mal...wenn der RA ehrlich ist, versucht der ne außergerichtliche Einigung für weniger als die 1.200 Euro, mgl. noch als Ratenzahlung, da geringes Einkommen etc. ansonsten können aus dne 1.200 mit Gegengutachten auch schnell 3.000 Euro werden...
 
...wenn der RA ehrlich ist, versucht der ne außergerichtliche Einigung für weniger als die 1.200 Euro, mgl. noch als Ratenzahlung, da geringes Einkommen etc....
Nee, wenn der RA raffgierig ist, versucht er es in diese Richtung zu drücken. Dann bekommt er nämlich bei einem Gegenstandswert von 1.200,00 € zusätzlich zu der sowieso schon fällig werdenden Vergütung in Höhe von 201,71 € (169,50 € plus Umsatzsteuer) noch eine Einigungsgebühr in Höhe von 205,30 € (172,50 € plus Umsatzsteuer). Da muss dann schon ein sehr ordentlicher Nachlass auf die Ausgangsforderung ausgehandelt werden, bevor sich das für den selbst zahlenden Mandanten unter dem Strich anfängt zu lohnen. Mit dieser Vergütungsregelung hat der Staat für die Anwälte einen massiven Anreiz geschaffen, Sachen außergerichtlich zu regeln und damit die Gerichte von Arbeit zu verschonen. Den seriösen Anwalt erkennt man daran, dass er trotz des Nachteils für seine eigene Kasse nicht auf Teufel komm' raus darauf aus ist, alles außergerichtlich zu "befrieden".
 
Nein, schau Dir die Pflasterung an. Auf dem ersten Bild sind noch zwei oder drei Reihen Steine rechts vom Fahrzeug, auf dem zweiten Bild steht das linke Hinterrad auf der dritten und vierten Pflasterreihe von rechts. Das sieht auch nicht aus wie ein Radweg, sondern eher wie ein Gehweg. Als Radweg müsste es mindestens 1,50m breit sein, als kombinierter Rad- und Gehweg sogar mindestens 2,50m.
Also ich sehe da nicht einen einzigen Stein den man auf beiden Bildern sehen kann. Wie du da solche Schlussfolgerungen ziehen kannst ist mir ein Rätsel.
Wenn ich mir beide Bilder so ansehe und davon ausgehe, dass das Fahrzeug nicht umgefahren wurde (und davon gehe ich aus) würde ich auch behaupten das wir auf 2,5 Meter breite kommen.
 
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