Kommt jetzt
@dobelli
Also update:
Erstmal sorry, hat etwas gedauert, aber irgendwie waren mir hier zu viele unkluge Teilnehmer.
Naja. Im Eifer des Gefechts hatte ich den Brief falsch gelesen. Ich hhate den nur geöffnet, den Preis gesehen, was von Tür und von lackieren gesehen und dann nur noch rot
Also um den Kratzer an der Tür geht es nicht. Der freundliche sogenannte Gutachter hat die knapp 1200€ nur für den Spiegel veranschlagt.
Ersatzteilkosten ca 300€, Lackieren ca 450€, Arbeitszeit ca. 300€.
Naja. Habe jetzt einen Anwalt, bzw ein ehemaliger Arbeitskollege von mir, der mittlerweile Anwalt ist. Der hilft mir damit.
Was für euch vielleicht interessant ist, besonders für die Leute, die ungefragt die Rechtslage zu deuten versucht haben und damit arugmentiert haben, auch falsch geparkte Autos dürfe man nunma nicht beschädigen....das war ungeheuer geistreich.
Den Falschparker trifft eine Teilschuld. Laut erfolgter rechtsprechung von 25% bis
100%.
Dazu ist es egal, ob ich auf der rechten oder linken Seite vorbeigefahren bin. Ist ja auch logisch. Schuld wird nicht gegeneinander aufgerechnet.
Meine Schuld besteht darin, dass ich gegen das Auto gefahren bin, seine, dass es dort nicht hätte stehen dürfen und es nicht dazu gekommen wäre, wenn er sich korrekt verhalten hätte.
Das Vorgehen vom Touranfahrer ist natürlich getrieben von dem Versuch, Kasse zu machen. Das sieht nun auch wohl ein Blinder mit Krückstock.
Sonst rennt man wohl nicht erst zum Gutachter und dann zum Anwalt.
Zumindest üblich ist es wohl, sich einen Kostenvoranschlag zu holen, zu klären, ob die Gegenseite das zahlt und fertig.
Aber gut.
Die Forderung steckt im Detail voller Fehler. Beispielweise, fordert man Geld auf Grundlage eines Gutachtens, ist die Mwst nicht zu zahlen für den Schaden. Ist ja auch logisch. Warum Steuern abführen, wenn die es sich nur um den rechnerischen Schaden, und nicht um eine Reparatur handelt.
Damit fängt es mal an.
Dann schreibt sein Anwalt ausdrücklich, mich träfe die volle Schuld. Der weiß auch, dass das nicht so ist.
Also stecken da genügend Fehler drin, um das erstmal so anzufechten.
Klar ist jetzt das Ziel, Kosten im Zaum zu halten. Ich zahle aber sicher nicht jemandem einfach mal so 1200€. Ich mache das schon gerne nicht ganz so leicht.
Wir sind jetzt bei 1140€ für einen Spiegel. Denke da geht nicht jeder Richter mit.
150€ für sein Gutachten...da wäre eben die Frage, ob auch für ein zumindest formhalber falsches Gutachten? Und bei einem Schaden, der eventuell geringer ist, muss ich auch kein GA bezahlen.
150€ für seinen Anwalrt, da gilt das gleiche. Muss er einen Anwalt nehmen, nur um mir sein Forderung mitzuteilen? Das ist fraglich.
Es wird sicher noch hässlich. Soweit der Zwischenstand.
Und ja, ich habe nun eine Haftpflicht und zukünftig auch Rechtsschutz.