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Unfall verursacht - Autofahrer fordert hohe Summe

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Re: Unfall verursacht - Autofahrer fordert hohe Summe
Tja, dann kann ich nur anhand der mir vorliegenden Schilderung sagen: der TE labert Stuss, denn wenn ich mit 15km/h irgendwo rein baller - hat entweder der Autospiegel keinen Kratzer und dafür ich. Oder Beide haben nen Schaden, dann war ich aber nicht nur mit 15km/h unterwegs. Also das passt vorne wie hinten nicht zusammen. :idee:
Oder wenn er so unglücklich da rein knallt mit tatsächlichen 15km/h dass der Spiegel splittert - dann kann ich mir nen Kratzer in der Tür auch wieder irgendwo als möglich vorstellen.
Oder er hat es unglücklich formuliert und meinte: Es gab halt nen Zusammenstoß bei dem er möglicherweise den Spiegel beschädigt hat, nix genaues zum vorherigen Zustand weis sman nicht.
.


Äh nein...Stuss laberst du, wenn du es so formulierst.
Zunächst mal, weil ich weiß, was passiert ist, und du spekulieren musst, was dir wohl nicht liegt.

Zur Geschwindigkeit kann ich nichts genaues sagen, aber ich fahre kaum mehr mit diesem Hollandrad im ersten Gang.

Nicht dass ich dir was beweisen muss, ich frag mich nur, wie man darauf kommt, den Hergang besser zu kenne als ich.

Etwa, warum soll ich einen Kratzer haben? Ich hab das Auto ja persönlich gar nicht berührt.
Weißt du wie ein Lenker vom Hollandrad aussieht? Scheinbar nicht.

Der ist gekröpft, und somit knallt der Lenker an der breitesten Stelle gegen den Spiegel. Dort ist der Lenker nackt - sprich aus Stahl.

Meine Hände befinden sich ungefähr 15-20cm weiter hinten.

Wer sich mal die Mühe macht, die Bilder anzusehen...das Spiegelglas hat einen Sprung. Es gibt keinen Anlass, so zu tun, als wäre da ein Panzer gegen gefahren und behauptet, es wäre ein Hollandrat gewesen.

Also wer keine Ahnung hat, einfach mal die... usw.
 
Alle Beiträge gelesen und aufmerksam die Fotos studiert.:daumen:
Mir fällt dazu nur eins ein: Wer durch so einen Engpass fährt ( egal ob 15km/h oder schneller), der muss damit rechnen, das was zu Bruch geht. Ist mir unverständlich, warum der TE da nicht geschoben hat :eek:, es spielt auch keine Rolle ob der Fahrer dort parke/halten darf oder nicht. In so einem Fall gibt der Klügere nach und denkt sich seinen teil.
Eine Haftpflichtversicherung ist nicht schlecht, aber wer daran sparen will, muß halt dann im Schadenfalle zahlen.


Ich muss aber nicht mehr zahlen, als ich an Schaden verursacht habe.
Wer so parkt, kann übrigens auch nicht viel für sein Auto übrig haben.
 
Kommt jetzt @dobelli ;)

Also update:

Erstmal sorry, hat etwas gedauert, aber irgendwie waren mir hier zu viele unkluge Teilnehmer.

Naja. Im Eifer des Gefechts hatte ich den Brief falsch gelesen. Ich hhate den nur geöffnet, den Preis gesehen, was von Tür und von lackieren gesehen und dann nur noch rot ;)

Also um den Kratzer an der Tür geht es nicht. Der freundliche sogenannte Gutachter hat die knapp 1200€ nur für den Spiegel veranschlagt.
Ersatzteilkosten ca 300€, Lackieren ca 450€, Arbeitszeit ca. 300€.

Naja. Habe jetzt einen Anwalt, bzw ein ehemaliger Arbeitskollege von mir, der mittlerweile Anwalt ist. Der hilft mir damit.

Was für euch vielleicht interessant ist, besonders für die Leute, die ungefragt die Rechtslage zu deuten versucht haben und damit arugmentiert haben, auch falsch geparkte Autos dürfe man nunma nicht beschädigen....das war ungeheuer geistreich.

Den Falschparker trifft eine Teilschuld. Laut erfolgter rechtsprechung von 25% bis 100%.
Dazu ist es egal, ob ich auf der rechten oder linken Seite vorbeigefahren bin. Ist ja auch logisch. Schuld wird nicht gegeneinander aufgerechnet.
Meine Schuld besteht darin, dass ich gegen das Auto gefahren bin, seine, dass es dort nicht hätte stehen dürfen und es nicht dazu gekommen wäre, wenn er sich korrekt verhalten hätte.

Das Vorgehen vom Touranfahrer ist natürlich getrieben von dem Versuch, Kasse zu machen. Das sieht nun auch wohl ein Blinder mit Krückstock.
Sonst rennt man wohl nicht erst zum Gutachter und dann zum Anwalt.
Zumindest üblich ist es wohl, sich einen Kostenvoranschlag zu holen, zu klären, ob die Gegenseite das zahlt und fertig.

Aber gut.
Die Forderung steckt im Detail voller Fehler. Beispielweise, fordert man Geld auf Grundlage eines Gutachtens, ist die Mwst nicht zu zahlen für den Schaden. Ist ja auch logisch. Warum Steuern abführen, wenn die es sich nur um den rechnerischen Schaden, und nicht um eine Reparatur handelt.

Damit fängt es mal an.

Dann schreibt sein Anwalt ausdrücklich, mich träfe die volle Schuld. Der weiß auch, dass das nicht so ist.
Also stecken da genügend Fehler drin, um das erstmal so anzufechten.

Klar ist jetzt das Ziel, Kosten im Zaum zu halten. Ich zahle aber sicher nicht jemandem einfach mal so 1200€. Ich mache das schon gerne nicht ganz so leicht.

Wir sind jetzt bei 1140€ für einen Spiegel. Denke da geht nicht jeder Richter mit.
150€ für sein Gutachten...da wäre eben die Frage, ob auch für ein zumindest formhalber falsches Gutachten? Und bei einem Schaden, der eventuell geringer ist, muss ich auch kein GA bezahlen.

150€ für seinen Anwalrt, da gilt das gleiche. Muss er einen Anwalt nehmen, nur um mir sein Forderung mitzuteilen? Das ist fraglich.

Es wird sicher noch hässlich. Soweit der Zwischenstand.

Und ja, ich habe nun eine Haftpflicht und zukünftig auch Rechtsschutz.
 
Achso und danke für einige sehr sinnvolle Beiträge.
So frei nach dem Motto : "Siehe, ich sende euch wie Schafe mitten unter die Wölfe" ;)
 
Ich frage mich, warum bei der Sache nicht die Polizei geholt wurde.
Dann wäre zumindest erst mal klar der Schadensumfang zu beweisen, weil die Polizei das ja dann aufgenommen hätte.
Des weiteren wäre auch zweifelsfrei klar gewesen, ob der da hätte stehen dürfen oder nicht.
 
Im Eifer des Gefechts hatte ich den Brief falsch gelesen
Du gibst hier gerade ein wenig schmeichelhaftes Bild von Dir ab.
und damit arugmentiert haben, auch falsch geparkte Autos dürfe man nunma nicht beschädigen....das war ungeheuer geistreich.

Den Falschparker trifft eine Teilschuld. Laut erfolgter rechtsprechung von 25% bis 100%.
Du stellst hier pauschal fest, dass den Falschparker eine Teilschuld trifft. Du beziehst Dich auf erfolgte Rechtsprechung, scheinbar hast Du Urteile in vergleichbaren Fällen studiert. Könntest Du einen Link auf nur ein einziges Urteil in einem vergleichbaren Fall veröffentlichen, in dem dem Falschparker eine Mitschuld angelastet wurde? Soweit ich solche Mithaftungsregelungen kenne, handelt es sich dabei um Situationen, die mit der hier gegebenen Situation nicht vergleichbar sind. Du hättest eine Beschädigung des falsch geparkten Autos sehr leicht verhindern können, damit ist die "Mithaftung" des Falschparkers äußerst fragwürdig.
150€ für seinen Anwalrt, da gilt das gleiche. Muss er einen Anwalt nehmen, nur um mir sein Forderung mitzuteilen? Das ist fraglich.
Nein er muss nicht, aber warum sollte der geschädigte sich die Arbeit machen, mit einem unversicherten und wenig einsichtigen Verkehrsteilnehmer persönlich um den Schadenersatz zu streiten?
sogenannte Gutachter
Wenn der Gutachter ein vereidigter Gutachter war, kannst Du nur hoffen, dass der hier nicht mitliest.
 
Du gibst hier gerade ein wenig schmeichelhaftes Bild von Dir ab.

Du stellst hier pauschal fest, dass den Falschparker eine Teilschuld trifft. Du beziehst Dich auf erfolgte Rechtsprechung, scheinbar hast Du Urteile in vergleichbaren Fällen studiert. Könntest Du einen Link auf nur ein einziges Urteil in einem vergleichbaren Fall veröffentlichen, in dem dem Falschparker eine Mitschuld angelastet wurde? Soweit ich solche Mithaftungsregelungen kenne, handelt es sich dabei um Situationen, die mit der hier gegebenen Situation nicht vergleichbar sind. Du hättest eine Beschädigung des falsch geparkten Autos sehr leicht verhindern können, damit ist die "Mithaftung" des Falschparkers äußerst fragwürdig.

Nein er muss nicht, aber warum sollte der geschädigte sich die Arbeit machen, mit einem unversicherten und wenig einsichtigen Verkehrsteilnehmer persönlich um den Schadenersatz zu streiten?

Wenn der Gutachter ein vereidigter Gutachter war, kannst Du nur hoffen, dass der hier nicht mitliest.


Da ging es um Autos, die von ausparkenden Autos beschädigt wurden, allerdings selbst im Halteverbot geparkt waren.
Sieht du...ich habe nicht geschrieben, dass er das muss, sondern dass es darauf hindeutet, das er eine Menge Geld einsacken möchte.

"Du hättest eine Beschädigung des falsch geparkten Autos sehr leicht verhindern können, damit ist die "Mithaftung" des Falschparkers äußerst fragwürdig."

Das ist Ansichtssache. Auch beim durchzwängen schiebender Art hätte ich den Wagen beschädigen können, denn schiebend hätte ich da kaum durchgepasst.

Dann liest er es halt.
 
Ich frage mich, warum bei der Sache nicht die Polizei geholt wurde.
Dann wäre zumindest erst mal klar der Schadensumfang zu beweisen, weil die Polizei das ja dann aufgenommen hätte.
Des weiteren wäre auch zweifelsfrei klar gewesen, ob der da hätte stehen dürfen oder nicht.


Die Polizei ist doch da gewesen. Es geht ja auch nur noch um den Spiegel. Da ist jetzt die Frage, ob 1140€ dafür korrekt sind.
Unter anderem Lackieren für ca. 450€?

Sowas finde ich recht fragwürdig.

Ich weiß nicht genau, was mein Anwalt unternimmt.

Übrigens, auch wenn Polizisten keine Juristen sind, sagte mir der eine Polizist auch, dass der Fahrer bezüglich Forderungen seinerseits eindeutig eine Teilschuld hat.
Aber ist ja auch Wurst. Das wird seinen Gang gehen.

Den meisten hier fällt zu den ca. 1200€ für nen Spiegel ja eh nur ein, ich hätte halt nicht dagegen fahren sollen, oder ne Haftpflicht haben.

PS: Bilder habe ich jetzt tatsächlich mal rausgenommen, einfach weil die nicht für immer im Netz sein müssen, und weil sich scheinbar eh kaum einer die ansieht und manche nichtmal erkennen, wo da der Radweg ist oder anzweifeln, dass da überhaupt einer ist. Dann hat der Bildbeweis natürlich wenig Sinn.
 
Den meisten hier fällt zu den ca. 1200€ für nen Spiegel ja eh nur ein, ich hätte halt nicht dagegen fahren sollen, oder ne Haftpflicht haben.

Einige Moralapostel hier sind offensichtlich der Meinung, selbst noch nie einen Fehler/ Missgeschick begangen zu haben.
Das Forum ist meines Erachtens dazu da, sich unter Radfahrern auszutauschen und sich gegenseitig Hilfestellung durch Erfahrungsaustausch zu geben. Das sollte sich jeder mal vergegenwärtigen, bevor er hier postet.

Mich interessiert, ob am Ende eine Teilschuld für den Touranfahrer rauskommt, was ich hoffe. Halte uns auf dem Laufenden.
 
Dreist den Radweg zuparken und dann noch Forderungen stellen, da geht mir der Hut. Lass dich nicht unterkriegen! Ja, ich weiß auch, wir leben in einem Unrechtsstaat. Siehe GEZ usw. Aber man darf sich dennoch nicht alles gefallen lassen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
 

Ein gut gemeinter Tip von mir:

Lass es gut sein hier. Es bringt nichts, sich auf das Niveau vieler Teilnehmer hier in diesen Foren einzulassen. Hier sind so viele, so kluge Schlaumeier unterwegs, die sowieso alles, was Du schreibst besser wissen. Und denen gegenüber musst Du Dich auch nicht rechtfertigen. Du weißt doch am allerbesten, was an dem Abend passiert ist. Alle anderen wissen nen Scheiß!

Das dumme an diesen Foren ist: Man stellt eine ernst gemeinte Frage und erhofft sich Hilfe und hört von allen nur, wie klug sie sind und wie doof Du...

So und an alle anderen: Schlagt gern auf mich ein. Ich reagier eh nicht drauf :p
 
...
Naja. Im Eifer des Gefechts hatte ich den Brief falsch gelesen. Ich hhate den nur geöffnet, den Preis gesehen, was von Tür und von lackieren gesehen und dann nur noch rot ;).

Mir scheint, Du hast immer noch nicht die nötige Distanz gewonnen, das ganze mal nüchtern abzuwägen.
Ok, ich sehe ein, dass Du Dich vera***t fühlst. Aber wirst Du das wirklich?
Ist schon klar, dass die Gegenseite nicht fachmännisch repariert, sondern in Eigenleistung eine günstige Lösung hinbekommt? Nur dann wird die MwSt. rausgerechnet. Sind tatsächlich zusätzliche Schäden dazugedichtet worden? Es war ja offensichtlich dunkel, als es passiert ist. Dass man da ggf. einen Riss im Spiegelgehäuse nicht sieht, ist naheliegend.

Nüchtern betrachtet, bleiben Die zwei Optionen:
1. In den sauren Apfel beißen und vielleicht noch über die MwSt. diskutieren.
2. Das ganze ausstreiten - auf jeden Fall auf zumindest einem Teil der Kosten sitzen bleiben (100 % Teilschuld wird er sicher nicht bekommen, so ärgerlich ich das selbst finde), aber beim Ausstreiten die Kosten noch schön nach oben treiben. Am Ende läuft es dann ggf. darauf hinaus, dass Du nur 50 % der Kosten tragen musst, diese aber beim doppelten liegen dank weiterer RA- und Gutachter-Kosten. Dafür hast Du Dich noch wochenlang damit rumgeärgert und bei Deinem Kollegen eine richtig dicke "Freundschaftsschuld", wenn er das wirklich alles kostenlos für Dich macht.

Kommt jetzt @dobelliDer freundliche sogenannte Gutachter hat die knapp 1200€ nur für den Spiegel veranschlagt.
Ersatzteilkosten ca 300€, Lackieren ca 450€, Arbeitszeit ca. 300€..
Für den Laien sieht das hoch aus. Wer die Preise kennt, zuckt nur mit den Schultern. Bist Du sicher, dass Du das Spiegelgehäuse nicht auch beschädigt hast - bzw. meint Dein Anwalt das entsprechend aus der Forderung rausbekommen zu können? Wenn es ersetzt werden muss, muss es auch lackiert werden, als Ersatzteil bekommst Du die nur aus grauem Plastik (ich bin deshalb selbst jahrelang mit einer grauen Abdeckung rumgefahren, nachdem ich sie mir selbst an meiner Garageneinfahrt kaputtgemacht habe) ... Sieht alles nicht unrealistisch aus - zumindest soweit ich so etwas bisher erlebt habe.

Kommt jetzt @dobelliUnd ja, ich habe nun eine Haftpflicht und zukünftig auch Rechtsschutz.
Gratuliere: Wichtigste Lektion gelernt.
 
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