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Unfall verursacht - Autofahrer fordert hohe Summe

Hoffentlich führt diese Diskussion dazu, dass auch die letzten Zweifler endlich eine Haftpflichtversicherung abschließen...

Eine Schadensumme wie in diesem Fall ist ja überschaubar. Sie kann sich ohne Probleme extrem vervielfachen...
Unabhängig davon, dass man gegen den Schaden selbst versichert ist übergibt man auch die Abwicklung der Versicherung und muß sich darum nicht selbst kümmern.

Man sollte die Haftpflichtversicherung echt zur Pflicht machen.
 

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Re: Unfall verursacht - Autofahrer fordert hohe Summe
Ob das ein Fussweg mit Radfahrerfreigabe war spielt keine Rolle.
Was ist eine Ampelkreuzung ohne Radfahrerfreigabe???
Warum müssen Radfahrer dort schieben???

Was das für eine Rolle spielt? Denk mal drüber nach: dürfen Radfahrer über 14 auf dem Fußweg fahren, wenn der nicht freigegeben ist? Na?
Damit kommen wir auch zur nächsten Frage: dürfen Radfahrer auf dem Fußweg (auch wenn der für sie freigegeben ist) an einer Fußgängerampel ohne Fahrrad-Symbol über die Straße fahren? Na?

In beiden Fällen hätte sich der TE ordnungswidrig verhalten und wäre, da fahrend, nicht stehend, auf jeden Fall auch für den daraus resultierenden Schaden haftbar zu machen.
 
Was das für eine Rolle spielt? Denk mal drüber nach: dürfen Radfahrer über 14 auf dem Fußweg fahren, wenn der nicht freigegeben ist? Na?
Wenn er freigegeben ist, was wir ja hier annehmen, ja.


Damit kommen wir auch zur nächsten Frage: dürfen Radfahrer auf dem Fußweg (auch wenn der für sie freigegeben ist) an einer Fußgängerampel ohne Fahrrad-Symbol über die Straße fahren? Na?
Und Du bist der Meinung die dürfen nicht?
 
Ich kann Dir irgendwie nicht ganz folgen. Erst fragst Du, was es für eine Rolle spielt ob der Fußweg für Radfahrer freigegeben ist, und dann stimmst Du quasi zu, dass man nur darauf fahren darf, wenn er freigegeben ist - hast Du damit die Relevanz der Freigabe nicht selbst genannt?

Davon ab gibt es auch noch einmal einen Unterschied zwischen gemeinsamem Fuß- und Radweg und einem Fußweg mit "Radfahrer frei". Ersteren kann ich den Fotos nach nicht erkennen, denn er müsste innerorts mindestens 2,5m Breite haben. Danach sieht er mir aber nicht aus.
Auf einem freigegebenen Fußweg hat allerdings ein Radfahrer mal ungefähr garkeine Vorfahrt oder Ansprüche. Auf beiden Varianten ist er zur Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet, da Fußgänger Vorrang haben.

Wenn ich allerdings nicht in der Lage bin, auf ein großes, stehendes Auto zu reagieren, lässt sich an ungefähr einem Finger abzählen, dass meine Fahrweise auch nicht angepasst genug daran war, dass ein Fußgänger aus einem Hauseingang auf den Weg treten könnte und mich zum bremsen zwingt.
Alternativ war sie daran angepasst, dann habe ich aber das Auto gesehen und hätte auch für dieses bremsen können - habe es nur eben nicht getan. In dem Fall greift wieder meine obige Argumentation: Teilschuld trifft den Stehenden nur dann, wenn für den Unfallverursacher der Unfall nicht zu vermeiden war.


Und zu meiner "Meinung" bezüglich der Fußgängerampel: die StVO ist in § 37 (5) der Meinung, dass Fußgängerampeln den Verkehr für Fußgänger regeln. Es ist, anders als Du vermuten magst, nicht der Pop-Art geschuldet dass es auch Ampeln mit Fußgänger- und Fahrrad-Piktogram gibt. Das folgt wiederum aus § 37 (6).
Zusammen ergeben diese Paragraphen: wo nur ein Fußgänger auf der Ampel und keine abgetrennte Radfurt ist (hier laut Fotos der Fall), regelt die Ampel nur für Fußgänger die Vorfahrt. Es ist ein Fußgängerüberweg, auf dem Du mit Deinem Fahrzeug namens "Fahrrad" nix verloren hast. Du musst zum Fußgänger mutieren, also: schieben.
 
Ich kann Dir irgendwie nicht ganz folgen. Erst fragst Du, was es für eine Rolle spielt ob der Fußweg für Radfahrer freigegeben ist, und dann stimmst Du quasi zu, dass man nur darauf fahren darf, wenn er freigegeben ist - hast Du damit die Relevanz der Freigabe nicht selbst genannt?
Ich würde dir erst mal raten hier alle Beiträge richtig zu lesen.
Die Diskusion dreht sich nicht darum ob es ein Fussweg sondern ob es eventuell nur ein Fussweg mit Radfahrerfreigabe und kein Radweg ist.
Daher spielt das keine Rolle.
Der Themenersteller hat dies in seinen an Angaben so bestätigt, dass Radfahrer dort fahren durften.
jedoch war es ein Radweg und das Auto blockierte Geh- und Radweg.


Ersteren kann ich den Fotos nach nicht erkennen, denn er müsste innerorts mindestens 2,5m Breite haben.
Fährst du auch mal in der realen Welt Fahrrad? Dann wüsstest Du wie es draussen in der Realität aussieht.


Zusammen ergeben diese Paragraphen: wo nur ein Fußgänger auf der Ampel und keine abgetrennte Radfurt ist (hier laut Fotos der Fall), regelt die Ampel nur für Fußgänger die Vorfahrt. Es ist ein Fußgängerüberweg, auf dem Du mit Deinem Fahrzeug namens "Fahrrad" nix verloren hast. Du musst zum Fußgänger mutieren, also: schieben.
Ist keine Radampel vorhanden gilt die Fahrbahnampel für Radfahrer.
Es gibt kein Verbot Fussgängerüberwege zu befahren.
 
Ich würde dir erst mal raten hier alle Beiträge richtig zu lesen.
Die Diskusion dreht sich nicht darum ob es ein Fussweg sondern ob es eventuell nur ein Fussweg mit Radfahrerfreigabe und kein Radweg ist.
Daher spielt das keine Rolle.
Der Themenersteller hat dies in seinen an Angaben so bestätigt, dass Radfahrer dort fahren durften.

Danke für den Hinweis; nur ist er unnötig, denn das habe ich getan. Allerdings hinterfrage ich Aussagen, zumindest wenn sie sich augenscheinlich nicht mit Bildern decken. Ich vermute, das würde in einem Rechtsstreit, den der TE offenbar anstrebt, ebenso getan.

Und da spielt die Frage was für ein Weg vom TE befahren wurde eine klare Rolle. Weshalb, habe ich bereits geschrieben.


Fährst du auch mal in der realen Welt Fahrrad? Dann wüsstest Du wie es draussen in der Realität aussieht.

Ca. 10.-13.000Km im Jahr. Hat allerdings nur wenig Relevanz für den TE, vermute ich.

Ist keine Radampel vorhanden gilt die Fahrbahnampel für Radfahrer.
Es gibt kein Verbot Fussgängerüberwege zu befahren.

Selbstverständlich gibt es das. Denn Fussgängerüberwege sind Fußgängerüberwege, ein Fahrrad ist aber ein Fahrzeug. Wenn also auf einem Fußgängerüberweg keine Radfurt oder eine LZA mit Fahrrad-Symbol ist, gilt dort das gleiche wie auf einem Bürgersteig ohne Radfahrer-Freigabe: befahren verboten.
Dass dort keine Radfurt ist, erkennt man auf den Fotos. Ebenso, dass die Ampel kein Rad-Symbol hat. Und noch oben drauf, dass auf der anderen Seite der Kreuzung weder ein gemeinsamer Rad-/Fußweg ausgeschildert ist, noch der Fußweg für Radfahrer freigegeben.

Aber über die Fußgängerampel darf man trotzdem fahren? Aha.
 
Warum der Spiegel kaputt geht ist nicht die Frage, es ist passiert. Eventuell ist er nicht entgegen gekommen sondern in Fahrtrichtung dran vorbei und hat das Glas direkt getroffen. Der Spiegel am Touran ist ja jetzt auch nicht so tief angebracht.

Und ja ich kenne auch das Problem, dass kleinste bereits schon ältere Beschädigungen ins Feld geführt wurden, die ich nicht verursacht hatte. Da ich aber eine Haftplichtversicherung hatte,... .

Naja wenn man ggf. beweisen könnte, dass er den Siegel garnicht beschädigt hat, müsste er halt garnichts blechen.
Wir sind übrigens auch in Fahrtrichtung mit dem o.g. tempo voll in den Spiegel rein und wie gesagt - der hatte nüx.
 
Naja wenn man ggf. beweisen könnte, dass er den Siegel garnicht beschädigt hat, müsste er halt garnichts blechen.
Nur um das hier mal abzukürzen, hier muss im Falle des Spiegels nicht spekuliert werden.
Vor kurzem habe ich mit dem Fahrrad meiner Mutter durch einen Unfall einen Sachschaden an einem PKW verursacht.
Zu Bruch ging dabei das Glas von dem Außenspiegel
 
Eine Anmerkung:
Wenn ich richtig gelesen habe handelt es sich um ein Fahrzeug was Pizza ausliefert. Offensichtlich ein Firmenfahrzeug was es noch "interessanter" macht.

Also zum Thema Firmenfahrzeug > bei uns werden sehr oft Fahrer gesucht, die mit ihrem Privatauto dann bitteschön ausliefern sollen! So einfach macht man sich das hier - muss keine Versicherungen latzen, keine Instandhaltungskosten, weiss nichtmal ob die den Sprit erstattet bekommen, die armen Schweine! Überfallen werden die mit vorgeschobener Phantasiebestellung hier auch am laufenden Band. Also mir wär das ja nix. Ach und an den "echten" Firmenpizzataxis sind so viele Dellen und Kratzer, das geht hier dann eher als Schrott denn als Auto durch :cool:
 
Nur um das hier mal abzukürzen, hier muss im Falle des Spiegels nicht spekuliert werden.

Tja, dann kann ich nur anhand der mir vorliegenden Schilderung sagen: der TE labert Stuss, denn wenn ich mit 15km/h irgendwo rein baller - hat entweder der Autospiegel keinen Kratzer und dafür ich. Oder Beide haben nen Schaden, dann war ich aber nicht nur mit 15km/h unterwegs. Also das passt vorne wie hinten nicht zusammen. :idee:
Oder wenn er so unglücklich da rein knallt mit tatsächlichen 15km/h dass der Spiegel splittert - dann kann ich mir nen Kratzer in der Tür auch wieder irgendwo als möglich vorstellen.
Oder er hat es unglücklich formuliert und meinte: Es gab halt nen Zusammenstoß bei dem er möglicherweise den Spiegel beschädigt hat, nix genaues zum vorherigen Zustand weis sman nicht.
Oooooder Ommas Mühle hat so Stahlspikes am Lenker die alles zertrümmern was ihren Weg kreuzt... :eek::D

Also alles sehr merkwürdig. Da kann man nur auf nen guten Anwalt hoffen, aber aus eigener Erfahrung weiss ich, dass er da mit Pech dann auf den Anwaltskosten und dem Schaden finanziell sitzen bleibt, weswegen man gut überlegen und sich halt beraten lassen sollte ob das überhaupt den Aufwand lohnt und was letztlich billiger ist. Irgendwas zahlen muss er ja offenbar ohne Versicherung in jedem Fall...
 
Also zum Thema Firmenfahrzeug > bei uns werden sehr oft Fahrer gesucht, die mit ihrem Privatauto dann bitteschön ausliefern sollen! So einfach macht man sich das hier -

Wer ist den "bei uns"?

Was aber auch zu erwähnen ist bei den schlechten Bezahlungen , "wir" wollen ja auch nicht ein paar Euro mehr bezahlen damit Fahrer und Fahrerinnen ordentlich bezahlt werden können. Darf ja alles nicht kosten. Allerdings ein Phänomen in D,
Dienstleistung eher ein "Fremdwort" und dann auch noch bezahlen:):):p:p:p
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tja, dann kann ich nur anhand der mir vorliegenden Schilderung sagen: der TE labert Stuss, denn wenn ich mit 15km/h irgendwo rein baller - hat entweder der Autospiegel keinen Kratzer und dafür ich. Oder Beide haben nen Schaden, dann war ich aber nicht nur mit 15km/h unterwegs. Also das passt vorne wie hinten nicht zusammen. :idee:
Oder wenn er so unglücklich da rein knallt mit tatsächlichen 15km/h dass der Spiegel splittert - dann kann ich mir nen Kratzer in der Tür auch wieder irgendwo als möglich vorstellen.
Oder er hat es unglücklich formuliert und meinte: Es gab halt nen Zusammenstoß bei dem er möglicherweise den Spiegel beschädigt hat, nix genaues zum vorherigen Zustand weis sman nicht.
Oooooder Ommas Mühle hat so Stahlspikes am Lenker die alles zertrümmern was ihren Weg kreuzt... :eek::D

Also alles sehr merkwürdig. Da kann man nur auf nen guten Anwalt hoffen, aber aus eigener Erfahrung weiss ich, dass er da mit Pech dann auf den Anwaltskosten und dem Schaden finanziell sitzen bleibt, weswegen man gut überlegen und sich halt beraten lassen sollte ob das überhaupt den Aufwand lohnt und was letztlich billiger ist. Irgendwas zahlen muss er ja offenbar ohne Versicherung in jedem Fall...


Das sind jetzt mal wirklich Spekulationen. Wir waren beim Unfall nicht dabei und nur weil man selber mal Glück hatte, das auf andere zu transferiren halte ich schon etws für gewagt.:rolleyes:

Glas ist kaputt fertich.
 
Ich weiß ja nicht wie das in Deutschland gehandelt wird,- bei uns macht man sich Strafbar so nah an der Kreuzung ein Auto zu Parken!
Ab zum Anwalt!!
Auch hierzulande ist es verboten im Bereich von 5m vor und hinter Kreuzungen zu Parken. Auf Geh- und oder Radwegen außerdem. Dennoch hat, wie ich oben schon einmal schrieb, niemand das Recht den abgestellten Gegenstand zu beschädigen. Wenigstens eine Beratung durch einen Anwalt, ich meine die kostet ca. 80€, wäre es mir persönlich wert.
 
Auch hierzulande ist es verboten im Bereich von 5m vor und hinter Kreuzungen zu Parken.....
Wobei es dann aber noch den feinen Unterschied zwischen halten und parken gibt und die nicht immer logisch erscheinenden Konsequenzen daraus. Halten durfte er, parken nicht. Wenn er da seit zwei Minuten stand und im Auto saß, war es (erlaubtes) halten, wenn er ein paar Sekunden weg war, um die Pizza abzuliefern, war es (verbotenes) parken.
 
Laut Fotos kann er keine Pizza ausgeliefert haben, es sei denn, er hat sich mit Cola bezahlen lassen - man sieht die Transportbox mit Rechnung oben drauf und einer Flasche Cola auf einem der Fotos. :D
 
Du darfst Rad und Fusswege mit dem Auto weder befahren, dort halten und auch nicht parken.
Noch dazu ist das direkt vor einer Ampel und mit Halteverbotsschild.

Wenn er die Möglichkeit hat, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, soll er das doch machen. Man muss sich ja auch von einem Unfallgegner nicht über den Tisch ziehen lassen.

Du hast es doch offensichtlich geschafft das Auto da zu knipsen, war keine Zeit für Detailfotos von: Nummernschild + Schaden am Spiegel + einmal die beschädigte Seite komplett mit dem Schaden drauf also inkl. Tür?

Was soll das bringen? Das beweist trotzdem nicht, wann der Schaden entstanden ist. Letzten Endes müsste das ein Gutachter klären (Ist es wahrscheinlich, dass der Schaden an der Tür durch den Radfahrer verursacht wurde). Das kostet dann natürlich gleich wieder...
 
Du darfst Rad und Fusswege mit dem Auto weder befahren, dort halten und auch nicht parken.

Hier offenbar nicht der Fall; aber generell: dürfen die das gar nicht? Trotz Nr. 315?
65001110.jpg


:idee:
 
Ach und an den "echten" Firmenpizzataxis sind so viele Dellen und Kratzer, das geht hier dann eher als Schrott denn als Auto durch :cool:
Das es keins von der Sorte ist war eigentlich schon ab “Touran“ klar. Für die “selbstständig mit dem eigenen PKW“-Opfer macht es womöglich den Unterschied zwischen Verdienst und Draufzahlgeschäft aus, ob es ihnen gelingt einen Teil des unerwartet hohen zusätzlichen Verschleißes realen oder eingebildeten Unfallgegnern anzuhängen...
 
Alle Beiträge gelesen und aufmerksam die Fotos studiert.:daumen:
Mir fällt dazu nur eins ein: Wer durch so einen Engpass fährt ( egal ob 15km/h oder schneller), der muss damit rechnen, das was zu Bruch geht. Ist mir unverständlich, warum der TE da nicht geschoben hat :eek:, es spielt auch keine Rolle ob der Fahrer dort parke/halten darf oder nicht. In so einem Fall gibt der Klügere nach und denkt sich seinen teil.
Eine Haftpflichtversicherung ist nicht schlecht, aber wer daran sparen will, muß halt dann im Schadenfalle zahlen.
 
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