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Unfall verursacht - Autofahrer fordert hohe Summe

Damaja

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Hallo Leute,

es geht um folgendes: Vor kurzem habe ich mit dem Fahrrad meiner Mutter durch einen Unfall einen Sachschaden an einem PKW verursacht.
Zu Bruch ging dabei das Glas von dem Außenspiegel und sonst nichts.

Jetzt bekomme ich einen Brief vom Rechtsanwalt. Kosten, dich zahlen soll sind etwas über 1000€.
In der Anlage befindet sich ein Gutachten, und angeblich sei die Tür aich beschädigt wurden...Materialkosten, Lackierungskosten und Arbeitszeit... In der Summe über 1000€.

Das stimmt halt allerdings nicht. Ich habe nur den Außenspiegel touchiert, zudem stand das Fahrzeug komplett über den Gehweg und den Fahrrdweg, also komplett blockiert.

Ich werde damit wohl auch zu einem Anwalt müssen.

Hat jemand vielleicht Erfahrung mit Unfällen, bei denen dann hinterher Kosten ins Feld geführt werden, die gar nicht vom Unfall stammen?
 

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Re: Unfall verursacht - Autofahrer fordert hohe Summe
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Reiner_2

Hilfreich
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Reguliert das nicht eine Versicherung (Haftpflicht?), die sich dann auch in der Schuldfrage mit dem Unfallgegner auseinandersetzt? Die Summe erscheint mir für die Arts des Unfalls jedenfalls nicht unüblich (das weiß ich seit einem PKW-Park-Unfall, ohne Fahrrad allerdings), da wird der kleinste Kratzer zum Anlass genommen, das betreffende Teil am PKW komplett zu lakieren etc.:rolleyes:
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Reiner_2

Hilfreich
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Täusche dich bei dem Schaden mal nicht. Moderne Spiegel kosten schnell mal 3-500€. Wenn dann vllt noch ein Kratzer in der Nähe an der Karosserie ist und Teillackiert werden muss, sind die 1000€ schnell voll.

Und als Geschädigter würde ja jeder versuchen, das Maximum heraus zu holen.
 
Reguliert das nicht eine Versicherung (Haftpflicht?), die sich dann auch in der Schuldfrage mit dem Unfallgegner auseinandersetzt? Die Summe erscheint mir für die Arts des Unfalls jedenfalls nicht unüblich (das weiß ich seit einem PKW-Park-Unfall, ohne Fahrrad allerdings), da wird der kleinste Kratzer zum Anlass genommen, das betreffende Teil am PKW komplett zu lakieren etc.:rolleyes:

Täusche dich bei dem Schaden mal nicht. Moderne Spiegel kosten schnell mal 3-500€. Wenn dann vllt noch ein Kratzer in der Nähe an der Karosserie ist und Teillackiert werden muss, sind die 1000€ schnell voll.

Und als Geschädigter würde ja jeder versuchen, das Maximum heraus zu holen.

So ein Spiegel vom Touran sollte ca. 200€ kosten, wenn er komplett ausgetauscht werden muss.

Klar, wäre da ein Kratzer an der Türe, könnte man das alles lackieren usw... Mein Punkt ist aber, dass ich die Tür nicht berührt habe.
Wie kann ich das beweisen bzw wie kann er das beweisen...oder wie läuft sowas meistens.

Tja eine Haftpflichtversicherung habe ich bis jetzt noch nicht...

Und dann geht es halt noch um die Teilschuld. Wäre sein PKW ordnungsgemäß abgestellt gewesen, wäre der Unfall wohl nicht passiert.

Primär gehts mir aber darum, nicht für Schäden, die eventuell schon vorher da waren, zu zahlen.

Also hinterher kann ja jeder noch mit einem Kratzer kommen. Der Herr fährt Pizza aus und parkt auf Gehwegen und Radwegen, nicht gerade unwahrscheinlich dass er überall kleinere Kratzer im Lack hat.

Mir gehts darum, wie das erfahrungsgemäß vor Gericht gehandhabt wird.
Beweisen, dass der Kratzer vom Unfall stammt, kann er ebensowenig, wie ich das Gegenteil beweisen kann.

Wie verfahren die Gerichte da?
 
Mir gehts darum, wie das erfahrungsgemäß vor Gericht gehandhabt wird.
Mal so, mal so!
Ich kann Dir nur den Rat geben, "zahle und lächle". Den Nachweis, dass der Lackschaden an der Türe nicht von der Kollision mit Dir stammt, kannst Du wohl kaum bringen, fest steht allein, dass du den Spiegel beschädigt hast, die Möglichkeit, dabei den Lackschaden verursacht zu haben, ist durchaus gegeben.
Ob das Fahrzeug falsch geparkt war, spielt dabei keine Rolle.
Wie alt bist Du? könnte es sein, dass Du noch in der HP Deiner Eltern mitversichert bist?
 
Nein, ich bin zu alt und lebe auch alleine.
Ja denke ich muss mich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.

1200€ zahle ich ungern mal einfach so.

Es ist möglich, das der Lenker vom Hollandrad höher ist als der Türrahmen unterhalb des Fensters vom Touran.
Um dagegen zu fahren mit dem Lenker müsste ich schon extreme Schräglage haben, was auch kaum geht, weil da sehr wenig Platz war.

Ich denke schon, dass das eine Rolle spielt, wie er steht. Mal dazu vorab gegooglet, und da musssten Autofahrer, die zB im Halteverbot standen, und deren Fahrzeug geparkt beschädigt wurden, mithaften.

Naja ist wohl ein Fall für den RA.
 
So ein Spiegel vom Touran sollte ca. 200€ kosten, wenn er komplett ausgetauscht werden muss.

Aber nur, wenn er die kleinste Ausstattung hat.

Ist der Spiegel elektrisch abklappbar und blendet vllt noch automatisch ab, ist er deutlich teurer.

Das abblendende Spiegelglas kostet alleine schon 230€ bei nem älteren 1er Bmw.

Und ganz unabhängig vom jetzigen Fall, solltest du möglichst bald eine Haftpflichtversicherung abschließen.
 
Okay, wie der Preis auch für den Spiegel ist, was die Sache teuer macht, ist der angebliche Laackschaden.
Die Anlage habe ich ja hier.

Das stimmt, das werde ich.

Aber bei dem Fall jetzt will ich nichts zahlen, was ich nicht verursacht habe.
Zumal definitiv eine Teilschuld des Fahrers geltend gemacht werden kann.
 
Zunächst mal wünsche ich dir viel Erfolg dabei, mit so wenig finanziellem Schaden wie möglich dort heraus zu kommen. Dann rate ich dir, sehr zeitnah dennoch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen!
Die Schadenssumme finde ich leider sehr realistisch. Der Spiegel ist definitiv defekt. Zudem wird der Spiegel beim fallen am Lack der Tür gekratzt haben. Lackschäden sind ziemlich teuer. Ich hätte ohne weiteres 1500 Euro für realistisch gehalten.

Ich sehe deine Chance aber wie du schon betonst, in der teilschuld. Der Wagen durfte dort vermutlich gar nicht stehen. War er beleuchtet? Wieso stand er dort? War es ein ausgewiesener Radweg?
 
Der Spiegel ist nicht abgefallen. Ich bin einfach mit dem Hollandrad mit ca. 15km/h dagegen gefahren. Das Glas ist kaputt, im schlimmsten Fall der ganze Spiegel. Sonst war einfach nichts weiter.

Der durfte da keinesfalls stehen. Bilder sind ja oben. Der Typ hat Pizza aussgeliefert und war zu faul, 50m weiter zu fahren.
Teilschuld ist sicher gegeben, von daher muss Lächeln und Zahlen so schnell nicht sein finde ich.

Ausgewiesen bedeutet, dass er zur Nutzung verpflichtet? Das weiß ich nicht, jedoch war es ein Radweg und das Auto blockierte Geh- und Radweg.

Meine Oma wäre da mit dem Rollator nicht durchgekommen.
 
Es dürfte vor allem darauf ankommen, ob der Unfallgegner beweisen kann, was am Fahrzeug beim Unfall beschädigt wurde. Falls keine Zeugen anwesend waren, bestünde im Bestreitensfalle und für den Fall einer Klage für die jeweilige unterlegene Partei dann allerdings das Kostenrisiko eines Unfallrekonstruktionsgutachtens.

Am Straßenverkehr sollte man keineswegs ohne eine private Haftpflichtversicherung teilnehmen. Viele wissen allerdings nicht, dass Krankenkassen den Unfallverursacher auf Erstattung der Behandlungskosten für den Geschädigten in Regress nehmen.

Beispiel: Jemand läuft bei rot über eine Fussgängerampel. Eine Vespa-Fahrerin muss hart abbremsen, verliert auf nasser Fahrbahn die Kontrolle und stürzt. Ein dahinter fahrender PKW kann nicht mehr ausweichen, fährt über die Vespa und über das Bein der am Boden liegenden Vespa-Fahrerin (Trümmerbruch).

Etwaiger Schaden (in einem günstigen Fall, bei vollständiger Heilung des Trümmerbruchs!):

- Behandlungskosten mit OP, Krankenhaus und Reha: 30.000,00 €
- Vespa: 2.000,00 €
- PKW: 3.000,00 €
- Schmerzensgeld: 20.000,00 €.
 
Teilschuld ist sicher gegeben
"Sicher" ist in Rechtsstreitigkeiten absolut nichts! Ich würde meine Taktik nicht darauf aufbauen.
Vielleicht wäre es erfolgversprechend, die Spiegelreparatur ohne Umstände anzuerkennen und eine dem entsprechende Entschädigung vorbehaltlich keiner weiteren Forderung anzubieten. Auf die Regulierung des Lackschadens müsste Dich der geschädigte Autofahrer dann verklagen. Ob der das tut ist unsicher, wer in dem Fall erfolgreicher ist, ist noch unsicherer. Es werden Rechtsstreitkosten entstehen, die den Wert um den gestritten wird, übersteigen werden. Am Ende wird vermutlich ein Vergleich stehen, bei dem der geschädigte Autofahrer weniger als seine Ursprungsforderung erhält und Du diesen im Vergleich zur aktuellen Forderung kleineren Betrag zuzüglich der anteiligen Rechtsstreitskosten zahlen musst. Mit viel Glück liegen Deine Kosten dann unter der geforderten Summe aber ich denke, dass im Falle eines Rechtsstreits die Kosten für Dich steigen werden. Da der Autofahrer bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, kannst Du davon ausgehen, dass der eine Rechtsschutzversicherung und damit kein Rechtskostenrisiko hat
 
Mit den Bildern wird Dein Unfallgegner schlechte Karten haben.......

Dafür hätte ich gerne eine Begründung, die über "der darf da nicht stehen" hinaus geht. Auch wenn ein Auto falsch geparkt ist, gibt es keine schlüssige Begründung dafür, eine Beschädigung dieses falsch geparkten Autos nicht vermeiden zu können. Was würde man wohl auf die Frage "wäre es möglich gewesen, das Rad mit ausreichend Abstand an dem Auto vorbei zu schieben?" antworten?

fragen sollte nix kosten
Bei "Liebling Kreuzberg" war das so, ich hab das allerdings anders kennen gelernt. Ein Beratungshonorar wird fällig, sobald man die Vorzimmerhürde genommen hat.
 
Dafür hätte ich gerne eine Begründung, die über "der darf da nicht stehen" hinaus geht. Auch wenn ein Auto falsch geparkt ist, gibt es keine schlüssige Begründung dafür, eine Beschädigung dieses falsch geparkten Autos nicht vermeiden zu können. Was würde man wohl auf die Frage "wäre es möglich gewesen, das Rad mit ausreichend Abstand an dem Auto vorbei zu schieben?" antworten?
Bei näherer Betrachtung könntes Du Recht haben....
 
Mit den Bildern wird Dein Unfallgegner schlechte Karten haben.......
Ich glaube kaum. Auch wenn der da nicht stehen darf, gibt es uns nicht das Recht sich da "mit Gewalt" durchzuquetschen. Steige ich nicht ab und schiebe das Rad vorsichtig daran vorbei, könnte mir sogar Vorsatz vorgeworfen werden...
War das Spiegelglas zersplittert? In dem Fall könnte der Geschädigte behaupten, dass die Tür durch umherfliegende Splitter zerkratzt wurde.
Wie oben schon geschrieben wurde: Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Direkt danach kommen (für mich) Hausrat und Rechtschutz.

Edit: andreas s war schneller ;)
 
Eigene Verletzungen? Sicher?
..und lösch die Bilder wieder, wenn dein Unfallgegner sie sieht kann er diesen Thread per tineye oder google finden
 
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