• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Unfall, Schaden; Versicherung!?!?!?

Und das kannst du alles von der Ferne aus beurteilen, daß nichts beschädigt ist und das er keinen Anwalt braucht? Und der Tipp ihn anzuzeigen ohne Rechtsbeistand ist auch Klasse.
Wenn er mal an Krebs erkrankt braucht er sicher auch keine Chemo und bei geringer Erkrankung keinen Arzt.

Gute Nacht.

Cu Danni

Kann man alles in seinem Bericht Lesen;)(bis auf die Sache mit dem Anwalt). Zweitens habe ich nicht geschrieben das nichts kaputt ist, sondern nur das ich nicht denke das an Rahmen und Gabel etwas Kaputt ist. Zum Lenker der Betroffen war, habe ich ja was anderes geschrieben. Warum sollte er ihn nicht Anzeigen ohne zum Anwalt zu gehen? Falls er Rechtsschutz Versichert könnte er ja zum Anwalt gehen, bringt ihn aber auch nicht weiter. Falls er nicht Rechtsschutz Versichert ist wird ihm das außer unnötigen Gebühren gar nichts bringen. Er scheint nicht Verletzt zu sein und so wie es aussieht ist der Sachschaden auch eher gering. Wenn er Verletzt wäre oder ein hoher Sachschaden vorhanden wäre, wäre ich auch für einen Anwalt. Hier würden die Anwalts kosten schnell den Schadenswert übersteigen.
Krebs kann man nicht selber behandeln, zur Polizei gehen und Anzeigen erstatten schon;). Falls es Kompleziert wird oder der Unfallgegner Theater macht kann man doch immer noch zum Anwalt gehen.
 
richtig nordwind ... wer die Unfallschilderung liest - er ist beim abbiegen, als er gerade Handzeichen geben wollte in das überholende Auto gefahren - und die Verkehrsregeln kennt, sollte wissen, dass hier keineswegs der PKW-Fahrer allein schuld gewesen ist. Daraus ergibt sich ohne Rechtsschutzversicherung mit dem Anwalt ein nicht unerhebliches Kostenrisiko, das auch für Gutachten und alle möglichen Rahmentöntgenaktionen besteht ... --> es gilt sich auch ein wenig kostenbewusst zu verhalten, wenn man nicht riskieren will, am Ende auch noch drauf zu zahlen ... nur weil der PKW-Fahrer sich nach dem Unfall nicht korrekt verhalten hat, heißt das noch lange nicht, dass er den Unfall schuldhaft verursacht hat und deshalb für alle Schäden aufkommen muss ... warum fast jeder hier schreibt als wenn der Autofahrer allein schuld ist, ist mir schleierhaft ... ein Unfall beim abbiegen ohne Handzeichen, das sieht nicht wirklich gut aus, was einen überwiegenden Schuldanteil des Autofahrers angeht.
 
richtig nordwind ... wer die Unfallschilderung liest - er ist beim abbiegen, als er gerade Handzeichen geben wollte in das überholende Auto gefahren - und die Verkehrsregeln kennt, sollte wissen, dass hier keineswegs der PKW-Fahrer allein schuld gewesen ist. Daraus ergibt sich ohne Rechtsschutzversicherung mit dem Anwalt ein nicht unerhebliches Kostenrisiko, das auch für Gutachten und alle möglichen Rahmentöntgenaktionen besteht ... --> es gilt sich auch ein wenig kostenbewusst zu verhalten, wenn man nicht riskieren will, am Ende auch noch drauf zu zahlen ... nur weil der PKW-Fahrer sich nach dem Unfall nicht korrekt verhalten hat, heißt das noch lange nicht, dass er den Unfall schuldhaft verursacht hat und deshalb für alle Schäden aufkommen muss ... warum fast jeder hier schreibt als wenn der Autofahrer allein schuld ist, ist mir schleierhaft ... ein Unfall beim abbiegen ohne Handzeichen, das sieht nicht wirklich gut aus, was einen überwiegenden Schuldanteil des Autofahrers angeht.
Also, wenn ich die richtig lese, war der TE gerade am losfahren und der PKW in dem Moment voll beschleunigend und ohne Sicherheitsabstand an ihm vorbei.
Das hat nicht unbedingt mit dem Handzeichen zu tun.
Der PKW-Fahrer hatte auch mit Schwenkern des TE rechnen müssen, da er im Moment erst losgefahren war.
 
Ist halt auch ne Frage, wo der TE stand. Am rechten Randstreifen oder mittig bzw. eher links, um auch klar zu machen, dass man ggf. nicht geradeaus will. Wenn er dann natürlich noch links überholt wird, ist das schon kritisch in Bezug auf die Schuldfrage (für den Autofahrer).
 
man lese Post Nummer #12 ... dort schreibt der TE selbst, dass er beim abbiegen selbst seitlich in das Auto gefahren ist ... soll man urteilen und jemand zu teuren Maßnahmen raten, wenn es möglich ist, dass derjenige auf einem guten Teil der Kosten sitzen bleibt? ... Wenn ich beim abbiegen von der Seite in ein mich überholendes Auto hereinfahre, dann lasse ich das teure SDI schön weg, weil ich weiß, zumindest einen Großteil der Schuld habe ich selbst .... daher auch meine Überzeugung und mein Rat hier etwas aufzupassen beim entstehen von Kosten.
 
das war auch nicht im losfahren, woanders schreibt der TE, dass seine Geschwindigkeit ca. 15 km/h und die des PKWs ca 20 km/h betrug --> es war bereits ein normales Überholmanöver, wahrscheinlich mit ein wenig knappem Abstand ... raussuchen kann ich es jetzt nicht, ich muss los, habe keine Zeit mehr.
Schönen und unfallfreien Tag allen.
 
Genau. Anwalt. Todesurteil für den Verursacher. Äh, wer war das doch gleich?! Anders wirds nicht gehen :confused: .

Macht mal langsam.

Bitte außerdem nicht wundern wenn alle Versicherungsprämien jährlich teurer werden. Ihr verursacht es selbst. Hier wird ja nicht mal der Versuch gemacht es auf regulären Weg zu klären. Manchmal frage ich mich wann diese Mentalität Einzug gehalten hat. Eine schlechte Erfahrung hat sicher jeder mal gemacht, aber jeder von uns ist doch als Kleinkind nach den ersten Gehversuchen und Stürzen dennoch weitergelaufen; und letztendlich hats ja doch geklappt. Immer dranbleiben und positiv denken. Es gibt Hoffnung.

Zum TE, der ja sehr offen gefragt hat, ist folgendes zu sagen: Geh doch mit dem Gegner zu seiner Versicherung und setzt euch mal zusammen hin und redet über alles was wie genau passiert ist. Macht vorher einen Termin dann hat man Zeit für euch. Dann hast du ein erstes Feedback und fachliche Infos. Der Vertreter dort ist auf keiner Seite!!!!!! Dem ist das scheisegal ob da wieviel Geld bezahlt wird oder nicht, das ist nicht seine Kohle. Und er will seinen Kunden also deinen Gegner zufrieden stellen. Somit ist es ganz praktisch wenn ihr beide am Tisch sitzt. Dann kann er dich schon mal nicht so schnell abspeisen weil du ja nicht sein Kunde bist.
Wenn es dann einen Bericht gibt den ihr beide unterschrieben habt, woraus ersichtlich wird wer Schuld hat und dazu noch ein Schriftstück des Radhändlers der den Rahmen in seiner Materialart und evt. Schädigung genau und ausführlich beschreibt, wird kein Mensch einen Anwalt brauchen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die den Rahmen röntgen werden. So eine Prozedur fahren die erst bei richtigen Personenschäden mit anschließender langjähriger Reha usw. auf. Weil das richtig Geld kostet. Das Verständnis was so ein Fahrradrahmen kosten kann wird natürlich in zwei Welten gesehen. Da gibts Leute die kaufen für 300 € ein ganzes Fahrrad und die sehen nun einen Rahmen für mehrere tausend €. Aber man lernt nie aus, auch solche Leute werden es verstehen, vielleicht brauchen sie 5 Minuten Zeit dafür, aber die sollen sie doch haben. Wir haben auch nicht für alle Hobbies der anderen Verständis, aber Toleranz geht immer.

Und nochwas. Das nun Passierte ist ein Haftpflichtschaden. Dieser wird immer mit einer Zeitwertentschädigung beglichen. Nicht weil die Versicherungen Geld sparen wollen sondern weils einfach gesetzlich so geregelt ist. Ich habe keine Ahnung wie man ein Fahrradrahmen zeitlich abschreibt (das liegt natürlich im Auge des Besitzers ganz anders wie beim Gegener) aber genau dort gilt es nun eine Lösung zu finden. Zusammen! Reden!

Ansonsten: Shit happens, sei um Himmels Willen froh, dass dir nichts passiert ist alles andere ist ersetzbar. Das Leben birgt gewisse Risiken.
 
Zum TE, der ja sehr offen gefragt hat, ist folgendes zu sagen: Geh doch mit dem Gegner zu seiner Versicherung und setzt euch mal zusammen hin und redet über alles was wie genau passiert ist. Macht vorher einen Termin dann hat man Zeit für euch. Dann hast du ein erstes Feedback und fachliche Infos. Der Vertreter dort ist auf keiner Seite!!!!!! Dem ist das scheisegal ob da wieviel Geld bezahlt wird oder nicht, das ist nicht seine Kohle.
Öhm... ist das dein Ernst?!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die den Rahmen röntgen werden. So eine Prozedur fahren die erst bei richtigen Personenschäden mit anschließender langjähriger Reha usw. auf. Weil das richtig Geld kostet.
Und wenn ein Carbonteil aufgrund äusserlich nicht sichtbarer Schäden bricht? ich erinnere nur an den Rennradfahrer, der gestorben ist, weil seine Carbongabel während der Fahrt gebrochen ist. Das soll der TE also auf eigenes Risiko hinnehmen, damit die Versicherung ihrer Pflicht nicht nachkommen muß?!
 
welche Versicherung sollte aus welchem Grund verpflichtet sein Rahmen zu röntgen? Unabhängig davon, dass ich weiter davon überzeugt bin, dass der TE zu einem Großteil den Unfall mit verschuldet hat, und daher seinen Schaden nur teilweise ersetzt bekommen wird, hat die gegnerische Versicherung nur eine Plicht: Den entstandenen und nachgewiesenen Schaden zu bezahlen (den Schuldanteilen entsprechend). So die eigene Gutachter hat, dann haben die ausschließlich den Zweck, zu verhindern, dass die Versicherung beschissen wird.
Der eigentliche Schadensnachweis ist Sache des Geschädigten, bei mir war nach einem Unfall ein amtlich vereidigter Fahrradsachverständiger. Dieser erzählte mir, dass mein Rahmen nach einem frontalen Einschlag mit über 30 Sachen in einen PKW ganz sicher hin ist (Stahlrahmen). Ich hab ihm dann gesagt, naja, Gabel sieht man, am Rahmen sieht man gar nichts. Darauf erklärte mir der nette Mann, dass man den Rahmen theoretisch röntgen müsse, um eine sichere Aussage treffen zu können. Das habe er allerdings in über 20 Jahren als Fahrradgutachter noch nie erlebt.
Jetzt kommt ihr mit nem Bagatellunfällchen und stellt das hin, als käme das jeden Tag x mal vor und als wenn das zum normalen Ablauf dazu gehören würde ...
 
Öhm... ist das dein Ernst?!!

Nichts für Ungut. Schon mal probiert?!;)


Und wenn ein Carbonteil aufgrund äusserlich nicht sichtbarer Schäden bricht? ich erinnere nur an den Rennradfahrer, der gestorben ist, weil seine Carbongabel während der Fahrt gebrochen ist. Das soll der TE also auf eigenes Risiko hinnehmen, damit die Versicherung ihrer Pflicht nicht nachkommen muß?!

Hab ich je gesagt, dass die Versicherung nicht ihrer Pflicht nachkommen muss? Ich hab nur gesagt, dass man es vorher ja mal probieren kann, dass es so passiert.

Im Endeffekt muss es jeder ja so machen wie er es für richtig hält. Von daher alles Gute für den TE. Ganz ehrlich.
 
Zurück