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Unfall mit/durch anderem Radfahrer

Nur mal eine Anmerkung von mir.
Bei Unfällen halte ich es so, das mir bei eigentlich klarer Sachlage, ich mir immer ein
SCHULDANERKENNTNIS unterschreiben lasse. Das möglichst einen Tag nach dem Vorfall.
Grund: Durch die Anerkenntnis ist die Vers. verpflichtet zu zahlen. Un einen Tag später, da gibts keine
Ausreden wie: Stand unter Schock, o. ä..
Bin damit bisher gut gefahren....

mal ne Verständnisfrage: Du hast diese Schuldanerkenntnis also nicht direkt vor Ort verfasst/ verfassen lassen.

Wie aber dann? Am nächsten Tag per Mail bekommen? Oder bist du persönlich bei demjenigen aufgetaucht?

MIr gehts nur darum, falls ich das mal brauche :)
 

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Re: Unfall mit/durch anderem Radfahrer
mal ne Verständnisfrage: Du hast diese Schuldanerkenntnis also nicht direkt vor Ort verfasst/ verfassen lassen.

Wie aber dann? Am nächsten Tag per Mail bekommen? Oder bist du persönlich bei demjenigen aufgetaucht?

MIr gehts nur darum, falls ich das mal brauche :)
Am nächsten Tag hin und persönlich dort aufgetaucht. Da gibts dann nix mehr dran zu rütteln:)
 
Das sieht das OLGDüsseldorf anders:

Das OLG Düsseldorf entschied, dass solche Erklärungen eines Unfallbeteiligten nach einem Unfall nicht als (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis zu werten seien, denn gemäß § 7 Ziffer II Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sind Unfallbeteiligte nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung seiner Haftpflichtversicherung einen möglichen Anspruch ganz oder teilweise anzuerkennen.

Das Urteil bezieht sich auf das Eingeständnis am Unfallort/tag. Ich weiss nicht, ob das am nächsten Tag eine andere Wirkung entfaltet. Die AKB sprechen eine andere Sprache...
 
Interessant. Aus welchem Jahr stammt das Urteil?
Deswegen mein Hinweis dies nict am ersten Tag zu machen. Auch wegen Schock, o.ä..
 
@ Schwarzwaldyeti dank dir für die Erklärung ,gebrochen ist das Schlüsselbein nahe der Schulter
Ich bin 44 hatte vorher aber keine körperlichen Einschränkungen.Da ich Handwerker im Baubereich bin brauche ich schon eine voll funktionsfähige Schulter,
und google beruhigt einen da nicht unbedingt wenn ich nach dem Krankheitsbild suche.
das mit der ersten Rippe ,da habe seit dem Unfall eine Beule welche Funktion hat diese Rippe bzw ist da was wichtiges drann? auf dem ct sieht das aus wie wenn die gar nicht mehr richtig fest ist an dem Brustbein.
na mal abwarten wie die Sache sich weiter entwickelt ich werde berichten und danke an alle.
 
Gute Genesung wünsche ich dir. Ich hoffe sehr, dass nichts zurück bleibt. Aber sicher sein kannst du nicht. Auch deswegen ist in deinem Fall ein Anwalt unerlässlich. Immerhin steht da die Möglichkeit einer teilweisen BU im Raum. :(
 
Ich glaube aus 2008. Aber viel interessanter sind doch die AKB.

Wenn man ein Anerkenntnis hat, schadet es erstmal nicht.
Ob es auch die treibende Kraft ist, wenn es Ärger gibt, darf bezweifelt
werden.

Aber erstmal gute Besserung
 
hi ,zur Sehne und Schulter finde ich im Netz viele Infos die das ganz gut erklären
aber zu der 1. Rippe finde ich irgendwie kaum brauchbare Infos
für mich fühlt sich das so an wie wenn das etwas zu weit raus steht
hier noch ein Bild
medium_r3.jpg

und nochmal danke an alle Beteiligten
 
Mal noch eine Frage die Krankenkasse hat mich schon mehrfach nach Diagnosen gefragt
,gerade haben Die wieder auf den AB gesprochen ich möge das Ergebnis der MRT mitteilen
Was wollen Die damit bezwecken? Der Arzt schreibt doch die Diagnose auf den Krankenschein.
 
Tja, mein Lieber. Du bekommst jetzt Krankengeld. Jetzt darfst du dich auch noch mit der Krankenkasse rumschlagen. Herzlich Willkommen im Gesundheitssystem! :mad:

Da du Laie bist und das Gekritzel nicht lesen kannst (selbst wenn, du wüsstest ja nicht wirklich, was es bedeutet), würde ich einfach auf deinen Hausarzt verweisen. Der dürfte auch sämtliche Befunde haben oder?
 
ja die Befunde hat dieser und hat 4 Diagnosekürzel auf die Krankmeldung geschrieben und diese liegt ja bei der KK
daher verstehe ich nicht was Die immer von mir wollen ,kommt mir bald so vor wie wenn die das Haar in der Suppe suchen.
 
ja die Befunde hat dieser und hat 4 Diagnosekürzel auf die Krankmeldung geschrieben und diese liegt ja bei der KK
daher verstehe ich nicht was Die immer von mir wollen ,kommt mir bald so vor wie wenn die das Haar in der Suppe suchen.

Davon würde ich ausgehen ;)

Am besten suchst du dir schonmal jemanden der sich mit Komplikationen bei der Krankenkasse auskennt.

...ohne jetzt den Teufel an die Wand malen zu wollen :/
 
heute ist ein Brief der VHG gekommen.
"bei unklarer Verkehrslage ohne Ankündigung überholt." § 1 und 5 ,30% Mitschuld.
was soll an einer geraden Straße ohne Gegenverkehr unklar sein.
unter Vorbehalt späterer Verrechnung wurde gezahlt
für materiellen Schaden habe ich 300,- bekommen ,angemeldet habe ich ca 1100,- Sachschaden (Fahrrad Helm Trikot Handy)
immaterieller Schaden 1200,- (Soll das Schmerzensgeld sein?)
Ich habe erst mal einen Termin mit dem Anwalt gemacht.
 
heute ist ein Brief der VHG gekommen.
"bei unklarer Verkehrslage ohne Ankündigung überholt." § 1 und 5 ,30% Mitschuld.
was soll an einer geraden Straße ohne Gegenverkehr unklar sein.
unter Vorbehalt späterer Verrechnung wurde gezahlt
für materiellen Schaden habe ich 300,- bekommen ,angemeldet habe ich ca 1100,- Sachschaden (Fahrrad Helm Trikot Handy)
immaterieller Schaden 1200,- (Soll das Schmerzensgeld sein?)
Ich habe erst mal einen Termin mit dem Anwalt gemacht.
Ist das bis jetzt gar nicht über den Anwalt gelaufen? Hast Du dich selber um die Sache gekümmert? Sowas kann dabei rauskommen wenn man sich selber mit der Versicherung auseinander setzt.
 
Doch über den Anwalt der tut die Schreiben immer in so eine Web-Akte.
Das ist ein Auszug aus dem Brief der heute bei ihm einging.
eine Stellungnahme des Anwalts dazu habe ich noch nicht ,daher habe ich einen Termin mit ihm vereinbart.
 
Doch über den Anwalt der tut die Schreiben immer in so eine Web-Akte.
Das ist ein Auszug aus dem Brief der heute bei ihm einging.
eine Stellungnahme des Anwalts dazu habe ich noch nicht ,daher habe ich einen Termin mit ihm vereinbart.
Dann ist ja gut. Richte Dich schon mal auf ne Klage ein. Bist Du Rechtsschutzversichert?
 
5,3% Teilschuld. Also sowas lächerliches... Haben die da in die Glaskugel geguckt?
 
Ihr habt wahrscheinlich falsch gelesen:
Da oben steht nicht "5,3 %" sondern "§ 1 und 5", dann ein Komma und dann "30 % Mitschuld".
Ein Jurist hätte präzise geschrieben: "§§ 1,5 StVO, ein Drittel Mitverschulden". :)
 
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