Dann mal viel Glück und weiter gute Besserung!!!
Zum Thema Verzichtserklärung oder allgemeiner Umgang mit Versicherungen. Wir hatten hier - als noch nicht klar war, dass muschl sich ernsthaft verletzt hat - unter folgenden Annahmen diskutiert:
- Radfahrer fährt nicht auf dem Radweg und Autofahrer nimmt ihm die Vorfahrt und es entsteht "nur" Sachschaden
Dazu sagen hier einige (mich eingeschlossen), dass ein möglichst geräuschloses Durchwinken durch die Versicherungen ein guter Weg sein kann. Wenn man das formell und inhaltlich vernünftig macht und die Summen nicht zu hoch sind, hat man eine gute Chance, ohne zu intensive Prüfung (Teilschuld wegen Radweg!) recht schnell ans Geld zu kommen. Will jetzt die Gründe, warum dass auch bei profitorientierten Versicherungen durchaus so sein kann, nicht ausbreiten - ist aber so...
Dazu kann es auch durchaus sinnvoll sein, sich mit seinem Versicherungsheini zusammenzusetzen. Der kann einem nämlich durchaus bei der Regulierung helfen. Dem Vertreter geht es ja sehr darum, dass der Kunde sich bei der Versicherung gut aufgehoben fühlt. Makler (es gibt auch den "angestellten" Außendienst) sind sogar verpflichtet, den Kunden optimal zu beraten. Es ist durchaus üblich, dass Makler für ihre Kunden die Schadenregulierung übernehmen. Beim angestellten Außendienst (der Typ mit dem Büro um die Ecke, an dem ne große Leuchtreklame hängt) ist das ein bisschen anders. Aber auch der lebt von den Provisionen und hat durch Zahlungen an seine Kunden keine negativen Effekte zu befürchten. Ganz neutral sind die natürlich auch nicht.Im konkreten Fall muss ja auch die Versicherung des Autofahrers zahlen. Da spricht überhaupt nix dagegen, sich von seinem eigenen Versicherer beraten zu lassen. Warum sollte mir meine Versicherung auch nicht helfen, Kohle von der Konkurrenz zu ziehen?
Und in einem solchen Fall kann auch eine Verzichtserklärung in Betracht kommen. Allerdings nur, wenn Folgeschäden eben sicher ausgeschlossen werden können!!!
Durch die Verletzung und - sorry muschl - v.a. durch die damit verbundenen höheren Kosten DARF man natürlich keine Verzichtserklärung unterschreiben. Sobald so ein Unfall zu einem echten "behördlichen" Vorgang wird und von mehreren Menschen in Behörden und Unternehmen (Polizei, Gutachter, Versicherungen, ...) bearbeitet wird, braucht man allein schon deshalb einen Anwalt, um keine Formfehler zu machen. Und bei größeren Summen macht es für die Versicherungen auch Sinn, mit Manpower an den Fall ranzugehen, um die zu zahlenden Summen möglichst klein zu halten oder zu machen. Hier greifen auch gerne alle möglichen Vorurteile über die bösen Versicherungen
Und da die Rechtslage für Radfahrer ja bekanntermaßen recht schlecht und in vielen Einzelfällen auch noch unsicher und interpretierbar ist, gibt es m.M. wirklich zwei Strategien, wenn es zum Ernstfall gekommen ist:
Entweder im Einvernehmen mit dem Gegner den Bagatellschaden regulieren und keine schlafenden Hunde wecken - oder nur mit gutem Rechtsbeistand ins Gefecht ziehen. Da Bagatellschäden bei Autoversicherungen locker im vierstelligen Bereich liegen, bietet sich das geräuschlose Verfahren durchaus an. Und guter Rechtsbeistand??? Muss in meinem Laden mal fragen, ob es eigentlich Fachanwälte für Radwegerecht gibt...