• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Er kann nicht aussteigen und gucken, ob da jemand ist. Denn bis er wieder am Steuer sitzt, ist da evtl. der nächste Radfahrer. Das ist also keine Lösung. Das einzig denkbare ist, sich gaaaanz langsam vorzutasten.
Ja, so steht es auch in der STVO, § 8 Vorfahrt:
Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat.

12km/h (angeblich laut Gutachten) ist für mich kein "hineintasten".
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

der grüne satz scheint mir entscheidend,
sollte man nur noch auf "radweg dein name sei grundstück" anwenden:

http://www.diemer-wiki.de/index.php?title=Unfall_mit_dem_LKW

Der Lkw verfügte nicht über technische Hilfsmittel, die auf Hindernisse im toten Winkel aufmerksam machen. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Verkehrsteilnehmer bzw. Versicherte gefährdet werden können, fordern die Vorschriften (siehe Kasten), dass der Fahrer sich durch eine zweite Person einweisen lässt.

dazu:
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/laster-ueberfaehrt-radlerin-freispruch-364626.html
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/234/472756/text/





Wenn ich die Sprüche der Richterin lese wird es mir schlecht.

Das heißt "Radfahrer müssen eben besonders aufpassen" weil das von KFZ-Fahrern nicht verlangt werden kann.
Vor allem das "eben" der Richterin macht mich wütend. Das ist ein ganz lässiges "selber Schuld".
Was ist das für eine Rechtsprechung?
Und wenn man das Urteil ernst nimmt, was bedeutet das für KFZ-Fahrer und Radfahrer?

Ich kann die Ansicht der Richterin verstehen, jedoch nicht den Freispruch.
Ich sage mir auch immer: "Vor Dingen die ich nicht sehe, kann ich auch nicht bremsen."
War das bei diesem Unfall der Fall, ist es logisch das der Fahrer eine zumindest sehr eingeschränkte Schuld hat.
Zum anderen scheint mir, die Radfahrerin hat die Gefahr des LKW´s nicht richtig eingeschätzt.
Ganz logisch: Kann ich den Fahrer nicht sehen, sieht er mich auch nicht.
Diesen Grundsatz sollte man sich bewusst sein als Radfahrer.

Zum anderen kann ich den Freispruch jedoch nicht verstehen, denn die Gefährdung die vom LKW ausgeht ist enorm und der entstandene Schaden riesig.
Ein Freispruch hier, eine Verhöhnung.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Ich kann die Ansicht der Richterin verstehen, jedoch nicht den Freispruch.

Der Freispruch entsprach übrigens auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sind also schon zwei am Verfahren Beteiligte, die das so gesehen haben.

Noch mal: Ich fürchte, dass in den Zeitungsartikeln vieles falsch/unvollständig und damit verzerrt wiedergegeben wurde.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Ja, so steht es auch in der STVO, § 8 Vorfahrt:


12km/h (angeblich laut Gutachten) ist für mich kein "hineintasten".

stimmt, wenn ich an der besagten kreuzung mit meinem "pkw" abbiege bleibe ich meist stehen um auf radfahrer zu achten (wg. bäume, parkstreifen, von l+r+v+h).
zwölf km/h :eek: mit lkw und im berufsverkehr, 8:30 im august (schönes wetter viele unerfahrene radfahrer), sind da nicht drin.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Der Freispruch entsprach übrigens auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sind also schon zwei am Verfahren Beteiligte, die das so gesehen haben.

Noch mal: Ich fürchte, dass in den Zeitungsartikeln vieles falsch/unvollständig und damit verzerrt wiedergegeben wurde.

Dann brauchen wir uns ja hier nicht streiten oder diskutieren.
Jeder Fall ist ein Einzelfall und wird für sich verhandelt.
Weiß der Geier wie es wirklich war!
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

stimmt, wenn ich an der besagten kreuzung mit meinem "pkw" abbiege bleibe ich meist stehen um auf radfahrer zu achten (wg. bäume, parkstreifen, von l+r+v+h).
zwölf km/h :eek: mit lkw und im berufsverkehr, 8:30 im august (schönes wetter viele unerfahrene radfahrer), sind da nicht drin.

Nicht zu vergessen: Die 12 km/h im Gutachten ist schon die absolute Minimumgeschwindigkeit, die dem Angeklagten nach allen möglichen Sicherheitsabschlägen gerade noch nachzuweisen war.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Nicht zu vergessen: Die 12 km/h im Gutachten ist schon die absolute Minimumgeschwindigkeit, die dem Angeklagten nach allen möglichen Sicherheitsabschlägen gerade noch nachzuweisen war.

Das ist Deine Vermutung, "sehr langsam um die Ecke gefahren, etwa mit zwölf Kilometern pro Stunde" steht wohl in der Süddeutschen, von Meßtoleranzen steht da nix. Das ist im übrigen doppelte Schrittgeschwindigkeit und die Hälfte der normalen Radgeschwindigkeit. Wenn die Sta schon Freispruch beantragt, war da sicher noch einiges mehr zu beachten, als das aus nem kurzen Zeitungsartikel hervorgeht.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Das ist Deine Vermutung, "sehr langsam um die Ecke gefahren, etwa mit zwölf Kilometern pro Stunde" steht wohl in der Süddeutschen, von Meßtoleranzen steht da nix. Das ist im übrigen doppelte Schrittgeschwindigkeit und die Hälfte der normalen Radgeschwindigkeit. Wenn die Sta schon Freispruch beantragt, war da sicher noch einiges mehr zu beachten, als das aus nem kurzen Zeitungsartikel hervorgeht.


12km/h und Schrittgeschwindigkeit :eek: Joggst du beim Einkaufen durch die Stadt? Allgemein liegt Schrittempo als Definition bei 3,5 bis 4kmh. Der LKW war 3x so schnell unterwegs.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

In Essen sind fast alle Radwege nicht benutzungspflichtig, in Gelsenkirchen leider fast alle (ein paar Benutzungspflichten habe ich da aber aufheben lassen können).

In Essen weiß man auch, dass Radfahrstreifen besser sind als Radwege, in Gelsenkirchen nicht.

Zumindest in Essen, Duisburg und Gelsenkirchen würde ich jederzeit die Straße dem Radweg vorziehen. zum einen ist die Qualität eine absolute Katastrophe, zum anderen ist es die Regel, dass neben der Straße erstmal ein Parkstreifen kommt und dann erst ein paar Bäume oder gar Hecken und danach der Radweg.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Ich finde, dass die Richterin absolut richtig entschieden hat (ich hätte auch so entschieden, bzw. wie der Staatsanwalt Freispruch beantragt).

Der Gesetzgeber ist verantwortlich, da nicht verlangt, dass solche LKW mit Kameras oder einem Beifahrer ausgestattet werden.

Außerdem erlaubt er noch Bürgersteigradwege.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Also ich habe noch nie erlebt das jemand mit dem Auto oder LKW wo in Schritttempo abbiegt.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

12km/h und Schrittgeschwindigkeit :eek: Joggst du beim Einkaufen durch die Stadt? Allgemein liegt Schrittempo als Definition bei 3,5 bis 4kmh. Der LKW war 3x so schnell unterwegs.

Das ist im übrigen doppelte Schrittgeschwindigkeit und die Hälfte der normalen Radgeschwindigkeit.
Wer lesen kann ist im Vorteil. ;) 12 km/h sind Laufgeschwindigkeit, jedenfalls für einen Tria. Beim Gehen kann man schon mit 6-7 km/h rechnen.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Wer lesen kann ist im Vorteil. ;) 12 km/h sind Laufgeschwindigkeit, jedenfalls für einen Tria. Beim Gehen kann man schon mit 6-7 km/h rechnen.

Die Definition von Schritttempo sind aber 3,6km/h. 6km/h sind schon strammes Marschieren.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Hier noch ein ähnlicher Fall:
AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 24.08.2005, Az. (295) 95 Js 3374/03 LS (32/04)

Der LKW fuhr allerdings mit 20km/h. Interessant ist jedoch die Begründung des Gerichts, die hier auf Seite 18 oben erwähnt wird:
"Das Amtsgericht war der Überzeugung, dass der Unfall bei dem Fahren mit einer Geschwindigkeit von 5 km/h zu vermeiden gewesen wäre."
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Die Definition von Schritttempo sind aber 3,6km/h. 6km/h sind schon strammes Marschieren.
Deine Definition? Fährst Du in ner verkehrsberuhigten Zone 3,6 km/h oder 6-7 km/h?
Letztlich geht es aber wohl nicht darum, welches die richtige Definition ist, sondern, ob der Fahrer den Unfall bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte vermeiden können und dieser nicht bei Beachtung dieser Sorgfalt auch passiert wäre. Ob in der Situation ein (noch) langsameres Fahren angezeigt gewesen wäre, haben Sta, Verteidiger (nehme ich an) und Gericht geprüft und sind in voller Kenntnis der Sachlage zu dem Ergebnis gekommen, daß der Unfall unvermeidbar war, der Fahrer also die Sorgfalt beachtet hat. Ich komm jedenfalls aufgrund des Zeitungsartikels nicht zu ner begründeten anderen Meinung. Ich weiß nicht,
- ob die Radfahrerin schon an der Kreuzung stand oder den LKW auf dem Radweg eingeholt hat,
- ob die Kreuzung übersichtlich war, so daß für alle erkennbar war, daß der LKW abbiegen wollte, und der LKW-Fahrer auch damit rechnen konnte, daß dies für alle erkennbar war,
- ob er möglicherweise den "ersten Schwung" durchgelassen hat und dann damit gerechnet hat, das niemand mehr kommt etc.
Da gibt es in der Realität ne Fülle von Faktoren, die ne Rolle spielen, die man sich hier am grünen Tisch nicht mal vorstellen kann, die die Verfahrensbeteiligten aber berücksichtigt haben. Und letztlich muß man berücksichtigen, daß dem Gesetzgeber klar ist, daß LKW nen toten Winkel haben, der nicht wie beim PKW mit nem Schulterblick ausgeschlossen werden kann, und er trotzdem den Einsatz von LKW ohne Beifahrer gestattet. Das kann man nun nicht auf den Fahrer abwälzen, der andernfalls nur die Möglichkeit hätte, die Kreuzung zu blockieren, 2 (zuverlässige?) Leute zu engagieren, die das Abbiegen absichern etc. Wohlgemerkt, es gibt ganz sicher Situationen, da sind 12 km/h zu schnell. Wer z.B. zur Ladetätigkeit (zulässig) in ne FuZo fährt, fährt mit Sicherheit zu schnell. Je nach Straßengestaltung kann das hier aber ganz anders ausgesehen haben.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Aha - so verschieden können die Gerichte also Urteilen - Die Rechtsprechung ist also doch ziemlich dehnbar ..

AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 24.08.2005, Az. (295) 95 Js 3374/03 LS (32/04)


Wegen der Problematik des so genannten "toten Winkels" und des dadurch erhöhten Unfallrisikos beim Abbiegen ist ein Lkw-Fahrer verpflichtet, das Unfallrisiko durch Anhalten und/oder besonders langsame Fahrweise auszuschließen oder jedenfalls zu minimieren. Er darf nicht darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer angesichts der Gefährlichkeit eines abbiegenden Lkw auf ihr Vorrecht verzichten.

StGB § 40 Abs. 2, StGB § 222
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

hallo,

vor Gericht und auf hoher See ist man in ....

gruß k.l.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Aha - so verschieden können die Gerichte also Urteilen - Die Rechtsprechung ist also doch ziemlich dehnbar ..

Es gibt Fälle, bei denen ist die Lösung klar A, z.B. strafbar. Dann gibt es andere Fälle, bei denen ist die Lösung klar B, z.B. nicht strafbar. Und dann gibt es Grenzfälle, bei denen ist das nicht so klar.

Theoretisch können zwei Gerichte in den drei geschilderten Varianten zu jeweils unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Es gibt (sehr selten) klare Fehlurteile, bei denen urteilt das Gericht A, obwohl die Lösung klar B ist (oder umgekehrt). Weit häufiger aber urteilt das eine Gericht in einem Grenzfall A und das Berufungsgericht B, ohne dass man objektiv wirklich sagen könnte, dass A oder B richtig ist (ist ja eben ein Grenzfall).

Vorliegend - nach den uns bekannten, ziemlich sicher unvollständigen Fakten - handelt es sich IMHO ziemlich eindeutig um einen Grenzfall - deswegen wird ja hier auch diskutiert.

Ich meine nur, das Richterschelte hier aus zwei Gründen nicht angebracht ist:
1. Unser Faktenwissen ist mager.
2. Es ist ein Grenzfall.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Das ist Deine Vermutung, "sehr langsam um die Ecke gefahren, etwa mit zwölf Kilometern pro Stunde" steht wohl in der Süddeutschen, von Meßtoleranzen steht da nix.

Woher ich das nun schon wieder wissen will ... und dabei war ich doch überhaupt nicht dabei ...

Nun, das Stichwort wurde schon von irgend wem genannt. Es lautet "in dubio pro reo". Ein Grundsatz, der selbstverständlich auch bei der Beweisaufnahme gilt. Der SV berechnet u.a. die Kollisionsgeschwindigkeit. Auf Grund der Unbekannten ergibt sich immer ein Geschwindigkeitsbereich. Vorwerfbar ist zu Gunsten des Angeklagten davon aber nur die geringst mögliche, denkbare Geschwindigkeit, bei der die Unfallfolgen gerade noch zur Spurenlage passen.

Und nachdem die Vorsitzende in der Urteilsbegründung mit 12 km/h hantiert hat, ist sehr stark anzunehmen dass es sich dabei auch um die vorwerfbare Geschwindigkeit handelte ... falls das nicht auch falsch im Artikel steht.

Dazu muss gesagt werden, dass bei so schweren Unfällen an der Unfallstelle meist genau gearbeitet wird. Aber auch dann bleiben oft mehr als 10 % Toleranz.
 
Zurück