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Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Das bestätigt mich ja wieder in meiner Auffassung, dass Radwege das größte Risiko überhaupt für Radfahrer darstellen. Ich versuche, diese highways to hell zwischen Schlangenlinie laufenden Fußgängern, aus Heckeneinfahrten hervorrollenden PKW und abbiegenden PKW tunlichst zu meiden, Gesetzgebung hin oder her. Auf der Straße wird man als Radfahrer von den Autofahrern wahrgenommen - wenn auch manchmal im negativen Sinne - und dementsprechend weit seltener in gefährliche Situationen gebracht.

Ich weiß nicht, wie groß Norderstedt ist, aber glaub mir: In einer Großstadt wie München würdest Du (zumindest im Alltag) den Radweg so gut es geht benutzen, da es dort schneller, "sicherer" und streßfreier zugeht als auf den Straßen.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Ich weiß nicht, wie groß Norderstedt ist, aber glaub mir: In einer Großstadt wie München würdest Du (zumindest im Alltag) den Radweg so gut es geht benutzen, da es dort schneller, "sicherer" und streßfreier zugeht als auf den Straßen.

Zumindest in Essen, Duisburg und Gelsenkirchen würde ich jederzeit die Straße dem Radweg vorziehen. zum einen ist die Qualität eine absolute Katastrophe, zum anderen ist es die Regel, dass neben der Straße erstmal ein Parkstreifen kommt und dann erst ein paar Bäume oder gar Hecken und danach der Radweg. Ich hab dort als Autofahrer extreme Mühe, zu sehen, ob da ein Radfahrer, besonders ein Kind unterwegs ist.
Selbst auf den Vierspurigen Straßen hier in Buer fühle ich mich sicherer als auf den parallel laufenden Radwegen.
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

von daher befremden mich post's in denen man von 40-50 km/h auf dem rad innerorts liest. die wenigsten davon werden der wahrheit entsprechen, aber wer so in der stadt real unterwegs sein sollte ist gern zum nachdenken aufgefordert.

Naja manchmal ist es tatsächlich am sichersten, wenn man sich in den Verkehr eingliedert. Bei uns gibt es eine 30 Zone, bei der ich mich auf die Mitte der Fahrbahn begebe, um nicht überholt zu werden und mich in den Verkehr eingliedere, damit die Autofahrer nicht zu nervös werden. Also muss ich 35 - 40 kmh fahren, was natürlich im Falle einer Vollbremsung des vor mir fahrenden PKWs zu Problemen führen dürfte. Würde ich 20 kmh fahren und ständig überholt werden, würde ich meine Gefährundg aber (subjektiv empfunden) erhöhen. Eine Alternative (die mir wahrscheinlich der Gesetzgeber empfehlen wird) ist es auf dem Bürgersteig zu schieben...
 
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Links sieht er mehr. Daher ist links immer besser als rechts. :p

Naja,
bei so einer Nummer hätte ich mit einem LKW mal selber fast einen Radfahrer (war ein Kind auf einem Fahrrad mit Stützrädern) plattgemacht. :eyes:

Ich wollte linksabbiegen, stand auch auf der Linksabbiegerspur, als mich besagtes Kind mit dem Rad noch links (<1m Seitenabstand) überholte, um dann direkt vor mir (<1m vor mir) nach rechts abzubiegen.
Ich habe sie erst bemerkt, als die Kleine direkt vor meinem eingeschlagenen linken Vorderrad war... und ich hatte die Kupplung schon am Schleifpunkt. :eek:
 
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i hoffe mal, dass dort berufung eingelegt wird und diese auch zu einem urteil führt, dass angemessen is

bleibt es bei diesem urteil, so is dies ein freifahrtsschein für alle autofahrer, die radfahrer platt zu machen
 
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Zumindest in Essen, Duisburg und Gelsenkirchen würde ich jederzeit die Straße dem Radweg vorziehen. zum einen ist die Qualität eine absolute Katastrophe, zum anderen ist es die Regel, dass neben der Straße erstmal ein Parkstreifen kommt und dann erst ein paar Bäume oder gar Hecken und danach der Radweg. Ich hab dort als Autofahrer extreme Mühe, zu sehen, ob da ein Radfahrer, besonders ein Kind unterwegs ist.
Selbst auf den Vierspurigen Straßen hier in Buer fühle ich mich sicherer als auf den parallel laufenden Radwegen.

Ein Glück für Dich, wenn die Autofahrer um Dich herum dann entsprechend rücksichtsvoll fahren. Hier würdest Du bestimmt ein paar mal nett angehupt und des öfteren sehr knapp überholt werden bzw. geschnitten werden. An Abzweigungen hättest Du darüberhinaus weiterhin das Problem, dass Du nicht zwangsläufig mit Deinen ganzen Rechten als Verkehrsteilnehmer wahrgenommen wirst, wenn beispielsweise morgens im Berufsverkehr dem gestreßten Abteilungsleiter in seinem 7er BMW 5Meter vor der Ampel einfällt, dass er ja doch abbiegen müßte und dazu noch kurz über 2 Fahrbahnen wechseln muß. Glaub mir - Du hättest nicht lange Spaß auf der Straße, zumal es dort zwischen 0 und 60km/h keine andere Geschwindigkeit zu geben scheint. Mit der Stadtschlampe da im Verkehr mitschwimmen (was die entspannteste und ungefährlichste Lösung wäre) geht deswegen auch nicht.
 
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bleibt es bei diesem urteil, so is dies ein freifahrtsschein für alle autofahrer, die radfahrer platt zu machen

Ganz sicher nicht, weil es sich hier um einen besonderen Fall handelte. Außerdem gibt es in Deutschland keine Bindung an bisherige Rechtsprechung, schon gar nicht an die eines Amtsgerichts.
 
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Es geht hier nicht darum wer wie toll Rad fährt und wem der Unfall deswegen nicht passiert wäre.
Mir wäre der Unfall als LKW-Fahrer nicht passiert, weil ich weiß, dass auf einem Radweg Radfahrer fahren können und weil ich nur abbiege, wenn ich etwas sehe. Im Notfall halte ich auch an. Auch mit dem PKW. Deswegen werde ich zwar immer wieder von Oberschlauen angehupt, ich werde aber trotzdem nicht abbiegen ohne etwas zu sehen. Der LKW hätte bei schlechter Sicht zumindest in Schrittgeschwindigkeit abbiegen müssen. 12km/h finde ich nicht langsam für einen LKW beim Abbiegen. Er hätte ja nichtmal mehr anhalten können wenn er sie gesehen hätte. Bei ca. 3,3m/s hat er den Radweg überquert bevor er überhaupt reagieren kann. Der LKW-Fahrer weiß dass er einen toten Winkel hat und muss sich entsprechend verhalten. Anhalten vor dem Abbiegen hilft, weil ein sich bewegender Radfahrer dann aus dem toten Winkel herauskommt. Aber das ist anscheinend einem LKW-Fahrer nicht zumutbar. Da darf er dann ungestraft einen Radler überfahren weil ein Anhalten oder Schrittgeschwindigkeit nicht zumutbar ist?

Wer weiß was die Radlerin dachte als sie an dem LKW rechts vorbeigefahren oder an der Ampel neben ihm losgefahren ist? Sie hat auf jeden Fall nicht damit gerechnet, dass er sie überfährt. Das war ein Fehler, der ihr Leben gekostet hat.
Kann man deswegen behaupten sie wäre selber schuld?

Die besten Kommentare hier sind die, die der Radfahrerin unterschwellig unterstellen selbst Schuld zu sein weil sie so blöd war den Radweg zu benutzen oder auf dem Radweg an einem LKW vorbeizufahren.

Ich bin ein sehr vernünftiger und vorsichtiger Radfahrer und trotzdem fahre ich manchmal an einer Ampel auf dem Radweg an rechts blinkenden KFZ vorbei, weil ich wenn ich es nicht täte den Rest meines Lebens an der Ampel stehen würde.

Den zitierten Satz solltest Du allerdings auch vollständig zitieren:

Zitat:
Das Urteil sei eine Warnung an alle Radfahrer, „aufzupassen, wenn neben ihnen ein gefährliches Fahrzeug fährt“.

Der Unfall soll eine Warnung an alle Radfahrer sein, aufzupassen. Das wäre richtig. Aber das Urteil? Das bedeutet doch ich muss als Radler besonders aufpassen, weil es Fahrer gefährlicher Fahrzeuge zu Recht nicht tun. Weil sie gar nicht aufpassen müssen, weil ihnen das nach Meinung der Richterin nicht zumutbar ist.
 
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Im Strafrecht gehts hier um einen Sorgfaltspflichtverstoß. Hätte der LKW-Fahrer die Vorfahrt beachtet, würde die Frau noch leben. Ob er sie erkennen konnte oder nicht ist egal. Wenn er nichts sieht, kann er eben nicht abbiegen. Klares Fehlurteil denke ich, dass mit Sicherheit in der Berufung fliegt.


Vorfahrt beachtet? Moooooooment mein Herr.

Wie weit geht denn "die Vorfahrt beachten"?

Also wenn ich mit meinem Auto auf einer Vorfahrtsstraße um die Kurve komme und sehe 200 Meter vor mir einen Traktor in Schrittgeschwindigkeit aus einer Seitenstraße einbiegen, dann darf ich ungebremst in den Traktor rauschen?
 
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Den Fahrer komplett freizusprechen halte ich für ein absolutes Unding. Gibt es nicht auch eine sog. Gefährdungshaftung, alleine schon dadurch, dass hier ein mehrere Tonnen schweres Fahrzeug auf die Menschheit losgelassen wird? Dass für dieses Teil der Radfahrer noch die Verantwortung übernehmen soll ist ja wohl mehr als lächerlich.
 
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Vorfahrt beachtet? Moooooooment mein Herr.

Wie weit geht denn "die Vorfahrt beachten"?

Also wenn ich mit meinem Auto auf einer Vorfahrtsstraße um die Kurve komme und sehe 200 Meter vor mir einen Traktor in Schrittgeschwindigkeit aus einer Seitenstraße einbiegen, dann darf ich ungebremst in den Traktor rauschen?

Ich muss dich enttäuschen ... was dein Beispiel angeht. Wenn du reinfährst, obwohl du die Gefahr erkennen konntest, würdest du (im Zivilrecht) eine erhebliche Mitschuld bekommen - Mitschuld geht auch bis 100 % z.B. in dem Extremfall, den du beschreibst. An deiner Vorfahrt ändert das allerdings nichts, falls dir das was hilft.

Wenn man den Faden weiterspinnt, wäre da noch die erhebliche Betriebsgefahr des Traktors, die selbst dann angerechnet würde, wenn der Traktorfahrer nichts falsch gemacht hätte. Für den Traktor wars aber ein "unabwendbares Ereignis", da er den Unfall nur vermeiden könnte, wenn er sich in Luft auflösen würde. Daher würde die Betriebsgefahr hier mal zurücktreten.

Ums zusammen zu fassen: Der Vorfahrtsverstoß ist nur der Anküpfungspunkt für eine Haftung. Die Höhe bestimmt sich nach dem individuellen Verursachungsbeitrag.
 
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Und um das ganze jetzt mal auf den konkreten Fall zu übertragen:

Die Radfahrerin hätte also einen 40 Tonner Sattelzug völlig unverschuldet übersehen können?
 
AW: Unfall "...eine Warnung an alle Radfahrer!"

Und um das ganze jetzt mal auf den konkreten Fall zu übertragen:

Die Radfahrerin hätte also einen 40 Tonner Sattelzug völlig unverschuldet übersehen können?

Nein, nicht übersehen .. aber auch nicht vorhersehen, dass der LKW die Vorfahrt mißachtet und mit 12 km/h abbiegt. Und nur auf letzteres kommt es nunmal an.

In deinem Beispiel hast du ja schon von 200 Metern Entfernung die Vorfahrtsverletzung erkannt. Um dein Beispiel "anzupassen", müsste der Traktor den Eindruck erweckt haben, zu warten um dann urplötzlich doch noch anzufahren.
 
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Ich denke , daß Mutmaßungen eine Diskussion hier nicht weiterbringen..

Es ist ja nichteinmal klar, ob der LKW überhaupt geblinkt hat.
Und wer die Münchner Radwegeführung kennt, der weis auch, daß man oftmals gar nicht richtig auf die nebenlaufende Straße sehen kann (Autos, Bäume , Bauten , ect. )
Würde denn einer von euch ernsthaft bei einem vorfahrtberechtigtem Radweg von jeder Straßenquerung nach hinten über die Schulter schauen , ob da denn ein Fahrzug käme, daß evtl. links abbiegen wollte ?
Auch muß der LKW Fahrer die Radfahrerin ja überholt haben - spätestens da sollte sie ihm aufgefallen sein.Gerade dann , wenn er weiter vorne vor hat abzubiegen .Wenn nicht, dann nenne ich das Unachtsamkeit im Strassenverkehr.

Und wie schon doppelplusungut bemerkte, wird in MUC wirklich "gfoarn wia´d sau .."
 
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Nein, nicht übersehen .. aber auch nicht vorhersehen, dass der LKW die Vorfahrt mißachtet und mit 12 km/h abbiegt. Und nur auf letzteres kommt es nunmal an.

Jedes kleine Kind bekommt beigebracht auf Autos zu achten!
Selbstverständlich darf man zb am Fusgängerüberweg nur gehen, wenn keineAuto kommt. Über eine Rote Ampel darf man nur drüber, wenn man sich versichert hat. dass keiner kommt.
Als Radfahrerin auf Vorfahrt zu pochen ist nicht nur ein Risiko es ist soga

Selbstverständlich biegen auch große LKWs ab, auch nach rechts manchmal. Das ist so! Damit muß man rechnen!

So sind die Deutschen: wenn etwas verboten ist, dann hat das auch nicht zu geschehen.

Was soll der arme LKW-Fahrer denn machen. Soll er vor jeder Rechtskurve aussteigen und eine Absperrung auf den Radweg stellen?
 
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Sie ist nicht in den LKW gefahren , sondern der LKW in sie !

D.h. der LKW kam von hinten !
Es war also beim Queren der Straße noch gar kein Fahrzeug da, auf das sie hätte acht geben können ..
 
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Jedes kleine Kind bekommt beigebracht auf Autos zu achten! Selbstverständlich darf man zb am Fusgängerüberweg nur gehen, wenn keineAuto kommt. Über eine Rote Ampel darf man nur drüber, wenn man sich versichert hat. dass keiner kommt.

Falsch... Über ne Rote Ampel darfst du gar nicht rüber, sondern wartest gefällig.

Selbstverständlich biegen auch große LKWs ab, auch nach rechts manchmal. Das ist so! Damit muß man rechnen!

Ja, und das bei absolut identischen Unfällen immer wieder Radfahrer umgefahren werden und ums Leben kommen, ist dann halt auch so?

So sind die Deutschen: wenn etwas verboten ist, dann hat das auch nicht zu geschehen.

Na klar, das wird es sein... Was ist deine Variante? Mit den Schultern zucken und weitermachen?
 
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