http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/laster-ueberfaehrt-radlerin-freispruch-364626.html
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/234/472756/text/
Wenn ich die Sprüche der Richterin lese wird es mir schlecht.
Das heißt "Radfahrer müssen eben besonders aufpassen" weil das von KFZ-Fahrern nicht verlangt werden kann.
Vor allem das "eben" der Richterin macht mich wütend. Das ist ein ganz lässiges "selber Schuld".
Was ist das für eine Rechtsprechung?
Und wenn man das Urteil ernst nimmt, was bedeutet das für KFZ-Fahrer und Radfahrer?
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/234/472756/text/
Dem Angeklagten sei keine Schuld nachweisbar, befand die Richterin. Und: Radfahrer müssten eben besonders aufpassen.
Die Amtsrichterin spricht Johann W. frei. Von einem Kraftfahrer könne beim Abbiegen nicht verlangt werden, dass er nahezu null fahre. Zwölf Kilometer pro Stunde seien schon sehr langsam. Der Fall sei eine Warnung an alle Radfahrer,...
Wenn ich die Sprüche der Richterin lese wird es mir schlecht.
Das heißt "Radfahrer müssen eben besonders aufpassen" weil das von KFZ-Fahrern nicht verlangt werden kann.
Vor allem das "eben" der Richterin macht mich wütend. Das ist ein ganz lässiges "selber Schuld".
Was ist das für eine Rechtsprechung?
Und wenn man das Urteil ernst nimmt, was bedeutet das für KFZ-Fahrer und Radfahrer?