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Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

a) ob hier ein unerlaubtes entfernen vom unfallort vorliegt ist fischen im trüben
b) lange nicht jede "unfallflucht" landet beim kadi ;)
 
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Mit dem Wort Wetten macht alles einen Sinn.

Ich ging mal davon aus das es mit Personenschaden verhandelt wird, muss aber nicht das stimmt.

Das nützt unserem Helden auch nichts da ja seine Schadensregulierung wenig mit dem Urteil des Womofahrers zusammenhängt.
Aber da kann sich ja dann sein Anwalt mit der Versicherung rumärgern.

Cu Danni
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Hallo an alle , wie schon gesagt, hatte Pech gehabt, wurde vom Wohnmobil das mich überholen wollte seitlich erfasst .(zu geringer seiticher Abstand und hat mich dann mit dem Außenspiegel ins schleudern gebracht ) und ging zu Boden . Wohnmobil fuhr weiter .... . Das nach mir fahernde Auto hielt an, sah nach mir , ( ich war orientiert, ansprechbar keine lebensgefährlichen Verletzungen , großes Glück gehabt nur Prellungen linke Körperseiten , großflächige Schürfwunden und Rißwunden ). Das Fahrzeug hat nun die Verfolgung aufgenommen und gleichzeitig Polizei und RTW. angefordert . Die Verfolgung hatte Erfolg beide kamen zurück .
So weit so gut . Nun meine Frage . Neben der Straße führte ein Weg mit Mehrfachnutzung mit dem Schild 240 (gemeinsamer Fuß und Radweg) entlang . Auf dem aber viele Ausfahrten und Wege führen .Fußgänger und Kleinkinder gehen , Menschen die Hunde ausführen und und und ...
gefahrenfrei kann ich dort nicht RR-fahren und schon nicht in dem Tempo
ca. 30-35 Kmh . Also fahre ich Straße .Nun der Vorwurf ich muß den Weg mit Mehrfachbenutzung fahren? Gib es Rechtsurteile die das eindeutig sagen oder in frage stellen .

Gruss Torsten

Also wenn Du kompetente Hilfe zu einem rechtlichen Verlauf willst, dann
würde ich überall nachfagen, nur nicht in diesem Forum!:duck:
 
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Da kann ich mich derrick nur anschließen. Das ist ja teilweise unerträglich hier!

Ich habe den Eindruck, dass sich bei manchen Autoren hier die Anzahl selbst erlebter Radunfälle antiproportional zur abgegebenen Textmenge in diesem Thread verhält:D
 
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Da werden bei mir Alpträume wieder wach. Mir erging es ähnlich. Ohne Zeugen kannste einpacken. Der einzigste Zeuge der was gesehen haben wollte war von der Gegenpartei. Und der war ein guter Bekannter meines Rechtsverdrehers. Mit was willste dann noch eine Privatklage aufbauen? Durfte den Schaden des LKW zur Hälfte zahlen. Und die Eigenbeteiligung für meinen Rechtsanwalt. Ausser Spessen nichts gewesen.
Ich frage mich nur, was unser Staat noch als "Radwege" zutraut. Anscheinend habe wir als Zweirradler keine Lobby. Wir zahlen ja auch keine Steuern, aber aus unseren Steuern werden dann die Abwrackprämien gelöhnt.
 
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Da habe ich ja viele Antworten bekommen, Montag werde ich mir ein Anwalt suchen.
Mal sehen was der für mich raus holen kann . Der Womo-Fahrer hat das ganze auch noch nicht mal seiner Versicherung gemeldet . Es sind jetzt schon 10 Tage vergangen,
Meine Schadensansprüche liegen dort schon vor . Bearbeitet kann der Fall erst wenn auch es sich dazu geäußert hat . Jetzt las den mal 4 Wochen Urlaub machen und der Fall kann nicht weiter bearbeite werden (weil der sich nicht meldet).


Genau der richtige Schritt. Der Gegner wird allein schon wegen der Betriebsgefahr ein gehöriges Anteilchen zu tragen haben. Die gegn. Versicherung trägt aus dem Regulierungswert auch die Kosten des Anwalts. Besprech das mit ihm, das er nicht mehr verlangt. Lass dir den Sachverhalt nicht zerreden. Ergebnis Straf-OWi ist allenfalls ein Indiz (wenn auch oft ein Gewichtiges) für die Regulierung, du willst aber Schadensersatz. Dein Anwalt wird sich zunächst mal anhand der Ermittlungsakten orientieren, dann sieht man weiter. Wenn du KfZ-Kennzeichen und Halternamen hast, gehts über den Zentralruf flux zur Versicherung (also nichts mit 4 Wochen Urlaub). Ich an deiner Stelle würde das ganz schnell dort melden bzw. deinen Anwalt erledigen lassen. Hoffe, du bist bei deinem Arzt des Vertrauens, ohne Arzt wird es mit dem Schmerzensgeld nämlich schwer ;)

Ach ja, es gibt auch Familienrechtler, die seit mehr als 15 Jahren spezialisiert Unfälle regulieren :D, also hör dich einfach mal um, wer in deiner Gegen einen "guten Ruf" hat.

Viel Erfolg!
 
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noch etwas Allgemeines zur Benutzungspflicht, da hier immer viel von Halbwissen die Rede ist :rolleyes:. Soweit ich mich richtig an meine damaligen Jura-Vorlesungen erinnern kann, ist ein Verkehrszeichen nichts anderes als ein Verwaltungsakt. Und diesem Verwaltungsakt kann man widersprechen, indem man das Schild nicht beachtet. Für diesen Widerspruch müssen natürlich die Gründe dargelegt werden. Wenn ein umgefallener Baum den Radweg blockiert, wäre das Missachten des Schildes rechtlich gesehen ein einfacher Widerspruch. Und man hat das Recht auf den Widerspruch! Wenn man also darlegen kann, warum der Radweg nicht benutzbar gewesen ist, sollte es keine Probleme geben.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

noch etwas Allgemeines zur Benutzungspflicht, da hier immer viel von Halbwissen die Rede ist :rolleyes:. Soweit ich mich richtig an meine damaligen Jura-Vorlesungen erinnern kann, ist ein Verkehrszeichen nichts anderes als ein Verwaltungsakt. Und diesem Verwaltungsakt kann man widersprechen, indem man das Schild nicht beachtet. Für diesen Widerspruch müssen natürlich die Gründe dargelegt werden. Wenn ein umgefallener Baum den Radweg blockiert, wäre das Missachten des Schildes rechtlich gesehen ein einfacher Widerspruch. Und man hat das Recht auf den Widerspruch! Wenn man also darlegen kann, warum der Radweg nicht benutzbar gewesen ist, sollte es keine Probleme geben.

Womit wir aber bei der Widerspruchsbegründung wieder hier angelangt wären:

Zitat Fun4Robin: "Ausnahmen von der Benutzungspflicht vielmehr in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt. Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:

-straßenbegleitend,
-benutzbar und
-zumutbar. "

Ein Widerspruch außerhalb dieser Grundsätze mag zwar möglich sein, aber sicher nicht erfolgversprechend für den Widerspruchsführer.

Also such' Dir Leute die davon Ahnung haben, sprich, leier die Sache mit nem Rechtsanwalt an. :) Viel Erfolg!

Und Achtung:

Vor Gericht und auf hoher See....
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

noch etwas Allgemeines zur Benutzungspflicht, da hier immer viel von Halbwissen die Rede ist :rolleyes:. Soweit ich mich richtig an meine damaligen Jura-Vorlesungen erinnern kann, ist ein Verkehrszeichen nichts anderes als ein Verwaltungsakt. Und diesem Verwaltungsakt kann man widersprechen, indem man das Schild nicht beachtet. Für diesen Widerspruch müssen natürlich die Gründe dargelegt werden. Wenn ein umgefallener Baum den Radweg blockiert, wäre das Missachten des Schildes rechtlich gesehen ein einfacher Widerspruch. Und man hat das Recht auf den Widerspruch! Wenn man also darlegen kann, warum der Radweg nicht benutzbar gewesen ist, sollte es keine Probleme geben.

nur der vollständigkeit halber:
in BAYERN (in vielen anderen BL auch, aber wo genau, weiß ich nicht) ist der widerspruch grundsätzlich unstatthaft (vgl. § 68 I 2 VwGO, Art. 15 II AGVwGO).
 
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So bin wieder da. Habe alles einen Fachanwalt vorgetragen. Seine Meinung ist :das man mir keine Teilschuld anlasten könne .Egal wo ich mich mit dem Rad aufhalte ,hat keiner das Recht mit oder ohne Vorsatz mich von der Bahn zu stoßen . Und wenn es sich um Personenschaden handelt sollte man immer einen Anwalt nehmen schon wegen des Schmerzensgeld .Da kann ein Anwalt mehr rausholen als wenn man da alleine steht.
Auf der Straße hätten auch Fußgänger stehen können (aus was für ein Grund auch immer).Die bekommen auch keine Teilschuld wenn sie über die Straße wollen .Einfach ausgedrückt. Die Anwaltskosten werden dem Verursacher oder seiner Versicherung in Rechnung gestellt. Mal sehen ob das alles auch so geht.
 
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Das hört sich für dich ja gut an, berichte auf jeden Fall weiter wie es ausgegangen ist. So ein Fall kann schließlich hier jeden treffen.
 
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Hallo Harras,

gut dass Du zum Anwalt gegangen bist. Kann ich nur zu raten und nicht nur, weil ich selber einer bin. Leider habe ich Dein Thema erst heute gelesen. Bin beim Rennradfahren noch blutiger Anfänger (merk ich vor allem an der Abwesenheit meiner Kondition). Aber ich arbeite dran und hole mir hier im Forum noch viele Tipps. Klar, dass man auch da von seinem Wissen was zurückgibt.

Wie gesagt, seit kurzen bin ich mit dem Rennrad unterwegs. Sonst fahre ich Motorrad (GSX-R 750) oder wenn zu Fuß am liebsten mit meinen beiden Dobermännern. Ab und an auch mit dem Mountainbike, damit die beiden mitkönnen. Rennrad und die Dobis dabei geht leider gar nicht. Auch wenn mich dann sicherlich kein WoMo schneiden würde.

Als Anwalt mach ich am liebsteste Sachen mit einem technischen Bezug, hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass ich ursprünglich etwas technisches studieren wollte und erst in der Schule über das Ersatzfach Rechtskunde auf Jura gestoßen bin. Nun bin ich mit Herz und Seele dabei und es macht mir viel Spaß. Trocken ist mein Beruf jedenfalls nicht.

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im deutschen Anwaltverein. Dies will ich aber nur als Interesse darstellen und nicht als Qualifikation. Mitglied kann hier jeder interessierte Anwalt werden.

Besonderheit bei mir ist, dass wir seit rund 10 Jahren eine "Online-Kanzlei" (www.anwaltservice24.com) betreiben. Sind also bundesweit tätig, haben kein Wartezimmer und wickeln fast alles telefonisch, per Mail und Fax ab. Und bis auf Heilig Abend machen wir das ganze Jahr durch, sind auch rund um die Uhr telefonisch erreichbar.

Nun zu Deinem Fall.
Du hast einen kleinen Schnupfen und suchst dafür einen Spezialisten.
Das halte ich für falsch. Klar kann der Chefarzt in der Virologie einen Schnupfen kuriieren. Aber macht er es besser als ein junger Landarzt?

Ich tendiere hier zur alten Schule. Das Spezielle an Anwälten ist, dass Sie Generalisten sind und über den Tellerrand hinwegsehen können.


Dein Fall ist eigentlich sehr einfach. Die Klärung der Frage ob Du auf dem Radweg hättest fahren müssen und was es da für Urteile gibt, hilft Dir nicht wirklich weiter.

Das Problem in Deinem Fall ist sicherlich der Streitwert. Wenn Dein Rad 600 € wert wäre und wir ein Schmerzensgeld außen vor lassen. Liegt das Anwaltshonorar bei 29,50 €. Wenn man hier den Kostendruck einiger Kanzleien sieht, kann man sich ausrechnen, wie lange sich ein Anwalt mit Deinem Fall beschäftigen darf. Entschuldige bitte meine Offenheit.

***
Ich halte es auch für falsch, Dir hier eine 100%ige Haftung der Versicherung zu suggerieren.
Es kommt nicht darauf an, welche Rechte Du hast, sondern welche man durchsetzen kann. Das ist leider Fakt. Alles andere ist Augenwischerei. Und ohne Rechtsschutz kämpft man leider mit stumpfen Messer (aber auch damit kann man gut zuschlagen ;-)
***

Dein Fall würde im Grunde so ablaufen:

- von der Polizei wird die Ermittlungsakte zur Einsicht angefordert
(wir sich mancher bereits schenken)
- Forderung wird an Versicherung gestellt (manch Kollege macht ein besonders unfreundliches Schreiben, weil er glaubt damit beim Mandanten zu punkten, denen hab ich es gezeigt, leider kam dennoch nicht mehr rum)
- Versicherung zahlt und macht ggf. Abzüge wegen Mitverschulden oder Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr (nicht beim Fahrrad)

Wenn die Versicherung nur 80 % zahlt, wirst Du nicht klagen.
Ganz einfacher Grund: Wenn Du 100% einklagst und das Gericht Dir 90 % zuspricht zahlst Du 50% der Verfahrenskosten selbst. Und das rechnet sich leider nicht.

Nur wenn Du vor Gericht wirklich die 100% bekommst, zahlt die Gegenseite die Gebühren vollständig.

Ich würde Dir daher 100 % nicht versprechen und auch nicht in Aussicht stellen.

Bei der Ermittlungsakte könnte sich aber herausstellen, dass sich Dein Gegner einer Verkehrsunfallflucht schuldig gemacht hat. In diesem Fall kann sich die Versicherung den Schadensbetrag vom Versicherungsnehmer wieder holen.

Häufig wird Sie Deinen Schanden dann kalnt regulieren, da sie ja nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.

Auch folgendes ist möglich.
Bei geringen Schäden rechnet die Versicherung damit, dass der eigene Versicherungsnehmer den Schaden letztlich selbst trägt um nicht höher gestuft zu werden. Auch dann sind die Versicherungen freigiebig.

Du siehst, Dein Fall hängt von vielen Faktoren ab. Am wenigsten aber von der Frage, ob Du den Radweg benutzen mußtest.

Ich hoffe, ich hab hier ein bisschen geholfen und es war auch für den ein oder anderen interessant.

Noch drei Ratschläge. Bei Unfällen immer zum Verkehrsanwalt, nie das Schadensmanagement der Versicherungen nutzen und mindestens Verkehrsrechtsschutz, selbst als Fußgänger (kostet bei ADAC z.B. nur ein paar EUR im Jahr)

Wenn noch Frage sind, einfach mal melden.

Liebe Grüße aus der Voreifel
Joachim

www.anwaltservice24.com
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Sorry, aber dann hoffe ich, dass es wenigstens eine informative Werbung war. ;-)

Wollte jedenfalls zeigen, dass es hier weniger um die juristische Frage geht ob Harras den Radweg hätte nutzen müssen sondern nur um ein faktisches Problem.
Wenn die Versicherung nur 80 % bietet, ist doch die Frage ob sich das Einklagen der restlichen 20 % rechnet. Klar, wir Anwälte verdienen immer. Aber dem Harras wäre ohne Rechtsschutz damit doch nicht geholfen. Wenn er 10% mehr bekommt, wäre dieser Vorteil doch durch die Kosten aufgezehrt.

Also dann gute Nacht!
Joachim
 
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Jetzt habe ich hier gerade gelesen, dass ich nur meine Kollegen schlecht machen wolle und dies eine miese Nummer von mir sei. Kaum will ich darauf antworten ist der Beitrag auch schon wieder gelöscht.

Also nochmal klargestellt:
Ich will hier niemanden schlecht machen und schon gar keine Kollegen.
Haras hat bereits einen Anwalt und ist da sicherlich auch gut aufgehoben.

Dass ich die Erfolgsaussichten etwas zurückhaltender sehe ist nicht Kritik an einem Kollegen sondern meine Meinung, die ich auch begründet habe. Zumindest habe ich versucht dies klar zu machen.

Dass es Kollegen gibt, die meinen, Forderungsschreiben müssten besonders hart und unfreundlich formuliert sein, mag ja noch als Kritik aufgefasst werden. Jeder wird solche Schreiben kennen. Es gibt aber sehr viele, wenn nicht sogar die Mehrzahl von Kollegen, die eine sachlicher Art vorziehen.

Also wo bitte soll ich meine Kollegen mies gemacht haben? Kann es sein, dass Du da was in den falschen Hals bekommen hast. Wenn ich was missverständlich ausgedrück haben sollte, will ich es ja gern korrigieren.

Gruß
Joachim
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Hallo Harras,

gut dass Du zum Anwalt gegangen bist. Kann ich nur zu raten und nicht nur, weil ich selber einer bin. Leider habe ich Dein Thema erst heute gelesen. Bin beim Rennradfahren noch blutiger Anfänger (merk ich vor allem an der Abwesenheit meiner Kondition). Aber ich arbeite dran und hole mir hier im Forum noch viele Tipps. Klar, dass man auch da von seinem Wissen was zurückgibt.

Wie gesagt, seit kurzen bin ich mit dem Rennrad unterwegs. Sonst fahre ich Motorrad (GSX-R 750) oder wenn zu Fuß am liebsten mit meinen beiden Dobermännern. Ab und an auch mit dem Mountainbike, damit die beiden mitkönnen. Rennrad und die Dobis dabei geht leider gar nicht. Auch wenn mich dann sicherlich kein WoMo schneiden würde.

Als Anwalt mach ich am liebsteste Sachen mit einem technischen Bezug, hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass ich ursprünglich etwas technisches studieren wollte und erst in der Schule über das Ersatzfach Rechtskunde auf Jura gestoßen bin. Nun bin ich mit Herz und Seele dabei und es macht mir viel Spaß. Trocken ist mein Beruf jedenfalls nicht.

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im deutschen Anwaltverein. Dies will ich aber nur als Interesse darstellen und nicht als Qualifikation. Mitglied kann hier jeder interessierte Anwalt werden.

Besonderheit bei mir ist, dass wir seit rund 10 Jahren eine "Online-Kanzlei" (www.anwaltservice24.com) betreiben. Sind also bundesweit tätig, haben kein Wartezimmer und wickeln fast alles telefonisch, per Mail und Fax ab. Und bis auf Heilig Abend machen wir das ganze Jahr durch, sind auch rund um die Uhr telefonisch erreichbar.

Nun zu Deinem Fall.
Du hast einen kleinen Schnupfen und suchst dafür einen Spezialisten.
Das halte ich für falsch. Klar kann der Chefarzt in der Virologie einen Schnupfen kuriieren. Aber macht er es besser als ein junger Landarzt?


Ich tendiere hier zur alten Schule. Das Spezielle an Anwälten ist, dass Sie Generalisten sind und über den Tellerrand hinwegsehen können.


Dein Fall ist eigentlich sehr einfach. Die Klärung der Frage ob Du auf dem Radweg hättest fahren müssen und was es da für Urteile gibt, hilft Dir nicht wirklich weiter.

Das Problem in Deinem Fall ist sicherlich der Streitwert. Wenn Dein Rad 600 € wert wäre und wir ein Schmerzensgeld außen vor lassen. Liegt das Anwaltshonorar bei 29,50 €. Wenn man hier den Kostendruck einiger Kanzleien sieht, kann man sich ausrechnen, wie lange sich ein Anwalt mit Deinem Fall beschäftigen darf. Entschuldige bitte meine Offenheit.

***
Ich halte es auch für falsch, Dir hier eine 100%ige Haftung der Versicherung zu suggerieren.
Es kommt nicht darauf an, welche Rechte Du hast, sondern welche man durchsetzen kann. Das ist leider Fakt. Alles andere ist Augenwischerei. Und ohne Rechtsschutz kämpft man leider mit stumpfen Messer (aber auch damit kann man gut zuschlagen ;-)
***

Dein Fall würde im Grunde so ablaufen:

- von der Polizei wird die Ermittlungsakte zur Einsicht angefordert
(wir sich mancher bereits schenken)

- Forderung wird an Versicherung gestellt (manch Kollege macht ein besonders unfreundliches Schreiben, weil er glaubt damit beim Mandanten zu punkten, denen hab ich es gezeigt, leider kam dennoch nicht mehr rum)
- Versicherung zahlt und macht ggf. Abzüge wegen Mitverschulden oder Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr (nicht beim Fahrrad)

Wenn die Versicherung nur 80 % zahlt, wirst Du nicht klagen.
Ganz einfacher Grund: Wenn Du 100% einklagst und das Gericht Dir 90 % zuspricht zahlst Du 50% der Verfahrenskosten selbst. Und das rechnet sich leider nicht.

Nur wenn Du vor Gericht wirklich die 100% bekommst, zahlt die Gegenseite die Gebühren vollständig.

Ich würde Dir daher 100 % nicht versprechen und auch nicht in Aussicht stellen.

Bei der Ermittlungsakte könnte sich aber herausstellen, dass sich Dein Gegner einer Verkehrsunfallflucht schuldig gemacht hat. In diesem Fall kann sich die Versicherung den Schadensbetrag vom Versicherungsnehmer wieder holen.

Häufig wird Sie Deinen Schanden dann kalnt regulieren, da sie ja nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.

Auch folgendes ist möglich.
Bei geringen Schäden rechnet die Versicherung damit, dass der eigene Versicherungsnehmer den Schaden letztlich selbst trägt um nicht höher gestuft zu werden. Auch dann sind die Versicherungen freigiebig.

Du siehst, Dein Fall hängt von vielen Faktoren ab. Am wenigsten aber von der Frage, ob Du den Radweg benutzen mußtest.

Ich hoffe, ich hab hier ein bisschen geholfen und es war auch für den ein oder anderen interessant.

Noch drei Ratschläge. Bei Unfällen immer zum Verkehrsanwalt, nie das Schadensmanagement der Versicherungen nutzen und mindestens Verkehrsrechtsschutz, selbst als Fußgänger (kostet bei ADAC z.B. nur ein paar EUR im Jahr)

Wenn noch Frage sind, einfach mal melden.

Liebe Grüße aus der Voreifel
Joachim

www.anwaltservice24.com


ich hatte es mit absicht gelöscht, um eben keine diskussion darüber zu starten. da du es aber selbst ins spiel bringst.......

im ersten makierten absatz machst du unverholen werbung mit link für deine firma. im zweiten markierten absatz räts du vom fachanwalt/anwalt vor ort ab, um sie für deine firma zu gewinnen.

das anwälte sich das anfordern von ermittlungsakten "schenken" unterstellt, dass sie den mandaten nicht nach bestem gewissen vetreten.
dies unterstreichst du nochmals mit dem nächsten markierten abschnitt.

es mag sein, dass dies bei einigen anwälten so ist, nur im zusammenhang mit dem hinweis auf deine firma und den links dazu, hat das für mich mehr als einen faden beigeschmack.

mfg
frank
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Aber er hat halt nun mal Recht. Ich kenne KEINEN Anwalt, der für ein Honorar < 100 Euro überhaupt mal vom Schreibtisch aufsteht. Und irgendwie vermag man das bei solchen Beträgen auch nachvollziehen, wenn man ein bißchen nachdenkt. Und das was dabei rauskommt, hat er absolut treffend beschrieben.

Auch wenn man wie der rr-mtb-radler zur Fraktion der einsamen Streiter der Radfahrer gehört, die um jedes Schlagloch im Radweg erbitterte Materialschlachten führen würden: Es ändert nichts an den Tatsachen und wenn man diese nicht hören WILL ist das schade. Wenn man aber Kompetenz zeigen will, ist es schon angebracht objektiv zu bleiben!

Er hat eine hilfreiche Antwort gegeben und das sehr engagiert, da darf er wohl auch etwas Werbung machen. Der einzige ist er ja weiss Gott nicht hier...

Meine bescheidene Meinung


OT: Aber das mit den "meisten Anwälten, die sachlich bleiben" lasse ich mal dahingestellt...

Ich erinnere mich da an einen netten Fall (als Kläger!) mit einer Anwalt und Juraprofessorin, die auf meine Klage mit einem der üblichen Briefe antwortete: "Wie der Kläger hier einen Anspruch sieht ist mir schleierhaft, er möge sich doch bitte kundig machen, es ist alles frei erfunden blah blah blah". Meine Herren hättet ihr mal erleben sollen wie die Dame explodiert ist, als ich geantwortet habe ich hätte keine Lust auf herablassendes Säbelrasseln und man möge doch bitte sachlich bleiben.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

ich hatte es mit absicht gelöscht, um eben keine diskussion darüber zu starten. da du es aber selbst ins spiel bringst.......

im zweiten markierten absatz räts du vom fachanwalt/anwalt vor ort ab, um sie für deine firma zu gewinnen.

mfg
frank

Hallo Frank,
jetzt weiß ich zumindest, was Du meinst.

Ich habe um Himmels Willen nicht davon abraten wollen einen örtlichen Anwalt oder Fachanwalt zu beauftragen. Meine auch, dass das mein Text nicht hergibt.

Mir ging es bei dem Vergleich mit dem Schnupfen um etwas ganz anderes.
Haras hat ein sehr einfaches juristischen Problem, sozusagen einen Schnupfen. Diesen kann JEDER Arzt behandeln. Jeder Facharzt, egal welches Fachgebiet, jeder Notarzt, jeder örtliche Arzt, jeder Landarzt und wahrscheinlich sogar jeder Tierarzt gleich gut behandeln.

Fachlich gesehen, kann dem Haras jeder Kollege helfen.

Das andere Problem ist der Streitwert und damit die Gebühr für die außergerichtliche Tätigkeit. Diese liegt bei rund 29 €.
Da wir alle auch von unserer Arbeit leben möchten, dürfen wir nicht zu unwirtschaftlich arbeiten. Natürlich investierst du bei vielen Fällen erheblich mehr Arbeit, als wirtschaftlich wäre. Ich habe auch schon Fälle gehabt, bei denen ich schließlich auf einen Stundenlohn von 1,50 € gelandet bin. Auch das wird jeder überzeugte Anwalt tun. Dafür gibt es auch andere Fälle mit viel Geld und wenig Arbeit.

Zurück zum "Schnupfen":
Haras sucht (was er ja nicht wissen kann) für einen einfachen Schnupfen einen Spezialisten. Das ist so, als wenn Du für ein Fund Salz einen Feinkosthändler suchst.
Nicht dass ich jemanden davon abhalten will.

Ich bin aber der Überzeugung, dass Haras bei jedem Berufsanfänger unter den Anwälten mindestens genausogut aufgehoben ist, wie bei dem gefragsteten Spezialisten.

Ich hoffe, Du verstehts jetzt, wie ich das meinte. Sonst stehe ich gern noch Rede und Antwort.

Gruß
Joachim
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

So hallo an alle die wissen wollen wie es weiter geht mit dem Schnupfen . Der Beitrag von advokat jochen ist einfach klar und deutlich und mit Werbung in eigener Sache .
Ich habe meinen Anwalt der mich jetzt vertritt vom ADAC empfohlen bekommen .
Ich muss davon ausgehen das ich da in guten Händen bin trotz des nicht so großen Streitwerts. Ich habe gedacht ein Anwalt ist immer teuer . Er stellt nur ca. 30.00€ für den Streitwert wie du sagst Z.B. 600.00€ in Rechnung . Ist das gesetzlich fesgelegt wie hoch das Honorar sein darf .
Von der Polizei habe ich schon Post bekommen, mit den Worten "Ihnen muss vorgehalten werden , nicht den Radweg genutzt zu haben.
Bezogen auf die fahrlässige Körperverletzung sind sie berechtigt , gegen den Unfallbeteiligten Strafantrag zu stellen "
Schriftliche Äußerung zum Vorwurf innerhalb von 14 Tagen.
Zeitgleich hat der Anwalt die Versicherung des WoMo-fahres angeschrieben Die Versicherung möchte schon den von mir aufgelisteten Sachschaden innerhalb einer festegelegten Frist ausgleichen .(nicht der Wortlaut des Anwalts) In der Auflistung war das Rad noch nicht dabei (es muss erst noch untersucht und ausgemessen werden )dann habe ich einen Kostenvoranschlag oder eine Summe des Wiederbeschaffungswerts.
Bin sei zwei Tagen wieder Arbeitsfähig .Gertern und heute wieder mit dem anderen RR zur Arbeit und zurück gefahren . Auf dem Radweg nartürlich da wo einer ist .Nach dem Motto "wer Radweg fährt lebt länger " Stimmt auch nicht, gestern auf dem Heimweg auf dem Radweg fährt ein Auto aus ein Nebenweg über den Radweg bis zur Straße .Da ich ja nicht so schnell war konnte ich noch rechtzeitig halten . Aber an Stellen wo kein Radweg ist muss ich Straße fahren .Und kommt da ein Auto von hinten und will mich überholen , dann ist mir nich so wohl dabei .Heute überholte mich wieder einer so eng, ich habe zur Zeit kein gutes Gefühl .
Gruss Torsten
 
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