AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf
Hallo Harras,
gut dass Du zum Anwalt gegangen bist. Kann ich nur zu raten und nicht nur, weil ich selber einer bin. Leider habe ich Dein Thema erst heute gelesen. Bin beim Rennradfahren noch blutiger Anfänger (merk ich vor allem an der Abwesenheit meiner Kondition). Aber ich arbeite dran und hole mir hier im Forum noch viele Tipps. Klar, dass man auch da von seinem Wissen was zurückgibt.
Wie gesagt, seit kurzen bin ich mit dem Rennrad unterwegs. Sonst fahre ich Motorrad (GSX-R 750) oder wenn zu Fuß am liebsten mit meinen beiden Dobermännern. Ab und an auch mit dem Mountainbike, damit die beiden mitkönnen. Rennrad und die Dobis dabei geht leider gar nicht. Auch wenn mich dann sicherlich kein WoMo schneiden würde.
Als Anwalt mach ich am liebsteste Sachen mit einem technischen Bezug, hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass ich ursprünglich etwas technisches studieren wollte und erst in der Schule über das Ersatzfach Rechtskunde auf Jura gestoßen bin. Nun bin ich mit Herz und Seele dabei und es macht mir viel Spaß. Trocken ist mein Beruf jedenfalls nicht.
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im deutschen Anwaltverein. Dies will ich aber nur als Interesse darstellen und nicht als Qualifikation. Mitglied kann hier jeder interessierte Anwalt werden.
Besonderheit bei mir ist, dass wir seit rund 10 Jahren eine "Online-Kanzlei" (
www.anwaltservice24.com) betreiben. Sind also bundesweit tätig, haben kein Wartezimmer und wickeln fast alles telefonisch, per Mail und Fax ab. Und bis auf Heilig Abend machen wir das ganze Jahr durch, sind auch rund um die Uhr telefonisch erreichbar.
Nun zu Deinem Fall.
Du hast einen kleinen Schnupfen und suchst dafür einen Spezialisten.
Das halte ich für falsch. Klar kann der Chefarzt in der Virologie einen Schnupfen kuriieren. Aber macht er es besser als ein junger Landarzt?
Ich tendiere hier zur alten Schule. Das Spezielle an Anwälten ist, dass Sie Generalisten sind und über den Tellerrand hinwegsehen können.
Dein Fall ist eigentlich sehr einfach. Die Klärung der Frage ob Du auf dem Radweg hättest fahren müssen und was es da für Urteile gibt, hilft Dir nicht wirklich weiter.
Das Problem in Deinem Fall ist sicherlich der Streitwert. Wenn Dein Rad 600 € wert wäre und wir ein Schmerzensgeld außen vor lassen. Liegt das Anwaltshonorar bei 29,50 €. Wenn man hier den Kostendruck einiger Kanzleien sieht, kann man sich ausrechnen, wie lange sich ein Anwalt mit Deinem Fall beschäftigen darf. Entschuldige bitte meine Offenheit.
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Ich halte es auch für falsch, Dir hier eine 100%ige Haftung der Versicherung zu suggerieren.
Es kommt nicht darauf an, welche Rechte Du hast, sondern welche man durchsetzen kann. Das ist leider Fakt. Alles andere ist Augenwischerei. Und ohne Rechtsschutz kämpft man leider mit stumpfen Messer (aber auch damit kann man gut zuschlagen ;-)
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Dein Fall würde im Grunde so ablaufen:
- von der Polizei wird die Ermittlungsakte zur Einsicht angefordert
(wir sich mancher bereits schenken)
- Forderung wird an Versicherung gestellt (manch Kollege macht ein besonders unfreundliches Schreiben, weil er glaubt damit beim Mandanten zu punkten, denen hab ich es gezeigt, leider kam dennoch nicht mehr rum)
- Versicherung zahlt und macht ggf. Abzüge wegen Mitverschulden oder Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr (nicht beim Fahrrad)
Wenn die Versicherung nur 80 % zahlt, wirst Du nicht klagen.
Ganz einfacher Grund: Wenn Du
100% einklagst und das Gericht Dir 90 % zuspricht zahlst Du 50% der Verfahrenskosten selbst. Und das rechnet sich leider nicht.
Nur wenn Du vor Gericht wirklich die
100% bekommst, zahlt die Gegenseite die Gebühren vollständig.
Ich würde Dir daher 100 % nicht versprechen und auch nicht in Aussicht stellen.
Bei der Ermittlungsakte könnte sich aber herausstellen, dass sich Dein Gegner einer Verkehrsunfallflucht schuldig gemacht hat. In diesem Fall kann sich die Versicherung den Schadensbetrag vom Versicherungsnehmer wieder holen.
Häufig wird Sie Deinen Schanden dann kalnt regulieren, da sie ja nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.
Auch folgendes ist möglich.
Bei geringen Schäden rechnet die Versicherung damit, dass der eigene Versicherungsnehmer den Schaden letztlich selbst trägt um nicht höher gestuft zu werden. Auch dann sind die Versicherungen freigiebig.
Du siehst, Dein Fall hängt von vielen Faktoren ab. Am wenigsten aber von der Frage, ob Du den Radweg benutzen mußtest.
Ich hoffe, ich hab hier ein bisschen geholfen und es war auch für den ein oder anderen interessant.
Noch drei Ratschläge. Bei Unfällen immer zum Verkehrsanwalt, nie das Schadensmanagement der Versicherungen nutzen und mindestens Verkehrsrechtsschutz, selbst als Fußgänger (kostet bei ADAC z.B. nur ein paar EUR im Jahr)
Wenn noch Frage sind, einfach mal melden.
Liebe Grüße aus der Voreifel
Joachim
www.anwaltservice24.com