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Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Wenn er aussagen würde, dass er absichtlich so geringen Abstand gehalten hat, hätte er aber ein grösseres Problem.

Lies gescheit! Ich schrieb, er könnte auch behaupten, er wusste nichts vom Abstand - abgesehen mal davon ...... glaubst du ernsthaft, dass der RR Fahrer BEWEISEN kann, dass weniger als 1,5m Abstand gehalten wurde? Vielleicht eine Kamera am RR installiert, die das nachvollziehbar macht? Wohl eher nicht. Also könnte der findige Anwalt des Wohnmobilfahrers folgendes tun:

- der Fahrer hat aufgrund des großen Gefährts garnicht gemerkt, dass..
- .. der Rennradfahrer den Lenker eigenmächtig und ohne Fremdeinwirkung verrissen hat und dann geflogen ist ....
- .... wobei er sogar noch das Mobil geringfügig beschädigt hat, man aber ...
- ... in anbetracht seines Schadens auf eine Anzeige wegen Sachbeschädigung verzichten werde ...
- .... es aber nett fand, dass er extra die Polizei zur Selbstanzeige eingeschaltet hatte, die dann auch gleich das Opfer (den Wohnmobilfahrer) der Sachbeschädigung ausfindig gemacht hatte, um die Sache zu klären.

:dope: hoffe du verstehst, wie dir der Anwalt alles nicht beweisbare rumbiegen kann.

Und wenn ein Auto drauf parkt musst du da drüber fahren?

Auch hier - selbst wenn ein Auto dort geparkt hätte, hätte das nichts aber auch garnichts gerechtfertigt. Ich darf mit meinem Auto auch nicht auf dem Fußgängerweg parken, weil vorn eine Gruppe RR Fahrer komplett die Fahrbahn belegt. Da hat der Autofahrer hinterherzudackeln.
In dem Falle hätte der RR Fahrer absteigen, ums geparkte Auto rumschieben und wieder weiterfahren müssen. Aber scheinbar können einige nicht weiter denken, als ihre Nase lang ist :D


Was ist denn das für ein blöder Vergleich? Mit dem Motorad darfst du noch nichteinmal auf einem Radweg fahren, wenn keine Strasse da wäre.

Ja wieso? Wenn doch die Straße so dreckig ist? Du willst ja auch auf Teufel Komm Raus Argumente an den Haaren herbeiziehen, um mit dem Rad rechtmäßig auf Straße zu fahren. Ich sage nochmal: Ich machs auch, aber es ist trotzdem nicht rechtens und wenn halt was passiert, muss man auch mal dafür geradestehen.

Wenn ich in der 30er Zone mit 70 geblitzt werde, muss ich da auch gerade stehen, auch wenns viele machen und nicht erwischt werden.

Aber es fällt den meisten schwer, eigene Fehler einzugestehen und dafür einfach geradezustehen.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Man muss den Radweg trotz blauem Lolli nicht immer benutzen. Ein Beispiel waere wenn man links abbiegen muss und dafuer die Fahrbahn benutzen muss. Aber ich wuerde mir an deiner Stelle einen spezialisierten Anwalt suchen. Zahlt dann auch die Versicherung des Unfallverursachers.
 
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ich denke auch @schoko sitzt hier einem irrtum auf. die benutzungspflicht endet wenn ich mich dadurch gefährde.

Ausnahmen von der Benutzungspflicht vielmehr in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt. Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:

-straßenbegleitend,
-benutzbar und
-zumutbar.

Erfüllt ein Radweg auch nur eines dieser Kriterien nicht, muß er nicht benutzt werden. Man darf dann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn mitfahren, selbst wenn der Radweg beschildert ist.


straßenbegleitend:
Radwege sind u.a. nicht straßenbegleitend, wenn sie zu weit von der Hauptfahrbahn entfernt geführt werden (Das ist natürlich kein ganz klares Kriterium) oder aber an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte wie die Parallelstraße bekommen. Radwege, die weitab von einer parallelen Fahrbahn oder gar völlig unabhängig von Straßen verlaufen sind nicht straßenbegleitend.

benutzbar:
Unbenutzbar sind Radwege beispielsweise,

wenn sie nicht in die Richtung führen, in die man fahren will (u.a. auch, wenn man links abbiegen möchte und an der nächsten Kreuzung keine spezielle Radverkehrsführung dazu vorgesehen ist; dann darf der Radweg rechtzeitig vorher verlassen werden),
wenn sie zugeparkt oder zugestellt (z.B. Mülltonnen) oder "Horden" von Fußgängern auf ihnen laufen, so daß man nicht fahren kann,
anderweitig (z.B. durch Schneemassen) blockiert sind, aber auch
von Schnee bedeckt ist, während die Fahrbahn geräumt ist.

Jeweils der blockierte Abschnitt ist nicht benutzungspflichtig; jedoch muß man nicht ständig zwischen Radweg und Fahrbahn wechseln, sondern fährt rechtzeitig an einer möglichst sicheren Stelle vor dem Hindernis auf die Fahrbahn und an einer sicheren Auffahrt danach, wieder auf den Radweg zurück. Ist der Radweg alle paar hundert Meter unbenutzbar, muß er insgesamt nicht befahren werden, weil ein ständiger und nicht gerade ungefährlicher Spurwechsel nicht zugemutet werden kann.

Dabei ist unerheblich, ob der Gehweg frei ist, denn Radfahrer dürfen nicht auf Gehwegen fahren, auch nicht über sie ausweichen. Die einzig legalen Varianten sind Benutzung der Fahrbahn oder Schieben über den Gehweg, letzteres aber auch nur, wenn dadurch Fußgänger nicht behindert werden. Ansonsten wäre dann auf der Fahrbahn zu schieben, wo man aber auch gleich fahren kann.


zumutbar:
Zumutbarkeit ist ein unscharfer Begriff. Zunächst einmal ist ein Radfahrer nach § 3 StVO gehalten, seine Geschwindigkeit den Umständen anzupassen. Eine schlechte Oberflächenbeschaffenheit (z.B. schlechter Belag, rutschige Blätter, Streugut) des Radwegs bringt alleine keine Unzumutbarkeit. Kann sie jedoch auch durch angepaßte Fahrweise nicht ausgeglichen werden, muß der dann unzumutbare Radweg nicht benutzt werden.

"Unzumutbar" kann man vielleicht am besten daran festmachen, ob der Zustand durch angepaßtes Fahren nicht mehr in den Griff zu bekommen ist. Dieses Kriterium schließt dann auch die Benutzungspflicht kurzer Stecken linksseitigen Radwegs aus (weil dazu die Fahrbahn gequert werden muß und damit eine deutliche Gefahrenquelle geschaffen wird), wie auch ständigen Wechsel zwischen Abschnitten benutzungspflichtigen Radwegs und der Fahrbahn oder zwischen rechts- und linksseitigen Radwegstücken.

Nicht hinnehmen muß man beispielsweise auch, daß auf dem Radweg verbliebenes Streugut, Glasscherben oder ähnliches ständig zu Reifenpannen führen. Einer solchen Benutzungspflicht wäre schon deswegen nicht Folge zu leisten, weil sie so unverhältnismäßig ist, daß sie nicht gilt.

quelle: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
 
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Lies gescheit! Ich schrieb, er könnte auch behaupten, er wusste nichts vom Abstand - abgesehen mal davon ...... glaubst du ernsthaft, dass der RR Fahrer BEWEISEN kann, dass weniger als 1,5m Abstand gehalten wurde? Vielleicht eine Kamera am RR installiert, die das nachvollziehbar macht? Wohl eher nicht. Also könnte der findige Anwalt des Wohnmobilfahrers folgendes tun:

- der Fahrer hat aufgrund des großen Gefährts garnicht gemerkt, dass..
- .. der Rennradfahrer den Lenker eigenmächtig und ohne Fremdeinwirkung verrissen hat und dann geflogen ist ....
- .... wobei er sogar noch das Mobil geringfügig beschädigt hat, man aber ...
- ... in anbetracht seines Schadens auf eine Anzeige wegen Sachbeschädigung verzichten werde ...
- .... es aber nett fand, dass er extra die Polizei zur Selbstanzeige eingeschaltet hatte, die dann auch gleich das Opfer (den Wohnmobilfahrer) der Sachbeschädigung ausfindig gemacht hatte, um die Sache zu klären.

:dope: hoffe du verstehst, wie dir der Anwalt alles nicht beweisbare rumbiegen kann.



Auch hier - selbst wenn ein Auto dort geparkt hätte, hätte das nichts aber auch garnichts gerechtfertigt. Ich darf mit meinem Auto auch nicht auf dem Fußgängerweg parken, weil vorn eine Gruppe RR Fahrer komplett die Fahrbahn belegt. Da hat der Autofahrer hinterherzudackeln.
In dem Falle hätte der RR Fahrer absteigen, ums geparkte Auto rumschieben und wieder weiterfahren müssen. Aber scheinbar können einige nicht weiter denken, als ihre Nase lang ist :D




Ja wieso? Wenn doch die Straße so dreckig ist? Du willst ja auch auf Teufel Komm Raus Argumente an den Haaren herbeiziehen, um mit dem Rad rechtmäßig auf Straße zu fahren. Ich sage nochmal: Ich machs auch, aber es ist trotzdem nicht rechtens und wenn halt was passiert, muss man auch mal dafür geradestehen.

Wenn ich in der 30er Zone mit 70 geblitzt werde, muss ich da auch gerade stehen, auch wenns viele machen und nicht erwischt werden.

Aber es fällt den meisten schwer, eigene Fehler einzugestehen und dafür einfach geradezustehen.

Du verstehst mich nicht, ich suche keine Argumente, die dem RR Fahrer in diesem Fall das Recht geben auf der Strasse zu fahren. Das hatte er in diesem Fall nicht. Ich wehre mich nur gegen die Aussage, das ein entsprechend gekennzeichneter Radweg im jedem Fall zu benutzen ist. Ich selbst fahr eher auf dem Radweg, nur wenn von ihm eine Gefahr ausgeht, die ich auch nicht mit angepasster Geschwindigkeit beseitigen kann, lasse ich mir von dir, der Rennleitung oder sonst jemand nicht vorschreiben da zu fahren oder zu schieben.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

ich denke auch @schoko sitzt hier einem irrtum auf. die benutzungspflicht endet wenn ich mich dadurch gefährde.

:rolleyes: Mag doch alles sein. Aber glaubst du ernsthaft, wenn der Richter fragt:

"Wieso haben sie diesen Radweg nicht benutzt"

und er antwortet:

"Weil das zu gefährlich war, wenn ich mit meinen 40kmh da drüberbügel, bolze ich wohlmöglich noch die Kinder um"

Meinst du ernsthaft, dass DAS den Richter überzeugt? Die individuelle Entfaltung des Einzelnen (in dem Falle die Geschwindigkeit bzw. den Schnitt zu halten) rechtfertigt doch nicht, dass man machen kann, was man will.

Oder wie wäre das, wenn der Motorradfahrer sagt, ich kann hier auf der Autobahn keine 200kmh fahren, was aber notwendig ist, um mal richtig die Maschine zu testen, daher fahr ich auf der Standspur, um mich und die anderen nicht zu gefährden. Darf der das dann auch? Und wenn was passiert? Rechtfertigt sein Vorgehen das?
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Du verstehst mich nicht, ich suche keine Argumente, die dem RR Fahrer in diesem Fall das Recht geben auf der Strasse zu fahren. Das hatte er in diesem Fall nicht. Ich wehre mich nur gegen die Aussage, das ein entsprechend gekennzeichneter Radweg im jedem Fall zu benutzen ist. Ich selbst fahr eher auf dem Radweg, nur wenn von ihm eine Gefahr ausgeht, die ich auch nicht mit angepasster Geschwindigkeit beseitigen kann, lasse ich mir von dir, der Rennleitung oder sonst jemand nicht vorschreiben da zu fahren oder zu schieben.

Ich benutze den Radweg meistens im Berufsverkehr (nebst Landstraßen) und SOnntags fahr ich meistens Straße. Ich entscheide das nach meinem Ermessen. Aber trotzdem würd ich mich nie beklagen, wenn was passiert, denn dann weiß ich, es war und ist mein Risiko. Dann hab ich Pech gehabt. Wenn ich mit 50kmh um die Kurve fahre, dann mach ich das auch auf mein Risiko und beklag mich nicht bei der Stadt, weil die den Asphalt nicht gesäubert hat.

Ich will sagen - man kann das tun, machen ja auch viele, aber man muss halt wissen, dass was passieren kann und darf dann nicht "ausschließlich" die Schuld bei anderen suchen.

Natürlich ist der Wohnwagenfahrer nicht aus dem Schneider, aber diese großen Dinger werden leider erst jetzt ausgepackt und viele fahren das erste Mal im Jahr mit diesen großen Teilen, dabei unterschätzen sie den Seitenabstand meist gewaltig, die Spiegel sind viel länger und auch die werden unterschätzt. Das ist ja das fatale. Leider!

Erfahrungsgemäß hab ich auf dem RR deutlich mehr kritische Situationen, als auf dem MTB auf Wald/Feldwegen oder Radrouten. Der Risikofaktor Auto ist gewaltig!
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

:rolleyes: Mag doch alles sein. Aber glaubst du ernsthaft, wenn der Richter fragt:

"Wieso haben sie diesen Radweg nicht benutzt"

und er antwortet:

"Weil das zu gefährlich war, wenn ich mit meinen 40kmh da drüberbügel, bolze ich wohlmöglich noch die Kinder um"

Meinst du ernsthaft, dass DAS den Richter überzeugt? Die individuelle Entfaltung des Einzelnen (in dem Falle die Geschwindigkeit bzw. den Schnitt zu halten) rechtfertigt doch nicht, dass man machen kann, was man will.

Oder wie wäre das, wenn der Motorradfahrer sagt, ich kann hier auf der Autobahn keine 200kmh fahren, was aber notwendig ist, um mal richtig die Maschine zu testen, daher fahr ich auf der Standspur, um mich und die anderen nicht zu gefährden. Darf der das dann auch? Und wenn was passiert? Rechtfertigt sein Vorgehen das?


nein, aber es ist sicher auch kein gegenargument die argumentation ins lächerliche zu führen...;)

ich sagte doch die argumentation geschwindigkeit sei zu vermeiden. es ist nur mit der eigenen sicherheit sinnvoll zu argumentieren. und wer möchte sich einem solchen argument verweigern.
argumentationshilfen gibt es zu genüge....

die frage ist nur: folgt das gericht der argumentation? und diese frage ist hier nicht zu klären.
denn auf hoher see und vor gericht....
 
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Vor Gericht wird generell nicht gern gesehen, wenn jemand Schilder missachtet, die sich der Gesetzgeber mühevoll ausgedacht hat und dort hingepflanzt hat.

Es wird insgesamt ein generelles Beweisproblem bestehen bleiben, das allerdings ausschließlich der Radler zu tragen hat. Er muss schließlich beweisen, dass .... und nicht der Wohnmobilfahrer, dass er nicht .... (Rechtsstaatsprinzip, anders gehts nicht)

Denn er muss beweisen, dass er mit dem Außenspiegel berührt wurde, was schwer möglich sein wird, sei denn der Spiegel weist zufällig massive Blutspuren auf, die sich eindeutig nachweisen lassen, glaube ich aber nicht. Selbst ein paar Kratzer am Außenspiegel hat sicherlich fast jeder und würden garnichts beweisen.

Die Fakten sehen dafür deutlicher aus: Die Fakten sagen, dass der Radler den Radweg nicht benutzt hat. Das wird er schwerlich verneinen können - ansonsten würden wir diese ganze Diskussion nicht führen.

Ebenso wird man kaum einem Wohnmobilfahrer Fahrerflucht vorwerfen können - denn in so einem Gerät kriegt man in der Regel recht wenig mit, wenn ein Radler nebst einem hingrätscht. Das kann man dem Wohnmobilfahrer zumindest nicht als vorsätzlich ankreiden, allenfalls wird mans ihm vermutend unterstellen - falls man wie gesagt überhaupt Zeichen findet, dass ER der Grund für den Sturz ist.

Der Zeuge wird das garantiert nicht alles so gesehen haben (der Autofahrer), denn wer mal hinter einem Wohnmobil hergefahren ist, achtet zum einen nicht ständig auf die Abstände zwischen Radler und Wohnmobil und kann außerdem nicht wirklich seriös eine Aussage treffen, ob da wer berührt wurde. Kann ja auch sein, dass der Radler in ein Schlagloch gefahren ist, den Lenker verrissen hat und so weiter.

Also insgesamt stehen leider wenige Fakten fest, die auch noch ungünstigerweise GEGEN den RR Fahrer sprechen.

Das muss man vorher wissen, bevor man vielleicht ein riesiges Fass aufmacht und dann selbst der Doofe vor Gericht ist.


Mein Bekannter hat sich auch mal nebst einem Bus quergelegt, weil der plötzlich ohne Blinken aus der Haltestelle wieder rausfuhr und das Vorderrad meines Bekannten mitnahm. Materialschaden im Wert von circa 1000 Euro, unglücklicher Sturz. Beweisen? Konnten wir keinem was, der Fahrer hat uns nicht einmal gesehen, da wir angeblich im toten Winkel waren. Tja. Und das Ende vom Lied? Er hats wie ein Mann getragen.
Da war übrigens auch ein Radweg nebenan und die erste Frage an ihn lautete, wieso er da nicht gefahren ist: Die Antwort war, wegen den aussteigenden Fahrgästen des Busses, die er nicht gefährden wollte. Gegenantwort war daraufhin: Wieso steigen Sie dann nicht ab oder fahren Schrittgeschwindigkeit, was sie sowieso tun sollten in dieser Situation, wenn sie nicht durchschaubar ist.

Also - nur immer weiter reingeritten, vom Busfahrer war am Ende garkeine Rede mehr.
 
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Der Fahrer des Wohnmobils und seine Frau die auf dem Beifahrersitz saß haben das umklappen des Spiegels bemerkt fuhren aber weiter und wollten erst mal eine Stelle zum Wenden suchen und dann zurück fahren (seine Aussage ...)Die Polizei ermittelt wegen Unfallflucht .
 
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wegfahren ist immer eine blöde idee... egal wasman hinterher sagt.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Genau.

Ich finde, das es sehr dreist von "schoko" ist etwas einfach so ohne von der Materie Ahnung zu haben zu behaupten, und dann auch noch darauf zu bestehen, obwohl ihm von einem Experten gesagt wurde, dass er Unrecht hat.


ich denke auch @schoko sitzt hier einem irrtum auf. die benutzungspflicht endet wenn ich mich dadurch gefährde.

Ausnahmen von der Benutzungspflicht vielmehr in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt. Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:
-straßenbegleitend,
-benutzbar und
-zumutbar.
quelle: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
 
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Genau.

Ich finde, das es sehr dreist von "schoko" ist etwas einfach so ohne von der Materie Ahnung zu haben zu behaupten, und dann auch noch darauf zu bestehen, obwohl ihm von einem Experten gesagt wurde, dass er Unrecht hat.

Was ich noch dreister finde ist, dass du hier permanent Brocken an Halbwissen reinschmeißt, den "Eindruck" erweckst, Vollprofi zu sein und in Wahrheit kein einziges (nicht ein einziges!) Argument von dir gibst, sondern loose Behauptungen, irgendwelche Thesen, die du nicht mit einem Satz mal zu belegen versuchst (oder belegen kannst). Sowas verunsichert, hilft keinem und nervt.

Die Website kenne ich. Die Texte klingen nach Frust gegen grundsätzliche Regelungen des Gesetzgebers und sind absolut einseitig beleuchtet. Sie sind halt genau so geschrieben und durchargumentiert, dass sie jedem passen, der einäugig seine Position betrachtet (aus Radlersicht). Ich kann jedes Argument umdrehen und argumentiere aus Sicht des Autofahrers (und eben auch des Gesetzgebers).

Es gibt Menschen, die revoltieren immer und überall, der Schreiberling gehört auch dazu.


P.S. Und an der hier dargelegten Tatsache ändert der Link rein garnix.
 
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Ich weiß. Praetor ist eigentlich weniger am Radsport interessiert, als am Wegklagen von Radwegen oder sich darüber aufregen oder ähnliches. Man könnte beinahe schon meinen, es handelt sich um eine Neurose, so intensiv, wie er sich mit diesem sinnlosen Thema beschäftigt, bei dem er sowieso nie eine Lösung herbeiführen wird.

http://www.rennrad-news.de/forum/search.php?searchid=4176834

Bin immer wieder verwundert, wieviel Energie manch einer mit sowas verschwendet. Aber als Student hat man noch Zeit dazu, später werden ihm auch die Flausen vergehen und er ist froh, 2-3x in der Woche überhaupt noch auf dem Rad zu sitzen und seine 1 Stunde zu fahren.
 
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Ganz klar ist, du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen, indem du den Radweg nicht benutzt hast.
Der Autofahrer hat zwei Straftaten begangen, fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht.
Du könntest ein Bußgeld erhalten, bei dem Autofahrer wird ein Gericht entscheiden.
Das war Strafrecht.
Im Zivilrecht kann es schon anders aussehen, dort kannst du Probleme bekommen, wenn du Schadenersatz forderst.

Du hättest dich dem Radweg anpassen müssen, solange er befahrbar ist.
 
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Da scheint es mir als wären einige hier noch nie vor Gericht gewesen.
Macht euch mal den Spass und schaut mal bei einer Verkehrsrechtssache in den Saal.
Da seht ihr mal wie es "in echt" ist.

In diesem konkreten Fall geh auf jeden Fall zu einem Anwalt. Die Kosten wirst du nicht tragen müssen.
Der Womo Fahrer hat ja faktisch schon mit der Aussage das er es bemerkt hat und nur mal noch wenden wollte alles zugegeben.
Die Sache mit der Teilschuld ist zwar auch nicht ohne aber mit etwas Geschick und Glück kommst du da auch raus.

Wie es am Ende mit dem Finanziellen ausschaut ist ja auch etwas ganz anderes, das muss ja die Haftpflicht des Womo bezahlen und das hat nicht unbedingt etwas mit dem Ausgang der Verhandlung zu tun.

Also ab zum Anwalt (frag vorher mal rum, da gibts auch Pfeifen) und halte uns am laufenden.

Cu danni
 
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Jepp der Skorpion hatte das schon gut zusammen gefasst.

Cu danni
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Da scheint es mir als wären einige hier noch nie vor Gericht gewesen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass so ein Kleinscheixx nicht vor Gericht landen wird. Dazu ist - so doof das klingt - nicht genug passiert. Die Gerichte sind froh, wenn sowas außerhalb vorher schon abgeklärt werden kann. Wieder 1 Verwaltungsfall weniger.
 
AW: Unfall -brauche Hilfe zum rechtlichen Verlauf

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (hier oft als Unfallflucht beschrieben) kommt mit ziemlicher Sicherheit vor Gericht.
Aber wir müssen hier ja nicht im die Wette mutmaßen.

Cu Danni
 
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Ich bin mir ziemlich sicher, dass so ein Kleinscheixx nicht vor Gericht landen wird. Dazu ist - so doof das klingt - nicht genug passiert. Die Gerichte sind froh, wenn sowas außerhalb vorher schon abgeklärt werden kann. Wieder 1 Verwaltungsfall weniger.

Die Gerichte haben aber nun mal 0% daran zu entscheiden, ob ein Fall dort landet oder nicht.

Wenn sich entweder der Geschädigte oder dessen Krankenkasse bei der Haftpflicht des Wohnmobilfahrers gütlich halten wollen, dann werden sie das ganze über Anwälte oder vor dem Richter klären. Punkt.
 
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