Ich verstehe zwar dein Argument, halte es aber im Ergebnis für unzulässig. Deine Aussage ist zunächst, dass der Staat auch für solche Situationen Regeln vorgeben dürfe, in denen man sich in erster Linie selbst gefährde. Das ist korrekt, das hat aber auch niemand bezweifelt. Denn es gibt ja zB die Helmpflicht für den Motorradfahrer.
Doch dann machst du einen - aus meiner Sicht unzulässigen - Schluss, indem du sagst, der Staat könne/solle das auch bei Radfahrern machen und eine Helmpflicht vorgeben. Du vergisst dabei, dass die Existenz von Regelungen, die die freie Entscheidung limitieren (hier: Helmplficht für Motorradfahrer) kein Beleg dafür ist, man dürfe eine scheinbar gleiche Regelung auch für andere Gruppen (hier: Radfahrer) einführen. Es mangelt hier an der Auseinandersetzung mit der Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit). Sonst könnte man auch eine Helmpflicht für Fußgänger einführen, da sie ja theoretisch ein Helm auch schützen könnte.
Wir haben es doch bei Corona gesehen: Da werden staatliche Restriktionen eingeführt, die Infektionen verhindern sollen, obwohl man von Anfang an wusste, dass man nur durch Infektionen der breiten Bevölkerung aus der Pandemie rauskommen würde. Das heißt, die Restriktionen waren weder geeignet, noch stand der Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Einschränkungen.
Für die Helmpflicht bei Radfahrern gilt auch, dass der Eingriff recht schwer ist. Alle Radfahrer müssten auch auf kurzen Strecken einen Helm tragen. Der Nutzen wäre dagegen begrenzt, da man mit weitaus niedrigeren Geschwindigkeiten unterwegs ist und die Betriebsgefahr signifikant niedriger ist als bei Autos und Motorrädern.
Wir hätten bei der Helmpflicht also schlicht kein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Schwere der Maßnahme und dem Nutzen. Und daher gilt im Ergebnis - in dieser Frage! - eben doch: Es kann jeder selbst entscheiden. Ich habe heute in der U-Bahn auch Leute mit Maske gesehen. Solange ich derartigen Unsinn nicht mitmachen muss, ist es mir egal.