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Stadler Umtausch

fxdboy

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Hallo Zusammen.

Ich habe vor einen knappen halben Jahr bei Stadler ein paar reduzierte Northwave MTB Schuhe gekauft.

Vor 4 Wochen ist mir dann der rechte Schuh auf der Innenseite über ca 4-5 cm auf gerissen so das der nicht mehr wirklich schön zu fahren ist.

Ich bin also zu Stadler und habe die Schuhe umtauschen wollen.

Vor Ort sagte man mir dann das sie die Schuhe zu Northwave einschicken müsste und das die dann entscheiden ob ich eine Gutschrift bekomme oder ich neue Schuhe (falls es das Modell noch gibt) oder sie repariert werden (Reparatur halte ich für extrem unwahrscheinlich der Schuh ist definitiv kaputt).

ich habe dann gefragt ob es nicht ne andere Möglichkeit gäbe z.b. direkten Umtausch oder vielleicht einen Gutschein im selben wahrenWert (99€) damit ich mir neue Schuhe direkt vor Ort holen kann.

Das währe nicht möglich und die Schuhe würden auf jeden Fall eingeschickt werden es gäbe garkeine andere Möglichkeit wurde mir dann gesagt.

Naja habe die Schuhe dann vor Ort gelassen damit Stadler die Schuhe eingeschickt.
Das vor genau 2 Wochen und ich habe bis jetzt keine Antwort auf Mails oder bei Telefonaten bekommen wann ich den nun mit einer Gutschrift, Umtausch oder ähnlichem rechnen kann.

Jetzt ist meine frage folgende.

Habe ich nicht direkt ein recht auf Umtausch oder gutschrift der wahre bei einem solchen defekt ?

Den ich habe ja mit Stadler den Kaufvertrag geschlossen und nicht mit Northwave !?

Und ich kenn es eigentlich von anderen Fahrradläden so das wenn man einen defekt hat die wahre direkt getauscht wird oder es eine Gutschrift gibt
 
Eigentlich kannst Du Dir als Käufer die Form der Nacherfüllung aussuchen (Reparatur, Neuware oder Geld zurück). Allerdings darf dem Händler dabei kein erheblicher finanzieller Nachteil entstehen. Meistens bietet der Verkäufer eine Reparatur an, da das für ihn am kostengünstigsten ist. Such Dir mal im BGB den entsprechenen §, ich meine das es der 439 ist...
 
Du hast Recht auf Nacherfüllung oder so ähnlich. D.h., dass der Händler/Hersteller dir korrekt funktionierende Ware zurückliefern muss. Daber wird er natürlich das machen, was für ihn finanziell am günstigsten ist. Ein Recht auf Umtausch oder Geld zurück hast du erst, wenn der Händler/Hersteller drei Mal gescheitert ist.

Du hast zwar mit Stadler den Kaufvertrag geschlossen, dennoch muss nicht Stadler die Defekt beseitigen, sondern kann es an den Hersteller weiterreichen. Stadler ist nur dazu verpflichtet die weitere Abwicklung zu übernehmen.

Achtung: Wissen basiert auf Teils verschlafenden BBS Unterricht...
 
...ohne §, sondern Erfahrung und Rechtsempfinden: wie oben schon geschrieben, dem Händler Chance auf Nachbesserung/Reparatur geben - da Stadler nicht entscheiden kann/will, ob der Schaden durch den Benutzer oder Produktmangel entstanden ist, gehts zu Northwave...und das kann natürlich dauern! Vorabgutschrift ist sehr sehr unwahrscheinlich!!
Hatte mal einen Reifen zu Continental zwecks Überprüfung eingeschickt - dauerte ein halbes Jahr, bis der Ersatz kam (Laborprüfung, etc.) - ein anderes Mal einen Sattel von Specialized: hier hatte ich nach 2 Tagen die Gutschrift, da (scheinbar) ein häufiger vorkommendes Konstruktionsproblem...
 
wie geschrieben, zumeist wird dem Händler die Reparatur eingeräumt... Aber er darf das nicht bestimmen! "Der Käufer kann dabei wählen, welche Form der Nacherfüllung er für sich wünscht. Der Käufer hat grundsätzlich die freie Wahl." Aber wie gesagt, steht da noch die Verhältnismäßigkeit.
 
Im Rahmen der Gewährleistung haftet Stadler als Verkäufer dafür, dass er die Schuhe fehlerfrei übergeben hat. Fxdboy müsste also behaupten, dass der Riss von Anfang da war und er ihn jetzt erst bemerkt hat. Wie plausibel das sein kann, nachdem er damit ein paar Monate herum gefahren ist, kann er wohl am besten selbst beurteilen. Unabhängig davon könnte es sein, dass Northwave als Hersteller dafür garantiert, dass sein Zeug eine gewisse Zeit hält, dann besteht ein Anspruch gegen Northwave. Wenn das nicht der Fall ist, bliebe noch die Hoffnung auf Kulanz.
 
Habe vor 15min mit Stadler telefoniert...
Also bei Northwave sind die Schuhe wohl schon letzte woche eingegangen und ich bekomme ein Paar neue Materialfehler blabla
Keine ahnung auf jeden fall bekomme ich nen Anruf wenn die neuen da sind.
 
wie geschrieben, zumeist wird dem Händler die Reparatur eingeräumt... Aber er darf das nicht bestimmen! "Der Käufer kann dabei wählen, welche Form der Nacherfüllung er für sich wünscht. Der Käufer hat grundsätzlich die freie Wahl." Aber wie gesagt, steht da noch die Verhältnismäßigkeit.
Wo hast Du das Zitat denn her? Ich dachte bisher auch, der Verkäufer habe die Chance die Nacherfüllung im eigenen Ermessen in die Wege zu leiten. Zumindest, solange er das in angemessener Frist und mit annehmbar wenigen Versuchen erfolgreich schafft.
Edit: a jah, 439 Ziff 1 lautet tatsächlich so ähnlich. Ziff 2 sollte aber nicht überlesen werden. Ist bei Schuhen dieser Kategorie unerheblich, wie der Verlauf ja auch beweist, aber nicht grundsätzlich
 
Na ja, man lässt dem Verkäufer halt die Chance, aber er darf das nicht einfach so bestimmen (entgegen der landläufigen Meinung - ala, 3 Reparaturversuche müssen akzeptiert werden). Aber ich denke fast, das wissen auch nicht alle Verkäufer...
 
...Fxdboy müsste also behaupten, dass der Riss von Anfang da war und er ihn jetzt erst bemerkt hat.
Der Gesetzgeber geht aber davon aus, dass ein Mangel, der innnerhalb von sechs Monaten angezeigt wird, bereits beim Kauf bestand. Nach 6 Monaten muß dies der Käufer belegen. Dies ist durch einen Gutachter (hier Schustermeister) möglich, jedoch streitbar und ggf. mit Kosten verbunden. Bei 99€ wird es sich nicht lohnen, jedoch bei einem Rennrad z.B. mit hohem Wert.
 
So hier mal zum nachlesen. Und da der TE den Mangel scheinbar innerhalb der ersten 6monate hatte ist die Sache doch eh geritzt ,Händler hätte ihm gleich neue Schuhe mit geben müssen, nach meinem Verständnis.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
Nein, hätte er nicht. Der Händler darf den Mangel in angemessener Frist beseitigen, was ihm vernünftigerweise auch ermöglicht, seinerseits seinem Verkäufer (Grosshändler/Hersteller) den Anspruch geltend zu machen. Was er tatsächlich treibt, kann dem Endkunden aber egal sein (und geht ihn auch nichts an), da sein Vertragspartner der Händler ist. Dort gilt dann das oben diskutierte.
Ein Anspruch auf sofortigen Ersatz/sofortige Behebung besteht nicht.
 
Wurde schon vieles richtige gesagt.
Gewährleistung geht zunächst vom Händler aus. Dieser muss die Schuhe ersetzten/reparieren usw.

Der Stadler möchte die Beurteilung einerseits nicht selber machen, andererseits kann er vom Hersteller ebenfalls ggf. Ersatz fordern.
Mit dem Einschicken macht der Stadler ggf. beides.
Wichtig ist: der Händler schickt die Schuhe ein, nicht der Käufer. So ist es bei "Gewährleistung". Schlussendlich hat man aber hier gegen den Händler Ansprüche und nicht gegen den Hersteller.
Bei (der für den Hersteller freiwilligen) Garantie kann man die Sachen oft direkt an den Hersteller schicken und der Händler hat damit dann nichts am Hut.
 
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