bergabkönig
wieder bergauf
AW: Sicherheit oder Spass?
Wetter? Blos nicht...
Also, dann doch lieber übers ........ reden....![]()
Wetter? Blos nicht...
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Also, dann doch lieber übers ........ reden....![]()
bei 80 vor einem felsen / baum ect......ich glaub da hilft so ein fahrrad"helmchen" nicht mehr besonders viel, wenn da schon motorradhelme an ihre grenzen stossen.
...aber mit 80 nen berg runter, auf milimeter breiten reifen......dann sollte der lederkombi auch nicht fehlen!!
also ich für mein teil sehe das ziemlich zweischneidig.
Missbrauche mal diesen Thread, der einen schön passenden Titel trägt:
Wochenende, Landstraße, ein einsamer Biker, kein Verkehr.
Von hinten nähert sich ein Notarzt mit Blaulicht, das Martinshorn ist abgeschaltet.
Fast auf Höhe des Radfahrers ertönt das Martinshorn. Der Radler zuckt zusammen, und fährt vor Schreck fast in den Graben.
Direkt nach dem Überholvorgang wird das Martinshorn wieder abgeschaltet.
Diente diese Aktion der Sicherheit? Oder war es nur ein Spass?
Der Radfahrer jedenfalls fand das so lustig, dass er seinen Mittelfinger ruckartig rauskramte...
Weiß jemand von Euch, wann das Horn ein- bzw. ausgeschaltet sein darf/muss?
Weiß jemand von Euch, wann das Horn ein- bzw. ausgeschaltet sein darf/muss?
...
Wäre es in deinem Fall zu einem Unfall gekommen, wäre der Fahrer womöglich nicht gut weggekommen.
Shalimah: Erklär das Deinen Jungs doch mal.
Hallo Shalimah,Das Problem im Rettungsdienst ist, dass man sich immer auf sehr dünnem Eis bewegt. Die Geschwindigkeit überschreiten oder im Überholverbot überholen ist immer nur mit der Kombi von Blaulicht und Martinshorn erlaubt.
Hallo Shalimah,
bin mir ziemlich sicher, dass das nicht so ist. Das Horn ist nur dann notwendig wenn man Wegerecht in Anspruch nímmt, also jemandem die Vorfahrt nimmt oder so.
Auch im Überholverbot darf aber ein Überholter keinen so großen Schlenker machen, dass bei eingehaltenem Seitenabstand eine Gefahr entsteht.
Im Überholverbot überholen oder schneller fahren als das Tempolimit ist auch ohne Horn zulässig.
Damit sind die Rettungsdienste im Einsatz auch ohne Horn (theoretisch sogar ohne Blaulicht) von der StVO befreit - allerdings immer unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit.(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Also: Nur das Horn (zusammen mit Blaulicht) verschafft dem Fahrer Wegerecht, also Vorrang vor allen anderen VT.(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Der Fahrer hat nun ein Verfahren am Hals, weil sich die Zeugen nicht einig sind, ob er das Horn an hatte oder nicht. Wenn er es nicht eingeschaltet hätte, wäre er nämlich schuld.