• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Sicherheit oder Spass?

AW: Sicherheit oder Spass?

bei 80 vor einem felsen / baum ect......ich glaub da hilft so ein fahrrad"helmchen" nicht mehr besonders viel, wenn da schon motorradhelme an ihre grenzen stossen.

Ja, wenn Helme zu fest gegen einen Gegenstand stoßen, dann stoßen sie an Grenzen...das sind dann die grenzwertigen Gegenstände!

...aber mit 80 nen berg runter, auf milimeter breiten reifen......dann sollte der lederkombi auch nicht fehlen!!
also ich für mein teil sehe das ziemlich zweischneidig.

Jeder Reifen ist Milimeter breit. Manche mehr, manche weniger!
Ja klar, zweischneidig: Ein Dackelschneider vorne, einer hinten. Wir fahren ja kein Einräder - das könnte aber ne einschneidende Erfahrung werden.

Sorry, aber Freitag nachmittags ist mir öfters nach Wortblödeleien :aetsch:
 
AW: Sicherheit oder Spass?

Missbrauche mal diesen Thread, der einen schön passenden Titel trägt:

Wochenende, Landstraße, ein einsamer Biker, kein Verkehr.
Von hinten nähert sich ein Notarzt mit Blaulicht, das Martinshorn ist abgeschaltet.
Fast auf Höhe des Radfahrers ertönt das Martinshorn. Der Radler zuckt zusammen, und fährt vor Schreck fast in den Graben.
Direkt nach dem Überholvorgang wird das Martinshorn wieder abgeschaltet.

Diente diese Aktion der Sicherheit? Oder war es nur ein Spass?
Der Radfahrer jedenfalls fand das so lustig, dass er seinen Mittelfinger ruckartig rauskramte...

Weiß jemand von Euch, wann das Horn ein- bzw. ausgeschaltet sein darf/muss?
 
AW: Sicherheit oder Spass?

Missbrauche mal diesen Thread, der einen schön passenden Titel trägt:

Wochenende, Landstraße, ein einsamer Biker, kein Verkehr.
Von hinten nähert sich ein Notarzt mit Blaulicht, das Martinshorn ist abgeschaltet.
Fast auf Höhe des Radfahrers ertönt das Martinshorn. Der Radler zuckt zusammen, und fährt vor Schreck fast in den Graben.
Direkt nach dem Überholvorgang wird das Martinshorn wieder abgeschaltet.

Diente diese Aktion der Sicherheit? Oder war es nur ein Spass?
Der Radfahrer jedenfalls fand das so lustig, dass er seinen Mittelfinger ruckartig rauskramte...

Weiß jemand von Euch, wann das Horn ein- bzw. ausgeschaltet sein darf/muss?


Nein, wissen tue ich das nicht.

Ich vermute aber mal, dass das ähnlich wie mit dem Hupen (bei normalen Dosisten) ist. "Hupen zum Anzeigen der Überholabsicht ist erlaubt". Sinn der Sache ist ja, dass man als schnellerer Verkehrsteilnehmer einen langsameren "warnt", dass man überholen will. Dann kann sich der zu überholende daraus einstellen (z.B. besonders weit rechts fahren, nicht plötzlich links abbiegen:D , sich aus überholtwerden (Sog) einstellen, ...).
Dann müsste aber auch ca. 50m (je nach Geschwindigkeit(sdifferenz)) vorher gehupt werden.

Dass die meisten Autofahrer mit Ihrem "Achtung, ich überhole grade" absoluten Schwachsinn machen, ist denen wohl nicht bewusst. (Ich rede jetzt nicht von "Fahr auf dem Radweg-Mööpern"). Ich vermute bei dem Notarztfahrer ähnliches.

Generell liegt man meistens richtig, wenn man Blödheit als Ursache für bescheuertes verhalten vermutet. Die meisten Leute sind blöder als dass sie Arschlöcher sind. Bei den schlimmen kommt dann beides zusammen.

Grob kann ich mich an meine Fahrschule erinnern. Das Horn ist geboten an Gefahrenstellen (also Kreuzungen). Die lalüen ja immer an den Kreuzungen und schalten das Horn dann wieder ab. Ich nehme daher an, dass der Typ Dich als "Gefahrenstelle" angesehen hat und vor dem Überholen hupen wollte (s.o.)
 
AW: Sicherheit oder Spass?

Weiß jemand von Euch, wann das Horn ein- bzw. ausgeschaltet sein darf/muss?

StVO:
§ 35 Sonderrechte
5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


Muss zur Inanspruchnahme dieser Sonderrechte (Parken, zul. Höchstgeschwindigkeit, Vorfahrt) nicht eingeschaltet sein.

§ 38 Wegerecht
(1) 1Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

2Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Horn ist darüber hinaus sinnvoll, um die Inanspruchnahme der Sonderrechte gegenüber anderen anzuzeigen. Das Blaulicht allein also eigentlich ohne Bedeutung (rechtlich).
Situativ wird auch auf den Einsatz des Horns verzichtet (z.B. Nachts), was sinnvoll sein kann. Der Fahrer bewegt sich dann aber auf dünnem Eis, da im Falle eines Unfalls auch der Aspekt der Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Raume steht. Er muss dann zudem nachweisen, dass der Unfall auch durch den Einsatz des Horns nicht hätte vermieden werden können.

Wäre es in deinem Fall zu einem Unfall gekommen, wäre der Fahrer womöglich nicht gut weggekommen.
 
AW: Sicherheit oder Spass?

...

Wäre es in deinem Fall zu einem Unfall gekommen, wäre der Fahrer womöglich nicht gut weggekommen.

Danke für die ausführlichen Infos.

Ich finde es natürlich korrekt, dass sich der Fahrer des Notarztwagens gegen mögliche Konsequenzen absichert. Dass der Radfahrer dabei mit Genickbruch im Graben hätte landen können, ist in dieser Situation unerheblich - schließlich ging es ja darum, Menschenleben zu retten.
Zwar herrschten in der konkreten Situation keine schlechten Sichtverhältnisse und es war auf gerader Strecke auch sonst kein Fahrzeug weder vor noch hinter dem Rettungswagen und dem Radfahrer zu sehen; auch existieren keine Zufahrten und Stichstraßen auf dem Teilstück - aber wer weiß, woher diese verdammten Autos manchmal kommen. Bei uns z.B. fallen Sie hin und wieder plötzlich vom Himmel... :rolleyes:

Letztendlich habe ich das Erlebnis sowie den Fahrer in das Kästchen mit den übrigen schlechten Beispielen wegsortiert.

Grüße
Dirk
 
AW: Sicherheit oder Spass?

Das Problem im Rettungsdienst ist, dass man sich immer auf sehr dünnem Eis bewegt. Die Geschwindigkeit überschreiten oder im Überholverbot überholen ist immer nur mit der Kombi von Blaulicht und Martinshorn erlaubt. I
ch kenne es auch nur so, dass generell das Horn eingeschaltet wird, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer überholt wird, da man ja nie sicher sein kann, was der als nächstes tut. Wenn der andere nun gerade dann einen Schlenker fährt (egal ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt) während man dran vorbeifährt, ist man dran, es sei denn, das Horn war eingeschaltet.

Nebenbei fährt keiner, den ich kenne unnötigerweise mit Sondersignalen, da man immer auch sein eienes Leben aufs Spiel setzt. Es gibt genügend Unfälle, die dies bezeugen.
 
AW: Sicherheit oder Spass?

Dann möchte ich noch mal meine These wagen:

Der Fahrer war einfach genauso dumm/naiv/unwissend wie viele normale Autofahrer, die die Schockwirkung einer aus großer Nähe abgefeuerten Hupe/Horn einfach unterschätzen bzw. nicht drüber nachdenken.

Normalerweise hupen Autofahrer ja andere Autofahrer an. Und bei der Geschwindigkeit, der Geschwindigkeitsdifferenz zwischen zwei Autos und der Schalldämmung durch die Blechbüchse und ggf. noch Musik im Auto: Da ist das 10m hinter dem Auto früh genug (dauert ja noch ein paar Sekunden, bis man bei 10km/h Differenz überholt) und alles andere wäre bei 120 sachen zu weit weg, als dass man es noch hören könnte.

Shalimah: Erklär das Deinen Jungs doch mal.

Radrentner: Ich würd mich auch aufregen. Ob ich wegen der Dummheit oder der Aggressivität anderer Verkehrsteilnehmer sterbe, ist mir persönlich dann auch egal.
 
AW: Sicherheit oder Spass?

Shalimah: Erklär das Deinen Jungs doch mal.

Den meisten brauch ich das nicht zu erklären. Die sind nämlich zu fast 100% selber Rennradfahrer, Mountainbiker, Tourenradler...

Die sind sogar oft so umsichtig, das Horn neben einer Pferdekoppel auszuschalten.

Aber immer kann man das nicht vermeiden.
 
AW: Sicherheit oder Spass?

Das Problem im Rettungsdienst ist, dass man sich immer auf sehr dünnem Eis bewegt. Die Geschwindigkeit überschreiten oder im Überholverbot überholen ist immer nur mit der Kombi von Blaulicht und Martinshorn erlaubt.
Hallo Shalimah,

bin mir ziemlich sicher, dass das nicht so ist. Das Horn ist nur dann zwingend notwendig wenn man Wegerecht in Anspruch nímmt, also jemandem die Vorfahrt nimmt, bei Rot in die Kreuzung brettert, trotz Gegenverkehr überholt oder so.

Auch im Überholverbot darf aber ein Überholter keinen so großen Schlenker machen, dass bei eingehaltenem Seitenabstand eine Gefahr entsteht.

Im Überholverbot überholen oder schneller fahren als das Tempolimit ist auch ohne Horn zulässig.
 
AW: Sicherheit oder Spass?

Hallo Shalimah,

bin mir ziemlich sicher, dass das nicht so ist. Das Horn ist nur dann notwendig wenn man Wegerecht in Anspruch nímmt, also jemandem die Vorfahrt nimmt oder so.

Auch im Überholverbot darf aber ein Überholter keinen so großen Schlenker machen, dass bei eingehaltenem Seitenabstand eine Gefahr entsteht.

Im Überholverbot überholen oder schneller fahren als das Tempolimit ist auch ohne Horn zulässig.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Man ist ja auf dem Weg zum Einsatz schneller unterwegs, als erlaubt.

Vor einem Jahr hatten wir bei uns einem Unfall, wo eine Frau in einer Schlange von Autos gefahren ist, alle sind rechts ran gefahren, sie auch.
Nur hat sie ausgeholt, um links abzubiegen. Der Notarztwagen ist der Frau voll in die Seite gebrettert, weil er mit Sondersignalen an der Kolonne vorbeifuhr. Dort war kein Überholverbot oder ähnliches, es war 50 erlaubt, kein Gegenverkehr.

Der Fahrer hat nun ein Verfahren am Hals, weil sich die Zeugen nicht einig sind, ob er das Horn an hatte oder nicht. Wenn er es nicht eingeschaltet hätte, wäre er nämlich schuld.
 
AW: Sicherheit oder Spass?

Sonderrechte sind geregelt in §35 StVO, relevant für den Rettungsdienst sind folgende Absätze:
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Damit sind die Rettungsdienste im Einsatz auch ohne Horn (theoretisch sogar ohne Blaulicht) von der StVO befreit - allerdings immer unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit.

Eine Überschreitung des Tempolimits zum Beispiel gefährdet aber nicht gleich die öffentliche Sicherheit, insofern ist das prinzipiell zulässig.

Der Einsatz des Horns ist geregelt in §38
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Also: Nur das Horn (zusammen mit Blaulicht) verschafft dem Fahrer Wegerecht, also Vorrang vor allen anderen VT.

Kommt es daher zu einer Kollision, dann ist der Fahrer natürlich weit besser dran wenn er das Horn eingeschaltet hatte, denn dann hatte er Vorrang.

Ohne Horn wird das Verhalten des Fahrers dagegen genauso bewertet wie das jedes anderen VT. Auch dann muss er aber an dem Unfall nicht automatisch Schuld oder Teilschuld haben, denn auch der gewöhnliche VT hat nicht automatisch eine Teilschuld, wenn er ein Tempolimit mäßig überschritten hat.
 
Zurück