Birdman
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Woher kommt eigentlich Deine Mutmaßung über einen "außergerichtlichen Vergleich"? Soweit bist Du doch noch lange nicht. Wenn ich Deine Schilderung hier richtig interpretiere, hast Du der gegnerischen Versicherung ja überhaupt noch keine Forderung mitgeteilt, geschweige denn, dass diese hiervon irgendetwas abgelehnt hätte. Wie schon mehrfach geschrieben, nimm Dir einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, der stellt Deine berechtigten Forderungen (Schadensersatz, Reparaturen, Schmerzengeld etc.) zusammen und übermittelt dies der Versicherung. Wobei ich stark bezweifle, dass ein Anwalt solche Punkte wie eventuelles Krebrisiko durch medizinisch notwendige Untersuchungen mit aufnehmen wird. Andere mögliche Langzeitfolgen dagegen sicherlich.