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Schwerer Unfall: Ich vs. Autotür - Vorgehen bzgl. Schmerzensgeld

Woher kommt eigentlich Deine Mutmaßung über einen "außergerichtlichen Vergleich"? Soweit bist Du doch noch lange nicht. Wenn ich Deine Schilderung hier richtig interpretiere, hast Du der gegnerischen Versicherung ja überhaupt noch keine Forderung mitgeteilt, geschweige denn, dass diese hiervon irgendetwas abgelehnt hätte. Wie schon mehrfach geschrieben, nimm Dir einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, der stellt Deine berechtigten Forderungen (Schadensersatz, Reparaturen, Schmerzengeld etc.) zusammen und übermittelt dies der Versicherung. Wobei ich stark bezweifle, dass ein Anwalt solche Punkte wie eventuelles Krebrisiko durch medizinisch notwendige Untersuchungen mit aufnehmen wird. Andere mögliche Langzeitfolgen dagegen sicherlich.
 
Mir fällt es leider schwer, mich so kämpferisch zu zeigen. Das heißt andererseits natürlich nicht, dass ich mich über den Tisch ziehen lasse. Ein Vergleich kann auch für mich von Vorteil sein, wenn er den ganzen Ärger verkürzt und die Unsicherheit, die man vor Gericht und auf hoher See immer hat, beseitigt. Natürlich werde ich mich anwaltlich vertreten lassen und einem Vergleich nur zustimmen, wenn er von der Größenordnung her stimmt.
Du nimmst Dir nur einen Anwalt. Der übernimmt dann alles weitere. Du musst Dich dann um nichts mehr kümmern. Du brauchst auch keine Angst vor den Kosten zu haben, die übernimmt die gegnerische Versicherung. Wie hier schon geschrieben: Du weist ja gar nicht mit welchen Langzeitfolgen Du leben musst. Da geht es eventuell auch um eine Berufsunfähigkeit. Da bist Du ohne Anwalt überfordert. Das Du keine Polizei gerufen hast war ein Fehler, ist jetzt aber nicht mehr zu ändern. Und erstatte auf jeden Fall Anzeige gegen den Autofahrer.
Kopf hoch und gute Besserung.
 
Hi, erstmal gute Besserung. Hast Du eigentlich eine Unfallversicherung? (Über die Eltern evtl.) Wenn ja, denen das auch melden. Vielleicht können die dir da auch Tipps geben, schliesslich betrifft es finanziell auch sie oder zumindest kennen die das Prozedere in solchen Fällen,wenn es gilt Geld beim Gegner einzufordern.
 
Woher kommt eigentlich Deine Mutmaßung über einen "außergerichtlichen Vergleich"?

ich glaube der TE hat hier einfach den falschen Begriff benutzt. Ersetzt man Vergleich durch Einigung, macht das Ganze schon mehr Sinn. Dem TE geht es wahrscheinlich aufgrund seiner schlechten körperlichen Verfassung nur um möglichst wenig Stress und Ärger...
Den nimmt dir aber der Anwalt weitesgehend ab.
 
Würde mich interessieren, welche Vorteile hat er dadurch?

Wenn die Polizei kommt, braucht es keine Anzeige mehr, weil der Sachverhalt dort ja schon bekannt ist.
Strafanzeige heißt, daß ein möglicherweise strafbarer Sachverhalt den Ermittlungsbehörden zur Kenntnis gelangt.
Der Verletzte hat dann normalerweise gar keinen Einfluß mehr darauf, ob die Strafverfolgung stattfindet oder nicht.
Das ganze wird dann in jedem Fall strafrechtlich verfolgt. In dem hier vorliegenden Fall käme nur eine
fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Diese wird eigentlich nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt.
Allerdings kann die Staatsanwaltschaft sehr wohl auch ohne den Antrag des Verletzten ein Strafverfahren in
Gang bringen ! (§§ 229, 230 StGB).
Wie bereits mehrfach geschrieben, ist eine vorgerichtliche - zivilrechtliche - Einigung Quatsch.
Gute Besserung !
 
Ich wünsche auf alle Fälle gute Besserung und spare mir weitere Klugscheißereien oder Tipps für die Zukunft. Hoffe, Du erholst Dich so schnell wie möglich.
 
Sollten deine Verletzungen stimmen, einen außergerichtlichen Vergleich, deinen Humor möchte ich haben, sorry.
Du weißt doch gar nicht, was an eventuellen Spätfolgen auf dich zukommen.

Falls es schwierig wird, dem Unfallgegner die Schuld nachzuweisen, ist so ein Vergleich nicht verkehrt. Ich hatte vor 15 Jahren eine ähnliche Situation, wo ich nachts über eine unbeleuchtete und nicht gesicherte Kabelabdeckung gefahren und schwer gestürzt bin. 2 Wochen Krankenhaus. Nach meinem Sturz war dann alles gesichert und beleuchtet und wir hatten Probleme, dem Verursacher strafrechtlich beizukommen. Der hatte nämlich plötzlich auch Zeugen für seine Version. Das lief dann auf einen Vergleich raus, wo es wenigstens ein wenig Schmerzensgeld gab.
Also von vornherein anstreben sollte man so einen Vergleich zwar nicht, kann aber sein, dass man ungünstigstenfalls nur so noch etwas Entschädigung bekommt.

P.S. Gute Besserung dem TE!
 
Falls es schwierig wird, dem Unfallgegner die Schuld nachzuweisen, ist so ein Vergleich nicht verkehrt. Ich hatte vor 15 Jahren eine ähnliche Situation, wo ich nachts über eine unbeleuchtete und nicht gesicherte Kabelabdeckung gefahren und schwer gestürzt bin. 2 Wochen Krankenhaus. Nach meinem Sturz war dann alles gesichert und beleuchtet und wir hatten Probleme, dem Verursacher strafrechtlich beizukommen. Der hatte nämlich plötzlich auch Zeugen für seine Version. Das lief dann auf einen Vergleich raus, wo es wenigstens ein wenig Schmerzensgeld gab.
Also von vornherein anstreben sollte man so einen Vergleich zwar nicht, kann aber sein, dass man ungünstigstenfalls nur so noch etwas Entschädigung bekommt.

P.S. Gute Besserung dem TE!

Daher würde ich in so einem schweren Fall die Polizei holen.
Der Verursacher erinnert sich eventuell auch nicht mehr an seine Aussage und dreht so manches dann um:( oder macht es so passend, dass der Radfahrer schuld hat.
 
Daher würde ich in so einem schweren Fall die Polizei holen.
Der Verursacher erinnert sich eventuell auch nicht mehr an seine Aussage und dreht so manches dann um:( oder macht es so passend, dass der Radfahrer schuld hat.

Recht hast du, die Polizei sollte bei sowas immer gerufen werden.
Damals in meinem Fall hat der "Wächter", welcher meinen Überschlag mitbekommen hat, nur den Krankenwagen gerufen, keine Polizei. Beziehungsweise kam die erst später, als ich schon abtransportiert worden und das Rad an den Zaun gestellt war und alles hübsch beleuchtet war. Unfallrekonstruktion unmöglich.:(
 
Falls es schwierig wird, dem Unfallgegner die Schuld nachzuweisen, ist so ein Vergleich nicht verkehrt. Ich hatte vor 15 Jahren eine ähnliche Situation, wo ich nachts über eine unbeleuchtete und nicht gesicherte Kabelabdeckung gefahren und schwer gestürzt bin. 2 Wochen Krankenhaus. Nach meinem Sturz war dann alles gesichert und beleuchtet und wir hatten Probleme, dem Verursacher strafrechtlich beizukommen....

Sorry, wieder mal gefährliches Halbwissen !
Bei einem Unfall Fahrrad vs. Kfz kommt es auf "Schuld" mitunter nur am Rande an, manchmal eigentlich gar nicht.
Der Kfz-Halter haftet z.B. allein aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs, u.U. auch wenn er gar nicht gefahren ist.
Ein Verschulden ist hier unerheblich.
Stichworte: Gefährdungshaftung, § 7 StVG
Die etwas "rechtsferne" Einschätzung wie "so ein Vergleich ist nicht verkehrt, wenn man die Schuld nicht nachweisen kann",
mag in anderen Rechtsgebieten ja zutreffen; im Straßenverkehrsrecht ist das ein ganz schlechter Tip, wenn ein
Fahrrad auf ein Kraftfahrzeug trifft. :)
Ich kann mich nur wiederholen: Verbindlichen Rechtsrat gibt der Anwalt !

Dem Verursacher "strafrechtlich beizukommen" ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nicht die des Verletzten.
Es obliegt allein der Staatsanwaltschaft, die nötigen Beweise für ein Strafverfahren zu sammeln und nicht dem Verletzten !
Das Unfallopfer spielt im Strafverfahren eine eher untergeordnete Rolle. Man kann das schlecht finden, aber es ist so.
 
Anwaltskammern können passende Anwälte (z. B. für Verkehrsrecht) nennen. Ansonsten hilft auch ein Blick in die "gelben Seiten", da geben viele RA's auch die Rechtsgebiete mit an, für die sie tätig sind.
 
Sorry, wieder mal gefährliches Halbwissen !
Bei einem Unfall Fahrrad vs. Kfz kommt es auf "Schuld" mitunter nur am Rande an, manchmal eigentlich gar nicht.
Der Kfz-Halter haftet z.B. allein aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs, u.U. auch wenn er gar nicht gefahren ist.
Ein Verschulden ist hier unerheblich.
Stichworte: Gefährdungshaftung, § 7 StVG
Die etwas "rechtsferne" Einschätzung wie "so ein Vergleich ist nicht verkehrt, wenn man die Schuld nicht nachweisen kann",
mag in anderen Rechtsgebieten ja zutreffen; im Straßenverkehrsrecht ist das ein ganz schlechter Tip, wenn ein
Fahrrad auf ein Kraftfahrzeug trifft. :)
Ich kann mich nur wiederholen: Verbindlichen Rechtsrat gibt der Anwalt !

Dem Verursacher "strafrechtlich beizukommen" ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nicht die des Verletzten.
Es obliegt allein der Staatsanwaltschaft, die nötigen Beweise für ein Strafverfahren zu sammeln und nicht dem Verletzten !
Das Unfallopfer spielt im Strafverfahren eine eher untergeordnete Rolle. Man kann das schlecht finden, aber es ist so.

Du weißt natürlich wieder alles besser...:rolleyes:
1) so hat es sich damals zugetragen
2) ich wurde von einem Anwalt vertreten
3) die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt
Ende der Durchsage.
 
Du weißt natürlich wieder alles besser...:rolleyes:
1) so hat es sich damals zugetragen
2) ich wurde von einem Anwalt vertreten
3) die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt
Ende der Durchsage.

Der Staatsanwalt wird wohl das Strafverfahren eingestellt haben, mangels verwertbarer Beweise. Dein Anwalt hat Dich höchstwahrscheinlich zivilrechtlich vertreten. Ist ein kleiner Unterschied. Beim O.J. Simpson - Fall lief es ja ähnlich ab.
 
Thema Vergleich ... ein Vergleich und der Verzicht auf zukünftige Ansprüche, das sind zwei paar Schuhe ... natürlich haben die Versicherer es gern, wenn Verzichtserklärungen unterschrieben werden ... das wird aber mehr oder weniger jeder Anwalt verhindern, indem er seinem Mandant davon abrät ... ein Vergleich kann trotzdem geschlossen werden, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun
 
Du weißt natürlich wieder alles besser...:rolleyes:
...

Manchmal ja, die 8 Jahre Studium waren nicht umsonst. :)
Lies einfach das von mir oben Geschriebene und befasse Dich doch mal mit der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr....gibt evtl. Überraschungen. ;)
Du bringst Zivil- und Strafrecht durcheinander und gebrauchst die Begriffe "Schmerzensgeld", "Vergleich" und "Entschädigung" an der falschen Stelle.
Das soll aber meinerseits kein Vorwurf sein:
Juristen verwenden weitestgehend die Vokabeln der Alltagssprache, der sich jeder Laie bemächtigen kann.
Dagegen haben z.B. die Chemiker wenigstens Ihre eigene Fachsprache mit dem Vorteil, daß man sofort merkt, wenn einer Unsinn erzählt.
Für diesen Umstand kannst Du nichts. ;)
 
Der Staatsanwalt wird wohl das Strafverfahren eingestellt haben, mangels verwertbarer Beweise. Dein Anwalt hat Dich höchstwahrscheinlich zivilrechtlich vertreten. Ist ein kleiner Unterschied.

Ich kenne den Unterschied, meine Anwältin hat mich in beidem beraten bzw. vertreten. Strafrechtlich waren die Chancen wegen der gekauften Zeugen und der fehlenden Beweisbarkeit der ungenügenden Sicherung schlecht. Das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen würde, war absehbar. Zivilrechtlich waren die Chancen auch nicht besser, weshalb wir das angebotene Geld genommen und auf die Klage verzichtet haben. Ob das jetzt im Juristendeutsch Vergleich oder sonstwas heißt, ist unterm Strich völlig egal.

Mir ging es bloß darum: wenn keine Polizei den Vorfall aufnimmt, dann steht hinterher eventuell Aussage gegen Aussage und man bleibt ganz oder teilweise auf dem Schaden sitzen. Eigentlich banal, aber mit dem kleinen Beispiel aus der eigenen Erfahrung wollte ich es nochmal verdeutlichen. Also immer sofort die Polizei rufen.
 
...nein, der Polizist hilft nicht, der hat denn Hergang des Unfalls auch nicht beobacht, wäre also kein Zeuge. Einzig, wenn der "Verursacher" bei der Polizei seine "Schuld" eingesteht, dürfte ein späteres Dementi schwieriger werden. So wie Sparkassendirektor es geschrieben hat ist im Falle Auto gegen Rad ist der KfZ-Fahrer derjenige, der die schlechteren Karten aufgrund der sog. Gefärdungshaftung hat. Es ist also vereinfacht gesagt völlig Wurscht, was der Fahrer in einer möglichen Gerichtsverhandlung brabbeln würde, da er quasi sowieso Schuld ist. Das heißt aber auch nicht, dass man als Radler völlig unbesorgt über Rote Ampeln segeln darf, da der Auto Fahrer ja sowieso Schuld wäre, im Falle des Falles.

...und es gibt auch RA's die zu Vergleichen raten, wenn sie feststellen, daß bei einer Gerichtsverhandlung/Urteil nicht viel mehr € (für den Geschädigten) rumkommen wird. In Deinem (Amigo) Fall war der Gegner kein KFZ, daher war die Sache schwieriger, denn da hätte sich zu Beweiszwecken jemand (Polizei) in der Unfallnacht an den Ort des geschens begeben und entsprechend dokumentieren müssen. Ob Staatsanwälte oder Richter immer glücklich sind, darf bezweifelt werden, aber manchmal schmeißen auch die das Handtuch aufgrund der Rechtslage...daran müssen sie sich halten.

..so ich hoffe richtig formuliert zu haben:).

Hier der Text des
§ 7 StVG: Die Haftung des Fahrzeughalters

Die Haftung nach § 7 StVG beruht auf dem System der Gefährdungshaftung. Daher haftet der Halter eines KFZ unabhängig von einem Verschulden, für alle Schäden, die durch sein KFZ entstehen.
 
Ein Polizist hätte aber bei unverzüglichem Erscheinen am Unfallort festgestellt, dass die Gefährdungsstelle ungenügend gesichert war.
Zum Thema KFZ vs. Fahrrad: Ich finde es grundsätzlich gut, dass eine evtl. Schuld des KFZlers meistens sehr genau geprüft wird.
Es gibt aber auch Fälle, die ich nicht ganz nachvollziehen kann:
Der Vater eines Freundes, Taxifahrer von Beruf; stand mit seinem Taxi ordnungsgemäß in einer für Taxis ausgewiesenen Haltebucht. Es war hell, sehr übersichtliche Stelle. Jedenfalls schafft es eine Radfahrerin irgendwie von hinten gegen sein Taxi zu fahren und tut sich auch ordentlich weh bei dem Kräftemessen. In der späteren Gerichtsverhandlung bekommt aber der Taxifahrer die volle Schuld zugesprochen. Ich bin kein großer Freund von Taxifahrern, aber dieses Urteil verstehe ich nicht.
 
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