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Suche guten Verkehrsrechtsanwalt in Köln/ Pulheim

tomato_007

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Ich wurde am letzten Samstag von einem Lieferwagen ohne eigene Schuld abgeräumt. Fahrer hat mir die klar Vorfahrt genommen. Polizei, Fahrt im Rettungswagen.
Aufprall bei 30 auf den Lieferwagen, dann Sturz auf die Strasse. Carbonrad (Ultimate SLX) zeigt einen Riss hinterm Steuerrohr wo das Umwerferkabel im Unterrohr verschwindet. Damit fahre ich nicht mehr. Diverse Anbauteile wie Pedale, Speedneedle, Tune Schnellspanner sind zerschrappt. Hochprofillaufräder bin ich mir nicht sicher, da ich nach meiner Unfall OP andere Sorgen habe mit dem komplett gesprengten Schultereckgelenk.
Da kommt jetzt Einiges zusammen, kennt jemand einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt in Köln oder Pulheim? Gerne auch per PN.
Gruss und danke
Thomas
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Herr Sondermann

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Sagt da nicht zu laut.
Das kann schneller sein als man allgemein von Fahrradfahrern erwartet.
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-geschwindigkeit/
Denn Radfahrer müssen wie schon erwähnt der Verkehrssituation angemessen fahren. Die Tempobegrenzung für Fahrradfahrer innerorts wird auch durch einschlägige Gerichtsurteile untermauert. So muss kein Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten unterwegs ist, die üblicherweise nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Das bedeutet, das Fahrräder nur so schnell fahren dürfen, wie allgemein von ihnen erwartet werden kann.
 
Erst einmal: Gute Besserung!

Empfehlung für einen Rechtsanwalt, der selber sehr rennradaffin ist:
https://www.ra-raab.de/

Er war früher im Tourforum als User algera" unterwegs und hat dort schon mehrfach Ansprüche von Rennradfahrern nach Unfällen vertreten. Ein sehr angenehmer Zeitgenossen obendrein.
Ist in Frechen, aber das ist ja nicht so weit weg.

Viel Erfolg!
 
Das ist aber nur die Meinung des Betreibers dieser bussgeldkatalog.org-Webseite, eventuell ein Einzelurteil eines Amtsgerichts oder so.
Ich liebe auch solche Aussagen wie "so schnell wie man von einem Radfahrer erwarten kann".
Was soll das denn heißen?
Ich bin menschlich, nutze keinen Motor, kann ich denn überhaupt schneller sein können als es erwartbar ist?
Edit: Ist mir gerade durchgerutscht: Gute Besserung!
 
Zuletzt bearbeitet:
… sehr angenehmer Zeitgenossen obendrein.
OT👍 absolute Zustimmung. wollte auch schon schreiben das ich bei Algera auch Königsdorf im Kopf hatte, aber da war Kathrin schneller.

An den TE: gute Besserung und einen schnellen Heilungsverlauf! Alles Materielle kann man ersetzen, die Knochen nicht.
 
Ich liebe auch solche Aussagen wie "so schnell wie man von einem Radfahrer erwarten kann".
Was soll das denn heißen?
Ich bin menschlich, nutze keinen Motor, kann ich denn überhaupt schneller sein können als es erwartbar ist?
Edit: Ist mir gerade durchgerutscht: Gute Besserung!
Die Rennradfahrer im Fernsehen fahren meist um die 45 km/h Schnitt. Das kann man wissen.
Sagt da nicht zu laut.
Das kann schneller sein als man allgemein von Fahrradfahrern erwartet.
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-geschwindigkeit/
Keine Einheit dran...alles gut. Im Zweifelsfall cm/h ;)

Gute Besserung!
 
Wenn ich eins im Leben und einigen Rechtsstreitigkeiten gerlent habe: ein Rechtsanwalt, der ein angenehmer Zeitgenosse und kein A..........h ist, hat seinen Beruf verfehlt.
Prinzipiell ist in diesem Fall das Problem, dass der Streitwert überschaubar ist. So ein RR kostet halt nicht mehr als ein PKW-Kotflügel. Schmerzensgeld ist in D auch nicht so der Bringer. Wahrscheinlich bist du nicht in einer PKV. Behandlungskosten wären damit außen vor. $$$ Zeichen in den Augen wirst du damit bei kaum einem RA erzeugen.
Zu bussgeld.org:

Über den Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena.

 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich eins im Leben und einigen Rechtsstreitigkeiten gerlent habe: ein Rechtsanwalt, der ein angenehmer Zeitgenosse und kein A..........h ist, hat seinen Beruf verfehlt.
Ach ja? Sehr eindimensionale Sichtweise. :rolleyes: Denn das eine schließt das andere nicht aus: Angenehmer Zeitgenosse im Mandantenverhältnis, A*** in der Gegnerschaft.
 
Ja, erwarte nicht zu viel. Ich hatte so einen ähnlichen Fall gehabt.

Das Grundproblem ist, dass wir als RR einfach sehr schnell unterwegs sein können. Es gilt immer die Vorsicht und das kann einem sehr schnell abgesprochen werden. Das liegt einfach daran, dass wir uns häufig mit einem „falschen“ Gefährt und der KfZ orientierten StVO bewegen.

Viele Paragraphen sind dann in der Formulierung der dem KfZ orientiert, für Fahrräder wenig geeignet, z.B. Abbiegehinweise und Spurwechsel. Sie sind für KfZ klar geregelt aber auch auf diese formuliert. Die Auslegung auf RR kann dir aber die nötige Vorsicht absprechen.
 
ist sehr eindeutig. Ich kam auf der Haupstrasse bei Sonnenschein um 14 Uhr bei gerader und gut einsehbrarer Strecke angefahren, der Lieferwagen aus der nicht vorfahrtsberechtigten Nebenstrasse. Hat verlangsamt, vermutlich die andere Seite ispiziert und ist dann voll losgefahren. Kein Deutungsspielraum.
 
Ja, erwarte nicht zu viel. Ich hatte so einen ähnlichen Fall gehabt.

Das Grundproblem ist, dass wir als RR einfach sehr schnell unterwegs sein können. Es gilt immer die Vorsicht und das kann einem sehr schnell abgesprochen werden. Das liegt einfach daran, dass wir uns häufig mit einem „falschen“ Gefährt und der KfZ orientierten StVO bewegen.

Viele Paragraphen sind dann in der Formulierung der dem KfZ orientiert, für Fahrräder wenig geeignet, z.B. Abbiegehinweise und Spurwechsel. Sie sind für KfZ klar geregelt aber auch auf diese formuliert. Die Auslegung auf RR kann dir aber die nötige Vorsicht absprechen.

Also ich wurde 2x abgräumt. Einmal mit ca. 40 km/h und beim zweiten mal mit ca. 50 km/h.

Meine Geschwindigkeit war da immer nebensächlich.

So wie der TE es geschildert hat ist er zu 100% unschuldig an der Sache. Nicht verrückt machen lassen. ;)
 
Du bekommst auf Forderung eine Aufwands-Pauschale von ca. 30,-€. Auf Nachweis (Belege von z. B. Zuzahlung für Medikamente die Du z. B. wegen Schmerzen vom Unfall benötigst, Fahrtkosten z. B. zur Werkstatt, zum Arzt, RA,.. ,Portokosten für Briefe usw. usf.) bekommst Du den auch die Mehrkosten/höheren Aufwand ersetzt.

Für Fahrtkosten (Kilometergeld) einfach einen Zettel + Stift ins Auto und Grund (wohin, z. B. Arzt u. Tag notieren, die gefahrenen Kilometer kann man nachträglich via Google Maps ermitteln, dann braucht man den Tachostand nicht notieren, hinterher das z. B. in eine Excel Tabelle packen, ausdrucken und bei der Versicherung einreichen).
 
Fahrt im Rettungswagen.
Zunächst einmal gute Besserung!
Leicht OT eine Frage von mir, die ich mir schon immer gestellt habe, wenn das mal passieren sollte:
Was macht man mit seinem RR, wenn einen der Rettungswagen mitnimmt? Muss ich das privat organisieren, dass das abgeholt wird? Wie war das bei dir?
 
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