andreas s
bewegt ein(en) Ti-ger
- Registriert
- 27 Dezember 2008
- Beiträge
- 5.492
- Reaktionspunkte
- 3.535
Eine Verallgemeinerung ist nur dann unzulässig, wenn nur eine Minderheit der darin beschriebenen Gruppe sich so verhält, wie in der Verallgemeinerung beschrieben.Verallgemeinerung
Ich bin fest davon überzeugt, dass meine diesbezügliche Verallgemeinerung zulässig ist.
Du darfst gerne ein Umfrage starten, deren Ergebnis mich vom Gegenteil überzeugt.