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Rennradunfall

markus123

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Hallo zusammen,

der Unfall ist weniger tragisch abgelaufen als es sich in der Überschrift anhört, kurz mal zusammengefasst was passiert ist: Bin mit dem Rennrad unterwegs gewesen und hab kurz in einer Metzgerei etwas besorgt und wollte wieder zurück auf die Strasse fahren, auf einem sehr breiten Bürgersteig. Ca. 7-8 Meter von dieser Metzgerei entfernt befindet sich quer zum Bürgersteig eine Aus-Einfahrt zu einem Parkplatz. Ich fahre, da ich ja gerade erst wieder auf das Rad aufgestiegen bin, sehr langsam auf diese Einfahrt zu und sehe schon aus dem Augenwinkel einen Wagen, der aus der Einfahrt fährt, behalte ihn ihn im Auge, bremse (obwohl schon sehr langsam unterwegs) ab, dass ich fast schon stehe und bemerke, dass der Wagen ebenfalls abbremst, lasse dann die Bremse los (Abstand zum Wagen vielleicht einen halben Meter), da ich davon ausgegangen bin, dass der Fahrer mich bemerkt hat und in dem Moment fährt der Wagen an um auf die Hauptstrasse zu gelangen. Ich kann nicht mehr reagieren und touchiere den Wagen auf Höhe des vorderen rechten Kotflügels so dass ich die Kontrolle über das Fahrrad verliere, es neigt sich zur Seite und das Vorderrad des Rennrads rutscht unter den Vorderreifen und wird von dem gerade losfahrenden Wagen überrollt. In dem Moment bemerkt die Fahrerin den Unfall und steigt aus, mir ist bis auf eine ganz kleine Schramme nichts passiert, das Vorderrad des Wagens steht noch auf dem Vorderrad des RR, das sich von der Gabel gelöst hat. Die Fahrerin entschuldigt sich, fragt nach meinem Befinden und sagt, das sie mich nicht gesehen hat sondern wohl nur nach links auf den Verkehr auf der Strasse geachtet hat um auf die Strasse zu gelangen. Nach Austausch der Adressen hat sie mich zu einem Fahrrradladen gebracht, paar Strassen entfernt. Wir haben uns auf einen Kostenvoranschlag geeinigt, der dann von ihrer Versicherung bezahlt werden soll. Das RR ist ein älteres Modell (Marktwert ca. 200.- Euro), Kostenvoranschlag laut Besitzerin des Ladens auch ca. 200.- Euro (Schaden deformierte vordere Felge, und eine verbogene Gabel). Soweit so gut, habe eben mit der Besitzerin des Ladens telefoniert und habe gefragt, ob es möglich sei, die neue Gabel für einen Rahmen, den ich zu Hause noch stehen habe zu ordern und die Komponenten eins zu eins umzubauen. Das natürlich auf meine Kosten (bis auf die Gabel), hat sie wohl falsch verstanden und meinte, das ich jetzt auf Kosten der Unfallgegnerin das andere Fahrrad aufbauen will (man kommt bei ihr kaum zu Wort und unterbricht einen ständig, daher klappt die Kommunikation übers Telefon nicht, werde nachher mal vorbeischauen) . Was mich aber gewundert hat, ihr Mechaniker, der den Kostenvoranschlag machen soll, behauptet, die Gabel sei vorher schon defekt gewesen, der Schaden habe mit dem Ubnfall nichts zu tun, daher solle ich froh sein, das er die Gabel in den Kostenvoranschlag mit einbezieht! Das hat mich jetzt auf die Palme gebracht, da die Gabel zuvor unversehrt war. Kenne mich in Versicherungsfragen nicht so aus, daher meine Frage: Kann ich den Kostenvoranschlag bei der Unfallgegnerin geltend machen und auf die Reparatur bei diesem Laden verzichten und gegebenenfalls die Reparatur selbst durchführen oder muß ich mit dem Betrag eine Reparatur nachweisen? Dann würde ich lieber 200.- Euro drauflegen und mir ein gebrauchtes RR kaufen. Oder wa meint ihr?
Danke

Grüße Markus
 
AW: Rennradunfall

will dich nicht entmutigen, wenn du die reparatur bekommst sei froh und dankbar.
sie hätte aufpassen müssen, keine frage und trägt somit die hauptschuld. aber du hast auf dem bürgersteig nichts verloren (oder was es ein radweg?).
du trägst durch dein fehlverhalten eine teilschuld, welche i.d.r darin endet, dass dir ein zweistelliger prozentsatz von der schadenssummer abgezogen wird.

mfg
frank
 
AW: Rennradunfall

Das war auch mein erster Gedanke.
Wenn es kein Radweg war, sondern der Bürgersteig, trifft Dich sogar die Hauptschuld. Der Autofahrer haftet dann nur im Rahmen seiner sogenannten Betriebsgefahr.
Also nimm lieber was Du kriegen kannst...
 
AW: Rennradunfall

1. hattet ihr Polizei da? wenn nein warum nicht?
2. Ist der Schaden bei der gegnerischen Versicherung gemeldet?
3. ist der KVA offiziell oder nur zwischen dir, Unfallgegnerin und Laden?

Fakt ist die Frau hat Schuld, als PKW Fahrer muß man Fußgängern und Radfahrern beim Einfahren auf eine Straße Vorfahrt gewähren.

Grundsätzlich hast du die Walhfreiheit wo du dein Fahrzeug/Fahrrad reparieren läßt. Wenn du es nicht reparieren läßt, sondern ein anderes Fahrrad oder garnichts machen lassen willst ODER den Schaden selbst beheben willst, bekommst du nur einen Teil des KVA (imho 80%). Wichtig dafür ist aber das der KVA erstmal offiziell wird. Wen du meinst der Schaden wurde von der Werkstatt falsch bewertet laß einen anderen mech drüber schauen.

Gruß
Torsten
 
AW: Rennradunfall

Hallo,

geht aber fix hier, ja natürlich hast du recht, dass ich wahrscheinlich eine Teilschuld habe falls es kein Radweg war. Ich habe etwa 200 Meter vor der besagten Unfallstelle ein Schild gesehen, so eine Art Wegweiser (kleines weißes rechteckiges Schild mit roter Aufschrift, das Richtung und Entfernung zu den nächsten Orten angezeigt hat mit Fahrradsymbol drauf, weiß aber nicht, ob das für den sehr breiten Bürgersteig gilt, der durchgehend bis zur Unfallstelle 200m weiter so breit bleibt, oder für die Strasse. Es war auf jeden Fall kein blaues Radwegschild vorhanden.

Grüße Markus
 
AW: Rennradunfall

das ist auch recht belanglos, sie hat dich gesehen, da gebremst (zeugen wären gut) und dann ist sie wieder angefahren obwohl die Verkehrslage nicht geklärt war.

Das dumm, hierdurch hat sie ihre Schuld schon so gut wie anerkannt.

Gruß
Torsten
 
AW: Rennradunfall

Hallo airborne,

Polizei war nicht da, da mir auch nichts weiter passiert ist und mir auch klar war, das ich normalerweise auf dem Bürgersteig nichts zu suchen habe, auch wenn ich erst ein paar Meter gefahren bin und der noch so breit ist (ob es ein Fahrradweg war weiß ich nicht), wollte ich da keinen großen Aufwand machen. Wenn die Faru den Schaden regelt kann ich damit gut leben. Was mir auf den Nerv geht, ist die Besitzerin des Fahrradladens...

Grüße Markus
 
AW: Rennradunfall

@ airborne,

sie hat gebremst um nach links zu schauen, um sich in den fließenden Verkehr einzuordnen, ich kam von rechts...

Grüße Markus
 
AW: Rennradunfall

Dann hol dein Gerät da ab und geh zu einem anderen Händler.
Wichtig ist das der KVA ähnlich ausfällt, die Frau wird natürlich Ärger machen wenn der neue Händler plötzlich 500 Euro sagt.

Generell würde ich bei JEDEM Unfall auf die Polizei achten, denn auch wenns so aussieht als wenn du selbst Schuld hättest kann es im Auge des Gesetzes sich ganz anders darstellen. Zudem haste dann Rechtssicherheit, der Schaden wird aufgenommen und es kann auch von Seiten des Autofahrers nicht noch ein größerer Schaden reklamiert werden (plötzlich ist nicht nur der Kotflügel verkratzt sondern die komplette Front hin...).

Eine Haftpflicht solltest du haben, da sind auch Sportunfälle mit drin.

EDIT: von rechts - hajjajjaj. sollte aber egal sein, schau evtl. nochmal ob das da als Radweg in der Richtung frei gegeben ist( zur eigenen Verhandlungssicherheit).

gruß
Torsten
 
AW: Rennradunfall

Die Return-Taste scheint ja auch einiges abbekommen zu haben ...

Ich hoffe die lässt sich wieder reparieren - dann ließe sich auch lesen, was sonst noch passiert ist ... :o
 
AW: Rennradunfall

Meiner Schwägerin ist ein Kind vor ihr Auto gefahren. Das Kind war zehn Jahre alt, fuhr auf dem Gehsteig in falscher Richtung. Meine Schwägerin dachte auch sie sei Schuld, wurde von der Polizei vor Ort auch so festgehalten. Kurze Zeit später bekam sie wohl ein Schreiben, dass sie keine Schuld trifft, da das Mädchen nicht auf dem Gehweg hätte fahren dürfen, da zu alt und außerdem in die falsche Richtung fuhr.

Was die Polizei so aufnimmt:
Meine Frau hatte gestern auf einem Parkplatz einen Rempler mit einem Transporter und unklarer Schuldfrage. Die Polizei wurde gerufen. Am Auto war die Stoßstange verschrammt, der Blinker kaputt und der Stoßfänger hing schief. Die Polizei nahm den Vorfall nicht auf, da es sich um eine Bagatelle handelte. Es wurden keine Bilder gemacht und der Schaden auch nicht festgehalten. Die Polizei sorgte lediglich für einen Austausch der Personalien und eine mündliche Verwarnung. Weiterhin verwies die Polizei darauf, dass die Regelung der Schuldfrage eine Sache der Versicherungen sein wird.
 
AW: Rennradunfall

Also Du fährst auf dem Bürgersteig und in der Gegenrichtung :eek:
Naja, freu dich wenn Du überhaupt etwas bekommst und die Gegenseite nicht auf die Idee kommt zu klagen. Also wenn der Unfallgegner den Schaden über die Versicherung regulieren möchte, wird diese nicht zahlen. Wenn am Auto auch noch Schäden entstanden (Lackschäden ?) sind, könnte die Rechnung schnell nach hinten losgehen.

Vor einem Gericht sehe ich so gut wie keine Chancen für Dich. Also sei froh mit dem was Du bekommst :(
 
AW: Rennradunfall

Jungs - lesen!!

Es war ein sehr breiter Bürgersteig, so einer der kombiniert ist für rad und Fuß. Es war nur nicht klar ob er für beide Richtungen freigegeben ist.

Zudem ist die Frau aus einer Ausfahrt raus gefahren. Da guckt man links und rechts. Generell hat man eh immer nach rechts zu schauen -> 'rechts vor links'

@rsmilch
holla! Wer hat da denn entschieden?? dickes Schwein hat deine Schwägerin da gehabt. Und was die Schadensaufnahme angeht: es gibt auch so Durchschläge von den Versicherungen, da kann man direkt selbst die Schäden eintragen und vom Unfallgegner gegenzeichnen lassen. Das die Polizei da untätig war wundert mich aber - vermutlich zu viel Schreibkram ode rwie?

Gruß
torsten
 
AW: Rennradunfall

Hallo,

Es war auf jeden Fall kein blaues Radwegschild vorhanden.

Grüße Markus

Jungs - lesen!!

Es war ein sehr breiter Bürgersteig, so einer der kombiniert ist für rad und Fuß. Es war nur nicht klar ob er für beide Richtungen freigegeben ist.

Wie wäre es mit selber lesen :confused: Was die Breite des Bürgersteig damit zu tun hat erschließt sich mir nicht. Es gibt Fußgängerzonen die sind 10-15 Meter breit, na und ? Und das mit dem kombinierten Rad - Fußweg steht wo ?

Und was hat rechts vor links bitteschön mit dem Fall hier zu tun ?
Ich empfehle dir mal einen Blick in die StVO, fahren auf dem Fußweg kostet sogar 20€ Bußgeld.
 
AW: Rennradunfall

das ist auch recht belanglos, sie hat dich gesehen, da gebremst (zeugen wären gut) und dann ist sie wieder angefahren obwohl die Verkehrslage nicht geklärt war.

Das dumm, hierdurch hat sie ihre Schuld schon so gut wie anerkannt.

Gruß
Torsten


falsch, durch sein fehlverhalten hat er teilscheild und diese wird auch bei der schadensregulierung berücksichtigt.

du solltest richtig lesen, er schrieb bereits dass es kein blaues gebotsschild gibt. die hinweistafel mit richtungs- und entfernungsangaben ist ein nettes angebot der touristinformation, nicht mehr nicht weniger.

mfg
frank
 
AW: Rennradunfall

Jungs - lesen!!

Es war ein sehr breiter Bürgersteig, so einer der kombiniert ist für rad und Fuß. Es war nur nicht klar ob er für beide Richtungen freigegeben ist.

Zudem ist die Frau aus einer Ausfahrt raus gefahren. Da guckt man links und rechts. Generell hat man eh immer nach rechts zu schauen -> 'rechts vor links'

@rsmilch
holla! Wer hat da denn entschieden?? dickes Schwein hat deine Schwägerin da gehabt. Und was die Schadensaufnahme angeht: es gibt auch so Durchschläge von den Versicherungen, da kann man direkt selbst die Schäden eintragen und vom Unfallgegner gegenzeichnen lassen. Das die Polizei da untätig war wundert mich aber - vermutlich zu viel Schreibkram ode rwie?

Gruß
torsten


woher hast du deine weisheiten??? wo steht hier das es sich um einen kombinierten fuß-/radweg handelt?
generell hat man IMMER IN BEIDE RICHTUNGEN zu schauen. wer in den öffentlichen verkehrsraum einfährt, wie hier aus einer ausfahrt die über den bürgersteig führt, hat NIE vorrang, da gibt es kein rechts vor links.
das die autofahrer die hauptschuld trägt ist auch unbestritten.

mfg
frank
 
AW: Rennradunfall

das die autofahrer die hauptschuld trägt ist auch unbestritten.

mfg
frank

Da bin ich mir nicht so sicher, immerhin ist er nicht überfahren worden, sondern selbst gegen den Kotflügel gefahren. Da er dort anscheinend gar nicht fahren durfte, sieht es für mich eher so aus, daß der Radler hier der Verursacher ist und auch die Unfallschuld hat.

Kann man vor Gericht doch leicht argumentieren, man rollt auf eine Ausfahrt und wird auf dem Gehweg von einem Radler angefahren. Man rechnet nicht mit dem schnellen Radler, weils ja ein Gehweg ist.
 
AW: Rennradunfall

Hallo airborne,

Polizei war nicht da, da mir auch nichts weiter passiert ist und mir auch klar war, das ich normalerweise auf dem Bürgersteig nichts zu suchen habe, auch wenn ich erst ein paar Meter gefahren bin und der noch so breit ist (ob es ein Fahrradweg war weiß ich nicht), wollte ich da keinen großen Aufwand machen. Wenn die Faru den Schaden regelt kann ich damit gut leben. Was mir auf den Nerv geht, ist die Besitzerin des Fahrradladens...

Grüße Markus

Ist nicht zufällig ein Laden in Übach Palenberg ?
Die Frau ist wirklich unmöglich .
 
AW: Rennradunfall

Da bin ich mir nicht so sicher, immerhin ist er nicht überfahren worden, sondern selbst gegen den Kotflügel gefahren. Da er dort anscheinend gar nicht fahren durfte, sieht es für mich eher so aus, daß der Radler hier der Verursacher ist und auch die Unfallschuld hat.

Kann man vor Gericht doch leicht argumentieren, man rollt auf eine Ausfahrt und wird auf dem Gehweg von einem Radler angefahren. Man rechnet nicht mit dem schnellen Radler, weils ja ein Gehweg ist.

es ist immer schwer einen fall zu beurteilen, wenn man nicht alle fakten kennt.
das mit dem bremsen, anhalten, losfahren zu beurteilen, kann ohne die aussage der unfallgegnerin und der schadensspuren (z.b. anstoßstelle) nur spekulativ gemacht werden.
fakt ist, dass es auf beiden seiten ein fehlverhalten gab. welches wie hoch zu bewerten ist......?
was weniger zieht ist das argument des "schnellen radfahrers". da die ausfahrt über den gehweg auf die fahrbahn erfolgt, hat die autofahrerin ALLEN auf dem gehweg den VORRANG einzuräumen. es könnter ja auch ein kind auf dem fahrrad oder dem roller ankommen. in beiden fällen auch schnelle verkehrsteilnehmer, welche auch noch, im verhältniss zum erwachsenen radfahrer, deutlich schlechter zu sehen sind. es muss aber mit kinder auf einem gehweg gerechnet werden.
vor gericht somit das argument aufgegriffen, vom tisch gefegt und gegen dich verwendet ;)

mfg
frank
 
AW: Rennradunfall

vielleicht sollte man mal versuchen sich so zu einigen...ohne Polizei u Versicherung(lohnt eh nicht bei 200€)!!!
 
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