Gerne doch.
Wie definierst du den bitte Aufsichtspflicht? Kind anbinden oder was?
Diesen Satz "direkter Elterlicher Zugriff" hast du dir doch ausgedacht.
Mal zu den Fakten:
"Dabei muss aber eindeutig sein, dass die verantwortliche Person ihre Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt hat und dass ein schädigendes Verhalten vorhersehbar gewesen ist [AG München, 01.12.2009, 155 C 16937/09]. Dies beinhaltet auch, dass Eltern beziehungsweise andere aufsichtspflichtige Personen die ihnen anvertrauten Personen nicht permanent überwachen müssen [AG München, 27.06.2007, 322 C 3629/07]. Ebenso wenig können spontane Reaktionen oder Taten von (Klein-) Kindern verhindert werden, die gegebenenfalls zu einer Schädigung eines Dritten führen können. In derartigen Fällen liegt keine Verletzung der Aussichtspflicht vor; die Eltern beziehungsweise andere aufsichtspflichtigen Personen können auch für solch ein Verhalten nicht haftbar gemacht werden [OLG Bamberg, 23.01.2007, 5 U 227/06], [LG Coburg, 29.09.2004, 21 O 395/04]."
Nach anderen Gerichtsurteilen reicht es ca. alle 15 Minuten mal nach einem 4 Jährigen Kind zu schauen.
Mal Ernsthaft ich wäre vor Sorge gestorben wenn ich das mit meinem gemacht hätte.
Mehr zu dem Thema:
http://www.juraforum.de/lexikon/aufsichtspflicht-eltern