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Rennradfahrer schleift Kleinkind mehrere Meter mit

Hast du ihn drauf angesprochen ?
Klar haben wir das. Aber das Telefonat war wichtiger.
Beim nächsten mal fahre ich hinterher um die Adresse rauszukriegen.
So Leute müssen mal auf ihren Mist, den sie veranstalten hingewiesen werden.
Selbst wenns vor dem Richter ist. Sonst lernen sie es nicht.
Keiner ist unfehlbar, aber dieses Verhalten ist unverantwortlich.
 
Der Text könnte glatt vom Ramsauer persönlich stammen. Ich will den Radfahrer nicht von seiner Schuld freisprechen, aber viel polarisierender kann man das ja kaum formulieren.
 
Das alles sind Mutmaßungen von uns. Der Wahrheitsgehalt wird wohl möglicherweise daraufhinaus gehen,
dass das Kind ausserhalb des direkten elterlichen Zugriffs( verletzung der Aufssichtspflicht) war.
...
Jetzt könnt ihr auf mir rumhacken:)

Gerne doch.
Wie definierst du den bitte Aufsichtspflicht? Kind anbinden oder was?
Diesen Satz "direkter Elterlicher Zugriff" hast du dir doch ausgedacht.

Mal zu den Fakten:
"Dabei muss aber eindeutig sein, dass die verantwortliche Person ihre Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt hat und dass ein schädigendes Verhalten vorhersehbar gewesen ist [AG München, 01.12.2009, 155 C 16937/09]. Dies beinhaltet auch, dass Eltern beziehungsweise andere aufsichtspflichtige Personen die ihnen anvertrauten Personen nicht permanent überwachen müssen [AG München, 27.06.2007, 322 C 3629/07]. Ebenso wenig können spontane Reaktionen oder Taten von (Klein-) Kindern verhindert werden, die gegebenenfalls zu einer Schädigung eines Dritten führen können. In derartigen Fällen liegt keine Verletzung der Aussichtspflicht vor; die Eltern beziehungsweise andere aufsichtspflichtigen Personen können auch für solch ein Verhalten nicht haftbar gemacht werden [OLG Bamberg, 23.01.2007, 5 U 227/06], [LG Coburg, 29.09.2004, 21 O 395/04]."

Nach anderen Gerichtsurteilen reicht es ca. alle 15 Minuten mal nach einem 4 Jährigen Kind zu schauen.
Mal Ernsthaft ich wäre vor Sorge gestorben wenn ich das mit meinem gemacht hätte.

Mehr zu dem Thema:
http://www.juraforum.de/lexikon/aufsichtspflicht-eltern
 
Gerne doch.
Wie definierst du den bitte Aufsichtspflicht? Kind anbinden oder was?
Diesen Satz "direkter Elterlicher Zugriff" hast du dir doch ausgedacht.

Mal zu den Fakten:
"Dabei muss aber eindeutig sein, dass die verantwortliche Person ihre Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt hat und dass ein schädigendes Verhalten vorhersehbar gewesen ist [AG München, 01.12.2009, 155 C 16937/09]. Dies beinhaltet auch, dass Eltern beziehungsweise andere aufsichtspflichtige Personen die ihnen anvertrauten Personen nicht permanent überwachen müssen [AG München, 27.06.2007, 322 C 3629/07]. Ebenso wenig können spontane Reaktionen oder Taten von (Klein-) Kindern verhindert werden, die gegebenenfalls zu einer Schädigung eines Dritten führen können. In derartigen Fällen liegt keine Verletzung der Aussichtspflicht vor; die Eltern beziehungsweise andere aufsichtspflichtigen Personen können auch für solch ein Verhalten nicht haftbar gemacht werden [OLG Bamberg, 23.01.2007, 5 U 227/06], [LG Coburg, 29.09.2004, 21 O 395/04]."

Nach anderen Gerichtsurteilen reicht es ca. alle 15 Minuten mal nach einem 4 Jährigen Kind zu schauen.
Mal Ernsthaft ich wäre vor Sorge gestorben wenn ich das mit meinem gemacht hätte.

Mehr zu dem Thema:
http://www.juraforum.de/lexikon/aufsichtspflicht-eltern

Mit dem "elterlichen Zugriff" meine ich keine Gewalt o.ä. Bin auch kein Rechtsverdreher. Nur sehe ich die Sache
so, das ich dann nicht rechtzeit einwirken kann.
Ein Kind hört vielleicht noch auf 10m Abstand, aber ab 20m kannst du dir die Lunge aus dem Hals rufen ohne
Wirkung zu hinterlassen. Wenn du diesen Umstand weisst als Eltern, musst du entsprechend handeln oder
sonstwie Vorkehrungen treffen , damit so ein Zustand nicht eintritt.
Ausserdem sind die Urteile als fallbezogen anzusehen und somit hier nicht übertragbar. Ein BHG urteil gibts da noch nicht, oder?:)

Wie gesagt ist das eine Vermutung.
 
Bei dem Beispiel mit dem Motorrad, wo das Kind darauf rumturnt, ist es aber dann doch eine Verletzung der Aufsichtspflicht, da dort das Verhalten des Kindes weder unvorhersehbar noch spontan ist.
Und wenn, z.b. in dem Fall mit dem Kind und dem Rennfahrer, das Kind schon vorher ständig kreuz und quer über den Weg gelaufen ist ohne auf andere zu achten, könnte es auch so sein. (nur als Beispiel für die Diskussion um die Aussichtspflicht, soll keine Spekulation für den tatsächlichen Fall sein)
 
Moin,
ich denke mal das Hauptproblem bei der Geschichte ist nicht die Frage ab wann Kinder Schuld in irgendeiner Form tragen können. Also ob sie nun mit 5, 6, 7 oder 10 Jahren schuldfähig sind.
Ich denke, daß sich unsere Gesellschaft die Frage stellen muß, wer im Fall der Fälle den Schaden zu tragen hat. Derzeit sieht es so aus, daß die Gesellschaft von dem geschädigten Dritten erwartet, daß der den Schaden trägt.
Daraus ergibt sich das Problem, daß der einen Schaden tragen muß, der eigentlich am Wenigsten tun kann, um diesen zu verhindern. Wäre es gesellschaftlicher Konsens, daß die Eltern die Haftung zu übernehmen hätten und sich entsprechend zu versichern, wäre das ganze Problem mit der Aufsicht gegessen.

Wobei ich mich immer frage, wie weit der geschädigte Dritte wirklich alleine auf dem Schaden sitzen bleibt, wenn es zu ganz extremen Folgen kommt?

Also was passiert, wenn ein Kind (unter 7) mit einer Wunderkerze nachbars Heuboden oder dessen Haus in Brand steckt und das komplett abbrennt?
Was passiert, wenn ein Kind aus Wut sein Spielzeug durchs geöffnete Fenster aus dem Hochhaus wirft, das Spielzeug einen jungen Erwachsenen auf der Straße trifft und der dadurch zum Krüppel wird? Wer zahlt die lebenslange Pflege für die nächsten 70 Jahre?
 
Ist das Kind nicht auf die Strasse gelaufen? Warum sollte ein Rennradfahrer auf dem Bürgersteig fahren?
Vielleicht sollte die Mutter froh sein das der Rennradfahrer keine Autofahrer war!?
Ich denke nicht das dem Radfahrer die Schuld trifft, er muß vielleicht als Verkehrsteilnehmer damit rechnen, aber er darf genauso 50 km/h fahren wie alle anderen auch, auch wenn ein Kind auf dem Bürgersteig rumläuft....

Das angsterfüllte Geschrei von Müttern ist wirklich wiederlich.....als ob ihrem Balk alle an die Wäsche wollen....auf meinem Moped spielt es nur einmal, dann ist das Runterfallen das kleinste Problem....
 
Super Darwin C Das war ja alle unterstes Stammtischniveau. So besoffen kann ich gar nicht sein um das gut zu finden. Wer ist wohl schlimmer? Ein Kind das auf einem fremden Motorrad rumturnt (was sich nicht gehört und definitiv der Fehler der Eltern ist!) oder der Besitzer des selbigen der ein Kind schlagen würde?
Übrigens darf man unabhängig von der Ausschilderung nur so schnell fahren wie es der Situation angemessen ist (§ 3 STVO). Kommt es zum Unfall mit einem schwächeren Verkerkehrsteilnehmer hat man die Schuld. Google mal den Begriff "Gefährdungshaftung". Meines Wissens gilt die allerdings nur für Kraftfahrzeuge und nicht für Radfahrer und Fussgänger.
 
Willkommen im Forum. Nur zur Info: Wenn du hier öfter sowas ablässt, wirst du nicht alt.
Das wäre natürlich schade aber dann wohl nicht zu änder.


Super Darwin C Das war ja alle unterstes Stammtischniveau. So besoffen kann ich gar nicht sein um das gut zu finden. Wer ist wohl schlimmer? Ein Kind das auf einem fremden Motorrad rumturnt (was sich nicht gehört und definitiv der Fehler der Eltern ist!) oder der Besitzer des selbigen der ein Kind schlagen würde?

Wie gesagt ich empfinde das als sehr schlimm wenn jemand sich ohne Erlaubnis an meinen Sachen vergreiift und sich dann noch durch Paragraphenreiterei vor der Verantwortung drückt...
Es ist einfach eine bodenlose Frechheit der Eltern so etwas zu zulassen....und wenn die Eltern nicht den Schneid haben sich dagegen zu wehren, ich habe ihn.
Ein einfaches Beispiel ich fahre eine kleine Strasse mit dem Wagen lang, und 4 ca. 12 jährige laufen provokativ in einer Reihe mitten auf der Strasse, nach dem Motto äschi bäschi du kannst uns mal, gucken doof und machen keine anstalten an die Seite zu gehen....hab kurzer Hand die Hupe betätigt und Gas gegeben....hättet mal sehen sollen wie die gesprungen sind......
Wenn die überforderten Eltern mit so einem Balgen nicht umgehen können ich kann es und werde einen Dreck tun mich auf Diskussionen wenn Respekt und Unrecht einzulassen.....Aus unserer Welt ist schon genug Gesindel hervor gewachsen....

Was ist denn mit den 3 Mördern die den Jungen totgeschlagen haben? 3 Jahre jugendhaft um dem armen Jungen nicht sein Leben zu versauen..... Das ich nicht lache, der Junge hat kein Leben, der wird immer ein asoziales Individuum bleiben das klaut, schlägt und stänkert....aber das zu erkennen sind wir wohl zu dumm anscheinend.....
naja wie auch immer......lebt halt mit den Konsequenzen...
 
Darwin C : Ganz armes Lichtlein......

Um es mal ganz einfach in Deiner Sprache zu beschrieben: Bei mir wärst Du mit Deinen "Maßnahmen" an der Richtigen Stelle unabhängig davon daß meine eigenen Kinder nicht auf fremden Mopeds rumturnen.

Ich hoffe daß Du Deinen Führerschein bald abgeben darfst. Denn zum führen eines Fahrzeuges bist Du offensichtlich charakterlich nicht geeignet.

Dein Username ist absolut richtig gewählt und bezeichnend.

Aus unserer Welt ist schon genug Gesindel hervor gewachsen....
Was Deine Erscheinung offensichtlich beweist.
 
Naja, Darwin C hat natürlich mit seiner Formulierung ein bisschen übertrieben, aber man sollte Kinder, die an fremden Eigentum rumspielen, schon ein wenig zusammenscheißen dürfen, wenn die Eltern das nicht machen. Und auch den Eltern sollte man die Meinung sagen dürfen, wenn die mit irgendnem Quatsch ankommen wie "Das sind doch nur Kinder!" oder "Waren Sie als Kind immer brav?" etc. An Verbote sollten Kinder sich einfach halten und vor Eigentum Respekt haben. Und wenn sie es nicht tun, sollten sie durchaus Ärger kriegen.
Aber ich glaube auch nicht, dass Darwin C mit seinem Post Gewalttätigkeit oder dergleichen rechtfertigen wollte.
 
Sein Beispiel wie er mit solchen Situationen umgeht zeigt sein eigenes welches er beschreibt. Er setzt hier sein KFZ als Waffe ein, genau so wie es die KFZ Fahrer tun, die mit Absicht eng überholen um Radler zu "erziehen", die wir hier laut einigen Threads doch so sehr verachten...

Auch Zitat: ... "es nur einmal, dann ist das Runterfallen das kleinste Problem...." lässt ganz klar blicken, in welche Richtung es geht.

Sowas ist nicht nur verachtenswert sondern gehört bestraft. Und erwisch ich mal so einen, ist ein Kind welches sein Moped anfasst, sein kleinstes Problem.....


Trotz alledem ist es nicht ok, fremdes Eigentum nicht zu respektieren. Da muss man aber ganz klar auch das Alter mit ein beziehen. Ein Kind mit 3 Jahren kann das nicht so wissen wie ein 10Jähriger der das mit Absicht macht.
Aber da sind die Eltern gefragt und man darf da natürlich auch den Mund aufmachen (bei beisein der Eltern nur den Eltern gegenüber!). Aber zusammen scheissen und mit Gewalt drohen/ein zu setzen ist das allerletzte.

EDIT. Wir sind ganz schön OT gekommen. BTT?
 
Ich fand das Beispiel jetzt nicht so schlimm. Jeder der provoziert, muss damit leben können, Kontra zu kriegen, was auch für solche Kinder gilt.
Erinnert mich daran, dass bei mir mal irgendein klassischer kleiner Kevin (8-10) mal dauernd Schellemännchen gemacht hat. Nichts wirklich Schlimmes, ging mir irgendwann aber auf die Nerven. Da klingelts wieder und da denke ich, ich renn mal hinterher und scheiß den zusammen und sag dem, wenn der nochmal kommt, dann gibts richtig Ärger, den er nicht vergessen wird.
Und am nächsten Tag kommt seine asoziale gepiercte Schackeline-Schangtalle-Mutter von dem Blag an, bei der er sich ausgeheult hat über den bösen bösen.
Ist doch nur ein Kind und blablabla.

Also meine Meinung, Kinder müssen lernen, dass ihr Handeln Konsequenzen haben kann und sollten keine Narrenfreiheit haben. Das gilt natürlich nicht für ein 2jähriges wie im Artikel, das sich seinem Handeln nicht bewusst sein kann.
Gewalt ist natürlich absolut indiskutabel.
 
Na dann sind wir uns ja einig. ;-) Klar kann man auch mal nen 8-10Jährigen ankacken wenn der Mist gebaut hat, aber das sollte immer im Rahmen bleiben.....
 
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