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Radunfall meiner Frau!

Anbei noch das Antwortschreiben des sehr freundlichen Polizisten, der bei der Unfallaufnahme Vorort war:
"allgemein ist zu sagen, dass es sich dabei um einen landwirtschaftlichen Verbindungsweg handelt. Die Verkehrssicherungspflicht geht nicht soweit, dass jeder Weg völlig frei von Mängeln sein muss. Außerdem sind die Schäden eher als gering anzusehen.
Es ist anzumerken, dass der Fahrbahnbelag bereits einige Meter vor der Unfallstelle Risse aufweist, so dass ihre Frau bereits zuvor mit Straßenschäden hätte rechnen können. Dementsprechend hätte sie ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Ihnen der Rechtsweg offen steht. Eine mangelnde Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde erkenne ich jedoch nicht."
 
Zuerst mal Gute Besserung für deine Frau. Ich hatte das mal nach einem Motorradunfall, aber da hat mir mein Anwalt gleich gesagt, dass die Chancen schlecht stehen, wenn der Gemeinde nicht grobe Fahrlässigkeit bezüglich des Zustands der Fahrbahn nachweisbar ist. Die Geschwindigkeit je nach Zustand der Fahrbahn anzupassen wurde mir damals auch genannt.
 
Alles Gute für Deine Frau, aber auch ich denke, dass das sehr schwer wird, da was zu machen. Man kann auch als Rennradfahrer, wenn man ehrlich ist, sagen: So ein Loch müsste man an sich sehen, wenn man ausreichend konzentriert fährt und den Lenker im Griff hat. VIELLEICHT abgelenkt, z.B. mal kurz auf den Fahrradcomputer geschaut, oder übersehen wegen Licht/Schatten-Wechsel? Oder Loch gesehen und vor Schreck zu stark gebremst? naja, ist an sich egal - aber bei 1-2cm Tiefe kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht in den vollen Bereich der Eigenverantwortung und der normalen, hinzunehmenden Gefahren geht.

1-2cm tief finde ich ehrlich gesagt sowieso gar nicht mal so tief - ich muss hier in/um Köln immer wieder mal über Löcher oder auch versenkte Gullydeckel drüber, wo es eher 3-4cm sind. Und bei über 40 km/h fällt mir das an sich sogar leichter als wenn ich nur 20-25 fahre. ^^ Weil es hier so viele solcher Stellen gibt, ist das für mich Routine.

Was ich aber versuchen würde ist, jemanden von der Gemeinde oder so anzusprechen, damit man die Stelle ausbessert, damit nicht nochmal jemand stürzt. Bei mir in der Straße war zB ein Radweg auf dem Bürgersteigbereich, links davon Parkplätze und alle 10m ein Baum, dann erst die Fahrbahn für Autos. An mehreren Stellen waren durch Baumwurzeln auf dem Radweg hohe Schwellen entstanden, teils 15cm hoch, und als dann mal eine Frau nachts trotz Fahrradlicht so schwer stürzte, dass sie ein paar Wochen im Krankenhaus war, wurde dann der Radweg aufgehoben und eine Fahrradspur auf der Straße markiert. Aber irgendwas in Richtung rechtlicher Verantwortung der Stadt gab es damals nicht.
 
Zunächst gute Besserung an die Frau.
Sorgfaltspflicht keine Chance.
Mehr als 15cm Tiefe müssen es sein.
Gerade mal wieder entschieden, LG Essen 16 O 293/24.
Die Klage wurde abgewiesen.

Anhang anzeigen 1663908

Das Schlagloch.
Anhang anzeigen 1663948

Was für ein Gepfusche. So sieht es bei uns auch überall aus. Ein Land, in dem wir gut und gerne leben. Ein Land der Mütterrente und des Bürgergelds und vorbildhafter Moral. Ach - wie herrlich...

Zur Frage: Ich halte Klage auch für aussichtslos und bin auch für Eigenverantwortung. Hier steht jetzt aber erstmal die Genesung im Vordergrund. Alles Gute!
 
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