bodenseemann
Aktives Mitglied
Hallo zusammen,
vor einer Woche hatte meine Frau einen schweren Radunfall. Sie stürzte auf einer kurzen Gefällstrecke (200m mit 8%) auf halber Strecke hinter mir, ohne sich an irgendwas zu erinnern. Ich hab den Unfallort nochmals aufgesucht und ca. 10m oberhalb der Auffindsituation (Bewußtlos, Jochbeinbruch, komplizierter Ellenbogenbruch, und das Übliche mit Schürfwunden und Prellungen) fand ich ein kleines Loch in der Straße (30*30cm, 1,5-2cm tief). Da sie sich an nichts mehr erinnert, vermute ich, dass sie den Lenker wohlmöglich nicht zu 100% fest hielt, und dann es ihr das Vorderrad verriß, und sie einen Abhang über Ihr Rad machte. Es handelt sich um einen Gemeindeweg, mit Teerbelag.
Macht es überhaupt sind, vor diesem Sachverhalt, irgendetwas gegen die Sorgfaltspflicht der Gemeinde juristisch zu unternehmen?
Gruß vom Bodensee
vor einer Woche hatte meine Frau einen schweren Radunfall. Sie stürzte auf einer kurzen Gefällstrecke (200m mit 8%) auf halber Strecke hinter mir, ohne sich an irgendwas zu erinnern. Ich hab den Unfallort nochmals aufgesucht und ca. 10m oberhalb der Auffindsituation (Bewußtlos, Jochbeinbruch, komplizierter Ellenbogenbruch, und das Übliche mit Schürfwunden und Prellungen) fand ich ein kleines Loch in der Straße (30*30cm, 1,5-2cm tief). Da sie sich an nichts mehr erinnert, vermute ich, dass sie den Lenker wohlmöglich nicht zu 100% fest hielt, und dann es ihr das Vorderrad verriß, und sie einen Abhang über Ihr Rad machte. Es handelt sich um einen Gemeindeweg, mit Teerbelag.
Macht es überhaupt sind, vor diesem Sachverhalt, irgendetwas gegen die Sorgfaltspflicht der Gemeinde juristisch zu unternehmen?
Gruß vom Bodensee