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Radunfall meiner Frau!

bodenseemann

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Bodensee
Hallo zusammen,
vor einer Woche hatte meine Frau einen schweren Radunfall. Sie stürzte auf einer kurzen Gefällstrecke (200m mit 8%) auf halber Strecke hinter mir, ohne sich an irgendwas zu erinnern. Ich hab den Unfallort nochmals aufgesucht und ca. 10m oberhalb der Auffindsituation (Bewußtlos, Jochbeinbruch, komplizierter Ellenbogenbruch, und das Übliche mit Schürfwunden und Prellungen) fand ich ein kleines Loch in der Straße (30*30cm, 1,5-2cm tief). Da sie sich an nichts mehr erinnert, vermute ich, dass sie den Lenker wohlmöglich nicht zu 100% fest hielt, und dann es ihr das Vorderrad verriß, und sie einen Abhang über Ihr Rad machte. Es handelt sich um einen Gemeindeweg, mit Teerbelag.
Macht es überhaupt sind, vor diesem Sachverhalt, irgendetwas gegen die Sorgfaltspflicht der Gemeinde juristisch zu unternehmen?
Gruß vom Bodensee
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von sulka

Hilfreich
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Erstmal gute Besserung Deiner Frau und das sie wieder richtig fit wird.

Ich würde den Fall auf jeden Fall der hiesigen Gemeinde mitteilen und um Sicherung bitten, damit es nicht noch jemandem passiert.

Danach stellt sich die Frage, ob euch ein persönlicher Schaden entstanden ist, der nicht durch eure Versicherungen gedeckt ist. Wenn ja könnte sich der Rechtsweg lohnen, aber nur dann, wenn Deine Frau keine Chance hatte dem Loch auszuweichen, weil sie es nicht sehen konnte.

Ist es ein Loch was mit entsprechender Umsicht gut zu erkennen war, dann besteht nicht wirklich eine Chance, da sie dann sicher eine Teilschuld bekommt und dann lohnen sich die Kosten für das Verfahren wohl nicht.

Wenn nicht würde ich es dabei belassen.
 
Erstmal gute Besserung Deiner Frau und das sie wieder richtig fit wird.

Ich würde den Fall auf jeden Fall der hiesigen Gemeinde mitteilen und um Sicherung bitten, damit es nicht noch jemandem passiert.

Danach stellt sich die Frage, ob euch ein persönlicher Schaden entstanden ist, der nicht durch eure Versicherungen gedeckt ist. Wenn ja könnte sich der Rechtsweg lohnen, aber nur dann, wenn Deine Frau keine Chance hatte dem Loch auszuweichen, weil sie es nicht sehen konnte.

Ist es ein Loch was mit entsprechender Umsicht gut zu erkennen war, dann besteht nicht wirklich eine Chance, da sie dann sicher eine Teilschuld bekommt und dann lohnen sich die Kosten für das Verfahren wohl nicht.

Wenn nicht würde ich es dabei belassen.
Danke Dir im doppelten Sinne!
 
Drück die Daumen das alles wieder heile wird und leider hat mein Vorposter mit seiner Antwort 100% recht.

Hier in der Gegend steht an jedem zweiten Fahradweg der Hinweis Strassenschäden womit Sie dann den Freibrief haben die nächsten 20 Jahre nichts zu tuen :(
 
Bei juristischen Themen ist es in einem Forum wie diesem ähnlich wie bei medizinischen, wirklich zielführend wird es i.d.R nicht. Es gibt ja einen Grund, warum der erste Satz eines Juristen meistens ist "Es kommt auf die Umstände an". Heißt, selbst vermeintlich ähnliche Fälle können aufgrund eines Details ganz anders zu bewerten sein.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann nimm dort das Beratungsgespräch in Anspruch.
 
Zunächst mal wünsche ich deiner Frau eine rasche und vollständige Genesung !
Gut möglich daß der Unfall so zustande kam wie du beschreibst. Die beschrieben Schadstelle finde ich jetzt nicht so dramatisch, damit sollte man schon mal rechnen und ggf damit umgehen können. Du bist ja schließlich auch gut daran vorbei gekommen. Ich würde als Gemeinde prinzipiell so darauf antworten "Augen auf im Straßenverkehr" - es hätte genausogut auch ein anderes Hindernis, ein Tier vielleicht, in die Quere kommen können.
Mich befremdet es etwas, daß man die Schuld immer bei anderen sucht und sofort rechtliche Schritte in Betracht zieht.
 
Wir hatten hier so einen ähnlichen Fall mit einer Autofelge, die beim Überfahren eines Schlagloch gebrochen ist. Der Kollege hatte dann, auch weil er nicht weiterfahren konnte, die Polizei gerufen, die den Unfallschaden aufgenommen hat. Dadurch war es möglich bei der Stadt eine Forderung zur Reparatur der Felge und des Reifen zu stellen. (so habe ich das noch grob in Erinnerung).
Mein Fazit: Hättet ihr das gleich offiziell festgehalten, wäre es sicherlich möglich gewesen etwas zu unternehmen. Im Nachgang eher schwierig.

Gute Besserung.
 
Auch von mir gute Besserung an Deine Frau!

Zunächst mal wünsche ich deiner Frau eine rasche und vollständige Genesung !
Gut möglich daß der Unfall so zustande kam wie du beschreibst. Die beschrieben Schadstelle finde ich jetzt nicht so dramatisch, damit sollte man schon mal rechnen und ggf damit umgehen können. Du bist ja schließlich auch gut daran vorbei gekommen. Ich würde als Gemeinde prinzipiell so darauf antworten "Augen auf im Straßenverkehr" - es hätte genausogut auch ein anderes Hindernis, ein Tier vielleicht, in die Quere kommen können.
Mich befremdet es etwas, daß man die Schuld immer bei anderen sucht und sofort rechtliche Schritte in Betracht zieht.
Das Problem bei Deinem Beitrag ähnlich wie bei einer (pseudo)rechtlichen Beratung hier im Forum ist, wir haben alle keine genauen Informationen und damit auch keine Ahnung, um irgendetwas wirklich beurteilen zu können. Der TE hat es kurz beschrieben, aber keiner von uns kennt den genauen Weg oder war in der Situation dabei. Vor diesem Hintergrund und dem des Unfalls mit Verletzungen finde ich den Beitrag ein bisschen deplaziert. Das man zumindest prüft, ob ggf. andere für den Unfall verantwortlich sind, finde ich verständlich.
 
zunächst gute besserung deiner frau.
bei mir war es ein ähnlicher fall, straße bergab, hohes tempo, loch in der straße, abgang über den lenker, filmriss.
ich bin rechtsschutzversichert, der anwalt (und ein später von mir hinzugezogener zweiter) hat gleich beim erstgespräch gemeint, dass es sinnlos ist, weil "fahren auf sicht" ....
die polizei hat den unfall natürlich aufgenommen und fotos gemacht.

edit: damals und auch heute im rückblick bin ich nicht böse, dass es zu keinem rechtsstreit gekommen ist. ich habe genug psychische und physische energie und auch zeit für die genesung gebraucht und habe mich mit der ursachenforschung nicht belasten müssen. dank unfallversicherung bin ich aber auch nicht ganz leer ausgegangen, so ehrlich muss ich sein. kann ich jedem empfehlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
vor einer Woche hatte meine Frau einen schweren Radunfall. Sie stürzte auf einer kurzen Gefällstrecke (200m mit 8%) auf halber Strecke hinter mir, ohne sich an irgendwas zu erinnern. Ich hab den Unfallort nochmals aufgesucht und ca. 10m oberhalb der Auffindsituation (Bewußtlos, Jochbeinbruch, komplizierter Ellenbogenbruch, und das Übliche mit Schürfwunden und Prellungen) fand ich ein kleines Loch in der Straße (30*30cm, 1,5-2cm tief). Da sie sich an nichts mehr erinnert, vermute ich, dass sie den Lenker wohlmöglich nicht zu 100% fest hielt, und dann es ihr das Vorderrad verriß, und sie einen Abhang über Ihr Rad machte. Es handelt sich um einen Gemeindeweg, mit Teerbelag.
Macht es überhaupt sind, vor diesem Sachverhalt, irgendetwas gegen die Sorgfaltspflicht der Gemeinde juristisch zu unternehmen?
Gruß vom Bodensee

Zunächst gute Besserung an die Frau.
Sorgfaltspflicht keine Chance.
Mehr als 15cm Tiefe müssen es sein.
Gerade mal wieder entschieden, LG Essen 16 O 293/24.
Die Klage wurde abgewiesen.

Screenshot_20250820-174514.png


Das Schlagloch.
Schlagloch 4.jpg
 
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Auch von mir gute Besserung an Deine Frau!


Das Problem bei Deinem Beitrag ähnlich wie bei einer (pseudo)rechtlichen Beratung hier im Forum ist, wir haben alle keine genauen Informationen und damit auch keine Ahnung, um irgendetwas wirklich beurteilen zu können. Der TE hat es kurz beschrieben, aber keiner von uns kennt den genauen Weg oder war in der Situation dabei. Vor diesem Hintergrund und dem des Unfalls mit Verletzungen finde ich den Beitrag ein bisschen deplaziert. Das man zumindest prüft, ob ggf. andere für den Unfall verantwortlich sind, finde ich verständlich.
Ein klares Jein. Ich habe mir durchaus überlegt ob ich das zu diesem Zeitpunkt schreiben soll. Es ist klar daß es schmerzlich ist wenn mein Mädchen gerade verletzt ist solch eine Antwort zu bekommen. Es ist nun aber so passiert und ehe man sich um rechtliche Möglichkeiten kümmert könnte man auch erst mal selbstkritisch überlegen ob der Fehler nicht bei einem selbst liegt.
Richtig, bei Ferndiagnose sind Fehler inbegriffen, aber wo das Thema erstmal aufgebracht ist ...
Ich hoffe der TE fühlt sich jetzt nicht angegriffen und versteht meine Intention.
 
Ebenso gute Besserung.

War es solch ein Loch hier?

29694302-loch-strasse-bedeutung-2AEocrO0eBMH.jpg


Das sind Güte-Messlöcher. Mithilfe dieser Bohrungen wird nach jeder Straßensanierung kontrolliert, ob die Baufirmen ordentlich gearbeitet haben. Sieht man hier auch oft.
 
Zunächst gute Besserung an die Frau.
Sorgfaltspflicht keine Chance.
Mehr als 15cm Tiefe müssen es sein.
Gerade mal wieder entschieden, LG Essen 16 O 293/24.
Die Klage wurde abgewiesen.

Anhang anzeigen 1663908

Das Schlagloch.

Bei Fahrrädern gibt es dazu auch einschlägiges z.B. hier:

https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2020/11_U_126_20_Beschluss_20201111.html

Ergebnis das gleiche - man muss im Prinzip schon einen Bombenkrater erwischen, der gleichzeitig unsichtbar ist, um Ansprüche durchzubringen.
 
Ich hatte den Sturz bei einer frisch geteerten Strasse im Regen, die war spiegelglatt.
Habs damals der Kasko angegeben für Regress - die haben dankend abgelehnt, keine Chance.
Eigenverantwortung, Betriebsgefahr...
Alle Energie ins Gesundwerden stecken. Gute Besserung an die Patientin.
 
Wir hatten hier so einen ähnlichen Fall mit einer Autofelge, die beim Überfahren eines Schlagloch gebrochen ist. Der Kollege hatte dann, auch weil er nicht weiterfahren konnte, die Polizei gerufen, die den Unfallschaden aufgenommen hat. Dadurch war es möglich bei der Stadt eine Forderung zur Reparatur der Felge und des Reifen zu stellen. (so habe ich das noch grob in Erinnerung).
Mein Fazit: Hättet ihr das gleich offiziell festgehalten, wäre es sicherlich möglich gewesen etwas zu unternehmen. Im Nachgang eher schwierig.

Gute Besserung.
Das funktioniert meines Wissens aber nur, wenn nicht mittels Schild „schlechte Wegstrecke“ o.ä. Darauf hingewiesen wurde. Anderfalls sollte die Sorgfaltspflicht greifen.

An die .Leidtragende: Gute Besserung!
..schreibe das gerade aus dem KRH nach einem eigenverschuldeten Radunfall..
IMG_4257.jpeg

alles wird gut, Knochen heilen.
BG
 
Zuletzt bearbeitet:
Da sind die Gemeinden eigentlich immer "raus" und stellen auf die vorrausschauende Fahrweise ab.
Bei mir in der Gegend gibt es einen benutzungspflichtigen Geh-/Radweg außerorts. Der verbindet über eine Strecke von mehr als acht Kilometern zwei Ortschaften.
Der kam sehr in die Jahre (Schlaglöcher, Absenkungen, seitlich wegbrechender Asphalt, weil Untergrund nachgibt, etc.).
Vor Jahren begann die Gemeinde Teilstücke (ca. 2km) der Strecke zu sanieren, natürlich nicht die Schlimmsten, warum auch, dennoch eine Verbesserung.
Etwa ein Jahr nach der Sanierung wurde der Weg dann an vier Stellen aufgerissen, der Asphalt über die komplette Breite dazu weggefräst und danach mit Schotter "ersetzt". Die Abschnitte waren je zwischen einem und vier Meter lang.
Zwei Jahre und zahlreiche Beschwerden dauerte es und die Gemeinde war dann endlich bereit drei der vier Lücken wieder mit Asphalt zu schließen. Die vierte Schotterpiste besteht bis heute (nun gut acht Jahre) immer noch.
Im Laufe der Zeit entwickelte sich ein ordentlicher Höhenunterschied (rund 5cm) zwischen dem Asphalt und dem Schotterstück. Das scheint nur niemanden in der zuständigen Behörde zu interessieren.
Auf Nachfrage, warum dort der Weg damals aufgerisssen wurde, wann und ob er wieder geschlossen werde und wer im Falle eines Unfalles haftbar sei, obwohl dort keine Beschildung "Schäden im Geh-/ und Radweg" exisitert, wurde mir damals schon mitgeteilt, dass jeder Verkehrsteilnehmer angehalten sei, seine Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und ggfs. dort eben absteigen und ihr Rad schieben müssen.
Kein Wort zur fehlenden Beschilderung, warum dort der Asphalt aufgerissen und nicht wieder ersetzt wurde und wann dies geplant sei.
 
Mein Fazit: Hättet ihr das gleich offiziell festgehalten, wäre es sicherlich möglich gewesen etwas zu unternehmen. Im Nachgang eher schwierig.

Gute Besserung.
Bei den beschriebenen Verletzungen waren sicher RTW + vermutlich auch Notarzt vor Ort. Oft kommt dann auch die Polizei. Was ich sagen will: Vlt. wurde es ja offiziell festgehalten 🤔

Aber trotzdem fraglich ob man da was erreichen kann.
 
Das funktioniert meines Wissens aber nur, wenn nicht mittels Schild „schlechte Wegstrecke“ o.ä. Darauf hingewiesen wurde. Anderfalls sollte die Sorgsamspflicht greifen.

An die .Leidtragende: Gute Besserung!
..schreibe das gerade aus dem KRH nach einem eigenverschuldeten Radunfall..
Anhang anzeigen 1664095
alles wird gut, Knochen heilen.
BG
Das Röntgenbild von meiner Frau sieht ähnlich aus; dann wünsche ich Dir auch eine gute und vollständige Genesung; jetzt erstmal 7 Wochen die einstellbare Metallschiene tragen, und dann hoffen, dass zumindest 90% der Beweglichkeit des Armes nach 4-6 Monaten wieder da ist.
 
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