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Radfahrer vollspritzen - ist das jetzt neu? Was gibts noch für Tricks?

  • Ersteller Ersteller _Lukas_
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Re: Radfahrer vollspritzen - ist das jetzt neu? Was gibts noch für Tricks?
Übrigens noch eins, wenn jeder Rennradfahrer, alle Autofahrer anzeigen würde, die die Abstandsregel nicht einhalten, wäre die Polizei mehr als ausgelastet.
 
Natürlich nicht? Wo soll er bitte sonst fahren? Er darf ja anscheinend nicht auf dem Radweg fahren mit seinen 40km/h?

und das Mofa, das in DE maximal "nur" 25km/h fahren darf?

So, ich fahre mit meinem Rennrad fast immer einen Schnitt (!!) vom 30 km/h, bin also eher Richtung Moped. Wo liegt denn nun der Unterschied zwischen Rennrad und Mofa/Moped? (auch hier wieder ausserhalb der rechtlichen Vorgabe "Radfahrer muss auf dem Radweg .... wenn er benutzungspflichtig ist UND wenn er zumutbar ist"; und ob er zumutbar ist siehst Du als Autofahrer gerade garantiert nicht, zB Verschutzung durch Glasscherben)

merkste langsam auf welchem dünnen Brett du bist?
 
Ausserdem würde ich es toll finden, wenn Rennradfahrer ebenfalls ein Nummernschild oder was ähnliches als Identifikation haben. So kann man mithilfe eines Fotos dem Rennradfahrer gute 100 CHF Ordnungsbusse zukommen lassen und folglich kann man das Einnässen komplett sein lassen.
 
und das Mofa, das in DE maximal "nur" 25km/h fahren darf?

So, ich fahre mit meinem Rennrad fast immer einen Schnitt (!!) vom 30 km/h, bin also eher Richtung Moped. Wo liegt denn nun der Unterschied zwischen Rennrad und Mofa/Moped? (auch hier wieder ausserhalb der rechtlichen Vorgabe "Radfahrer muss auf dem Radweg .... wenn er benutzungspflichtig ist UND wenn er zumutbar ist"; und ob er zumutbar ist siehst Du als Autofahrer gerade garantiert nicht, zB Verschutzung durch Glasscherben)

merkste langsam auf welchem dünnen Brett du bist?

Seit wann ist die Geschwindigkeit entscheidend und nicht das Gesetz (SVG 46 Abs. 1)?
 
und das Mofa, das in DE maximal "nur" 25km/h fahren darf?

So, ich fahre mit meinem Rennrad fast immer einen Schnitt (!!) vom 30 km/h, bin also eher Richtung Moped. Wo liegt denn nun der Unterschied zwischen Rennrad und Mofa/Moped? (auch hier wieder ausserhalb der rechtlichen Vorgabe "Radfahrer muss auf dem Radweg .... wenn er benutzungspflichtig ist UND wenn er zumutbar ist"; und ob er zumutbar ist siehst Du als Autofahrer gerade garantiert nicht, zB Verschutzung durch Glasscherben)

merkste langsam auf welchem dünnen Brett du bist?

Du zitierst gerade wohl nicht aus dem Schweizer Recht. Meine Kritik geht auch vorerst an die Bodenseefahrer auf Schweizer Grund.
 
und das Mofa, das in DE maximal "nur" 25km/h fahren darf?

So, ich fahre mit meinem Rennrad fast immer einen Schnitt (!!) vom 30 km/h, bin also eher Richtung Moped. Wo liegt denn nun der Unterschied zwischen Rennrad und Mofa/Moped? (auch hier wieder ausserhalb der rechtlichen Vorgabe "Radfahrer muss auf dem Radweg .... wenn er benutzungspflichtig ist UND wenn er zumutbar ist"; und ob er zumutbar ist siehst Du als Autofahrer gerade garantiert nicht, zB Verschutzung durch Glasscherben)

merkste langsam auf welchem dünnen Brett du bist?
Glasscherben? Wirklich? Liegen in Deutschland öftermals Glasscherben auf den Radwegen oder woher das Beispiel?
 
Glasscherben? Wirklich? Liegen in Deutschland öftermals Glasscherben auf den Radwegen oder woher das Beispiel?

für unzumubar gibt es in der Tat viele andere Möglichkeiten! Ein paar habe ich weiter oben beschrieben. Weitere Möglichkeiten gibt es in rauen Mengen. Wichtige Aussage: als Autofahrer kannst Du niemals beurteilen, warum der Radler gerade nicht den Radweg verwendet. Und selbst wenn der Radler gerade ein Gesetz missachtet, ist es NICHT an Dir selbigen masszuregeln, garantiert auch nicht in der Schweiz!

Und mal nebenbei: ganz selten, dass Du von der deutschen Polizei mit dem Raddrad auf der Strasse fahrend auf den Radweg verwiesen wirst - Ausnahmen bestätigen die Regel
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausserdem würde ich es toll finden, wenn Rennradfahrer ebenfalls ein Nummernschild oder was ähnliches als Identifikation haben. So kann man mithilfe eines Fotos dem Rennradfahrer gute 100 CHF Ordnungsbusse zukommen lassen und folglich kann man das Einnässen komplett sein lassen.
Moment! Du nässt Dich ein, wenn Du einen Rennradler siehst? Dann solltest Du dringend einen Arzt aufsuchen.

Und bevor dein Pfleger dich wieder in Dein Zimmer führt, noch eine Hausaufgabe: Finde heraus, warum die Kennzeichenpflicht in .CH abgeschafft worden ist.
 
Moment! Du nässt Dich ein, wenn Du einen Rennradler siehst? Dann solltest Du dringend einen Arzt aufsuchen.

Und bevor dein Pfleger dich wieder in Dein Zimmer führt, noch eine Hausaufgabe: Finde heraus, warum die Kennzeichenpflicht in .CH abgeschafft worden ist.
Richtig, ich nässe MICH ein wenn ich ein Radfahrer sehe. Hausaufgaben sind mir zu schwierig, kannst du sie für mich machen?
 
für unzumubar gibt es in der Tat viele andere Möglichkeiten! Ein paar habe ich weiter oben beschrieben. Weitere Möglichkeiten gibt es in rauen Mengen. Wichtige Aussage: als Autofahrer kannst Du niemals beurteilen, warum der Radler gerade nicht den Radweg verwendet. Und selbst wenn der Radler gerade ein Gesetz missachtet, ist es NICHT an Dir selbigen masszuregeln, garantiert auch nicht in der Schweiz!

Und mal nebenbei: ganz selten, dass Du von der deutschen Polizei mit dem Raddrad auf der Strasse fahrend auf den Radweg verwiesen wirst - Ausnahmen bestätigen die Regel
Tut mir Leid, wenn du SVG 46 Abs. 1 grammatikalisch auslegst und entsprechend dem Gesetzeswortlaut folgst, steht da nichts von Zumutbarkeit.
 
für unzumubar gibt es in der Tat viele andere Möglichkeiten! Ein paar habe ich weiter oben beschrieben. Weitere Möglichkeiten gibt es in rauen Mengen. Wichtige Aussage: als Autofahrer kannst Du niemals beurteilen, warum der Radler gerade nicht den Radweg verwendet. Und selbst wenn der Radler gerade ein Gesetz missachtet, ist es NICHT an Dir selbigen masszuregeln, garantiert auch nicht in der Schweiz!

Und mal nebenbei: ganz selten, dass Du von der deutschen Polizei mit dem Raddrad auf der Strasse fahrend auf den Radweg verwiesen wirst - Ausnahmen bestätigen die Regel
Und das freut mich für dich, dass man als Rennradfahrer ganz selten auf den Radweg hingewiesen wird.
 
Tut mir Leid, wenn du SVG 46 Abs. 1 grammatikalisch auslegst und entsprechend dem Gesetzeswortlaut folgst, steht da nichts von Zumutbarkeit.
ich spreche von DE, das hier ist nämlich ein deutsches Forum. Ich gehe aber bzgl. Deiner Unbelehrbarkeit aus, dass Du Dich auch in DE wie die Axt im Walde aufführst.

Aber ein Frage habe ich noch: wenn Du in der CH lebst aber dort keine Staatsbürgerschaft hast: welche Nationalität hast Du?
 
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ich spreche von DE, das hier ist nämlich ein deutsches Forum. Ich gehe aber bzgl. Deiner Unbelehrbarkeit aus, dass Du Dich auch in DE wie die Axt im Walde aufführst.

Aber ein Frage habe ich noch: wenn Du in der CH lebst aber dort keine Staatsbürgerschaft hast: welche Nationalität hast Du?
Wieso spielt meine Nationalität eine Rolle? Sucht da jemand etwa nach Angriffsfläche :D

In Deutschland halte ich mich kaum auf. Ich weiss, dass das ein Deutsches Forum ist, aber das ursprüngliche Thema dieser Diskussion bzgl. Einnässen der Radfahrer passt auch gut in der Schweiz. Ich habe auch öftersmal die Scheibenwischeranlage angemacht und zufälligerweise dabei Rennradfahrer in der 80er Zone "bewässert". Das ist ziemlich doof. Ich denke das Problem lässt sich beheben, wenn diese wenigen Rennradfahrer, genau so wie auch der Grossteil ihrer Kollegen es bereits tun, sich an die Benutzungspflicht halten würden (Strassenverkehrsgesetz CH). Ich beschwere mich ja auch nicht im deutschen Raum, da anscheinend dort, nach deiner Aussage, die Zumutbarkeit der Benutzung für Radfahrer gewertet wird.
 
Können wir uns darauf einigen, dem Troll jetzt keine Aufmerksamkeit mehr zu widmen?
Ich hab den Fehler ja auch schon gemacht. Aber es gib ja echt gute Gründe dafür.

Er versucht hier wiederholt mit dem Gesetz zu argumentieren, hält sich aber selbst willentlich nicht daran. Er hupt zur Belehrung, fährt offenbar nicht mit angepasster Geschwindigkeit und Befürwortet Selbstjustiz. Auf Kritik geht er nicht ein oder wenn, dann nur auf die, die ihm passt. Er kündigt auch an, dass er sich weiterhin so verhalten wird, auch wenn er weiß, dass es nicht dem Gesetz entspricht. Was will man da bitte noch groß bewirken?

Aber ich für meinen Teil habe jetzt daraus gelernt und ihn jetzt auch einfach mal auf die Ignorierliste gepackt.
 
Nicht zumutbar ist eine Sache der Auslegung. Mich hat mal ein Polizist auf den Radweg geschickt, der gerade so breit wie mein Lenker war. Überall dort wo Bäume waren, fehlten Steine oder die Wurzeln wuchsen heraus. Dazu das Problem mit den Rechtsabbiegern. Wollte er nicht verstehen. Da ist der Radweg und da muss ich fahren. Sonst müsste er meinen Perso sehen. Was willst machen? Glasflaschen, die teilweise wirklich absichtlich auf den Radweg geworfen werden, machen den Weg schon unzumutbar. Habe auch schon gesehen wie Jemand seinen Hund absichtlich auf dem Radweg Gassi führte. Oder eine Joggerin im Wald, die einen großen Ast absichtlich auf den Weg legte. Nachdem ich vorbeigefahren bin. Solange in den Köpfen der Menschen sich nichts ändert, bleibt das Problem. Daran ändern Paragraphen und Strafen nichts.
 
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