Hi,
leider haben meine google "recherchen" noch nicht zuviel brauchbares ergeben, deshalb frage ich doch einfach gleichgesinnte. Ich bin noch nicht lange mit dem renner unterwegs - max. 2000 km und fahre überwiegend landstrasse aber auch gelegentlich im strassenverkehr. Nach der einen oder anderen kniffeligen situation (z.b. linksabbiegende - den radfahrer übersehende - autofahrer) gewöhnt man sich vermehrt so vorausschauend zu fahren wie es einem aktuell möglich ist. Nun bin ich heute aber in einer situation gekomen, welche mich doch arg verärgerte und am verstand einiger verkehrsteilnehmer zweifeln lässt.
Als ich mich - auf der strasse fahrend - in den kreisverkehr (ist ein relativ kleiner) einordnete, mit dem vorhaben, die dritte ausfahrt (also quasi links abbiegen zu wollen) zu nehmen wurde ich aus dem nichts im kreisverkehr auf der innenseite an stelle der zweiten ausfahrt (also quasi die "grade aus" - ausfahrt) von einer derart agressiven autofahrerin überholt, dass es mir noch immer die sprache verschlägt. Ich wollte gerade auf die dritte ausfahrt zusteuern, als mich besagt frau (wollte gradeaus) in löschblattbreite mit laut ausheulendem motor geschnitten hat - ich meine wtf?
Das sie beim rausfahren nicht blinkte ist nur eine kleine randnotiz wert;-).
Eine sekunde später und mein samstag und meine gesundheit wären zumindest vorerst im arsch....
Ein rennradkollegen aus der gegend wurde vor zwei wochen auf einem sonntagsausflug ebenfalls von der strasse abgedrängt - überschlug sich und blieb kurzzeitig bewußtlos im strassengraben liegen, bevor sich passanten um ihn kümmerten - der autofahrer begang fahrerflucht!
Diese vorfälle stimmen mich nicht nur nachdenklich sondern haben für mich auch zu folgender frage geführt:
Macht das mitführen eine fahrradcam für solche fälle sinn, d.h. kann das material im zweifelsfall als beweismittel und zur identifikation eines verkehrsrowdys genutzt werden?
Auch wenn ich mich nicht als strassensheriff aufspielen will, so juckt es doch gewaltig in den fingern, gegen besagte fahrerin von heute eine anzeige zu erstellen (was natürlich nicht geht, da a.) autonummer nicht gemerkt und b.) aussage gegen aussage vorliegt).
Kann dazu jemande evtl. ratschläge erteilen bzw. weiß mehr?
schöne grüße!
leider haben meine google "recherchen" noch nicht zuviel brauchbares ergeben, deshalb frage ich doch einfach gleichgesinnte. Ich bin noch nicht lange mit dem renner unterwegs - max. 2000 km und fahre überwiegend landstrasse aber auch gelegentlich im strassenverkehr. Nach der einen oder anderen kniffeligen situation (z.b. linksabbiegende - den radfahrer übersehende - autofahrer) gewöhnt man sich vermehrt so vorausschauend zu fahren wie es einem aktuell möglich ist. Nun bin ich heute aber in einer situation gekomen, welche mich doch arg verärgerte und am verstand einiger verkehrsteilnehmer zweifeln lässt.
Als ich mich - auf der strasse fahrend - in den kreisverkehr (ist ein relativ kleiner) einordnete, mit dem vorhaben, die dritte ausfahrt (also quasi links abbiegen zu wollen) zu nehmen wurde ich aus dem nichts im kreisverkehr auf der innenseite an stelle der zweiten ausfahrt (also quasi die "grade aus" - ausfahrt) von einer derart agressiven autofahrerin überholt, dass es mir noch immer die sprache verschlägt. Ich wollte gerade auf die dritte ausfahrt zusteuern, als mich besagt frau (wollte gradeaus) in löschblattbreite mit laut ausheulendem motor geschnitten hat - ich meine wtf?
Das sie beim rausfahren nicht blinkte ist nur eine kleine randnotiz wert;-).
Eine sekunde später und mein samstag und meine gesundheit wären zumindest vorerst im arsch....
Ein rennradkollegen aus der gegend wurde vor zwei wochen auf einem sonntagsausflug ebenfalls von der strasse abgedrängt - überschlug sich und blieb kurzzeitig bewußtlos im strassengraben liegen, bevor sich passanten um ihn kümmerten - der autofahrer begang fahrerflucht!
Diese vorfälle stimmen mich nicht nur nachdenklich sondern haben für mich auch zu folgender frage geführt:
Macht das mitführen eine fahrradcam für solche fälle sinn, d.h. kann das material im zweifelsfall als beweismittel und zur identifikation eines verkehrsrowdys genutzt werden?
Auch wenn ich mich nicht als strassensheriff aufspielen will, so juckt es doch gewaltig in den fingern, gegen besagte fahrerin von heute eine anzeige zu erstellen (was natürlich nicht geht, da a.) autonummer nicht gemerkt und b.) aussage gegen aussage vorliegt).
Kann dazu jemande evtl. ratschläge erteilen bzw. weiß mehr?
schöne grüße!