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Rad vs. Beifahrertür: Rechts- & Versicherungsfragen

Rollerer

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Servus beinander,
jetzt hats mich auch erwischt und ich bräuchte ein paar Tips für die Abhandlung des unglücklichen Vorgangs.
Letzten Samstag stand ein Auto auf dem Radweg. Ich habe es schon eine Weile gesehen, niemand rührte sich und ich nahm deshalb an, daß die dazugehörige(n) Person(en) rechts am Steckerlfischwagen stand. Bin recht langsam unterwegs gewesen und als ich dran war, schnappt direkt vor mir die Beifahrertür auf. Hab keine Chance für irgendeine Reaktion gehabt, bin mit der Schulter / Rippen in die Türkante eingeschlagen, der volle Rucksack hat mich mich dann übern Lenker gezogen und ich bin auf dem rechten Ellbogen gelandet.

Umstehende haben die Polizei und den Notarzt gerufen. Notarzt war zuerst da und hat mich gleich mit ins Klinikum genommen. Diagnose nach Röntgen: Thoraxprellung mit unklarem Bild in der Rippenregion, da der Herzschatten drauffällt*. Sonst nur Schürfwunden, aber keine Brüche, Lungen- oder Kopfverletzungen. Schwein gehabt. Aber mein gutes Stadtradl ist hin, Handy kaputt, Sonnenbrille zerkratzt, T-Shirt zerissen. Mindestens eine Woche Krankschreibung und das übliche Gejammer wegen den Schmerzen, trotz Schmerzmittel.

Die Fahrerin und Halterin des Autos war gleich nach dem Unfall sehr besorgt, hat sich für ihren Lebensgefährten auf dem Beifahrersitz entschuldigt und hat mir ihre Adresse gegeben. Der Beifahrer war ein bißchen ...unkommunikativ und unsympatisch. Sie hat dann am Sonntag auch bei mir angerufen und gefragt, wie es mir geht. War aber kurz angebunden und wollte / konnte nicht über irgendwelche Versicherungssachen sprechen. Ich habe ihr gesagt, daß sie ein paar Tage Zeit hat, das zu klären und ich gerne bis zum Wochenende Bescheid hätte. Bin am Sonntag dann noch auf die Polizeiwache gegangen und hab meine Aussage zum Fall gemacht.

Nach Auskunft der Polizei gibt es zwei Sachverhalte:
: die Halterin / Fahrerin hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, in dem sie auf dem Radweg hielt
: der Beifahrer hat durch das Öffnen der Tür ein Verkehrsdelikt mit fahrlässiger Körperverletzung herbeigeführt.
Beides wird nicht automatisch durch die Strafbehörden verfolgt, außer ich würde Strafanzeige stellen (und es würde damit vor Gericht gehen). Das habe ich noch nicht gemacht, habe dazu auch noch 3 Monate Zeit und möchte das als letztes Mittel der Wahl ansehen.

Die Frage ist
: welche Versicherung könnte / sollte da einspringen?
: welche Möglichkeiten habe ich, falls der Unfallverursacher sich nicht aktiv an der Lösung beteiligt?
: welche Möglichkeiten habe ich, falls keine Versicherung einspringt?

Danke fürs Mitdenken.
Grüße,
Rollerer


*Nach dem ja schon die Marsflüge vorbereitet werden, zweifele ich an der Menschheit, daß deren Ärzte im Jahre 2013 mit so einer 5-Millionen-Siemens-Lampe nicht die ganze Rippenregion röntgen können und ein gestochen scharfes Bild rauskriegen. Das Röntgenbild sieht aus, als wäre in der Mitte ums Herz ein überbelichteter Fleck und niemand traut sich dann eine "endgültige" Diagnose zu stellen :(
 
IMHO muss der Beifahrer bzw dessen private Haftpflichtversicherung für deinen Schaden aufkommen.
 
Ich kann Dir nur raten einen Anwalt einzuschalten. Ein Kollege hatte mal einen ähnlichen Fall und ziemlich lange damit zu kämpfen zu seinem Recht zu kommen. Und wie Radfahrer vor Gericht teilweise behandelt werden wissen wir ja alle.
 
Leider aus persönlicher Erfahrung: Alles in die Wege leiten, was geht. Also die Halterin und den Beifahrer anzeigen und wegen der Schadenersatzforderungen zum Fachanwalt gehen. Dass die Leute für Ihr schei** Verhalten (insb. die Fahrerin) zur Rechenschaft gezogen werden, hat eher untergeordnete Gründe. Vielmehr geht es um die rechtliche Absicherung.
Mein Unfall mit einem Tanklaster liegt jetzt über sechs Monate zurück. Zur Anklage ist es immer noch nicht gekommen und ich habe auch erst die Hälfte des Schadens ersetzt bekommen. Würde aus den Ermittlungsakten nicht hervor gehen, dass die Staatsanwaltschaft einzig und allein den LKW-Fahrer für schuldig hält, hätte ich wohl noch keinen einzigen Cent von der Versicherung gesehen.
 
Öhm, sollte das wirklich der einzige gangbare Weg sein, gleich mit der vollen Breitseite einzusteigen?
Ich bin ein wenig überrascht...
:(
 
Öhm, sollte das wirklich der einzige gangbare Weg sein, gleich mit der vollen Breitseite einzusteigen?
:(
Hier wird gerne mal gleich nach Anwalt und Strafanzeige gerufen, hängt aber sicherlich auch mit den persönlichen Erfahrungen zusammen. ;) Die einfachste und erste Möglichkeit wäre, sich mit dem KFZ-Kennzeichen an den Zentralruf der Versicherer zu wenden, der verbindet Dich direkt mit der Schadensabteilung der Versicherung der KFZ-Halterin. Dort erfährst Du dann auch sofort, ob der Schaden bereits von ihr gemeldet wurde. Ansonsten bekommst Du von denen eine Schadensnummer bzw. Bearbeitungsnummer und kannst auch eventuell erste Details klären, wie z. B. Gutachter für Rad nötig usw.
 
Hier wird gerne mal gleich nach Anwalt und Strafanzeige gerufen, hängt aber sicherlich auch mit den persönlichen Erfahrungen zusammen. ;) Die einfachste und erste Möglichkeit wäre, sich mit dem KFZ-Kennzeichen an den Zentralruf der Versicherer zu wenden, der verbindet Dich direkt mit der Schadensabteilung der Versicherung der KFZ-Halterin. Dort erfährst Du dann auch sofort, ob der Schaden bereits von ihr gemeldet wurde. Ansonsten bekommst Du von denen eine Schadensnummer bzw. Bearbeitungsnummer und kannst auch eventuell erste Details klären, wie z. B. Gutachter für Rad nötig usw.
Wenns dumm läuft:
Habe meiner Versicherung Bescheid gegeben erst einmal nicht zu zahlen. Was machst Du dann?
Da bleibt nur die Anzeige bei der Polizei übrig. Im Falle eines Bussgeldes hast Du dann die besseren Karten in einem
Privatprozess.
Normalerweise erfolgt bei Körperverletzung automatisch eine Anzeige. Kann mich auch irren.
Meine Meinung.
 
Schadensmeldung über die Versicherung des PKW - Verantwortlich ist der Fahrer des KFZ. Seine HV kann ggf versuche Ihren Schaden bei der PHV der Beifahrerin geltend zu machn. Geht Dich aber nix an. Sobald die Versicherung Dir blöd kommt einen Anwalt bemühen, der dafür aber Geld haben will. Strafanzeige hat mit der Leistung des Versicherers nichts, aber auch gar nichts zu tun. Hier erfolgt nur eine "Bepunktung" des Fahrers.
 
Öhm, sollte das wirklich der einzige gangbare Weg sein, gleich mit der vollen Breitseite einzusteigen?
Ich bin ein wenig überrascht...
:(
Wenn Du kein Risiko eingehen willst auf Deinem Schaden sitzen zu bleiben, solltest Du Nen Anwalt einschalten. Da Du auch laut Polizei im Recht bist, bzw. Dir gegenüber eine fahrlässige Körperverletzung begangen wurde, kostet Dich der Anwalt nichts. Ausserdem erledigt der Anwalt den ganzen Schreibkram mit der Versicherung und weiß was Du alles an Ansprüchen hast. Das muss die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen. Du musst also auch nicht befürchten, dass der Autofahrer persöhnlich haftet.

Es kann ja auch sein, dass die Verletzungen schwerer sind als bis jetzt diagnostiziert. Wir haben hier gerade einen Fall wo bei nem User ein Schulterbruch erst Wochen später diagnostiziert wurde. Da geht es um ne Menge Geld, und vieleicht sogar um die Berufsfähigkeit.

Deshalb: Immer nen Anwalt einschalten. Als Laie bist Du der Versicherung gegenüber klar im Nachteil. Anzeige brauchst Du nicht zu erstatten. Es geht Dir doch nur um Schadenersatz und Schmerzensgeld?
 
Ist doch ganz einfach:
willst du kein Schmerzensgeld?:
Für alle materiellen Schäden schnellstmöglich einen Kostenvoranschlag geben lassen. Dem Verursacher vorlegen und ihm eine Frist von 2 Wochen einräumen.
Ist dann kein Geld oder schriftl. Bestätigung der Versicherung wegen Kostenübernahme da: Anwalt. Manchmal sind die Verursacher ja kooperativ. Spielt allerdings die Versicherung nicht mit wird's problematisch, dann nur Anwalt.
willst du Schmerzensgeld und evtl auch um nichts kümmern?:
geht sowieso alles nur per Anwalt.
 
Wenns dumm läuft:
Habe meiner Versicherung Bescheid gegeben erst einmal nicht zu zahlen. Was machst Du dann?
Da bleibt nur die Anzeige bei der Polizei übrig. Im Falle eines Bussgeldes hast Du dann die besseren Karten in einem
Privatprozess.
Normalerweise erfolgt bei Körperverletzung automatisch eine Anzeige. Kann mich auch irren.
Meine Meinung.
Deine KFZ-Haftpflicht darf durchaus gegen deinen Willen einen Haftpflichtschaden zu Lasten deines Schadenfreiheitsrabattes nach Prüfung regulieren, sonst würde sie sich ja dem Kostenrisiko aussetzen verklagt zu werden.
 
Danke für die vielen Antworten.
Habe heute auf Nachfrage die Schadensnummer von der Fahrerin bekommen.
Sie hat mich auch gefragt, ob ich meine PHV schon informiert habe, da sie nicht auf dem Schaden an ihrem Kfz sitzen bleiben möchte. Begründung: ich war wohl zu schnell.
Mir ist mal kurz die Luft weggeblieben und ich werde am Montag einen Anwalt aufsuchen.
Mich nervt das jetzt schon....
 
der typische Fall: Anfangs kooperativ, nach 24 Stunden darüber nachdenken hat sich die Erinnerung über den Vorgang schon dem eigenen Wunschdenken angepasst. Viel Erfolg mit deinem Anwalt!
 
Danke für die vielen Antworten.
Habe heute auf Nachfrage die Schadensnummer von der Fahrerin bekommen.
Sie hat mich auch gefragt, ob ich meine PHV schon informiert habe, da sie nicht auf dem Schaden an ihrem Kfz sitzen bleiben möchte. Begründung: ich war wohl zu schnell.
Mir ist mal kurz die Luft weggeblieben und ich werde am Montag einen Anwalt aufsuchen.
Mich nervt das jetzt schon....
Anwalt sowieso. Ausserdem würde ich jetzt Anzeige erstatten. Das ist schon echt dreist.:mad:
Und berichte weiter. Und, setz Dich nicht mit der Versicherung auseinander. Lass das alles den Anwalt machen.
 
Danke für die vielen Antworten.
Habe heute auf Nachfrage die Schadensnummer von der Fahrerin bekommen.
Sie hat mich auch gefragt, ob ich meine PHV schon informiert habe, da sie nicht auf dem Schaden an ihrem Kfz sitzen bleiben möchte. Begründung: ich war wohl zu schnell.
Mir ist mal kurz die Luft weggeblieben und ich werde am Montag einen Anwalt aufsuchen.
Mich nervt das jetzt schon....

Daß die Dame nicht auf Ihrem Schaden sitzenbleiben möchte, ist ja nachvollziehbar.
Wer möchte das schon freiwillig ?
Aber vielleicht informiert sie mal jemand dahingehend, daß in diesem Land ein Radfahrer nicht verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung zu haben.
Und daß Du "zu schnell" warst mag ja das Ergebnis ihrer subjektiven Wahrnehmung sein.
Rechtlich sieht das ganz anders aus, weil die Fahrgeschwindigkeit ja sicher nicht "gerichtsfest" festgestellt wurde.
Und seit wann gibt es auf Radwegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer ?

Wer so doof ist, sich mit dem Auto auf einen Radweg zu stellen und dann noch die Tür aufreißt,
so daß es zum Unfall kommt, zahlt eben.
Das wird die schon noch merken.
 
Ziemlich verzwickte Sache.
Dazu dies: http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=2614

Was für dich spricht ist ja, dass die Sorgfaltspflicht beim Aussteigen über der Abstandsregel liegt, zumal der Pkw ordnungswidrig abgestellt war.
Ich würde klären, ob es möglich war, einen grösseren Seitenabstand einzuhalten, oder dort Poller, Tafeln, Fussgänger etc. waren und du deswegen nicht einen grösseren Abstand halten konntest.

Und ja es gibt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer auf Radwegen, Para. 3 Abs.1 StVO.
Ich denke unser Direktor meinte die 50 Km/h Regel.
 
...

Und ja es gibt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer auf Radwegen, Para. 3 Abs.1 StVO.
...

Das ist falsch.
Es gibt sicher ein allgemeines Rücksichtnahmegebot, das in § 3 StVO seine Ausprägung findet.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten regelmäßig nur für Kraftfahrzeuge - auch diese in § 3 StVO.
Auf Radwegen ist die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer nicht reglementiert.
 
Para3 Abs. 1 spricht von Fahrzeugen, also auch Fahrräder.
Abs.3 spricht von Kraftfahrzeugen, also keine Fahrräder.

Zudem sind die VZ 274 aus Para 41 StVO auch für Radfahrer bindend.
Näheres dazu können wir gerne per PN ausdiskutieren, wäre hier nur offtopic.
Aber ein wenig googel-Recherche dürfte langen
 
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