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Rad gestohlen, wie mit der Versicherung umgehen?

Ich denke das einzige, was hier manchen sauer aufstößt, ist, dass du praktisch dadurch, dass du das Rad günstiger bekommen könntest, von der Versicherung mehr Geld erhältst, als du für neuen Ersatz bezahlt hast.

Ersatz habe ich ja noch gar nicht. Es ging ja erstmal nur darum, in welchem Preisbereich ich mir überhaupt Ersatz suchen kann.
 

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Re: Rad gestohlen, wie mit der Versicherung umgehen?
Ich denke das einzige, was hier manchen sauer aufstößt, ist, dass du praktisch dadurch, dass du das Rad günstiger bekommen könntest, von der Versicherung mehr Geld erhältst, als du für neuen Ersatz bezahlt hast.
Hat er doch gar nicht?! Er hat 2,6k€ bezahlt und kriegt für das Geld das Rad nicht noch mal - aktuelle Angebote zwischen 6 und 9k€.
 
Ich denke, es ist ein offenes Geheimnis, dass übliche Vorgehensweisen bei Versicherungen grundsätzlich daraus bestehen, erst einmal komplett zu mauern, das Ganze in die Länge zu ziehen, die Leute mit Kleinstbeträgen versuchen abzuspeisen und insgesamt mürbe zu machen.

Sehe ich etwas anders, oder sagen wir: Differenzierter. Ich habe (leider) schon einige große Versicherungsfälle (Hausrat und Gebäude) gehabt, über knapp 200k EUR, wo ich absolut problemlos und wirklich hilfsbereit, inklusive Vorschüssen und Soforthilfe, bedient wurde. In Gesprächen mit den Versicherungsleuten, Gutachtern und sonstigen Beteiligten wurde dann deutlich: Versicherungen zicken hauptsächlich dann rum, wenn sie sich "verarscht" fühlen. Und das kommt eben auch relativ häufig vor, ohne jetzt einen Bezug zu diesem Thread herstellen zu wollen.
 
Ich denke das unterscheidet sich auch nach Art der Versicherung. Ein Schaden in der Hausrat ist noch mal etwas anderes, als wenn die Gegnerische Versicherung das kaputte Auto und eventuell sogar noch Schmerzensgeld zahlen soll.

Die Hausrat ist erstmal auf deiner Seite, das kann ich bestätigen. Der Versicherungsvertreter ebenfalls. Auch der Gutachter. Alles natürlich nur sofern alles vernünftig vorbereitet ist und man alles gut argumentieren kann.

Einzelfälle, die schwierig in der Regulierung sind, gibt's dann natürlich auch. Siehe meinen Fall.
 
Wieviel eine Versicherung im Schadensfall zu zahlen hat, ist eine Rechtsfrage. Diese zuverlässig und richtig zu beantworten, ist Aufgabe eines Rechtsanwalts. Ich rate sehr dazu, sich in solchen Fragen kompetenten Rechtsrat von jemandem einzuholen, der für seine Auskunft auch die Verantwortung übernimmt.
 
Wieviel eine Versicherung im Schadensfall zu zahlen hat, ist eine Rechtsfrage. Diese zuverlässig und richtig zu beantworten, ist Aufgabe eines Rechtsanwalts.
Der Rechtsanwalt hat erst einmal auch nur eine (Rechts-)Meinung. Ob die von der Gegenseite oder später dem Gericht geteilt wird, sei mal dahingestellt...
 
Nix Restwert, sondern Wiederbeschaffungswert.
Das ist doch der Punkt,,um den es sich hier dreht.

Ihr würfelt schon wieder was durcheinander.

Je nachdem was man in der Versicherung vereinbart hat, kann..

Wiederbeschaffungswert = Neuwert oder = Wert am Gebrauchtmarkt sein.

Zeitwert/Restwert mal außen vor, das ist eher der buchhalterische Wert, der ist bei Versicherungen eher nicht relevant.

Bei der Hausrat wird in der Regel die Wiederbeschaffung zum Neuwert erstattet, bei Kfz-Schäden kriegst Du das wieder, was die Wiederbeschaffung einer halbwegs gleich gealterten Möhre kostet, "Schwacke-Liste" (von einigen Klauseln abgesehen, dass binnen x Jahren zum Neuwert ersetzt wird).
 
Dein Schnäppchenglück beim ursprünglichen Kauf der B-Ware ist wahrscheinlich jetzt einfach Dein "Pech". Wie Du ja angemerkt hast, hat die Versicherung den Schaden der anderen Räder ohne zu mucken und zu Eurer Zufriedenheit reguliert. Also scheinen die sich ja nicht auf Teufel komm raus um Zahlungen drücken zu wollen.

Wenn dann aber jemand kommt und - auch unter Berücksichtigung der € 300.- für den Ersatzrahmen - mehr als das Dreifache der ursprünglich bezahlten Rechnung haben möchte, wacht wahrscheinlich auch der schläfrigste Sachbearbeiter auf und nimmt sich der Sache intensiver an. Insofern wundert mich das Vorgehen der Versicherung nicht besonders.
 
Wenn dann aber jemand kommt und - auch unter Berücksichtigung der € 300.- für den Ersatzrahmen - mehr als das Dreifache der ursprünglich bezahlten Rechnung haben möchte, wacht wahrscheinlich auch der schläfrigste Sachbearbeiter auf und nimmt sich der Sache intensiver an. Insofern wundert mich das Vorgehen der Versicherung nicht besonders.
Wobei wir wieder beim Kern der Frage wären.

Gedankenspiel: hätte ich das Rad bei einem Gewinnspiel gewonnen, wie würde sich das verhalten?
 
Schon spannend: Ich diskutiere über einen Versicherungsfall und manche hier sind emotional mehr aufgeladen als ich, der wahrscheinlich das größte Recht dazu hätte.

Zur Erinnerung: Das war kein „ups, schlecht abgeschlossen“, sondern ein Einbruchdiebstahl direkt neben dem Terasseneingang. Zwei Türen weiter wäre das Kinderschlafzimmer. Ich hab seitdem über 500 € in Sicherheitstechnik gesteckt – nicht, weil ich Spaß an Alarmanlagen hab, sondern weil’s mich beschäftigt hat. Bei uns wurden zwei Türen aufgebrochen und die Außenbeleuchtung zerstört, im Privatbereich, nicht in irgendeinem Fahrradkeller. Mir wäre am liebsten das Ganze hätte nie stattgefunden und wir hätten noch alle unsere Räder und Komponenten beisammen. In die Ausstattung ist viel Geld UND Zeit (Thema fittung usw.) geflossen. Das bekommt man finanziell sowieso nicht ersetzt. Abgesehen von unzähligen Stunden des Aufbereiten, was nun tatsächlich alles abhanden gekommen ist. Mit Nachweisen, Fotos, aktuellen Preisen, etc.

Und während ich hier einfach mal das Prinzip „Neuwert“ diskutieren will, ging’s hier plötzlich um „Gier“, „Sturheit“ und „sei doch froh, dass du überhaupt was bekommst“. Ich weiß nicht ob das die richtige Antwort darauf ist. Wenn man viel Geld für eine Versicherung zahlt, sollte man sich auch auf diese verlassen können.

Ich lasse mich natürlich auch auf einen Vergleich ein, das hab ich nie ausgeschlossen. Ich träume nachts nicht vom Gerichtssaal. Ich wollte nur verstehen, wie das läuft – und wo’s hakt. Das was man in einem Forum halt so macht. Und für die, die mir hier Gier oder irgendwelche Trickserei unterstellen: Ich diskutiere über Prinzipien und Fairness, nicht über Grauzonen – ganz simpel.
Naja, eine gewisse Angriffsfläche bietest du ja, das kannst du nicht abstreiten, oder?
Außerdem hättest du deine Frage(n) auch in einem Fachforum (Versicherungen, Anwaltsthemen etc.) stellen können; niemand zwingt dich, dein Thema in einem Sportforum zu präsentieren, wo Leute antworten, deren fachliche! Qualifikation du gar nicht kennst... Deine Frage ist identisch denen im Gesundheitsforum, wo Leute mit massiven Schmerzen x eine Beratung, Diagnose Therapieplan suchen. Muss man nicht verstehen...

Ist wirklich nicht böse gemeint, aber es wurde zwischenzeitlich immer wieder gesagt: Nimm dir einen Anwalt, der kann dir/euch ob des erfahrenen Schadens am besten helfen. Kannst oder willst du das nicht, haste eh keine Chance - denn auf der Gegenseite (Versicherung) sitzen Anwälte, und die werden dir nichts schenken. Du bist dann auf Kulanz und Wohlwollen angewiesen. Wenn du dir das wirklich antun willst, nur zu, aber eine Lösung wirst du in einem Rennradforum nicht bekommen, das ist mal Fakt.
 
Wobei wir wieder beim Kern der Frage wären.

Gedankenspiel: hätte ich das Rad bei einem Gewinnspiel gewonnen, wie würde sich das verhalten?
Gegenfrage: Warum habt ihr euren Fuhrpark nicht explizit in die Hausrat aufnehmen lassen? Wir haben das gemacht. Auch für die Reitsättel meiner Freundin, die HiFi-Anlage usw. ...
 
Wobei wir wieder beim Kern der Frage wären.

Gedankenspiel: hätte ich das Rad bei einem Gewinnspiel gewonnen, wie würde sich das verhalten?
Kein Unterschied.
Der reale Kaufpreis spielt keine Rolle.
Der Erstattungsbetrag muss Dir und der Versicherung zumutbar sein.
Wenn Du dich bei der Versicherung nicht durchsetzen kannst ohne Gerichtsverfahren und Anwalt, musst Du überlegen, was Dich der Fall kosten darf.
Vor Gericht wird es in jedem Fall auf einen Vergleich hinauslaufen, da beide Parteien berechtigte Interessen haben.
Wie der beschaffen sein wird, steht in den Sternen.
 
Gegenfrage: Warum habt ihr euren Fuhrpark nicht explizit in die Hausrat aufnehmen lassen? Wir haben das gemacht. Auch für die Reitsättel meiner Freundin, die HiFi-Anlage usw. ...

Spielt doch gar keine Rolle, ob man das aufnehmen lässt. Was bringt es Dir, hast Du dann damals jeweils den Kaufpreis angegeben, und kriegst den jetzt 1:1 wieder, auch auf die Gefahr hin, dass die Dinge jetzt teurer sind? Ansonsten sind wir doch da, wo wir sonst auch wären.

Gegenstände explizit aufzuführen bringt eigentlich nur etwas, wenn die Versicherung sonst ggf. einwendet, man hätte sie besser sichern müssen, wie die Richard Mille oder den Picasso.
 
Wie schon gesagt: Ich suche hier keine Rechtsberatung – die läuft längst über meinen Versicherungsmakler, der sich übrigens wirklich reinhängt. Der Fall ist ja auch noch nicht final entschieden.

Mir ging’s hier einfach darum, das Ganze mal zur Diskussion zu stellen. Ich fand (und finde) den Fall spannend – gerade hier im Forum, wo ich dachte, dass viele das Hobby mit ähnlicher Leidenschaft betreiben und vielleicht auch den emotionalen oder materiellen Wert nachvollziehen können.

Vielleicht sind meine Gedankengänge auch einfach seltsam – scheint ja die vorherrschende Meinung zu sein. 😅 Aber genau deshalb hab ich’s ja hier gepostet: um mal andere Perspektiven zu hören.

Gegenfrage: Warum habt ihr euren Fuhrpark nicht explizit in die Hausrat aufnehmen lassen? Wir haben das gemacht. Auch für die Reitsättel meiner Freundin, die HiFi-Anlage usw. ...
Ist er ja indirekt, bei einem Einbruchdiebstahl ist alles bis zur Deckungssumme versichert. Da braucht nix extra eingetragen werden.
 
...und jetzt komm ich auch noch:
Ich finde die eigentliche Frage "nehmen wir die derzeitig(!) angebotenen, 5.999 für das XXL Angebot oder bestehen wir auf die 9.000, die ursprünglich und normalerweise aufgerufen werden" wurde doch schon längst von @henpara mit diesem Hinweis beantwortet:

Der Wert der Erstattung wird also im Normalfall nicht durch Alter oder Abnutzung des Gegenstandes geschmälert, sondern entspricht immer dem Wert, der für die heutige Neuanschaffung dieses Gegenstandes aufgewendet werden muss. Der ursprüngliche Kaufpreis ist dabei nebensächlich. Allein der Wert und Kaufpreis am Tag der Beschädigung sind ausschlaggebend.

Am Tag der Beschädigung! AM TAG der Beschädigung. Nicht jetzt, in 2 Wochen oder vorgestern.
Also ist die Frage: Wie war der Marktpreis dieses Rades AM TAG DER BESCHÄDIGUNG/des Diebstahls? Und somit hat er doch den Preis, der ihm lt. Vertrag zusteht. Bumsdiwumsdi.

Wenn du vor Gericht gehst und deine Maximalforderung von 9K geltend machst, wird der absolut überlastete Richter, der mutmaßlich im Gegensatz zu uns so gar kein Verständnis für deine Belange hat (Selbstaufbau, Bikefitting, etc. pp.) dich auf den regulären Wiederbeschaffungswert verweisen, Farbe egal, wenn du Pech hast erkennt er/sie eine minderwertigere Schaltgruppe als gleichwertig an, weil du bist ja nicht mal Profi und einen nennenswerten Unterschied macht das doch nicht?!,
Doch, macht es, eben im Wert des Gegenstandes.
Selbstaufbau, Bikefitting,...richtig, das spielt keine Rolle.
Er kann aber nicht minderwertige Teile als gleichwertig einstufen (Beruf spielt auch keine Rolle). Ein V6 Motor wird auch nicht als gleichwertig eingestuft, wenn dir ein Auto mit V8 Motor gestohlen wird.
 
Er kann aber nicht minderwertige Teile als gleichwertig einstufen (Beruf spielt auch keine Rolle). Ein V6 Motor wird auch nicht als gleichwertig eingestuft, wenn dir ein Auto mit V8 Motor gestohlen wird.
Es geht hier aber nicht um eine Ersatzlieferung für einen gekauften Gegenstand mit ganz bestimmten Eigenschaften. Es geht auch nicht um die Frage der konkreten Berechnung eines Schadensersatzes, sondern nur und ausschließlich um einen Vergleichsvorschlag, den das Gericht in einem Hinweisschreiben unterbreitet und erklärt. Denn es geht nur um eine "Vergleichbarkeit", nicht identischen Ersatz.

Für Vergleiche gilt dasselbe wie für Kompromisse: Sie müssen beiden Seiten wehtun!
 
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