Cede
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Ist zwar aus der Schweiz aber ggf. ist Deutschland gleicher Meinung:
--> Wer im Rahmen seiner Hausratversicherung eine Diebstahlversicherung hat, muss sich in solch einem Fall keine Sorgen machen. Die «Hausrat» bezahlt bei einem Verlust in der Regel den Wert einer Sache oder den Betrag, welcher die versicherte Person für die Wiederanschaffung zum Zeitpunkt des Schadenfalls aufbringen müsste.
Du hast Anrecht auf das genau gleiche Rad wie dir gestohlen wurde. Und nicht auf ein ähnliches, auch nicht auf ein gleiches in anderer Farbe. Da geht es auch nicht darum ob zumutbar oder nicht.
Jetzt suchst du im Internet DEIN Rad heraus, belegst falls möglich, dass du genau DIESES Rad in dieser Konfiguration hattest.
Vorausgesetzt in den AGBs deiner Hausratversicherung unter dem Punkt 'Berechnung des Schadens' steht folgendes (Inhaltlich gleich):
-->als Ersatzwert gilt:
a) für Hausrat, vignettenpflichtige Motorfahrräder
und übriges Dritteigentum
- der Betrag, welcher die Wiederbeschaffung zum Neuwert erfordert
Im Schadencenter sitzen Leute wie du & ich, oder eben wie das Forum. Du siehst wie weit die Meinungen auseinander gehen, auch die sind darauf aus, ihre Fälle so schnell als möglich zu behandeln. Vorallem solche Bagatellen.
Ich hatte im März einen Schadenfall, ca. 3000€ Schaden, in Erstinstanz abgelehnt. Ich habe Ihnen die AGBs zitiert und geschrieben, weshalb es meiner Meinung darunter fällt. Dann wurde es anstandslos übernommen.
--> Wer im Rahmen seiner Hausratversicherung eine Diebstahlversicherung hat, muss sich in solch einem Fall keine Sorgen machen. Die «Hausrat» bezahlt bei einem Verlust in der Regel den Wert einer Sache oder den Betrag, welcher die versicherte Person für die Wiederanschaffung zum Zeitpunkt des Schadenfalls aufbringen müsste.
Du hast Anrecht auf das genau gleiche Rad wie dir gestohlen wurde. Und nicht auf ein ähnliches, auch nicht auf ein gleiches in anderer Farbe. Da geht es auch nicht darum ob zumutbar oder nicht.
Jetzt suchst du im Internet DEIN Rad heraus, belegst falls möglich, dass du genau DIESES Rad in dieser Konfiguration hattest.
Vorausgesetzt in den AGBs deiner Hausratversicherung unter dem Punkt 'Berechnung des Schadens' steht folgendes (Inhaltlich gleich):
-->als Ersatzwert gilt:
a) für Hausrat, vignettenpflichtige Motorfahrräder
und übriges Dritteigentum
- der Betrag, welcher die Wiederbeschaffung zum Neuwert erfordert
Im Schadencenter sitzen Leute wie du & ich, oder eben wie das Forum. Du siehst wie weit die Meinungen auseinander gehen, auch die sind darauf aus, ihre Fälle so schnell als möglich zu behandeln. Vorallem solche Bagatellen.
Ich hatte im März einen Schadenfall, ca. 3000€ Schaden, in Erstinstanz abgelehnt. Ich habe Ihnen die AGBs zitiert und geschrieben, weshalb es meiner Meinung darunter fällt. Dann wurde es anstandslos übernommen.
Tut hier, bei diesem Fall nichts zur Sache.Belanglos sicher nicht, aber vermutlich zumutbar!
Du widersprichst dir hier gleich selber, zu einem Kommentar von dir.. Gleiche Art und Güte beinhaltet gleiche Art und Güte und nicht plötzlich 3000€ Euro weniger weil es halt eine andere Farbe. Eine andere Farbe ungleich gleiche Art und Güte.Die UVP des Herstellers ist nicht gleichzusetzen mit dem Neuwert!
Mag nicht jedem gefallen, ist aber so.
Eine übliche Definition:
Neuwert ist der Wert/Betrag der zur Wiederbeschaffung des Gegenstands in gleicher Art und Güte aufgebracht werden muss.
Das ist in der Praxis in mehr als 90 % der Fälle weniger als die UVP.