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Privatverkauf / Falschlieferung

Ich denke zivilrechtlich ist der Fall eindeutig. Ob das jetzt Betrug ist oder nicht, ist dafür ja auch unerheblich. Wichtig ist ja nur, dass du das Recht hast vom Kaufvertrag Abstand zu nehmen und dein Geld zurück bekommen musst.
Was ohne Anwalt aber nicht möglich ist?
 

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Re: Privatverkauf / Falschlieferung
Das ist eben oft das Problem, sein Recht durchzusetzen. Da steht oft der mögliche Ertrag in keinen Verhältnis zu Aufwand. Wenn man das Gefühl hat da reitet einer auf der Masche, kann man das schon mal machen. Einfach der Allgemeinheit zu Liebe. Sonst besser einfach abhaken.
 
Was ohne Anwalt aber nicht möglich ist?

Ohne Anwalt ist in diesem Fall alles möglich, weil es keine Rechtspflicht gibt,
einen Anwalt zu beauftragen, um Dein Recht durchzusetzen.
Da Du aber nicht weißt, wie das rechtlich sauber funktioniert, bist Du gut beraten,
anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Oder Du nimmst die von der Gegenseite angebotenen 20 €, wodurch der "Schaden" ja noch
geringer wird.
 
Was ohne Anwalt aber nicht möglich ist?

Mein Rat wäre, versuch noch 15-30€ mehr Rabatt rauszuschlagen. Wenn 120 Euro für 2 Felgen abgesprochen waren, und du nur eine und etwas Altmetall gekriegt hast, dann kann man dir auch nur maximal 70-80 Euro dafür abnehmen. Das würde ich so ein etwa dem VK erklären. Und dann den Murks wieder selber verkaufen.

Von der Idee einen Anwalt zu konsultieren würde ich ehrlich gesagt Abstand nehmen und zwar wegen der Kosten, und nur wegen dieser. Ansonsten wäre das natürlich die beste Option. Vor allem weil du ja geschrieben hast, dass es dir auch ums Prinzip geht und man diesem VK eben "den Zahn" mal ziehen sollte. Nur wird dein Schaden dann ja erstmal noch größer.

Ich weiß natürlich, dass das mit dem Rabatt keine tolle Lösung ist. Aber ökonomisch gesehen wohl das beste was du machen kannst.
 
Traurig. Leider ist der Weg übers Gericht dermaßen umständlich, zeitraubend, teuer und nervig, dass ich das an deiner Stelle nicht machen würde. Wir setzen gerade was anderes vor nem Zivilgericht durch, da war der Streitwert viel höher, und wir haben es schon ein wenig bereut.
 
Jetzt könnte es natürlich sein , das der Verkäufer hier mitdiskutiert und von rechtlichen Schritten abrät.
Rawuza
 
Anwalt heißt ja nicht notwendigerweise auch Klage und Gericht - auch ein Anwalt wird in der Regel zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn diese nicht möglich ist, kann immer noch eine Klage erwogen werden.
 
Die Möglichkeiten die sich für micht erschließen:

1. Auf Rücknahme mit übernahme aller anfallenden Kosten (Versand) bestehen.
Wenn er nicht drauf eingeht und Du eine Rechtschutz hast:
2. Mit einem Anwaltsbrief drohen.
Wenn immer noch keine für Dich positive Reaktion dann
3. Anwalt einschalten und die Sache übergeben wenn eine Übernahme der RSV zugesichert wurde.
4. Warten und schaun was geschieht. Es kann lange dauern. Der Anwalt übernimmt die Arbeit.

Falls keine RSV vorhanden oder eine Übernahme von dieser nicht zugesagt wird oder Dir die Warterei im Falle eines Rechtsstreites auf ein Ergebniss bei diesem Streitwert zu Dumm ist, dann:
Unter verhaltenen Drohungen (Pokern) soviel rausschlagen wie geht! Er hat ja schon 20,- € angeboten und will wahrscheinlich auch nur zocken. Vielleicht war es seinerseits gar keine Böswilligkeit sondern nur eine dumme Unachtsamkeit.

Was ich persönlich tun würde kann ich aus der Ferne unmöglich sagen. Dazu müsste ich alle Einzelheiten kennen und auch mein momentaner Gemütszustand ob der nicht erhaltenen (gewünschten) Ware und auch ob ich denn die erhaltene (falsche) Ware doch auch brauchen könnte wäre für eine Entscheidung wichtig. Auch das Verhalten des Gegenübers wäre eine wichtige Entscheidungsgrundlage.

Ich wünsch Dir auf alle Fälle das alles für Dich Positiv ausgeht!
 
..man merkt in diesem Thread mal wieder, das man in Deutschland ist.. :D

Noch sehe ich hier keine dramatische Problematik. Er hat ein bissl rumgemeckert, aber gänzlich verneint hat er die Rückabwicklung doch nicht?

Weise ihn nochmals höflich, aber bestimmt darauf hin, dass Du seinen sicher gut gemeinten Vorschlag nicht annehmen kannst, sondern komplett wandeln möchtest.

Du kannst übrigens doch auch ohne paypal, ebay einschalten!? Und das möchte letztlich doch jeder Verkäufer vermeiden.

Sowas hier als gutes Beispiel für eine Rechtsschutzversicherung zu nennen halte ich für weit hergeholt, die macht in meinen Augen eh niemals Sinn. Wenn man eine Günstige hat, deckt sie nie das Gebiet ab, das man gerade braucht, wenn man eine Teure hat, bezahlt man jährlich mehr dafür, als man jemals für Anwälten ausgeben könnte.. außer, man klagt, typisch Deutsch, jedem Kram hinterher, nur, weil man eben eine hat.. aber wer wirklich Recht hat, kriegt seinen Anwalt am Ende eh von der Gegenseite bezahlt.

Aber, wer’s braucht, möge viel Zeit und Nerven investieren, Termin beim Anwalt machen, und sich von dem Spruch „Da geh’n wir bis nach Karlsruhe..“ einlullen lassen.. um im Geiste von ihm eigentlich ausgelacht zu werden.. erst Recht, wenn man dem Anwalt dann erklärt, dass beim Streitwert mit „100“ nicht „100.000“, sondern tatsächlich „eins-null-null“ gemeint war..

Grüße

Markus

P.S.: Sehr schön übrigens auch der Spruch: "Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
 
Sehr schön übrigens auch der Spruch: "Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Ich kann Dir ja mal an Deinem Rennrad ein paar Speichen rausbrechen. Kannst Du dann selbst neue kaufen, einsetzen und zentrieren. Macht doch nichts. Ist ja auch kein großer Wert so ein paar kleine Speichen. Musst Du dann einfach abhaken bis der nächste kommt und das Gleiche macht. Aber beim nächsten nicht rumheulen, sind ja keine 100.000€. ;)

Generell sehe ich das ja ähnlich. Mich ärgert es aber, dass Leute mit so einer Masche langfristig durchkommen da ja sowieso nichts passiert, sich darin noch bestätigt fühlen auf diese Tour weiterzumachen. Mir geht es dabei weniger um den finanziellen Schaden.

Noch sehe ich hier keine dramatische Problematik. Er hat ein bissl rumgemeckert, aber gänzlich verneint hat er die Rückabwicklung doch nicht?
Wenn er nicht mehr auf Mails antwortet würde ich das durchaus als Verweigerung der Rücknahme interpretieren. Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Ich habe vor ein paar Wochen Chorus Ergos als 9fach verkauft, der Käufer hat mir eine Mail geschrieben, ob es evtl. vielleicht nicht doch 8fach sind. Ich habe mich entschuldigt und ihm angeboten die Ergos zurückzunehmen. Das Porto habe ich selbstverständlich auch ersetzt. Alles am Tag als sie wieder bei mir ankamen. Der Käufer hat sich daraufhin bedankt und ich kann wieder ruhig schlafen. Dabei habe ich natürlich Verlust gemacht, aber man kann ja auch zu seinen Fehlern stehen und daraus lernen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich ärgert es aber, dass Leute mit so einer Masche langfristig durchkommen da ja sowieso nichts passiert, sich darin noch bestätigt fühlen auf diese Tour weiterzumachen.

Ich glaube nicht, dass es sich bei ihm um eine Tour oder Masche handelt, sondern schlicht um Unwissenheit. Wenn ich rumliegende Auto- oder Computerteile verkaufen würde, könnte mir das Gleiche passieren.. Ich plädiere ja auch nicht dafür, alles so hinzunehmen, nur die Wahl der Waffen, bzw. Reihenfolge, würde ich anders händeln, als Mancher hier.


Wenn er nicht mehr auf Mails antwortet würde ich das durchaus als Verweigerung der Rücknahme interpretieren. Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Das ist aber ein nicht ganz unwichtiger Punkt, den Du uns bisher vorenthalten hattest.

Gruß

Markus
 
Ich glaube nicht, dass es sich bei ihm um eine Tour oder Masche handelt, sondern schlicht um Unwissenheit. Wenn ich rumliegende Auto- oder Computerteile verkaufen würde, könnte mir das Gleiche passieren..
Merkwürdig, dass er ständig Kompletträder und Einzelteile findet. Selbst wenn es aus Unwissenheit geschehen ist, kann man sich anständig verhalten und sich nicht wortlos aus der Affäre ziehen. Verstehe da gerade den Zusammenhang nicht.

Ich plädiere ja auch nicht dafür, alles so hinzunehmen, nur die Wahl der Waffen, bzw. Reihenfolge, würde ich anders händeln, als Mancher hier.
Was wäre denn Deiner Meinung nach die bessere Methode, wenn die Person nur via Mail erreichbar ist und zu weit weg wohnt um mal einen netten Besuch abzustatten?
 
Merkwürdig, dass er ständig Kompletträder und Einzelteile findet.

Auch diese Information hast Du uns bisher vorenthalten.

Was wäre denn Deiner Meinung nach die bessere Methode, wenn die Person nur via Mail erreichbar ist und zu weit weg wohnt um mal einen netten Besuch abzustatten?

Wie ich schon schrieb, Käuferschutz/Anfrage über ebay.. und, nein, das geht nicht nur, wenn man mit paypal bezahlt hat.

Sollte das nicht fruchten, kann man immer noch für sagenhafte 32 Euro Gebühr einfach selbst ein Mahnverfahren einleiten, dafür braucht’s keinen Advokaten:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link881801A.html

Grüße

Markus
 
Es geht doch um Ebay Kleinanzeigen. Da gibt es - soweit ich weiß - diesen Käuferschutz nicht. Es gibt ja auch keine Gebühren.

Okay, Fehler meinerseits.. direkter Käuferschutz entfällt dann, aber trotzdem.. "Ein ganzes Team von Mitarbeitern prüft neue Anzeigen und reagiert auf Ihre Rückmeldungen. "...also m.E. trotzdem kontaktieren.
 
Okay, Fehler meinerseits.. direkter Käuferschutz entfällt dann, aber trotzdem.. "Ein ganzes Team von Mitarbeitern prüft neue Anzeigen und reagiert auf Ihre Rückmeldungen. "...also m.E. trotzdem kontaktieren.

Da geht es aber eher darum, ob Anzeigen "korrekt" sind. Sprich FSK18 Spiele werden schnell gelöscht, als "Privat" eingestellt gewerbliche Anzeigen fliegen raus, usw. usf.
Ich glaube nicht, dass die hier aktiv werden.
 
Es geht doch um Ebay Kleinanzeigen. Da gibt es - soweit ich weiß - diesen Käuferschutz nicht. Es gibt ja auch keine Gebühren.
Genau, eBay Kleinanzeigen. Wobei man auch dort einen Käuferschutz hat solange man mit Paypal bezahlt.

Sollte das nicht fruchten, kann man immer noch für sagenhafte 32 Euro Gebühr einfach selbst ein Mahnverfahren einleiten, dafür braucht’s keinen Advokaten:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link881801A.html
Danke für den prima Link! Wusste ich gar nicht, dass man auch selbst ein Mahnverfahren einleiten kann. Hilft hier natürlich nichts, da ich ja keine Forderung haben kann, wenn er den LRS nicht zurücknimmt.

Merkwürdig, dass er ständig Kompletträder und Einzelteile findet.
Auch diese Information hast Du uns bisher vorenthalten.
Weiss ich auch erst seit heute morgen, nachdem ich mal gegoogelt habe ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass eine Haftpflichtversicherung absolut Sinn macht. Gerade wenn Versicherungen der Gegner sind, wie ich es schon 3x hatte, und der Fall nicht 100%ig klar ist, tut man sich doch leichter.
Bei meinem Unfall im letzten Jahr wo mir der Autofahrer das HR zur Sichel gefahren hat und der Rahmen äußerlich keinen Schaden hatte war die gegnerische Versicherung nicht bereit die Carbon Prüfung zu bezahlen. Auf den Kosten wäre ich sitzen geblieben, hätte ich keine Rechtschutz gehabt. Ich hätte mich nicht getraut zu klagen, da ich den Zustand des Rahmens nicht beurteilen konnte, mein Händler mir aber sagte, dass er den so nicht mehr fahren würde. Mit Rechtschutz bin ich dann zu meinem Recht gekommen.

Hier würde ich es im Guten versuchen und wenn es nicht klappt muss man sich überlegen was einem die Sache wirklich wert ist: Zeit + Geldvorschuss für Mahnverfahren/Anwalt oder einfach wieder seine Ruhe haben. Mir pers. geht letzteres aber gegen den Strich, weil der Typ somit durchkommt und es u.U. beim nächsten wieder versucht. Genau so machen es die Versicherungen auch. Der "Business Case" dahinter ist trotzdem grün - selbst dann wenn sie ab und an dann doch verlieren und zahlen müssen. Die meisten Geschädigten geben auf.
 
.. Auf den Kosten wäre ich sitzen geblieben, hätte ich keine Rechtschutz gehabt.

Du vielleicht, ich nicht. Und auch sonst keiner, denn, siehe unten..

Mit Rechtschutz bin ich dann zu meinem Recht gekommen.

..na ja, eher „mit Anwalt“.. und den hätte die Gegenseite definitiv und zweifelsfrei so oder so zahlen müssen, da die Grund-Schuldfrage ja klar war. Und die haftende Gegenseite ist verpflichtet, Deinen Anwalt zu zahlen. Und ob der Anwalt dann noch ne Zusatzprüfung, nen Leihwagen, Verdienstausfall oder nur ein neues Hinterrad dabei rausschlägt, hat absolut nix mit dem Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung zu tun.

Grüße

Markus
 
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