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Privatverkauf / Falschlieferung

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Re: Privatverkauf / Falschlieferung
du musst da natürlich so machen das du den Schaden minimierst
 
Ich denke nicht, dass dafür jemand mehr als 50€ ausgeben würde, wenn überhaupt. Kann ja Monate dauern, bis ich da mal jemanden finde.
 
ja dann, nimm dir einen RA und verklage Ihn auch Rücknahme oder schlucke das und fahre den LRS
 
Was ich jetzt so gar nicht verstehe: Wieso hilfst mir ein Mahnbescheid, wenn ich ihm etwas zurückgeben möchte, das er gar nicht zurücknehmen will? Mahnbescheide sind doch dafür da um Geldforderungen durchzusetzen.
Du willst doch in erster linie dein geld zurück, also hast du eine geldforderung.
 
Genau! Und wenn er nicht darauf eingeht, kannst du den LRS auch in der Bucht versenken (natürlich mit guten Bildern und korrekter Beschreibung). Mit etwas Glück bekommst du mehr als 120€ und der Fall ist für dich erledigt. Ansonsten forderst du den Differenzbetrag ein.
 
Ach, jetzt verstehe ich wie Du es meintest. Erst Geld zurückholen, dann LRS zurückschicken.

Jap. Nennt sich "Rücknahme Zug um Zug". Erst die Ware zurückschicken, wenn das Geld da ist, sonst hats du nichts mehr in der Hand. Reihenfolge: Nachbesserung verlangen mit Frist. Verstreichen lassen. Mit Begründung vom Kaufvertrag zurücktreten, mit Fristsetzung Rückzahlung verlangen. Frist verstreichen lassen. Falls Geld kommt, LRS zurückschicken.

Abbiegung A: Die Sache nem Anwalt übergeben. Risiko: verursacht Kosten. Falls außergerichtliche Einigung, dann ist der Wert des LRS eigentlich schon weg. Gerichtsverfahren abwarten, kann sich ein Jahr oder länger hinziehen.

Abbiegung B: Mahnbescheid zustellen lassen, wenn er die Frist verstreichen lässt, vollstrecken lassen. Bei Widerspruch Anwalt nehmen, Klage einreichen. Gerichtsverfahren abwarten, kann sich ein Jahr oder länger hinziehen.

Fazit: Lohnt sich nicht. Lass es. Verbuche es unter Lehrgeld, zweimal kräftig fluchen, auf dem Renner abreagieren und gut ist. Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Nächste Mal barzahlend selbst abholen. Bei Ebay Kleinanzeigen kaufe ich nur dann per Vorkasse, wenn ich den Totalverlust des Geldes verschmerzen könnte.
 
Mahnverfahren geht auch bei Leistung Zug um Zug, erfordert nur etwas mehr Vorbereitung. Man muss den Verkäufer vorher nach §§ 295, 298 BGB in Annahmeverzug setzen. Ist das geschehen, kann im Mahnbescheidsantrag mit gutem Gewissen angekreuzt werden, dass die Gegenleistung bereits erbracht ist. Das ist aber nicht ganz trivial und sollte nur selbst in Angriff nehmen, wer über die nötige juristische Fachkunde verfügt. Insofern ist Mahnbescheid ohne Anwalt hier keine gute Idee.

Erfüllungsort für die Rückabwicklung ist übrigens beim Käufer. D. h., der Verkäufer muss zur Rückabwicklung die Räder gegen Rückzahlung des Geldes beim Käufer abholen. Gerichtsstand ist deshalb auch am Wohnort des Käufers, was die Sache für den Verkäufer komplizierter und teurer macht als für den Käufer.

Auf keinen Fall sollten die Räder einfach auf Verdacht an den Verkäufer geschickt werden, ohne dass man als Käufer vorher sein Geld zurück bekommen hat. Am Ende hat der Käufer gar nichts mehr in der Hand, sogar das Beweismittel ist weg. Rechtlich gesehen ist beim Käufer abzuwickeln (s.o.), also entweder zahlt der Verkäufer vorher und bekommt dann die Räder geschickt oder er kann sie gegen Zahlung abholen.
 
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