..man merkt in diesem Thread mal wieder, das man in Deutschland ist..
Noch sehe ich hier keine dramatische Problematik. Er hat ein bissl rumgemeckert, aber gänzlich verneint hat er die Rückabwicklung doch nicht?
Weise ihn nochmals höflich, aber bestimmt darauf hin, dass Du seinen sicher gut gemeinten Vorschlag nicht annehmen kannst, sondern komplett wandeln möchtest.
Du kannst übrigens doch auch ohne paypal,
ebay einschalten!? Und das möchte letztlich doch jeder Verkäufer vermeiden.
Sowas hier als gutes Beispiel für eine Rechtsschutzversicherung zu nennen halte ich für weit hergeholt, die macht in meinen Augen eh
niemals Sinn. Wenn man eine Günstige hat, deckt sie nie das Gebiet ab, das man gerade braucht, wenn man eine Teure hat, bezahlt man jährlich mehr dafür, als man jemals für Anwälten ausgeben könnte.. außer, man klagt, typisch Deutsch, jedem Kram hinterher, nur, weil man eben eine hat.. aber wer wirklich Recht hat, kriegt seinen Anwalt am Ende eh von der Gegenseite bezahlt.
Aber, wer’s braucht, möge viel Zeit und Nerven investieren, Termin beim Anwalt machen, und sich von dem Spruch „Da geh’n wir bis nach Karlsruhe..“ einlullen lassen.. um im Geiste von ihm eigentlich ausgelacht zu werden.. erst Recht, wenn man dem Anwalt dann erklärt, dass beim Streitwert mit „100“ nicht „100.000“, sondern tatsächlich „eins-null-null“ gemeint war..
Grüße
Markus
P.S.: Sehr schön übrigens auch der Spruch: "Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"