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Polizeilich gesucht: Rennradpedale mit Reflektoren

Ich würde zu gerne die Polizisten sehen wenn du mit deinen Reflektorenrennad zur Abnahme erscheinst. Die halten sich doch die Pfeife zu, damit sie nicht einpinkeln vor lachen.


Die Spinnen!!

Zieh doch bitte noch Warnweste, Mega Reflektoren und ganz viel blink blink am Körper an. Nach hinten rot nach vorne weiß und rein in die Wache.

Was für Vögel.

Kotz
 
Was ein sinnvollerer Ansarz ist, als bestehende Gesetzeslagen für ignorierbar zu erklären.
Das machen tausend andere Verkehrsteilnehmer täglich auch. zB Geschwindigkeitsünder, Falschparker, Bei-Rot-Geher,...
Darum nehme ich mir bei mir nicht sinnvollen erscheinenden Verordnungen auch die Freiheit raus, diese zu ignorieren. Muss dann natürlich auch mit den Konsequenzen leben. Darf aber darüber jammern, wie die anderen Verkehrssünder auch.
 
hm, tolle Diskussion muss ich beim nächsten Brevet das mich durch die NiederenLande führt mal drauf achten wegen der Reflektoren.
Wenn ich da fahre und auf die Rennradelne Zunft treffe wundert es mich immer wieder wie selbstverständlich da eine Klingel am Rad ist sowie auch eine Schnuckelige Beleuchtung. :bier:

Ich vermute ja, dass die damit dann auch tatsächlich schon regelkonform unterwegs sind. In D ist es ja leider so, dass du nachdem du Klingel, Lampen, Reflektorpedale, Reflexreifen sowie einen roten und einen weissen Reflektor montiert hast immer noch komplett auf “Auge zudrücken“ angewiesen bist. Denn in der Aufzählung fehlt ja der Z-Reflektor, um mal einfach nur das jüngste Beispiel herauszupicken.

Aber was will man schon erwarten, wenn schon die ersten Reflektorforderungen als Gefälligkeit für einen Parteifreud mit entsprechenden Patenten eingeführt wurden. Am Anfang war es eine verkappte Radfahrersteuer zur Finanzierung der “Bewegung“ am Staatshaushalt vorbei, heute ist es immerhin nur noch eine kontraproduktive (siehe Vergleich D/NL) Lachnummer...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich bei diesen Diskussionen immer: Kann es mir passieren, dass dass ich unschuldig (bezogen auf die Fahrweise) in einen Unfall verwickelt bin und letztlich doch mit einer Teilschuld konfrontiert werde, weil mein Rad streng genommen nicht STVO konform war (weil z.B. ein paar Reflektoren fehlten oder eine Klingel)?

Gesetz ist das Eine, Sinnhaftigkeit das Andere. Wer taeglich im Dunkeln faehrt und schonmal uebersehen wurde macht sich spaetestens dann Gedanken die eigene Sichtbarkeit sinnvoll zu verbessern. Das ginge auch mit einer Warnweste oder Reflektoren an den Radschuhen, aber davon wird das Rad nicht STVO konform.
Ist es fahrlaessig im Halbdunkel ohne einen Reflektor am Rad zu fahren? Abgesehen vom eingebauten Reflektor am Batterieruecklicht bzw. reflektierenden Flaechen am Rucksack, an der Jacke oder an den Schuhen bzw. am Helm? Oder sagt man hier: Fuer Licht ist gesorgt und ganz reflektorlos ist's auch nicht - keine Fahrlaessigkeit feststellbar?

Dass es unabhaengig der STVO-konformen Ausstattung keine gute Idee ist (insbesondere im Halbdunkel) mit dem Rad auf Vorfahrt zu pochen mal ganz unberuecksichtigt ...
 
Ich frage mich bei diesen Diskussionen immer: Kann es mir passieren, dass dass ich unschuldig (bezogen auf die Fahrweise) in einen Unfall verwickelt bin und letztlich doch mit einer Teilschuld konfrontiert werde, weil mein Rad streng genommen nicht STVO konform war (weil z.B. ein paar Reflektoren fehlten oder eine Klingel)?

Gesetz ist das Eine, Sinnhaftigkeit das Andere. Wer taeglich im Dunkeln faehrt und schonmal uebersehen wurde macht sich spaetestens dann Gedanken die eigene Sichtbarkeit sinnvoll zu verbessern. Das ginge auch mit einer Warnweste oder Reflektoren an den Radschuhen, aber davon wird das Rad nicht STVO konform.
Ist es fahrlaessig im Halbdunkel ohne einen Reflektor am Rad zu fahren? Abgesehen vom eingebauten Reflektor am Batterieruecklicht bzw. reflektierenden Flaechen am Rucksack, an der Jacke oder an den Schuhen bzw. am Helm? Oder sagt man hier: Fuer Licht ist gesorgt und ganz reflektorlos ist's auch nicht - keine Fahrlaessigkeit feststellbar?

Dass es unabhaengig der STVO-konformen Ausstattung keine gute Idee ist (insbesondere im Halbdunkel) mit dem Rad auf Vorfahrt zu pochen mal ganz unberuecksichtigt ...

Ich denke es kommt darauf an, ob die STVO-Abweichung etwas am Unfall geändert hätte. Warst du (mangels Lichtanlage, Reflektor) schlecht zu sehen, dann könnte das schon Abstriche seitens der gegnerischen Versicherung geben. Letztendlich warst du dann "fahrlässig" unterwegs, was vermutlich aber ein Richter entscheiden muss, wenn es hart auf hart kommt.

Was mMn hier immer vergessen wird: Der Radfahrer befindet sich lichttechnisch im Wettkampf mit den LED-, Matrix-LED- und Laser-Lichtanlagen der Autofahrer, gegen die 90% der Fahrradlichtanlagen abstinken. Wer neben solchen Blendgranaten fährt, wird fast automatisch übersehen, genauso wie ältere PKW gilt. Wer der Meinung ist, dass kleine Kleidungsreflektoren den gleichen Effekt haben wie echte Katzenaugen, der möge mal zuhause im dunkeln die Taschenlampe auf beides richten.

Die Entwicklung der PKW-Lichtanlagen ist auch alles andere als sozial. Mein Lieblingsfeinde sind der aktuelle Range Rover und Land Rover Evoque, da bekommt man selbst im PKW die Krise. Und ob ein Matrix-LED-Licht mit Dauerfernlicht bei einem Fahrradlicht im Gegenverkehr ordentlich "abblendet", wag ich auch zu bezweifeln.
 
Ich würde sogar davon ausgehen, dass wenn dein autofahrender Unfallgegner über entsprechende Sachkenntnis verfügt und vor Ort die Reflektoren an deinem Rad zählt und das so seiner Versicherung mitteilt, dass die dann immer zunächst Abzüge machen werden, auch wenn der Unfall bei strahlendem Sonnenschein auf freier Straße stattfand. Die haben gute Anwälte und der Spaß kostet die erstmal gar nichts. Damit hast du erstmal einen schwarzen Peter und musst dagegen vorzugehen.
 
Die Spinnen!!

Zieh doch bitte noch Warnweste, Mega Reflektoren und ganz viel blink blink am Körper an. Nach hinten rot nach vorne weiß und rein in die Wache.

Was für Vögel.

Kotz
Ich amüsiere mich hier gerade hervorragend. Ich würde es so machen. Alles konform anbamseln und demonstrativ so viel Reflektorzeugs am Rad und Körper anhängen wie es nur geht. So dass man von der Weltraumstation oder vom Mond aus gut sichtbar ist und Drohnen irritiert.
Natürlich sollte man sich noch mit einem Blumenstrauß dankar zeigen, dass man die Chance bekommen hat, die Sicherheit als Radfahrer im Straßenverkehr zu "reflektieren".
Vielleicht sollte auch noch die örtliche Lokalpresse zu diesem Termin eingeladen werden.

Trau Dich DerBergschreck ;)
 
hm, tolle Diskussion muss ich beim nächsten Brevet das mich durch die NiederenLande führt mal drauf achten wegen der Reflektoren.
Wenn ich da fahre und auf die Rennradelne Zunft treffe wundert es mich immer wieder wie selbstverständlich da eine Klingel am Rad ist sowie auch eine Schnuckelige Beleuchtung. :bier:
Meines Wissens sind die Pedalreflektoren eine Errungenschaft, die es nur in die deutsche STVO geschafft hat. Link war ja schon gepostet.

Ist wohl zu kryptisch also Klartext: Deshalb führt man bei der Nachkontrolle ein verkehrsicheres Rad vor. Wer will einen aber zwingen, das fragliche Rad nicht in der Zwischenzeit gegen ein solches schlicht und konsequent auszutauschen, das wird sich ja wohl auftreiben lassen. Und wer kann einen davon abhalten, diese Entscheidung irgendwann später zu bereuen? Noch haben wir schließlich keine Zulassungstellen, Halterhaftung und Nummenschilder.

Hm, es sollte schon ein Rennrad sein, so blöde ist die Polizei auch nicht. Und ein falsches Fahrrad vorführen oder gar nicht vorführen kann Konsequenzen bis zur Beschlagnahme und Verschrottung haben. 2009 gab es hierzu schon mal große Aufregung im Thema Fixies ohne Bremsen (nicht genau derselbe Sachverhalt, aber es schon ein paar Gemeinsamkeiten zum aktuellen Fall).
 
Ich denke es kommt darauf an, ob die STVO-Abweichung etwas am Unfall geändert hätte. Warst du (mangels Lichtanlage, Reflektor) schlecht zu sehen, dann könnte das schon Abstriche seitens der gegnerischen Versicherung geben. Letztendlich warst du dann "fahrlässig" unterwegs, was vermutlich aber ein Richter entscheiden muss, wenn es hart auf hart kommt.
Genau. Es kommt auf den kausalen Zusammenhang an. Sprich: Wäre der Unfall durch xy vermeidbar gewesen. Wenn Du einen Unfall am Tag baust, wird es schwer werden den Grund auf die fehlenden Reflektoren zu schieben. Bei Nacht sieht das aber anders aus!
 
Hm, es sollte schon ein Rennrad sein, so blöde ist die Polizei auch nicht. Und ein falsches Fahrrad vorführen oder gar nicht vorführen kann Konsequenzen bis zur Beschlagnahme und Verschrottung haben. 2009 gab es hierzu schon mal große Aufregung im Thema Fixies ohne Bremsen (nicht genau derselbe Sachverhalt, aber es schon ein paar Gemeinsamkeiten zum aktuellen Fall).

Da wird, weil der Delinquent inzwischen das alte, unsichere Fahrrad durch ein regelkonformes ersetzt hat, eine Hausdurchsuchung angeordnet, das SEK stürmt Blendgranaten schmeißend die Wohnung und das nicht mehr im Straßenverkehr genutzte Corpus Delicti wird der Verschrottung zugeführt. :rolleyes: Nochmal: Das Fahrrad zu ersetzen, kann Dir keiner verbieten und das alte, verkehrsunsichere als Andenken im Keller stehen zu haben auch nicht. Da passiert aber mal sowas von gar nichts.
 
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Da wird, weil der Delinquent inzwischen das alte, unsichere Fahrrad durch ein regelkonformes ersetzt hat, eine Hausdurchsuchung angeordnet, das SEK stürmt Blendgranaten schmeißend die Wohnung und das nicht mehr im Straßenverkehr genutzte Corpus Delicti wird der Verschrottung zugeführt. :rolleyes: Nochmal: Das Fahrrad zu ersetzen, kann Dir keiner verbieten und das alte, verkehrsunsichere als Andenken im Keller stehen zu haben auch nicht. Da passiert aber mal sowas von gar nichts.
Wer lässt schon sein Rennrad nur wegen ein paar fehlender Reflektoren dauerhaft im Keller ... Problematisch wird es allerdings, wenn man sich dann ein zweites Mal erwischen lässt.
 
Darf ich mal fragen, wo das passiert ist? Nicht zufällig in Köln?


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Darf ich mal fragen, wo das passiert ist? Nicht zufällig in Köln?
Aus dem Link:
Das Verwaltungsgericht Berlin zeigte sich davon nicht überzeugt und ließ F abblitzen (VG 1 K 927/09). Zu Recht hätten die Beamten das Rad beschlagnahmt.
Hier ist bei Reflektoren natürlich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, und die wird vom Richter abhängen.

Wobei es da auch Fälle gibt, die ungewöhnlich sind (im Nachbarfread hier im Forum): Fahren auf der Fahrbahn neben einem nicht-benutzungspflichten Radweg. Die Polizei verhängt ein Bußgeld, was eigentlich ein klarer Fall zu Gunsten des Beschuldigten wäre, der auch Protest einlegt. Das Gericht spricht ihn weder frei (= und damit mit keine Kostenübernahme des Beklagten), noch bestätigt es das Bußgeld (Revision wäre möglich), sondern das Verfahren wird ohne Zahlung eines Bußgeldes eingestellt: So blieb der Beschuldigte auf "nur" auf seinen deutlich höheren, eigenen Anwaltskosten sitzen.
 
Aus dem Link: Hier ist bei Reflektoren natürlich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, und die wird vom Richter abhängen.

Nee, sorry, es ging mir bei der Frage um den Eingangspost. Hier in Köln finden zur Zeit unverhältnismäßig viele Kontrollen statt. Zum Teil auch mit StVZO- Inhalten, die jeder Beschreibung spotten ("zu hohe Felgen"!)
 
Ich amüsiere mich hier gerade hervorragend. Ich würde es so machen. Alles konform anbamseln und demonstrativ so viel Reflektorzeugs am Rad und Körper anhängen wie es nur geht. So dass man von der Weltraumstation oder vom Mond aus gut sichtbar ist und Drohnen irritiert.
Natürlich sollte man sich noch mit einem Blumenstrauß dankar zeigen, dass man die Chance bekommen hat, die Sicherheit als Radfahrer im Straßenverkehr zu "reflektieren".
Vielleicht sollte auch noch die örtliche Lokalpresse zu diesem Termin eingeladen werden.

Trau Dich DerBergschreck ;)

Trau dich nicht. Das Ganze ist ein blödes Spielchen, das die Polizei manchen (seltenen) Fällen mit überraschender Ernsthaftigkeit verfolgt. Zu den Regeln gehört, sich angemessen kooperativ zu zeigen (in meinem Fall, Jahr her, auf der Wache: "Sind Sie mit dem Fahrrad hier?" - "Ja." - "Haben Sie die Beleuchtung in einen StVO-konformen Zustand versetzt?" - "Ja." - "OK, die Sache ist erledigt. Sie können gehen." - "Danke schön.")

Die wissen natürlich gerade beim Rennrad genau, dass die Anbauteile an der nächsten Ecke in der Tonne landen. Aber bis dahin haben beide Parteien brav ihre zugewiesenen Rollen gespielt. So sehr es einen in den Fingern juckt -- wer sich veräppelt vorkommt, neigt dazu, dem anderen zu zeigen, dass man auch "ganz anders kann." Hat mir mal in Form einer sog. Ingewahrsamnahme eine Nacht in einer Polizeizelle beschert, lohnt sich nicht.
 
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