Ich frage mich bei diesen Diskussionen immer: Kann es mir passieren, dass dass ich unschuldig (bezogen auf die Fahrweise) in einen Unfall verwickelt bin und letztlich doch mit einer Teilschuld konfrontiert werde, weil mein Rad streng genommen nicht STVO konform war (weil z.B. ein paar Reflektoren fehlten oder eine
Klingel)?
Gesetz ist das Eine, Sinnhaftigkeit das Andere. Wer taeglich im Dunkeln faehrt und schonmal uebersehen wurde macht sich spaetestens dann Gedanken die eigene Sichtbarkeit sinnvoll zu verbessern. Das ginge auch mit einer Warnweste oder Reflektoren an den Radschuhen, aber davon wird das Rad nicht STVO konform.
Ist es fahrlaessig im Halbdunkel ohne einen Reflektor am Rad zu fahren? Abgesehen vom eingebauten Reflektor am Batterieruecklicht bzw. reflektierenden Flaechen am Rucksack, an der Jacke oder an den Schuhen bzw. am
Helm? Oder sagt man hier: Fuer Licht ist gesorgt und ganz reflektorlos ist's auch nicht - keine Fahrlaessigkeit feststellbar?
Dass es unabhaengig der STVO-konformen Ausstattung keine gute Idee ist (insbesondere im Halbdunkel) mit dem Rad auf Vorfahrt zu pochen mal ganz unberuecksichtigt ...