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Polizei vs Rennrad

Mazda121LX

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Was passiert eigentlich wenn man in einer 50zone einen Polizist auf dem Fahrrad mit seinem Rennrad überholt?

Verboten oder so lange ich nicht schneller als 50km/h fahre ist doch rein rechtlich nix dabei oder?:)
 
AW: Polizei vs Rennrad

Klar darfst den überholen, ist sogar ne Pflichtveranstaltung. :D

Musst halt nur auf Überholverbote achten. :duck:
 
AW: Polizei vs Rennrad

Zum Feststellen Deiner Personalien müßte er Dich ja erst mal einholen :rolleyes:
 
AW: Polizei vs Rennrad

ÜÜberholen in dem Fall ist absolute Pflicht.
Richtig Druck auf die Pedale und wenn möglich und in der Nähe auch noch einen Blitzer mitnehmen;-)
Das Foto lässt Du dir dann aushändigen und musste auch gleich hier im Forum posten.
 
AW: Polizei vs Rennrad

du darfst, sogar kurzzeitig während des überholens mehr als 50 fahren soweit ich weiß.
habe mal ne zivilstreife mit dem auto überholt, mit tempo 60 in der stadt, weil die mit 35-40 vor mir herbummelten. die haben nix gemacht.
 
AW: Polizei vs Rennrad

Darfst überholen wenn du keinen gefährdest.

Übrigens gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts (auch 30er zonen) auch für Fahrräder. Außerhalb darf man ungestraft schneller fahren.
 
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du darfst, sogar kurzzeitig während des überholens mehr als 50 fahren soweit ich weiß.
habe mal ne zivilstreife mit dem auto überholt, mit tempo 60 in der stadt, weil die mit 35-40 vor mir herbummelten. die haben nix gemacht.

Vergiss es, und reihe Deine Erfahrung ein in die Rubrik "Glück gehabt". Ich hatte in geschlossener Ortschaft einen Traktor überholt und wurde direkt beblitzt mit 58km/h. Kein Erbarmen - zu schnell ist zu schnell!

Zurück zum Thema. Warum sollte man den Polizisten nicht überholen, wenn man dabei nicht schneller als besagte 50km/h fährt und hierbei niemanden gefährdet?
Ich sehe es ebenfalls als Pflichtveranstaltung und würde der Vollständigkeit auch artig mit den Patschhändchen den Blinker vor und nachher tätigen.
Also, immer ordentlich Druck auf die Pedale ;)
 
AW: Polizei vs Rennrad

und auch wenn Du schneller als 50 sein solltest:D könnte der Rad-Polizist selbst mit umgeschnalletr Laser-Pistole:( keine Messung vornehmen.

So kleinlich schätze ich die Polizei aber auch nicht ein. Ich fahre ohne Helm, selten auf dem Radweg und bisher hat noch kein Polizist gemeckert.

Gruß
Giro
 
AW: Polizei vs Rennrad

du darfst, sogar kurzzeitig während des überholens mehr als 50 fahren soweit ich weiß.

Falsch. Vorgeschrieben Geschwindigkeit ist vorgeschriebene Geschwindigkeit.


Aber: Wir sind hier nicht in Equador, wo man Geschwindigkeit mit Augenmaß ermittelt - wenn der Streifenwagen keine geeichte Vorrichtung zur Ermittlung der Geschwindigkeit hat, können die Polizisten Dich auch nicht wegen überhöhter Geschwindigkeit belangen.

Wenn Du beim Überholen aber andere gefährdest oder Sperrstreifen überfährst, sieht die Sache anders aus.
 
AW: Polizei vs Rennrad

Vergiss es, und reihe Deine Erfahrung ein in die Rubrik "Glück gehabt". Ich hatte in geschlossener Ortschaft einen Traktor überholt und wurde direkt beblitzt mit 58km/h. Kein Erbarmen - zu schnell ist zu schnell!
hast du nicht versucht, es wegen dem überholvorgang anzufechten ?
 
AW: Polizei vs Rennrad

..was soll die Frage - verstehe ich nicht!

Warum solltest du den Polizist nicht überholen dürfen?:rolleyes: :confused:
 
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Darfst überholen wenn du keinen gefährdest.

Übrigens gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts (auch 30er zonen) auch für Fahrräder. Außerhalb darf man ungestraft schneller fahren.

Ich bin kein wirklicher Experte meine, aus einem Gespräch mit einen befreundeten Verkehrspolizisten aber zu wissen: Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen (runde Tafel, roter Ring mit Geschindigkeitsangabe) gelten für alle, auch für Fahrräder. Somit gilt ein solches Schild mit z.B. 50 oder auch 30 in der Stadt auch für Radfahrer. Die von der Ortstafel "ausgehende" Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h hingegen gilt Fahrräder nicht, weil wohl von "Kraftfahrzeugen" ausgegangen wird. Gleiches gilt wohl auch für andere Straßentypen, wobei die 100 km/h auf der Landstraße für Fahrräder diesbezüglich auch bei Rückenwind ;-) keine Rolle spielen dürften.
Für die Überwachung der Geschwindigkeit ist man selbst verantwortlich, also zählt eine Argument vom fehlenden Tacho nicht, wenn man zu schnell in der 30er Zone unterwegs war.
 
AW: Polizei vs Rennrad

muss wohl nen guten tag erwischt haben, denn dank google habe ich es nun auch gelesen, dass ich die geschwindigkeitsbeschränkung nicht überschreiten darf. denke aber, dass wenn keine blitzer in der nähe ist auch kein Polizist was sagen wird, da man durch schnelleres überholen ja auch den vorgang schneller abschließt und somit den evtl. vorkommenden gegenverkehr nicht unnötig gefährdet.
 
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Was passiert eigentlich wenn man in einer 50zone einen Polizist auf dem Fahrrad mit seinem Rennrad überholt?

Verboten oder so lange ich nicht schneller als 50km/h fahre ist doch rein rechtlich nix dabei oder?:)
Solange alle vorgeschriebenen Reflektoren und eine helltönende Glocke montiert sind, und die (Batterie)Beleuchtung mitgeführt ist, sehe ich da überhaupt kein Problem... :dope:

Andernfalls läufst Du natürlich Gefahr, mittels eines gezielten Schusses aus der Dienstwaffe gerettet zu werden. :rolleyes: Heißt "Finaler Rettungsschuss".
 
AW: Polizei vs Rennrad

So hier mal drei Rennradfahrer Mythen:

1. Radfahrer sind nicht verpflichtet einen Tacho zu benutzen, deshalb können sie für Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht bestraft werden.

2. Fahrräder unter 11kg gelten als Sportgeräte und müssen keine Beleuchtung am Rad haben.

3. Fahrräder unter 11kg gelten als Sportgeräte und müssen nicht auf Radwege ausweichen.


Könnt ihr wenigstens einen bestätigen? xD
 
AW: Polizei vs Rennrad

So hier mal drei Rennradfahrer Mythen:

1. Radfahrer sind nicht verpflichtet einen Tacho zu benutzen, deshalb können sie für Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht bestraft werden.

2. Fahrräder unter 11kg gelten als Sportgeräte und müssen keine Beleuchtung am Rad haben.

3. Fahrräder unter 11kg gelten als Sportgeräte und müssen nicht auf Radwege ausweichen.


Könnt ihr wenigstens einen bestätigen? xD

zu 1. Du mußt auch keine Waage für den Auto zu Hause haben, wirst aber trotzdem bestraft, wenn Du es überladen hast!:D

zu 2. Am Rad muß sie nicht sein, aber sie muß mitgeführt werden.

zu 3. Sportgerät und Radweg - warum nicht. Allerdings kann man den Radweg wohl "verweigern", wenn dieser nicht den Anforderungen für das jeweilige Fahrzeug entspricht, bzw. nicht so gefahren werden kann, wie man es mit dem jeweiligen Fahrzeug normalerweise tut. (Ein Radweg welcher an Hauseingängen vorbeiführt ist nicht z.B. nicht dafür geeignet, dort mit 35 km/h zu fahren - also auf die Straße)
 
AW: Polizei vs Rennrad

zu 1. Du mußt auch keine Waage für den Auto zu Hause haben, wirst aber trotzdem bestraft, wenn Du es überladen hast!:D

zu 2. Am Rad muß sie nicht sein, aber sie muß mitgeführt werden.

zu 3. Sportgerät und Radweg - warum nicht. Allerdings kann man den Radweg wohl "verweigern", wenn dieser nicht den Anforderungen für das jeweilige Fahrzeug entspricht, bzw. nicht so gefahren werden kann, wie man es mit dem jeweiligen Fahrzeug normalerweise tut. (Ein Radweg welcher an Hauseingängen vorbeiführt ist nicht z.B. nicht dafür geeignet, dort mit 35 km/h zu fahren - also auf die Straße)

ZU 3.

Leider wissen das viele Polizisten nicht.
 
AW: Polizei vs Rennrad

Darfst überholen wenn du keinen gefährdest.

Übrigens gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts (auch 30er zonen) auch für Fahrräder. Außerhalb darf man ungestraft schneller fahren.

Ich bin kein wirklicher Experte meine, aus einem Gespräch mit einen befreundeten Verkehrspolizisten aber zu wissen: Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen (runde Taffel, roter Ring mit Geschindigkeitsangabe) gelten für alle, auch für Fahrräder. Somit gilt ein solches Schild mit z.B. 50 oder auch 30 in der Stadt auch für Radfahrer. Die von der Ortstafel "ausgehende" Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h hingegen gilt Fahrräder nicht, weil wohl von "Kraftfahrzeugen" ausgegangen wird. Gleiches gilt wohl auch für andere Straßentypen, wobei die 100 km/h auf der Landstraße für Fahrräder diesbezüglich auch bei Rückenwind ;-) keine Rolle spielen dürften.
Für die Überwachung der Geschwindigkeit ist man selbst verantwortlich, also zählt eine Argument vom fehlenden Tacho nicht, wenn man zu schnell in der 30er Zone unterwegs war.

Ist doch genau das, was ich auch geschrieben habe, oder? :confused:
 
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§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

......
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1.

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,



Das sollte die Frage doch beantworten.
Da ich selber diesem "Verein" angehöre, kann ich mit recht behaupten, dass (fast) niemand Radsportler "belästig". Allerdings gibt es -wie überall- auch bei uns einige wenige "Korinthenkacker", die meinen, Radsportler ärgern zu müssen.
Ich habe auch erst einen leichten Unfall mit einem Rennradler aufnehmen müssen und bei uns fahren ziemlich viele davon herum.
Ergo: ist kein Problem und muss nicht thematisiert werden!
Es ist aber ein kleiner "Sport" Rennradler mit dem Laserschwert zu "treffen", was wegen der sehr kleinen Reflexionsfläche sehr schwierig ist.
Interessamt ist auch, dass (fast) jeder RR fragt, wie schnell er war:-))
 
AW: Polizei vs Rennrad

Da ich selber diesem "Verein" angehöre, kann ich mit recht behaupten, dass (fast) niemand Radsportler "belästig". Allerdings gibt es -wie überall- auch bei uns einige wenige "Korinthenkacker", die meinen, Radsportler ärgern zu müssen.
Ich habe auch erst einen leichten Unfall mit einem Rennradler aufnehmen müssen und bei uns fahren ziemlich viele davon herum.
Ergo: ist kein Problem und muss nicht thematisiert werden!
Es ist aber ein kleiner "Sport" Rennradler mit dem Laserschwert zu "treffen", was wegen der sehr kleinen Reflexionsfläche sehr schwierig ist.
Interessamt ist auch, dass (fast) jeder RR fragt, wie schnell er war:-))

Kann bisher auch nur über positive Erfahrungen mit deinen Kollegen berichten. Und das hängt sicher nicht damit zusammen, dass ich die meisten Polizistenhier bei uns im Kreis inzwischen aus beruflichen Gründen kennne (bin Notärztin).
Letztens hat mich ein Polizist angehalten, weil ich auf dem Radweg in die falsche Richtung unterwegs war. Hab den Fehler auch eingesehen, aber die richtige Richtung war nahezu unbefahrbar. Das ganze hat dann damit geendet, dass sich dein Kollege nun auch überlegt, sich ein Rennrad zuzulegen.
Übrigens hat er erst gegen Ende des Gespräches bemerkt, dass ich die Frau Doktor bin, die er schon mehrfach im Einsatz erlebt hat.
 
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