sevenacids
Vélorution!
Naja, also in der StVO (oder StVZO?) ist das meines Wissens nach ziemlich eindeutig geregelt: Ein Fahrrad muss zwei unabhängige Bremsen aufweisen. D.h. normalerweise einmal Vorderrad und Hinterrad (darunter auch Rücktritt). Wie's allerdings mit dem Starrgang als Bremse aussieht weiß ich nicht, aber da kann man ja mal nachschlagen bzw. das wurde hier bestimmt schon öfter durchgekaut. Ergo: Brakeless ist also nach StVO/StVZO im Straßenverkehr nicht zulässig. Soviel zur Ordnung.Wetten dass man nicht mal in Berlin für breakless fahren angehalten wird? Ich fahre in Bremen an manchen Tagen zwischen 6 und 10 Stunden breakless und ich wurde noch nie deswegen angehalten. Wäre mir auch neu dass diesbezüglich was in der StVO steht...
Es heißt übrigens brakeless, nicht breakless. Soviel zu Klugscheißerei und Doppeldeutigkeit Breakless ist bestimmt nicht verboten, nur bisschen ermüdend. Obwohl es das Wort im Englischen bestimmt nicht wirklich gibt.